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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler?
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jimmy77 jimmy77 ist männlich
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Daumen runter! Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler?

Hallo, ich habe vor mich als Schrotthändler selbstständig zu machen.

Bin in der Branche groß geworden, man kann von einer Familien Dynastie sprechen.

Nun ist seit 1.6.2012 das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten.

Was für folgen hat das für kleine gewerbliche Schrotthändler?

Auf Nachfrage beim Abfallamt hier wurde mir gesagt das das gewerbliche Schrott sammeln nun "Anzeigepflichtig" sei, und das zwar beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim & bei dem jeweiligen Abfallamt des Landkreises wo der Schrott eingesammelt bzw. abgeholt wird.

Soweit so gut, solche Anzeigeformulare sind schnell ausgefüllt & abgeschickt, und fertig. Kostet die Bewilligung/Bearbeitung etwas? Wenn ja wieviel durchschnittlich?

Desweiteren wurde mir gesagt das Elektrogeräte, also alte Waschmaschinen, Herde etc. nun Gefährlicher Abfall wäre & Autos, sowie Autoteile, Motoren etc auch, und ich diese nicht transportieren dürfe? Was muss ich nun tun um diese offiziel gewerblich transportieren zu dürfen?

Nun gehen aber die Behauptungen ausseinander, manche behaupten das man nun für dieses Gewerbe & für den Transport dieser Metall Abfälle ein Schild mit schwarzem "A" am LKW anbringen müsse, und man für dieses "A" Schild einen Lehrgang machen müsse der natürlich kosten spielig ist. Trifft das zu?

Was brauche ich nun genau, um diesen Gewerbe nachzugehen?

Ich hatte nun vor am Montag mein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen, dann damit und dem ausgefüllten Reisegewerbeantrag zum Gewerbeamt zu gehen? Dort sollte ich ja dann direkt eine Gewerbeanmeldung ausgehändigt bekommen oder? Dann eine Kopie der Gewerbeanmeldung & den ausgefüllten "Anzeigeformular zum Transportieren & Handeln von nicht gefährlichen Abfällen" an das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim und das Anzeigeformular meines Landkreises zum hier örtlichen Abfallamt.

Hoffe auf gute Antworten die mir weiterhelfen können. Danke

mfg
1 13.07.2012 19:21 jimmy77 ist offline E-Mail an jimmy77 senden Homepage von jimmy77 Beiträge von jimmy77 suchen
Solon
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RE: Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler?

Ich mach mal den Anfang...

Anzeigen müssen Sie Ihr Gewerbe, ja!
Kosten wird es sicherlich was. Wieviel hängt von der einzelnen Behörde ab.

Elektrogeräte, Autos, Motoren und so weiter können Schmier- und andere Stoffe enthalten, die sich negativ auf die Umgebung (Boden, Wasser, Luft) auswirken können. Sind also gefährliche Abfälle, auch wenn sie Anfangs nicht so wirken mögen.

Wenn Sie diese gefährlichen Güter dann auch noch transportieren wollen benötigen Sie noch die Erlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen. Bekommen Sie beim Kreislaufwirtschaftsamt normalerweise. Was man da allerdings genau braucht = ? !! Wahrscheinlich noch eine Erlaubnis für den Gütertransport.

Meiner Einschätzung nach bräuchten Sie also:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeanzeige für den Transport von Abfällen (evtl. Erlaubnis

Grundsätzlich aber nicht auf das vertrauen, was irgendwer, irgendwem, irgendwann erzählt hat, dass dann bei Ihnen landet.

Gehen Sie einfach zu dem am naheliegensten Amt (hier jetzt Kreislaufwirtschafsamt) und fragen Sie (entschuldigen Sie den Ausdruck) doof, was Sie alles brauchen. Wenn die dann nicht genau wissen was Sache ist, draum bitten Ihnen das zu ermitteln und sich bei Ihnen zu melden. Wenn man höflich die Kollegen fragt, bekommt man auch geschwind die richtigen Antworten. Notfalls alle zwei Tage anrufen, wie es um Ihre Anfrage steht. ;-)

Gruß

PS.: Wenn man schon einen ellenlangen Text schreibt, kann man das "mfg" auch auschreiben. ;-)

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2 16.07.2012 14:10 AföO ist offline E-Mail an AföO senden Beiträge von AföO suchen
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RE: Kreislaufwirtschaftsgesetz: Was für folgen für Schrotthändler?

:Moin: zusammen!

nachstehend zwei Links zu Informationen zum KrWG, die 'unser' hiesiges Regierungspräsidium zum Download bereitstellt. Dürfte auch für jimmy77 interessant sein.

Hier findet man die Informationen zum Sammeln:
Anzeige bzgl. gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen

... und hier zum Befördern:
Erlaubnis und Anzeige bzgl. Befördern / Sammeln von Abfällen

Auf den aufgerufenen Seiten findet man Verknüpfungen zu weiteren Info-Blättern und Formularen, die als als PDF-Dokumente zum Download bereitstehen.

Grüße aus Nordhessen
Frank

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3 18.07.2012 11:24 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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Altmetallsammlung bei Privathaushalten

Hallo in die Runde,

nach dem mir vorliegenden Merkblatt (-blätter) unserer Umweltbehörde ist zukünftig eine Altmetallsammlung im Rahmen des Reisegewerbes bei privaten Haushalten nicht mehr zulässig. Allenfalls der Ankauf von Altmetall durch den Gewerbetreibenden von Privathaushalten nach vorherigem Kontakt seitens des Privathaushaltes (=stehendes Gewerbe) wäre noch zulässig. Nun stellt sich uns die Frage: Was geschieht mit den in den letzten Jahren unbefristet ausgestellten Reisegewerbekarten zum Sammeln von Altmetall? Werden diese für Sammlungen bei Privathaushalten (typisches Glocke läuten und durch die Straßen fahren=ohne vorherige Bestellung) nunmehr ungültig? Es kann ja nicht sein, dass man Neuantragstellern mit dem Argument kommt: Du darfst nicht mehr klingeln - und die "Alten" ziehen weiter Glocke läutend durch die Straßen.

Wem hierzu etwas einfällt möge es bitte ins Forum einstellen, denn ich glaube, dieses Problem wurde in Bezug auf das KrWG etwas verkannt.

Gruß

Pfälzer

PS: bei Bedarf kann ich das Merkblatt gerne einstellen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pfälzer: 25.09.2012 16:29.

4 25.09.2012 16:27 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
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RE: Altmetallsammlung bei Privathaushalten

Moin Kollege Pfälzer,

ich habe mal im weltweiten Netz nachgeschaut und in einer Suchmaschine die Begriffe 'KrWG' und 'Reisegewerbe' eingegeben.

Heraus gekommen sind Informationsangebote der unterschiedlichsten Kommunen und Behörden. In vielen von mir eingesehenen Dokumenten und Informationen war auch von Reisegewerbe die Rede.
So z. B. beim Kreis Neuwied (Anzeige nach § 18 KrWG). Beim Ortenaukreis wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das Sammeln von Elektroaltgeräten im Reisegewerrbe unzulässig ist.

Selbst auf der Homepage der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder für Abfall (ZKS Abfall) gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht-gefährlichem Abfall im Reisegewerbe unzulässig sei.

In den von der ZKS Abfall zur Verfügung gestellten Vollzugshinweisen findet sich auf Seite 6 der Hinweis auf die Gewerbeanmeldung (Gewerbe angemeldet, wann und bei welcher Behörde).

Die Reisegewerbekarte ist eine Erlaubnis ist und ersetzt (als Ausnahme) die gewöhnlich übliche Anzeige des Beginns der gewerblichen Tätigkeit nach § 14 GewO.

BTW: Sehr gut finde ich die Übersicht der ZKS Abfall über die nach Landesrecht zuständigen Behörden für den Vollzug der §§ 53 und 54 KrWG.

Grüße aus Nordhessen

@ Pfälzer:
Das angesprochene Merkblatt würde mich interessieren. Am besten hier im Thread verlinken.

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5 26.09.2012 08:55 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Abfallsammlung bei Privathaushalten

Nachtrag zu meinem vorhergehenden Beitrag:

Kollege Pfälzer hat mit der Aussage, dass eine Altmetallsammlung im Rahmen des Reisegewerbes bei privaten Haushalten nicht mehr zulässig sei, Recht.

Gestützt ist diese Aussage auf § 17 KrWG -Überlassungspflichten-.
Danach sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie (gemeint sind die Abfallbesitzer/-erzeuger) zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen.

Da es wohl kaum noch Städte oder Landkreise gibt, die keine entsprechende Abfallentsorgung eingerichtet haben, bleibt für die gewerblichen Altmetall-/Altstoffe-/Abfall-Sammler nur der Weg zu gewerblichen Abfallerzeugern oder -besitzern.

In diesem Fall würde es sich dann um eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit der gewerblichen Abfallentsorgers handelt, für die keine Reisegewerbekarte notwendig sein dürfte (vgl. 55b GewO). Es handelt sich meiner Ansicht nach um ein Aufsuchen einer anderen Person im Rahmen des Geschäftsbetriebes der anderen Person.

Beispiele:
Schrotti sucht Autowerkstatt auf und fragt, ob er Motorgehäuse oder Endrohre zu entsorgen hat. Beide Beteiligten sind Gewerbetreibende und begegnen sich auf Augenhöhe.

Handelsvertreter für Sanitärkeramik taucht unangemeldet beim Sanitärinstallateur auf und stellt ihm die aktuelle Kollektion an Sitzaborten und Badkeramiken vor.

Es bleibt also interesant...

Grüße aus Nordhessen

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6 27.11.2012 21:04 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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