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Zum Ende der Seite springen Preisangabenverordnung
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Bulldog Bulldog ist männlich
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Preisangabenverordnung

Hallo in die Runde,

ich hätte da mal eine Frage in die Runde bezüglich der Mengenangabe beim Grundpreis für Wurst und Käse auf dem Wochenmarkt. Muss bei diesen Waren immer der Kilopreis auf dem Auspreisungsschild stehen oder reichen die Angaben pro 100 Gramm aus.

Mit besten Grüßen und einem schönen Wochenende
Detlef Wendt
1 17.02.2017 12:24 Bulldog ist offline E-Mail an Bulldog senden Beiträge von Bulldog suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Siehe § 2 Abs. 3 PAngV:

Zitat:
Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.
2 17.02.2017 13:33 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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dealb dealb ist weiblich
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Zur Preisangabenverordnung habe ich auch noch eine Frage, wie ist das bei Leistungen, wie ausführlich müssen hier die Angaben sein.

Bsp. Autowaschanlagen: Für 1,- € kann ich mein Auto saugen - muss hier angegeben werden wie lange ich saugen kann?
3 23.02.2017 13:40 dealb ist offline E-Mail an dealb senden Beiträge von dealb suchen
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