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Thema: Möglichkeiten für Geldanlage mit Kassenschein |
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zu sammen,
nur ein kurzer Hinweis:
In dem von robben aufgeführten Link steht, dass Kassenscheine auch Kassenobligationen genannt werden. Kassenscheine ist wohl eine in Österreich (wenig) verwendete Bezeichnung zu sein - wenn man dem Duden Glauben schenken darf.
Gibt man in einer Suchmaschine den Begriff Kassenobligationen ein. stellt man fest, dass ein solches Produkt in Deutschland Bundesschatzbrief heißt. Guckst Du hier
Nachdem die Begrifflichkeit geklärt scheint, kann sich jetzt jeder selbst Gedanken machen, ob diese Form der Geldanlage die richtige für Ihn ist.
Ich wünsche noch eine angenehme Kurzwoche
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Thema: 4. Bundesfachtagung Gewerberecht in Weimar |
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Juchuh, mein 600. Beitrag!
...und dann zu diesem Thema
Also ich bin schon mal dabei und werde mir die beiden Tage freihalten.
Dann also auf nach Weimar, der Kulturstadt Europas.
Grüße aus Nordhessen
Frank
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Thema: 3. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Tach zusammen,
das war wieder einmal eine rundum gelungene Sache.
an das Orga-Team für die mannigfaltige, breit gefächerte und mannigfaltige Auswahl an interessanten Themen (an denen die Vertreter der Legislative und teilweise auch der Judikative nicht ganz unbeteiligt sind
). Da soll noch mal einer sagen, Gewerberecht sei langweilig...
auch an die Referentinnen und Referenten für die fundierten Vorträge und teilweise auch für den (wichtigen) Blick 'hinter die Kulissen'.
Den Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, Softwareschmieden und anderen Interessenvertretern ein großes Lob für das Interesse an der Arbeit der Basis und das offene Ohr für unsere Sorgen, Nöte und Anregungen.
Apropos höhere Stelle:
Wenn die 4. Bundesfachtagung schon in Berlin stattfinden soll, vielleicht kann man ja auch jemanden aus dem Bundeswirtschaftsminsterium für eine Teilnahme begeistern. So nah (und noch dazu in freier Wildbahn) erleben die leibhaftige VerwaltungsmitarbeiterInnen sonst nie wieder
Man wird ja wohl noch träumen dürfen...
Ach ja - nicht zu vergessen das Catering und die Info-Stände.
Und last but not least: Das Forentreffen mit der Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs am Abend. Auch dafür ein dickes Lob.
Abschließend ein zünftiges 'Glück Auf!' ins Revier und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bundesfachtagung noch einen guten Start in die Restwoche.
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Thema: Etwas irritiert! |
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und
Ich kann die Angaben bestätigen. Ich habe es gerade vom heimschen PC aus bei beiden im Foren-Lexikon angegebenen Links (GERIX-ONLINE und Foren-Index) versucht.
In beiden Fällen erscheint die Aussage Raubkopierer sind Verbrecher, bevor man zur Startseite 'zurückgeleitet' wird.
Auf die Startseite der beiden Lexika kommt man erst garnicht.
Ich denke, da sind jetzt Webmaster und Admins gefragt...
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende und einen geschmiedigen Start in die neue Woche.
Frank
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
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Tach auch!
Mittlerweile gibt es ein Update zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des LG Düsseldorf.
Der Termin für die mündliche Verhandlung ist für Mitte Februar 2012 angesetzt.
Die GWE kann sich also mit dem versenden weiterer Angebote/Rechnungen ruhig Zeit lassen.
Wen es interessiert, kann den entsprechenden Artikel vom 4. August 2011 hier nachlesen.
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
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und
alle miteinand'!
Mittlerweile warnt auch der Deutsche Städtetag vor dem Geschäftsgebahren der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH als 'Gewerbeauskunftszentrale'.
Der Deutsche Städtetag bezieht sich unter anderem auf ein Rundschreiben des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aus dem Juli 2011.
Dieser weist unter anderem auf ein Urteil des LG hamburg vom 14. Januar 2011 hin (Az. 309 S 66/10). Darin wertet das gericht das versenden von irreführenden Formularen für internet-Branchenbuchverzeichnisses als Betrug und stellte zudem die Nichtigkeit solcher Verträge sowie die Schadenersatzpflicht des Versenders fest.
Achtung: In dem zitierten verfahren handelt es sich nicht um die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH!
Diesem Unternehmen hat sich das LG Düsseldorf angenommen und entschied am 15. April in einem vorläufigen Verfügungsverfahren (Az. 38 O 148/10), dass das von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH verwendete Formular irreführend sei. Das Gericht untersagte in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren das Verwenden des Formulars. Das Landgericht sah eine Irreführung in der Werbung mit einem Monatspreis, da die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liege. Desweiteren sah das Gericht auch eine Irreführung durch das verwenden des Formulartitels 'Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge', da eine Verwechslung mit dem Gewerberegister naheliegen soll.
Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig (Stand Juli 2011).
Sonnige Grüße aus Nordhessen
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Thema: Reisegewerbekarte mit Hauptwohnsitz Österreich |
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Frau Kollegin,
vielleicht hilft Ihnen Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz weiter.
Wenn Ihr Kunde sagt, dass er das Reisegewerbe vorzugsweise in Ihrem Kreis ausüben möchte, dann sind Sie für die Entscheidungsfindung zuständig.
Meines Erachtens benötigt er keine deutsche Reisegewerbekarte, da er sich (im Gegensatz zu den Wanderlagerveranstaltern) berechtigterweise
auf § 4 Abs. 1 GewO (vorübergehende Dienstleistungserbringung über die Grenze) berufen könnte.
Einen Umgehungstatbestand im Sinne des § 4 Abs. 2 GewO kann ich aufgrund Ihrer Schilderungen nicht erkennen. Schließlich hat Ihrr Kunde in Österreich sogar ein stehendes Gewerbe angemeldet. Liegt Ihnen die gewerbeanzeige aus Österreich vor und ist sie noch gültig?G
Gegebenenfalls können Sie sich bei den Kollegen in Österreich erkundigen, ob der Betrieb eines Imbisswagens dort unter die 'Reglementierten Gewerbe' im Sinne des § 94 Nr. 26 GewO 1994 fallen.
Wäre dies der Fall und er hätte eine solche Zulassung aus Österreich nicht, läge ein Umgehungstatbestand vor. Denn er würde dann in Deutschland eine Tätigkeit ausüben, für die er im Herkunftsstaat eine Zulassung/Genehmigung benötigt.
Hoffentlich habe ich Sie jetzt nicht noch mehr verwirrt.
Ansonsten gilt: Bei Fragen und Verwirrungen fragen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n oder Ihre Aufsichtsbehörde. ;-)
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
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Hallo alle miteinander!
Habe gerade im Newsletter unserer IHK folgenden Beitrag gelesen:
Deutscher Schutzbund gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH
Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank (sog. Gewerbeauskunft-Zentrale). Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein. Zum Verkündungstermin am 15.4.2011 hat das Landgericht Düsseldorf ein Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich“, so RA Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW. „Das Urteil war notwendig, um bei der Vielzahl von Betroffenen endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Ein derartiges Beschwerdeaufkommen aus der Wirtschaft zu einem einzigen Formularversender konnten wir seit Jahren nicht mehr beobachten. Hier wird auf massive Weise der Versuch unternommen, Gewerbetreibenden Verträge unterzuschieben und dann auch noch die Zahlung anzumahnen. Außerdem besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Monatspreis und den tatsächlichen Gesamtkosten. Das Gericht hat ein deutliches und notwendiges Signal gesetzt, damit Gewerbetreibende nicht weiterhin getäuscht und zu überteuerten Zahlungen verleitet werden.“ (Quelle: Pressemeldung der Wettbewerbszentrale, Bad Homburg)
Grüße aus Nordhessen
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Thema: 3. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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alle miteinander!
Ist zwar ein wenig 'Off Topic':
Ich habe gerade auf der Portalseite unter der Überschrift 'Alle Termine' festgestellt, dass bereits der Termin für das 4. Bundesfachtagung am 19. September 2012 vorgemerkt ist.
Lasst uns doch erstmal die 3. Bundesfachtagung in trockene Tücher bringen, bevor wir uns über die nächste Tagung unterhalten.
Ich denke, da ist der Webmaster oder ein Admin gefragt....
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Thema: Kleines Schriftbild |
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So kann man auch mit kleinen Sachen
Kollegen eine Freude machen.
Freut mich, dass ich helfen konnte (und ganz ohne Admin
)
Sonnige Grüße aus Nordhessen
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Thema: Kleines Schriftbild |
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Nicht verzagen
Ich habe da noch eine letzte Idee:
Zunächst den Editor-Modus überprüfen. Auf der rechten Schaltfläche unter dem Schreibbereich muss Erweiterter Editor zu lesen sein.
Das ist die Benutzeroberfläche, unter der ich arbeite und auf die sich die nachstehenden Ausführungen beziehen (der erweiterte Editor funzt bei meinem dienstlichen Rechnenknecht leider nicht).
Als nächstes den Text, der vergrößert werden soll, vollständig markieren. Anschließend im Bereich über dem Schreibfeld das Drop-Down-Menü SIZE (steht für Schriftgröße) anklicken, die Schriftgröße 'mittel' auswählen und mit OK bestätigen.
Anschließemd sollte diese Schriftgröße als Voreinstellung für alle weiteren Beiträge gespeichert sein.
Mehr fällt mir dazu auch nicht mehr ein...
Sonnige Grüße aus Nordhessen
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Thema: Kleines Schriftbild |
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und :grüssgott:
falls der gesamte Bildaufbau (also auch die Icons, die Überschrift usw.) verkleinert dargestellt werden, hilft im Internet Explorer (IE) und bei Firefox folgendes:
Taste 'Strg' gedrückt halten und auf dem Nummernblock das '+' drücken. Wenn's zu groß ist, funktioniert das Ganze mit dem '-'-Zeichen auch umgekehrt.
Diese beschriebenen shortcuts findet man im IE unter dem Menüpunkt 'Ansicht' -> 'Zoom'.
Ansonsten gibt es im IE noch die Möglichkeit, über das Menü 'Ansicht' -> 'Textgröße' eine Änderung zu versuchen.
Ansonsten mal den Foren-Admin oder den Webmaster fragen.
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Thema: Namensbekanntmachung |
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und
im Forum!
Um Ihre kleine aber feine Frage zu beantworten:
Selbst die Angaben im Schaufenster, die Sie als Beispiel angeführt haben, sind nach dem Wortlaut der DL-InfoV gar nicht notwendig.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes reicht bereits eine Internet-Adresse, was allerdings wiederum eine korrekte Anbieterkennzeichnung (vulgo: Impressum) voraussetzt (vgl. DL-InfoV § 2 Abs. 2 Nr. 3). Beachten Sie das kleine unscheinbare Wort 'wahlweise'.
Näheres zum Thema finden Sie unter anderem in diesem Beitrag.
Sonnige Grüße aus Nordhessen
BTW:
Hier finden Sie die aktuelle Version der DL-InfoV
Such-Tags:
Namensangabe Geschäftsverkehr Laden
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Thema: Transport von Hartgeld = Sicherheitsgewerbe? |
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Hallo Herr Kollege,
Sie sehen das völlig richtig.
Es handelt sich zweifellos um eine Bewachungstätigkeit (Geld- und Werttransport); siehe auch BewachVwV, Nr. 1.5, 1. Spiegelstrich.
Ist auch im Landmann/Rohmer, Bd. II, Nr.241, zu finden.
Aufgrund des Gewichts von Hartgeld werden an den Transport von Hartgeld andere Sicherheitsanforderungen gestellt vgl. BGV C7, Durchführungsanweisung -DA- zu § 26).
Das ändert aber nichts an der Erlaubnispflicht nach § 34a GewO.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Security = Bewachungsgewerbe? |
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Kollege Böhm,
noch ein, zwei Ergänzungen zu den zutreffenden Ausführungen des Kollegen Walsrode.
Wegen der Unterrrichtung für Bewachungsgewerbetreibende sollte sich Ihr Kunde an eine der vielen IHK'en im Bundesgebiet wenden.
Unter Umständen werden die beiden Unterrichtungen auch als Module angeboten, so dass Ihr Kunde 'nur noch an einer 40-stündige Aufbau-Unterrichtung mit den speziellen Themen für Gewerbetreibende teilnehmen muss.
Aber Vorsicht!
Je nach Einsatzbereich kann die Unterrichtung (egal ob selbständig oder angestellt) nicht ausreichen.
Für
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2. Schutz vor Ladendieben,
3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
benötigt jede Wachperson, die diese Tätigkeit ausübt (also auch der Unternehmer), den Nachweis einer erfolgreichen Sachkundeprüfung (Ersatzqualifikationen sind möglich).
Im Zweifel akzeptiere ich eher eine Sachkundeprüfung (oder vergleichbare Qualifikationen) als eine 80-stündige Unterrichtung für Bewachungsgewerbetreibende.
Sie sollten den Kandidaten mal auf den Zahn fühlen, welche Tätigkeiten er konkret ausüben möchte.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: ohne Strom nix los |
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Moin René,
hab dazu mal zwei - nicht ganz ernst gemeinte - Fragen:
Ist den Leuten im Rechenzentrum schon mal der Begriff 'Unterbrchungsfreie Stromversorgung' untergekommen? Soll bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes und Abhandenkommen des Netzkabels Wahre Wunder wirken.
Haben die das Kabel selbst zurecht gedängelt oder ein Centstück stundenlang in die passende Länge gezogen, dass das soooo lange gedauert hat?
Ich hab' schon gedacht, unser Admin hätte mir den Zugang gesperrt...
Gruß
Frank
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