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Alkohol auf Wochenmarkt |
JaKo

Grünschnabel
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Hallo,
der Wochenmarkt in unserer Stadt wurde bislang durch die Kommune betrieben. Nunmehr wurde er privatisiert und nicht mehr festgesetzt. Zum Warensortiment soll jetzt der gelegentliche Alkoholausschank (Glühwein, Bier) bei besonderen Anlässen (jahreszeitlich bedingt; Weihnachtszeit) hinzukommen. Gilt das Alkoholverbot auf Wochenmärkten ebenso für den nicht festgesetzten Wochenmarkt.
Herzlichen Dank für die Unterstützung
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1
07.02.2012 16:10 |
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J. Simon
Haudegen
  
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Hallo JaKo,
wo steht denn, daß ich auf einem Wochenmarkt keinen Alkohol ausschänken darf? Ich lese den § 67 GewO so, daß bestimmte alkoholische Getränke nicht zum Warensortiment eines Wochenmarktes gehören sollen
Wenn aber aus "besonderem Anlass" oder auf Dauer ein Gaststättenbetrieb eingerichtet werden soll, sehe ich kein Problem, wenn dieser mit einer Gaststättenerlaubnis bzw. bei euch mit er GAGEV oder § 14- Anmeldung betrieben wird. Das kann m.E. auch anlässlich eines festgesetzten Wochenmarktes stattfinden. So wird bei uns auf dem Wochenmarkt von einem teilnehmenden Imbisswagen immer auch alkoholische Getränke abgegeben. Dieser hat eine Erlaubnis nach § 2 GastG, weil er immer an der gleichen Ecke beim Markt seit Jahren steht.
Oder irre ich??
VG J. Simon
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2
Gestern, 09:01 |
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Solon
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Kewi

Foren As
   
Dabei seit: 13.07.2009
Beiträge: 80
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| RE: Alkohol auf Wochenmarkt |
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Mal ne ganz andere Frage dazu: Warum erfolgt keine Festsetzung mehr?
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3
Gestern, 11:39 |
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JaKo

Grünschnabel
Dabei seit: 03.02.2011
Beiträge: 2
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Brandenburg
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Themenstarter
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| RE: Alkohol auf Wochenmarkt |
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Der jetzige Betreiber selbst die Kontrolle der Händler durch die Reisegewerbekarte haben, Dienstleistungen anbieten und sich nicht an die Durchführungspflicht binden.
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4
Gestern, 14:15 |
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Runge

Routinier
 
Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 268
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Hallo J. Simon,
ich sehe das auch so, dass die Bier- und Bratwurstbuden zwar nicht von dem Festsetzungsgegenstand des Wochenmarktes erfasse werden und für sie deshalb die Marktprivilegien dafür nicht gelten, sie ansonsten aber auch nicht verboten sind.
Regina Runge
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5
Gestern, 14:42 |
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