Thema: Reiseleiter/Gästeführer |
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Zunächst sollte der Betroffene mitteilen, ob er nunmehr als Reiseleiter oder als Gästeführer unterwegs sein will, weil dies wohl einen Unterschied macht (guckst Du hier).
Hinsichtlich von Reiseleitern gehen die Auffassungen scheinbar etwas auseinander. Es gibt da wohl ein BFH-Urteil, welches von Gewerbe ausgeht (I R 85/83 v. 09.07.1986 - habe ich aber nicht im Volltext), während das FGHamburg wohl von einem Freiberuf ausgeht (II 402/03 v. 29.06.2005), weil dies unter die unterrichtenden/Lehrtätigkeiten subsumiert wird.
Vielleicht helfen diese Anhaltspunkte ein klein wenig weiter, mehr kann ich spontan leider auch nicht bieten.
Beste Grüße
Jürgen Rixinger
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Thema: Wirt raucht in der Gaststätte |
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Kann nur für BaWü sprechen: Hier dürfen Personen unter 18 Jahren den Rauchernebenraum einer Gaststätte betreten (§ 7 Abs.2 Nr.1 i.V.m. Umkehrschluss aus Abs.2 Nr.2 LNRSchG). In Diskotheken ist´s jedoch anders, da besteht grundsätzlich nur ein Zutrittsrecht für Personen ab 18 Jahren, sofern ein Rauchernebenraum eingerichtet ist (§ 7 Abs.3 LNRSchG).
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Thema: Wirt raucht in der Gaststätte |
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Hallo,
Antwort: Eindeutig nein. Da vorliegend offenbar keine Ausnahme greift, ist in dieser Gaststätte das Rauchen verboten. Zur Gaststätte gehören natürlich auch Schanktheke und Küche. Was das Rauchen in der Küche angeht, könnte der Wirt noch zusätzlich Ärger mit der Lebensmittelaufsichtsbehörde bekommen. Ein Tipp an das zuständige Ordnungsamt wäre wohl angebracht.
Zur ergänzenden Information habe ich ein selbstgebasteltes Merkblatt zu den wichtigsten Fragen zum LNRSchG beigefügt (Rechtslage BaWü). Kriegen normalerweise unsere Wirte mit der Konzession ausgehändigt.
Beste Grüße
Jürgen Rixinger
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Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet... |
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| Zitat: |
Original von Martini
Das ist auf jeden Fall unsere Version und
darauf sollten wir stets bestehen …
Gezeichnet: von uns Frauen |
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Meine Version: Für diese dreiste Lüge hätte unsere Schneiderin eigentlich Hans Maulwurf verdient gehabt (Für Simpson-Nichtkenner: Siehe Avatar von Kollegin Martini)
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Thema: Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR |
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Trägt nichts zur Sache bei, soll aber Trost spenden: Ich glaube, die Meisten von uns tun sich mit dem Thema "GbR" nicht ganz leicht. Wenn ich nur schon den Begriff "partielle Rechtsfähigkeit" höre, treibt´s mir den Schweiß auf die Stirn. Wann und inwieweit ist eine Rechtsfähigkeit gegeben und wann ist dies für uns relevant? Erst vor kurzem musste ich mich von Herrn Mischner (zu Recht) belehren lassen, dass eine GbR durchaus für sich in die Handwerksrolle eingetragen werden kann. Wird nicht die letzte Belehrung gewesen sein, die ich mir zu diesem Thema hier abhole. Gottseidank haben wir unser Forum, welches dann doch immer wieder weiterhilft
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Thema: Anmeldung einer polnischen GbR |
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Das sind super Infos, vielen Dank. Ich vermute, die von Ihnen genannten Voraussetzungen sind hier eher nicht erfüllt. Werden uns gleich mal mit der HWK in Verbindung setzen.
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Thema: Anmeldung einer polnischen GbR |
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Hallo Herr Mischner,
vielen Dank für die schnelle Info, auch wenn das ja trübe Aussichten sind. Es können also sämtliche Gesellschafter der GbR auf eine Handwerksrolleneintragung zurückgreifen, sofern sich die Eintragung auf die GbR selbst bezieht und der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.
Bedeutet dies andererseits, dass die Eintragung einzelner Gesellschafter unzureichend wäre, sofern die GbR selbst nicht eingetragen ist? Wäre es unzureichend, wenn lediglich andere Personen als der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen? Wie wird denn ein Betriebsleiter ein solcher, durch Festlegung im Gesellschaftsvertrag?
Wäre sehr dankbar, wenn Sie uns insoweit noch ein paar Infos nachreichen könnten.
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Thema: Anmeldung einer polnischen GbR |
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liebe Kollegen,
greife mal diesen recht alten Thread auf, weil meine Frage zwar zum Themenkomplex gehört, sich aber hier nicht klärt. Sachverhalt:
Ein 40-jähriger Student gibt sich als Angestellter einer GbR aus und taucht regelmäßig mit einem oder mehreren Osteuropäern auf, die er als neue Gesellschafter der GbR vorstellt. Diese können überwiegend kein Wort deutsch (vielleicht können sie auch nur wegen der vielen schlecht eingesetzten Goldzähne oder den wirr in den Mund wachsenden Vollbärte nicht richtig sprechen), wollen aber in Deutschland eine Firma aufmachen. Zwar steht diesen Personen auf der Stirn geschrieben, dass sie nichts Anderes als die Handlanger des Studenten sind, auf diese Frage möchte ich aber hier nicht hinaus.
Unstrittig wollen unsere "Selbständigen" mauern und betonieren, was das Zeug hält, dies wurde auch als Tätigkeit so angemeldet. Eintragung Handwerksrolle: Fehlanzeige. Argument des Studenten: Die GbR ist eine "betriebliche Einheit", wobei genüge, dass 4 der 9 Gesellschafter Meister und in die Handwerksrolle eingetragen seien. Die anderen 5 bräuchten dies nicht, weil ja auch in sonstigen Betrieben genüge, dass ein einziger Meister anwesend ist. Immer so, wie es passt: Hinsichtlich der Eintragung in die Handwerksrolle sieht man sich als Einheit, ansonsten will aber jeder als Selbständiger seine eigene Suppe kochen.
Wir sind der Auffassung, dass jeder Gesellschafter einer GbR, die ja keine eigenständige juristische Person ist und somit weder ins Handelsregister eingetragen werden noch als Firma im juristischen Sinne auftreten kann, alle Voraussetzungen der HwO in eigener Person erfüllen muss. Ebenso, wie ja auch Erlaubnisse nach der GewO oder dem GastG von jedem Einzelnen vorgewiesen werden müssten. Wenn wir mit dieser Auffassung richtig liegen, würden sich schon 5 Fälle erledigt haben, denen sonst die Scheinselbständigkeit nachgewiesen werden müsste.
Viele Grüße und für Meinungen danke vorab
Jürgen Rixinger
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Thema: verspätete Gewerbeanmeldung |
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Maßgeblich ist der tatsächliche Beginn der Gewerbeausübung. Dieser Zeitpunkt ist auf der Gewerbeanmeldung anzugeben, auch wenn er schon länger zurückliegt. Wenn die Anmeldung verspätet erfolgt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger
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Thema: Freizügigkeit von Firmen und Inhabern in der EU |
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Direkt anwendbares EU-Recht, welches Drittstaatlern ein Aufenthaltsrecht einräumt, ist mir außer in Fällen des Familiennachzugs nicht bekannt. Das EU-Recht bezieht sich nun mal ganz vorrangig auf das Recht von EU-Staatsangehörigen. Eine kompakte Zusammenfassung zu den Niederlassungsfreiheiten von (natürlichen und juristischen) Personen findet sich hier. Eine umfassende Diskussion, ob nun Drittstaatler im Paket der Niederlassungsfreiheit für juristische Personen mit inbegriffen sein sollten, würde in juristische Tiefen führen, ohne Ihnen wirklich weiterzuhelfen.
Dem Betroffenen dürfte es auch egal sein, ob er sein Aufenthaltsrecht auf Grund von nationalen oder EU-Bestimmungen erhält. Das französische Recht ist mir zwar unbekannt, aber auch dieses sollte kompatibel zum EU-Recht sein. Im Zweifelsfall dürfte der EuGH letzte Instanz sein, wenn dieses das Recht juristischer Personen auf gewerbliche Niederlassung faktisch beschneiden würde. So läge das letzte Wort doch auf der Ebene von EU-Recht. Wäre möglicherweise ein Präzedenzfall.
Wenn ich richtig verstanden habe, dass der Brasilianer scheinbar illegal im Ausland war - hat dieser eigentlich schon einmal versucht, einen legalen Aufenthaltstitel zu erlangen? Wenn dieser mehrfach abgeschoben wurde, wurde versucht, dies durch einen Rechtsbeistand zu verhindern? Falls ja, wie ist die Sache ausgegangen?
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Thema: Freizügigkeit von Firmen und Inhabern in der EU |
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Gewerberecht und Aufenthaltsrecht sind zwei Paar Schuhe. Sicher können Firmen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind, auch in anderen EU-Staaten Dienstleistungen erbringen. Damit geht aber nicht einher, dass Firmenbetreiber oder Mitarbeiter automatisch auch ein Recht auf Niederlassung in diesem Staat haben, sofern sie selbst nicht EU-Staatsangehörige sind. Ungeachtet dessen kann die selbständige Tätigkeit natürlich Grundlage für ein Aufenthaltsrecht sein, was sich aber, wie oben bereits erwähnt, nach den Aufenthaltsgesetzen des jeweiligen Staates richtet. In Deutschland wäre dies z.B. § 21 AufenthG. Um Ihr Beispiel aufzugreifen: Ist ein Drittstaatler Vater eines deutschen Kindes, hat dieser zwar möglicherweise einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Diese entsteht aber nicht automatisch aus der Existenz des Kindes, sondern ist auf der Grundlage des AufenthG zu beantragen. Im gewerblichen Bereich ist´s nicht anders.
Eines würde mich noch interessieren: Nach Ihren Worten lebt der Brasilianer bereits in Franz. Guyana, an anderer Stelle schreiben Sie nochmals, dass er schon lange dort wohnt und arbeitet, und zwar ohne Aufenthaltserlaubnis. Wenn dies bisher (wie auch immer) funktioniert, wo ist denn nunmehr die Schwierigkeit?
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Thema: Freizügigkeit von Firmen und Inhabern in der EU |
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Hallo,
das sind viele und sehr spezielle Fragen, die zudem den Aufenthalt und die Gewerbeausübung in einem anderen Land betreffen. Rechtsberatung im speziellen Einzelfall dürfen wir hier ohnehin nicht betreiben, deshalb allgemein, soweit ich dazu etwas beitragen kann:
Das europäische Recht betrifft ganz überwiegend die Rechte von EU-Staatsangehörigen in den EU-Staaten untereinander. Die Rechte anderer Staatsangehöriger, sog. Drittstaatler, sind im jeweiligen nationalen Recht geregelt. Würde die gestellte Frage den Aufenthalt eines Brasilianers im Bundesgebiet betreffen, wäre dies nicht nach dem FreizügigG/EU, sondern nach dem deutschen AufenthG zu bewerten. Vorliegend wären also französisches Recht bzw. mögliche bilaterale Verträge zwischen Frankreich und Brasilien maßgeblich, was von hier wohl nicht beantwortet werden kann. Es kann nur empfohlen werden, sich mit den Ordnungsbehörden in Franz.-Guyana in Verbindung zu setzen und dort aus erster Hand die Erfordernisse zu erfragen.
Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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| Zitat: |
Original von Kuddel
Das macht doch Appetit auf mehr
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Auf was, auf den "Wurstaufstrich" oder die "Wurst auf Strich" ???
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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Wem das wohl eingefallen ist?
1. Gehe auf Google Maps.
2. Gehe auf "Route berechnen".
3. Gebe als Abfahrtsort "Dortmund" ein.
4. Gebe als Zielort "Scheisse" ein
5. "Route berechnen" anklicken und staunen, was dabei herauskommt.
PS: Weil das Ganze so kurios ist, wollte ich´s nicht vorenthalten. S-Fans bitte nicht böse sein.
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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| Zitat: |
Original von MaLa
> Im richtigen Moment das Richtige sagen: U N B E Z A H L B A R |
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Stimmt. Und andersrum gilt:
> Im falschen Moment das Falsche sagen: S C H . . . . .
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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Ein Australischer Farmer kommt mit einem Schaf unter dem Arm ins Schlafzimmer und verkündet: "Liebling, dass ist die Ziege, mit der ich immer Sex habe, wenn du gerade einmal nicht willst." Meint die im Bett liegende Ehefrau: "Vielleicht ist es dir ja noch nicht aufgefallen, aber das ist ein Schaf unter deinem Arm, du Vollidiot." Sagt er: "Vielleicht ist es dir ja noch nicht aufgefallen, aber ich habe nicht mit dir geredet."
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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Hochzeit William und Kate: Die Beiden sind beim Volk wegen ihres natürlichen und ungezwungenen Auftretens in der Öffentlichkeit außerordentlich beliebt ....
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Thema: Diplomarbeit |
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Ein schönes Thema wäre doch § 56a i.V.m. § 4 GewO. Da könnte man die Abzockermaschen der Kaffeefahrten-Betrüger mal darstellen und die rechtlichen Hintergründe, samt Inländerdiskriminierung gem. § 4 GewO, mal beleuchten.
Beste Grüße und viel Erfolg
Jürgen Rixinger
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