Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? |
Sylke Jupe
Grünschnabel
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Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? |
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Hallo,
an mich ist eine Frage herangetragen worden, die ich interessant finde und hier gern zur Diskussion stellen möchte:
Ein Team aus privaten Personen nutzt Onlinekanäle für Spiele-Livestreams und bekommt dafür teilweise Geld von den Usern. Mit zunehmender Bekanntheit steigt die Zahl der Abonnenten, womit auch die Summe der Geldeinnahmen steigt. Von dem Geld wird neue Technik zum Verbessern der Übertragung während des Streams angeschafft, es sollen aber auch Projekte finanziert werden (vage Ideen sind vorhanden). Um die Bekanntheit auf den Onlinekanälen zu erhöhen, werden Werbemaßnahmen durchgeführt, z. B. das Verteilen von Flyern auf der Spielemesse „Gamescom“ in Köln oder die Nutzung von Social Media – Plattformen.
Nun ist die Frage, ob in diesem Fall ein Gewerbe angezeigt werden sollte und ab wann für solche Tätigkeiten eine Gewerbeanzeigepflicht besteht.
Auf die Antworten bin ich gespannt. Vielen Dank im Vorfeld.
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1
01.09.2015 09:24 |
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Solon
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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Hallo erstmal...
ich würde hier zunächst gucken ob die Gewerbetatbestände vorhanden sind.... Knackpunkt wird die Gewinnerzielungsabsicht sein.
Wie ich das so verstehe expandiert der Stream zunehmend und es ist noch kein Ende in Sicht..... also aus meiner Sicht ne einfache Kiste Sand....
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2
01.09.2015 09:39 |
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Solon
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claysch
Doppel-As
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,
was ist denn eine einfache Kiste Sand ?
Hier ist aus meiner Sicht eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen - die Gewinnverwendung ist nicht ausschlaggebend.....
Für mich ist nach der vorhandenen Beschreibung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben und entsprechend anzumelden.
Gruß
claysch
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3
01.09.2015 10:16 |
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Maliklaus
Routinier
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Online - Kanäle - Streamen |
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Hallo,
wie inzwischen auch öfter in den Medien zu lesen ist, gibt es inzwischen die ersten twitch und YouTube Millionäre. Spielestreams bei Twitch erreichen nicht selten über 100 000 Zuschauer.
Inwiefern natürlich jeder Twitcher oder Youtuber sofort gewerblich tätig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hier sollte man sich gegebenenfalls die Zahl der Follower anschauen. Auf jeden Fall ist es ein Markt der im Moment extrem expandiert und Werbeeinnahmen generiert.
Wenn nicht einfach nur Spiele gestreamt, sondern Videos selbst erstellt werden, kommt noch der künstlerische Aspekt dazu und eine eventuelle Einstufung in die freien Berufe.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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5
01.09.2015 13:45 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? |
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Ich würde dies auch als gewerbliche Tätigkeit einstufen.
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6
01.09.2015 13:50 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Guten Morgen.
Eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, möchte ich gern mal die Frage in die Runde werfen, mit welcher Tätigkeit (also gemeint ist die genaue Umschreibung der Tätigkeit) ihr hier eine Gewerbe-Anmeldung vornehmen würdet.
Vielen Dank im Vorfeld.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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7
08.10.2018 08:35 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Oft geht es um nicht gerade kleine Summen und Gewinnerzielungsabsicht liegt da in den allermeisten Fällen vor. Häufig werden die Einnahmen über Produktplatzierungen und Affiliate-Links generiert, das ist ja ein (mittlerweile nicht mehr ganz) neuer Markt
Also ich habe hier schon entsprechende Anmeldungen vorgenommen. Tätigkeit z.B. "Influencer", "Liveübertragung von Computerspielen" oder "Produktplatzierungen".
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8
08.10.2018 09:54 |
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