unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.312.614
Nächster Level: 22.308.442

1.995.828 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?

werte Forengemeinde,

in unserem Beritt gibt es eine Stadt, in der zwei Mal im Jahr eine Modenschau auf dem Marktplatz stattfindet. Eine Festsetzung gibt es nicht. Fraglich ist überhaupt, ob die Hürde einer Ausstellung überwunden wird.

Dass hier Information zum Zwecke der Absatzförderung erfolgt, steht aber sicherlich außer Frage.

Braucht es dafür überhaupt eine Festsetzung? Ein Verstoß gg. das Ladenschlussrecht liegt ja wohl eher nicht vor. Es wird - zumindest nicht unmittelbar - verkauft.

Der Verkauf erfolgt dann in den Ladengeschäften, die Dank einer Freigabe der Sonntagsöffnung offen sind.

M. E. müsste die Stadt lediglich eine Ausnahme vom Feiertagsrecht erteilen.

Gibt es andere Meinungen/Erfahrungen?

Danke
1 08.02.2016 11:07 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.800.605
Nächster Level: 8.476.240

675.635 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo ,

wenn es keine Ausstellung ist und auch sonst nicht unter den Marktregelungen untergebracht werden kann, wäre möglicherweise ein weiteres Problem vorhanden:

Unabhängig vom Feiertagsrecht werden doch die Inhaber sicherlich nicht selbst die Bekleidungsstücke präsentieren?

Dann bedürfte es einer Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot nach dem Arbeitszeitgesetz durch Euren RP.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 08.02.2016 13:52.

2 08.02.2016 11:33 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.454
Nächster Level: 824.290

98.836 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Reicht dann nicht eine Sondernutzungserlaubnis ?

(also im Bezug auf das Straßen- und Wegegesetz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von BernshausenL: 08.02.2016 14:11.

3 08.02.2016 14:09 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.800.605
Nächster Level: 8.476.240

675.635 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Straßenrechtlich dürfte das Sondernutzung sein, richtig.

Gilt allerdings weder für das Feiertagsrecht noch das Arbeitszeitgesetz als Persilschein.

Beide von mir erwähnten Gesetze wären aber unbeachtlich, wenn es sich um eine nach Titel IV GewO festsetzbare Veranstaltung handeln würde.
4 08.02.2016 14:55 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 11.982.894
Nächster Level: 13.849.320

1.866.426 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?

Hm... ich würde da keine großen Probleme sehen. Auch nicht hinsichtlich Feiertagsrecht. Umso mehr, wenn dort ein verkaufsoffener Sonntag (so habe ich das wenigstens verstanden) ist. Dann ist das einfach Beiprogramm.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
5 10.02.2016 11:31 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.377
Nächster Level: 11.777.899

1.700.522 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Schließe mich Sigis Meinung an.
Der Modenschau würde ich, da wohl nix verkauft wird, lediglich unterhaltenden Charakter zuschreiben und als Anregung, um dann in den Geschäften zu stöbern.

VG J. Simon
6 25.07.2016 12:06 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 15:27 von Puz_zle   Views: 1.325.576
Antworten: 22
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 155.402
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.496
Antworten: 4
4 Dateianhänge enthalten Betreiben einer Photovoltaikanlage Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2005 11:23 von Kern     12.02.2024 09:45 von Marcel Fromm   Views: 1.955.893
Antworten: 152
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 56.167
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 157.347 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.837.338


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 115 | Gesamt: 0.166s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%