unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Eintrittsgeld Volksfeste » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Eintrittsgeld Volksfeste
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
w.chudaske   Zeige w.chudaske auf Karte w.chudaske ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-201.gif

Dabei seit: 20.07.2006
Beiträge: 50
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 323.079
Nächster Level: 369.628

46.549 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Eintrittsgeld Volksfeste

Hallo Freunde der italienischen Oper,
in der Anlage ist die Meinung eines Kollegen beigefügt, die das Thema Eintrittsgeld widerspiegelt. Diese Meinung vertrete ich auch und da beginnt der schwelende Konflikt.
Wir führen seit Jahren eine festsetzungswürdige Veranstaltung durch, die bisher allen gesetzlichen Vorgaben entsprach. Achtung: Wir sind Veranstalter und gleichzeitig Festsetzungsbehörde ;-(.
Nun soll im Rahme der Kostensenkung dieses bisherige "Volksfest" eintrittspflichtig werden (!).
What can I do??? Oder besser gesagt, ich weiß nicht wie ich hier 'raus komme!

Dateianhang:
pdf 2015-07-16_Eintrittsgeld_ja-nein.pdf (277,40 KB, 272 mal heruntergeladen)
1 16.07.2015 10:42 w.chudaske ist offline E-Mail an w.chudaske senden Homepage von w.chudaske Beiträge von w.chudaske suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 120
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 822.553
Nächster Level: 824.290

1.737 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was ist es denn für eine Veranstaltung? Könnte man einen Spezialmarkt festsetzen?
2 16.07.2015 12:10 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

w.chudaske   Zeige w.chudaske auf Karte w.chudaske ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-201.gif

Dabei seit: 20.07.2006
Beiträge: 50
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 323.079
Nächster Level: 369.628

46.549 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von w.chudaske


www.Fiat-126-Forum.de







Bis jetzt war es immer für einen Jahrmarkt nach § 68 GewO.
3 16.07.2015 13:56 w.chudaske ist offline E-Mail an w.chudaske senden Homepage von w.chudaske Beiträge von w.chudaske suchen
Yvo Yvo ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.10.2013
Beiträge: 6
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 22.865
Nächster Level: 29.658

6.793 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

solange die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Spezialmarkts nicht vorliegen, kann das Fest nur als Jahrmarkt festgesetzt werden und bei einem Jahrmarkt darf kein Eintrittsgeld verlangt werden.

Im Kommentar Landmann/Rohmer, Rd. Nr. 1 zu § 68 steht ganz klar, dass bei einem Jahrmarkt der Veranstalter nur für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Kosten der Versorgungseinrichtungen und der Werbung ein Entgelt verlangen darf, bei einem Spezialmarkt ist er diesen Einschränkungen nicht unterworfen und darf auch von Besuchern ein Eintrittsgeld verlangen.

Der Unterschied zwischen einem Jahrmarkt und einem Spezialmarkt liegt darin, dass bei einem Jahrmarkt Waren aller Art verkauft werden dürfen, bei einem Spezialmarkt nur bestimmte Waren, die über die Marktfestsetzung verbindlich festgelegt werden.

Und es ist gar nicht so einfach, genügend Aussteller mit einem auf ein Thema begrenztes Warenangebot zu finden, so dass Ihre Behörde sich durch den Aufwand, neue Aussteller zu finden, vielleicht von der Durchführung eines Spezialmarkts abbringen lässt.

Viele Grüße aus dem heißen Süden
Yvo

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Yvo: 16.07.2015 15:28.

4 16.07.2015 15:23 Yvo ist offline E-Mail an Yvo senden Beiträge von Yvo suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Eintrittsgeld Volksfeste


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 216.679
Antworten: 1
Eintritt zu Volksfesten/Jahrmärkten (§ 71 GewO) Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   31.03.2008 13:36 von Schöni     19.03.2010 09:48 von Delius   Views: 20.792
Antworten: 7
Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   30.07.2009 17:10 von ve-ru     31.07.2009 09:38 von René Land   Views: 4.844
Antworten: 6
Sanitätsdienst auf Volksfesten ... Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   02.02.2006 17:56 von Birgit Mrugalla     03.02.2006 11:33 von Birgit Mrugalla   Views: 6.543
Antworten: 5
Bogenschießen auf Volksfesten Reisegewerbe (Titel III GewO)   21.09.2005 08:59 von Ihlbrock     26.09.2005 10:27 von Hubert Steinmetz   Views: 3.742
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 348.263 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 880.028.254


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 96 | Gesamt: 0.311s | PHP: 99.68% | SQL: 0.32%