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Autor Beitrag
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Autoschlüssel 03.02.2012 11:57 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Schönes WE allerseits
Thema: Gewerbeanmeldung vor Beginn
Manfred Milbrodt

Antworten: 2
Hits: 1.018
25.11.2011 07:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Schwentinental,

das Thema der verfrühten An /Abmeldung hatten wir ausführlich hier diskutiert und müsste die Frage beantworten, da sich die Rechtslage ja nicht geändert hat.
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Durchsagen im Flugzeug... 14.11.2011 11:50 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


...für einen guten Start in die Woche mit Punktlandung am Freitag
Thema: Gewerbe ja oder nein
Manfred Milbrodt

Antworten: 3
Hits: 1.102
RE: Gewerbe ja oder nein 04.11.2011 07:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Moin aus Schwentinental,
dem Kollegen Rheinhesse stimme ich knotenfreiSpitze! zu.
Die Frage hatten wir auch hier erörtert

Tipp: Suchfunktion nutzen!!!
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Mich hat die Wirtschaftskrise jetzt voll erwischt.... 14.09.2011 08:24 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


....guckst du Anhang
Thema: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Manfred Milbrodt

Antworten: 3
Hits: 1.791
26.08.2011 12:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


...wenn denn der "BgA" sich dem Wettbewerb stellt und auf Gewinnerzielung usw. aus ist, und darauf deutet die Elektrizitätsverteilung, die sicherlich nicht für "Lau" gemacht wird, hin,dann ist auch das Gewerbe von "der sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts" nach § 14 anzumeldden.
Thema: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ?
Manfred Milbrodt

Antworten: 13
Hits: 1.524
26.08.2011 11:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Schwentinental,

hierzu möchte ich noch anmerken, dass es in § 14 Abs. 8 GewO heißt

8) Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an
....................................................................
6. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben,......................................


Es dürfen also bestimmte aus der Gewerbeanzeige heraus übermittelt werden. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die Gewerbeanzeige in Gänze an die BG geschickt werden soll,
hätte es geheißen „ übermittelt die Gewerbeanzeige an“ usw.; hat er aber nicht, also bekommt die BG (auch von uns) einen Datenauszug in welcher Form auch immer und nicht die komplette Anzeige mit allen Daten.

Dies würde auch mit den Datenschutzgesetzen kollidieren und ggf. eine Rüge der Datenschutzbeauftragten auslösenschimpf , da für eine Übermittlung aller Daten keine gesetzliche Ermächtigung vorläge. Denn diese Datenübermittlung ist nur insoweit zulässig, als sie für die übertragenen gesetzlichen Aufgaben tatsächlich benötigt werden.
Thema: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Manfred Milbrodt

Antworten: 3
Hits: 1.791
RE: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts 26.08.2011 11:06 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Schwentinental,

hatten wir schon einmal hier
Schönes WE
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Verküpfung erstellen 23.08.2011 13:45 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


...ohne Worte großes Grinsen
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Kannibalen... 13.07.2011 08:59 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Für alle schwer schuftenden Sachbearbeiter........
und eine schöne Restwoche
Thema: Bewachungsgewerbe Anmeldung als Kleingewerbe?
Manfred Milbrodt

Antworten: 6
Hits: 3.851
RE: Bewachungsgewerbe Anmeldung als Kleingewerbe? 21.06.2011 15:20 Forum: Bewachungsgewerbe


...@m.schillerSpitze!
Ergänzend: der Mittelnachweis ist im übrigen auch unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit zu sehen.
Thema: Bewachungsgewerbe Anmeldung als Kleingewerbe?
Manfred Milbrodt

Antworten: 6
Hits: 3.851
RE: Bewachungsgewerbe Anmeldung als Kleingewerbe? 21.06.2011 14:56 Forum: Bewachungsgewerbe


Hallo aus Schwentinental,

dem Gesagtem kann ich nur zustimmen und zitiere auszugsweise zur Vervollständigung aus unserem Infoblatt für Bewachunsgunternehmer:

Voraussetzungen der Bewachungserlaubnis
• persönliche Zuverlässigkeit;
• Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen (finanziellen) Mittel oder entsprechender Sicherheiten*);
• Mindestalter von 18 Jahren;
• Qualifikationsnachweis in Form der 80-stündigen Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung oder Nachweis der Befreiung.
*) Anmerkung:
Bei der Prüfung der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten (z. B. durch Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank) ist darauf abzustellen, dass mindestens für die ersten 6 Monate nach Gewerbebeginn die nach Lage des Einzelfalles erforderlichen Mittel vorhanden sind, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen.

Pflichten des Unternehmers
• Abschluss einer Haftpflichtversicherung (auch für das Personal);
• Anzeigepflicht des Beginns der gewerblichen Tätigkeit nach § 14 Gewerbeordnung (gleichzeitig ist der Behörde der Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen).
Für die Gewerbemeldungen ist die Betriebssitzgemeinde zuständig.


Allgemeine Pflichten des Unternehmers nach Beginn der Tätigkeit
• Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung;
• sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition;
• Anzeigepflicht nach Waffengebrauch;
• besondere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten;
• Aufbewahrungspflicht der vorgeschriebenen Unterlagen;
• Auskunftspflicht gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden (§ 29 GewO);
• Beachtung der besonderen Tätigkeitsvoraussetzungen für sog. Citystreifen, Ladendetektive und Diskothekenbewachungen im Einlassbereich, sofern der Unternehmer diese in eigener Person ausübt, einschließlich der Kennzeichnungspflichten (wie für das Personal);
• Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften;
• Gewerbeab- (bzw. -um) -meldung bei Betriebsverlegung und Neuanmeldung bei der für den neuen Betriebsort zuständigen Behörde;
• Gewerbeanmeldung von Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten des Unternehmens;
• Gewerbeabmeldung bei vollständiger Betriebsaufgabe;
• Informationspflicht gegenüber der Haftpflichtversicherungsgesellschaft bei Betriebsveränderungen die von der bestehenden Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind.

Besondere Pflichten des Unternehmers bei Beschäftigung von Wachpersonal
• Voraussetzungen zur Einstellung von Wachpersonal beachten (Zuverlässigkeit*, Mindestalter 18 Jahre, ausgenommen bei Ausbildungsverhältnissen, erforderliche deutsche Sprachkenntnisse, Sachkundeprüfung oder Unterrichtungsnachweis, sofern keine Befreiungstatbestände vorliegen);
• Meldung an die zuständige Behörde (Stadt/Gemeinde)s vor Einstellung von Wachpersonen, gesetzlichen Vertretern und Betriebsleitern;
• Erstellung einer Dienstanweisung einschließlich Regelung zur Führung von Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen und Reizstoffsprühgeräten;
• Aushändigung der Dienstanweisung und der Unfallverhütungsvorschriften gegen Empfangsbescheinigung;
• Ausstellung von fortlaufend nummerierten Ausweisen mit Lichtbild und Verpflichtung zum Mitführen und Vorzeigen;
• Aushändigung von Namensschildern für Wachpersonal auf Kontrollgängen im öffentlichen Bereich etc. und für Wachpersonal im Einlassbereich von Diskotheken;
• Regelung über Dienstkleidung;
• Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
• Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes;
• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rückgabe von Waffen und Munition nach Beendigung des Wachdienstes;
• Jahresmeldung ausgeschiedener Personen an das Landratsamt bis zum 31. März des folgenden Jahres;
• Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften;
*) Achtung: Das Wachpersonal darf erst beschäftigt werden, wenn durch die zuständige Behörde (Stadt/Gemeinde) die Zuverlässigkeit bestätigt wurde. Außerdem sind der Behörde vor Beschäftigungsbeginn die erforderlichen Nachweise (Sachkundeprüfung bzw. Unterrichtungsnachweis) vorzulegen.

Antragsstellung
Achtung: Die Ausübung des selbständigen Bewachungsgewerbes darf erst mit Erteilung der Bewachererlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung begonnen werden.
Der Formantrag ist erhältlich im Gewerbeamt
Der Antrag ist persönlich (ggf. durch Bevollmächtigten) im Ordnungsamt, zu stellen.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnortes (dort bitte das Aktenzeichen 791.4000/110 angeben.).
Hinweis: Ist der Wohnort Schwentinental, wird das Führungszeugnis gegen eine Gebühr von 13 Euro von der zuständigen Stelle gleich mit beantragt.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, zu beantragen beim Ordnungs- Meldeamt des Wohnortes

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Unbedenklichkeitserklärung) des Finanzamtes
(erteilt das für den Wohnsitz zuständige Finanzamt )

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Unbedenklichkeitserklärung) der Wohnortgemeinde
(erteilt die für den Wohnsitz zuständige Stadt- oder Gemeindekasse)

Eine Bescheinigung des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts, dass in der dortigen Schuldnerkartei keine Eintragungen vorhanden sind.

Haftpflichtversicherungsnachweis für das Bewachungsgewerbe (§ 6 Bewachungsverordnung):
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme muss je Schadenereignis
1. für Personenschäden 1 Million Euro,
2. für Sachschäden 250.000 Euro,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
4. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro
betragen.

Aufstellung der zu erwartenden Kosten der Gewerbeausübung (Miete, Telefon, Auto, Angestellte...) für das erste halbe Jahr sowie
Banknachweis über die Verfügbarkeit des ermittelten Betrages der zu erwartenden Kosten.

Anmeldebestätigung und Einzahlungsbeleg über die Gebühr für den Schulungskurs ”Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe” (die Industrie- und Handelskammer hat dazu eine Broschüre herausgegeben: Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal.pdf) oder Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung (Unterrichtungsnachweis gemäß § 1 BewachV - Bescheinigung der IHK).

Personalausweis
Bei ausländischen Staatsangehörigen Vorlage der Aufenthaltserlaubnis; bei Angehörigen von Nicht-EU-Staaten Vorlage der besonderen Gewerbeerlaubnis, d. h. die Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk „selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ enthalten.
Thema: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte
Manfred Milbrodt

Antworten: 13
Hits: 1.730
16.06.2011 12:28 Forum: Gaststättenrecht


..hmm, bei mir funzen die links Kopfkratz
Ist zwar aus dem Zusammenhang gerissen, aber ich hänge mal die Statements der Kollegen Kirchhammer, Mischner und Land als pdf an; die erhellen die Problematik deutlicher
Thema: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte
Manfred Milbrodt

Antworten: 13
Hits: 1.730
16.06.2011 11:57 Forum: Gaststättenrecht


....jau hier u.a. im Beitrag vom Kollegen Land
Thema: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte
Manfred Milbrodt

Antworten: 13
Hits: 1.730
RE: 2 Erlaubnisinhaber für eine Gaststätte 16.06.2011 11:37 Forum: Gaststättenrecht


Hallo aus Schwentinental und Willkommen im Forum,

dem Kollegen Rheinhesse kann ich nur zustimmen
Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann (ist), wenn keine Versagungsgründe vorliegen, auch mehreren Personen, wie wir es z. B. bei einer GbR ohnehin machen (müssen), gleichzeitig erteilt werden. Zum Stichwort VerpachtunG: Eine ggf. strittige zivilrechtliche Seite ist „intern“ von den Erlaubnisinhabern zu lösen.
und
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Der Berufstod 20.05.2011 12:41 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


...schönes WE
Thema: Darf Prokurist Gewerbemeldung unterschreiben?
Manfred Milbrodt

Antworten: 6
Hits: 3.416
10.05.2011 08:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von roki
kurz gesagt darf der Prokurist alles, wofür er durch die Prokura bevollmächtigt ist.

.......knapp und kurz ergänzend hierzu die Rechtsgrundlage § 49 Abs. 1 HGB
und zum Thema dieser thread
Thema: Drucker Reisegewerbekarte
Manfred Milbrodt

Antworten: 1
Hits: 1.026
RE: Drucker Reisegewerbekarte 28.04.2011 12:01 Forum: Gewerberecht


Hallo aus Schwentinental und Willkommen im Forum,

das Thema hatten wir schon einmal:


Zur Erinnerung habe ich das Liebingszitat vom Kollegen Fricke angehängt!
@Frank mit Deiner ungefragten Zustimmung
Thema: Naturheilpraxis
Manfred Milbrodt

Antworten: 4
Hits: 1.113
27.04.2011 10:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Firemage
Der Gewerbetreibende hat für seine freiberufliche Tätigkeit des Heilpraktikers lediglich Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen.
Gruß...
der Firemage smile

.. das möchte ich dann aber doch noch ergänzen.
Es ist zwar nicht explizit von der Kollegin gesagt worden, aber wenn er als Heilpraktiker agiert, so ist auch § 1 Abs. 2 HPG zu beachten. Danach ist jede berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit, die eine heilende, schmerzlindernde oder Leiden lindernde Behandlung ist oder mit einem Heilungsversprechen oder einer Krankheitsdiagnose verbunden ist, erlaubnispflichtig.
Fazit: keine Gewerbe (mehr), da Heilhilfsberuf -> Gewerbeabmeldung
Für die Tätigkeit als Heilpraktiker ist neben der Meldung beim FA eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes notwendig, wenn diese nicht schon vorliegt.
Thema: Spaß für zwischendurch
Manfred Milbrodt

Antworten: 445
Hits: 183.111
Wichtige Ergebnisse der Unfallforschung!!! 14.03.2011 09:46 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Guckst du Anhang
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