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Brocky110 Brocky110 ist männlich
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Fragezeichen Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Hallo zusammen,

bei uns weigern sich nach mehrfacher Aufforderung

1. eine GmbH mit einem Geschäftsführer sowie
2. eine GbR mit zwei Gesellschaftern

ihr Gewerbe an, bzw. abzumelden.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das Owi-Verfahren gegen die Geschäftsführer/Gesellschafter oder die GmbH/Gbr einleite?

Ich habe bereits im Internet nach einer Lösung gesucht, leider nichts mit einschlägiger Begründung gefunden.
Da ich auch meinem Teamleiter eine Rückmeldung geben muss (mit Begründung) wollte ich hier mal höflichst anfragen, ob mir jemand eine Rückmeldung mit kurzer Begründung/Erklärung geben kann?

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem Münsterland!!!
Danke
1 26.01.2017 12:23 Brocky110 ist offline E-Mail an Brocky110 senden Beiträge von Brocky110 suchen
Solon
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gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
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RE: Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Moin in die Runde,

Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten

LG aus der Spargelstadt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gewerbe-beelitz: 26.01.2017 14:54.

2 26.01.2017 14:54 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
Solon
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Brocky110 Brocky110 ist männlich
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Vielen Dank für die Rückmeldung "Gewerbe-Beelitz"!

Gibt es irgendeinen Paragrafen woraus sich es ergibt das der Adressat immer der Rechtsträger ist?
Muss/sollte ich bei dem Owi-Verfahren gegen die GmbH den § 30 erwähnen?

Vielen Dank für weitere, ausführende Rückmeldungen!!!
3 27.01.2017 07:59 Brocky110 ist offline E-Mail an Brocky110 senden Beiträge von Brocky110 suchen
C.Stapler   Zeige C.Stapler auf Karte C.Stapler ist männlich
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RE: Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Zitat:
Original von gewerbe-beelitz
Moin in die Runde,

Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten

LG aus der Spargelstadt


Das ist so nicht ganz richtig und kann auch nicht so schnell beantwortet werden. Bei der GbR stimmt es.

Jedoch kann man beim OWI gegen eine juristische Person sowohl gegen die GmbH ein Verfahren eröffnen, als auch gegen den gesetzlichen Vertreter. Einzeln oder gegen Beide. Führ ich ein einheitliches Verfahren, mach ich ein selbstständiges Verfahren oder, oder, oder. Die § 9, § 14 und § 30 OwiG sagen dazu mehr.
Hier ist immer der Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschalisiert werden.

Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist dies ganz gut beschrieben. Daher rate ich, dort nachzuschauen. Hier zu schreiben, würde zu lange dauern und sprengt den Rahmen.


Schöne Grüße aus dem Vogelsberg.
4 27.01.2017 10:55 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
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