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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Alkohol auf Wochenmarkt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Alkohol auf Wochenmarkt
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JaKo JaKo ist weiblich
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Alkohol auf Wochenmarkt

Hallo,

der Wochenmarkt in unserer Stadt wurde bislang durch die Kommune betrieben. Nunmehr wurde er privatisiert und nicht mehr festgesetzt. Zum Warensortiment soll jetzt der gelegentliche Alkoholausschank (Glühwein, Bier) bei besonderen Anlässen (jahreszeitlich bedingt; Weihnachtszeit) hinzukommen. Gilt das Alkoholverbot auf Wochenmärkten ebenso für den nicht festgesetzten Wochenmarkt.

Herzlichen Dank für die Unterstützung
1 07.02.2012 16:10 JaKo ist offline Beiträge von JaKo suchen
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo JaKo,

wo steht denn, daß ich auf einem Wochenmarkt keinen Alkohol ausschänken darf? Ich lese den § 67 GewO so, daß bestimmte alkoholische Getränke nicht zum Warensortiment eines Wochenmarktes gehören sollen

Wenn aber aus "besonderem Anlass" oder auf Dauer ein Gaststättenbetrieb eingerichtet werden soll, sehe ich kein Problem, wenn dieser mit einer Gaststättenerlaubnis bzw. bei euch mit er GAGEV oder § 14- Anmeldung betrieben wird. Das kann m.E. auch anlässlich eines festgesetzten Wochenmarktes stattfinden. So wird bei uns auf dem Wochenmarkt von einem teilnehmenden Imbisswagen immer auch alkoholische Getränke abgegeben. Dieser hat eine Erlaubnis nach § 2 GastG, weil er immer an der gleichen Ecke beim Markt seit Jahren steht.

Oder irre ich??


VG J. Simon
2 Gestern, 09:01 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Solon
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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RE: Alkohol auf Wochenmarkt

Mal ne ganz andere Frage dazu: Warum erfolgt keine Festsetzung mehr?
3 Gestern, 11:39 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
JaKo JaKo ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von JaKo




RE: Alkohol auf Wochenmarkt

Der jetzige Betreiber selbst die Kontrolle der Händler durch die Reisegewerbekarte haben, Dienstleistungen anbieten und sich nicht an die Durchführungspflicht binden.
4 Gestern, 14:15 JaKo ist offline Beiträge von JaKo suchen
Runge Runge ist weiblich
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Hallo J. Simon,
ich sehe das auch so, dass die Bier- und Bratwurstbuden zwar nicht von dem Festsetzungsgegenstand des Wochenmarktes erfasse werden und für sie deshalb die Marktprivilegien dafür nicht gelten, sie ansonsten aber auch nicht verboten sind.

Regina Runge
5 Gestern, 14:42 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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