Thema: Drogerie |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
m.E. ist die Drogerie anzeigepflichtig. Ob als Ummeldung oder als Neuanmeldung wäre mir egal. Grundsätzlich sollen zwar alle Gewerbe einer Person in eine Akte - trotzdem haben es die meisten Gewerbetreibenden, die "mehrere Felder beackern" lieber, für jedes Gewerbe eine eigene Akte zu haben.
Die Fotoarbeiten sind, wie Du selber schreibst, in Drogerien üblich, unterliegen damit keiner gesonderten Anzeigepflicht. Die gilt nur, wenn das Gewerbe auf Tätigkeiten ausgedehnt wird, die bei Gewerben der angemeldeten Art nicht üblich sind.
Ein Textildiskont hat sich bei mir mit dieser Begründung ("allgemein üblich") der Aufforderung widersetzt, den Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse anzuzeigen und Rückendeckung von der IHK erhalten.
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Thema: Optische Erzeugnisse |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
ich definiere unter "optische Erzeugnisse" hochpreisige Foto- und Videokameras, Objektive etc. (Profi- oder Semiprofiausrüstung), die einen Hehlerwert hat. Für Amateur- oder "Spielzeug"-Kameras gibt es ja nicht 'mal einen Schwarzmarkt.
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Thema: "Internet-Gewerbe" und Firmensitz |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
hallo Steffi_K.,
nach dem, was ich bisher hier lesen konnte, hast Du eigentlich Dein Gewerbe seit Anfang an beim falschen Gewerbeamt angemeldet.
Du schreibst, Du übst Dein Gewerbe schon immer montags bis freitags in Berlin aus. Demnach hättest Du Dein Gewerbe schon immer in Berlin anzeigen müssen.
BTW: Warum sträubst Du Dich eigentlich so vehement gegen die Anmeldung in Berlin?
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Thema: Ist die Epithetik bzw. die Herstellung von Epithesen ein Gewerbe? |
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Soso, das Finanzamt entscheidet also darüber, ob eine Gewerbeanzeige nötig ist - hört hört.
Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
in diesem Falle würde ich einfach überlegen, mit wem der Epithesenmacher als ehestes vergleichbar ist:
Arzt - Anwalt - Ingenieur - Künstler - Orthopädieschuhmacher
Bei mir käme der Orthopädieschuhmacher dem Epithesenmacher am nähesten. Also: Gewerbe.
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Thema: Änderung Name GmbH |
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Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
die Namensänderung muss sogar zuerst im Handelsregister vorgenommen werden. Danach einfach im Gewerberegister ändern (analog Namensänderung wegen Eheschließung).
Da die Gewerbeordnung keine Meldepflicht vorsieht, nehme ich für eine "freiwillige" Ummeldung keine Gebühren.
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Thema: Apotheken anmeldepflichtig? |
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...grundsätzlich schon. Wird aber keiner machen. Als Apotheker ist man schließlich jemand. Und das meine ich völlig ironiefrei.
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Thema: Apotheken anmeldepflichtig? |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
unter Errichtung würde ich die erstmalige Eröffnung einer Apotheke verstehen; unter Verlegung, die Verlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereiches derselben Gewerbebehörde.
Apotheken sind aber nur für den "puren" Apothekenbetrieb anzeigefrei. Den Handel mit genehmigungsfreien Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln und Wellnessartikeln müssen sie jedoch anzeigen.
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Thema: Gastwirt alkoholabhängig? |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
immer im Auge behalten: Gewerberecht ist Gefahrabwehrrecht und nicht Strafrecht. Hier muss nicht erst etwas passieren; es gilt, zu verhindern, dass etwas passiert.
Unzuverlässigkeit im Sinne des Gewerberechtes setzt keine "Schuld" oder "Charaktermangel" voraus. Unzuverlässig ist man u.A. dann, wenn man als Gastwirt "dem Trunke ergeben" ist. Und so scheint's ja hier zu liegen.
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Thema: Betriebsschießung nach Gewerbeuntersagung |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
hat zwar nicht direkt mir der Schließung und Versiegelung zu tun, aber: auch der hartnäckige Verstoß gegen eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung ist eine Straftat. Das sollte die Krämerin ruhig einmal gesagt bekommen.
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Thema: GbR im Nebenerwerb |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
nein, es gibt keine Bedenken, dass eine Gesellschafterin der GbR diese Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausübt/ausüben will. Welche Bedenken sollten das denn sein?
Zur Frage der Gesellschafter:
Die GbR wurde mit dem Tod des zweiten Gesellschafters zum Einzelunternehmen. Abmeldung v.A.w. mit Sterbedatum des Gesellschafters und GewA2 "GbR wird Einzelunternehmen" nur in den Akten für den überlebenden Gesellschafter.
Mit Eintritt der neuen Gesellschafterin wird aus dem Einzelunternehmen wieder eine GbR. GewA1 mit dem Datum, dass die Gewerbetreibende als Eintrittsdatum angibt für sie und GewA2 "Einzelunternehmen wird GbR" nur in den Akten für den anderen Gesellschafter.
Warum willst Du den Eintritt der neuen Gesellschafterin rückdatieren? Das beißt sich spätestens, wenn der Gesellschaftervertrag und die GewA1 mal verglichen werden.
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Thema: Schwäne |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
mir hat das ein Kollege (gelernter Koch) mal so erklärt:
Schwäne schmecken tranig, weil deren Talgdrüsen so tief säßen, dass man diese nicht entfernt bekäme.
Als nix da mit rupfen - und ab in den Bräter . . .
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Thema: Gewerbe Anmeldung, diverse Fragen |
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Auf der Portalseite steht quasi als Einleitung:
"www.forum-gewerberecht.de
entstand aus der Idee, die zahlreichen an unserer Software-Hotline (Gewerbe-Meldeverfahren TIGRIS) eingehenden Fragen zum Gewerberecht nicht nur für unsere Kunden zu beantworten, sondern die aufgezeigten Probleme und Lösungen allen interessierten Personen zugänglich zu machen und ggf. auch weiter diskutieren zu können.
Aus diesem Grund wurde im Januar 2005 innerhalb unseres Anwenderforums ein öffentlicher Bereich für Fragen zum Gewerberecht eingerichtet. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zum Gewerberecht und angrenzenden Rechtsgebieten innerhalb des Forums diskutieren zu lassen. Sie treffen hier sowohl auf die Macher und Fachberater unserer Softwareprodukte als auch auf Kollegen aus anderen Gewerbeämtern.
Bitte beachten Sie, dass unser Forum keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen kann und wird. Wollen Sie selbst eine Frage stellen oder einen Beitrag beantworten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Dies ist für Sie völlig kostenfrei.
Unser Team wünscht Ihnen nun einen stets informativen Aufenthalt im Forum-Gewerberecht.
TIGRIS-Software
Ralf Macco"
Was gibt's denn, speziell an dem von mir unterstrichenem Teil, nicht zu verstehen?
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Thema: §33a - Einschränkungen |
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Bitte beachten Sie, dass unser Forum keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen kann und wird.
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Thema: Steuerberatungsgesellschaft mbH als Gewerbe anmelden? |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
nein Sie müssen nicht müssen. Sie dürfen nicht mal dürfen. Ein Freiberuf bleibt ein Freiberuf, egal, in welcher Rechtsform er ausgeführt wird. Gewerbe qua Rechtsform gibt es nicht.
Das Finanzamt sieht das mal wieder anders, da bei denen jede GmbH gewerbesteuerpflichtig ist.
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Thema: liefer verzögerung |
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
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"Ihr stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt . . ." ist eine unter Kaufleuten übliche und rechtssichere Formulierung.
Selbstständige sollten da also vorischtig sein!
"Bloßes Schweigen" bedeutet gemäß BGB garnichts; also weder "ja" noch "nein". Dies gilt aber eben nicht für Kaufleute.
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Thema: Tod des Gewerbetreibenden/Einzelunternehmen-Abme
ldung v.A.w.??? |
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
Gewerbeabmeldungen von Amts wegen sind grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Gewerbeaufgabe eindeutig feststeht. Das Ableben des Gewerbetreibenden stellt so ziemlich das Eindeutigste in dieser Hinsicht dar.
Bei einem Einzelunternehmen spielt eine Fortsetzung durch Erben keine Rolle, da diese ihrerseits das Gewerbe auf ihren Namen neu anzumelden hätten.
Die Weiterführung eines Handwerksbetriebes gem. Witwenprivileg fällt unters Handwerksrecht und hat mit der Gewerbemeldung nichts zu tun.
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