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Kutscher Kutscher ist männlich
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Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche

Guten Morgen zusammen,

bei mir kommt folgende Frage auf:

In unserer Altstadt gibt es einen kleinen Feinkosthandel. Diueser beabsichtigt nun vor seinem Laden auf öffentlicher Fläche ein Weinfass hinzustellen und dort an schönen Tagen Wein auszuschenken. Dies will er allerdings nicht unentgeltlich machen.

Braucht er jetzt eine Gaststättenerlaubnis für den ganzen Laden oder gibt es eine Erlaubnis zum Ausschank nur vor der Tür?

Danke und schöne Grüße
1 13.01.2017 08:13 Kutscher ist offline E-Mail an Kutscher senden Beiträge von Kutscher suchen
Solon
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Sandhaas Sandhaas ist männlich
Grünschnabel


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RE: Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche

Da wird sicherlich eine Gaststättenkonzession, oder konkret eine Erlaubnis nach § 2 GastG benötigt.
Es ist kein Ausschank aufgrund eines bestimmten Ereignisses. Deshalb kommt eine Gestattung nicht in Frage. Da ausgeschenkt wird und kein oder nicht nur Verkauf in geschlossenen Flaschen stattfindet ist es auch kein Handel.
=> Erlaubnispflicht nach § 2 GastG

__________________
Ohne Politiker wäre vieles leichter...
2 18.01.2017 09:12 Sandhaas ist offline E-Mail an Sandhaas senden Beiträge von Sandhaas suchen
Solon
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BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


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RE: Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche

Moin Moin von der D...

endgeldliche Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle ist immer Gaststättenanzeige /-Erlaubnis. Wenn nur eine Anzeige erforderlich ist, ist gaststättenrechtlich sowieso egal, welche Fläche er in Anspruch nimmt. Das ist dann nur noch baurechtlich zu klären. Bei Freisitzbewirtschaftung dann eventuell auf Sondernutzung achten und auf Lärmbelästigung in lauen Sommernächten nach 22.00 Uhr.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
3 18.01.2017 09:20 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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RE: Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche

Hallo,

in die Erlaubnis sind alle Räume aufzunehmen, die der Ausübung des Gaststättengewerbes dienen. Folglich reicht es nur dann aus, nur das Weinfass in die Erlaubnis aufzunehmen, wenn keine weiteren Räume im Laden beansprucht werden. Weitere Räume können sein Lagerräume, Kühlräume, Toiletten, etc.

Gruß
HBinder
4 18.01.2017 14:03 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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RE: Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche

Moin Moin von der D...
das ist natürlich eine gute Ergänzung, wenn es noch Erlaubnisse gibt Applaus Applaus Augen rollen

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5 18.01.2017 14:08 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Bei Alkoholausschank tritt nach dem Bundesgaststättengesetz auch die Verpflichtung hinzu, Gästetoiletten vorzuhalten, das würde ich berücksichtigen! Diese gehören dann in die Konzession.

Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn der Wein zum Verkauf über die Straße ohne Verzehr an Ort und Stelle erfolgen würde. Aber das kann ich mir gerade bei einem Weinverkäufer gerade nicht vorstellen.

VG J. Simon
6 19.01.2017 11:32 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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