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Thema: Tanzschule - Gewerbe? |
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Hallo zusammen,
hat mir einer den Text vom Kommentar Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3,5 sowie 6 Rd. 17!
Hab ich leider nicht!
Gruß
G. Schneider
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Thema: Vermüllung der Umwelt durch Diskothekengäste |
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Hallo Kollege Boshamer und alle anderen auch
wissen sie evtl. wo ich das genau Urteil vom OVG Münster finde? Evtl. Az.???
Bei uns ist derzeit auch ein Fall anhängig u. nur mit Auflage in der Gaststättenerlaubnis kommen wir hier nicht weiter!
Hab aber bis jetzt kein brauchbares Urteil gefunden!
Gruß
G. Schneider
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Thema: Aufstellung Warenautomat - unselbständige Zweigstelle??? |
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Hallo zusammen,
bei uns hat heute einer eine Gewerbeanmeldung für die Aufstellung eines Warenautomates in einem Fitness-Studio, als eine unselbständige Zweigstelle abgegeben. Ich bin allerdings der Meinung, dass alleine die Aufstellung eines Warenautomates keine unselbständige Zweigstelle darstellt. Beim Hauptsitz ist sein Gewerbe angemeldet.
Wie seht ihr das??? Anmeldung ja oder nein??
Gruß
G. Schneider
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Thema: Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO |
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Hallo zusammen,
unser hiesige Gewerbeverein hat hier einen Antrag auf Festsetzung als Messe für Ihre Gewerbeschau an einem Sonntag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestellt. Die Gewerbeschau findet in einem Gewerbegebiet statt. Dabei sollen 40 dort ansässige Firmen sich "hinter die Fassade schauen lassen" mit entsprechendem Rahmenprogramm wie Hüpfburgen, Catering, Showbühnen, etc.
Wie sieht es mit der Festsetzung aus? Als Messe würde ich es nicht bezeichnen, eher noch als Ausstellung nach § 65 GewO.
Allerdings könnte man es auch als Leistungsschau sehen u. da sind die Voraussetzungen nach § 65 GewO nicht erfüllt.
Könnte mir evtl. jemand weiterhelfen?
Gruß
G. schneider
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Thema: Mobiler Imbisswagen |
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Hallo zusammen,
bei uns stellt sich folgendes Problem dar:
XY stellt bei uns auf Privatgelände einen Imbisswagen auf, 1 - 2 x die Woche während des Öffnungszeiten des Ladens. Weiterhin hat er noch 2 andere Standorte in anderen Gemeinden. Dort stellt er den Wagen ebenfalls 1 - 2 x pro Woche auf. XY wohnt nicht bei uns in der Stadt.
Die Stadtverwaltung des Wohnortes von XY stellt sich nun quer ihm eine Reisegewerbekarte auszustellen, da die der Meinung sind, er müsse seinen Imbisswagen bei der jeweiligen Gemeinde des Standortes als stehendes Gewerbe anmelden, da er ja einen festen Vertrag mit den Vermieter hätte! Wir sehen das anders u. nach mehrmaligen Telefonaten mit dem Sachbearbeiter des Wohnortes kommen wir nicht weiter. Sie stellen im keine Reisegewerbekarte aus.
So nun die Frage, falls wir XY hier bei uns als unselbstständige Zweigstelle anmelden würden (was ja so nicht richtig ist), dann müsste ja aber der Hauptsitz ebenfalls am Wohnort sein u. dieser dort angemeldet werden. Oder aber wir melden hier ein Reisegewerbe an ohne Reisegewerbekarte. Aber das müsste doch auch am Wohnort geschehen, oder???
Habt ihr mir hier evtl. ein Kommentar dazu???
Vielen Dank.
Gruß
G. Schneider
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Thema: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter |
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Hallo zusammen,
wir führen hier im Ort eine Musterhausausstellung. Die einzelnen Firmen der Musterhäuser sind bei uns gewerblich angemeldet. Nun arbeiten in den Musterhäuser verschiedene Handelsvertreter, die alle (oder zumindest fast alle) an ihrem Wohnort ein Gewerbe als Handelsvertreter angezeigt haben. Unsere Steuerabteilung ist nun der Ansicht, dass sich die Handelsvertreter der einzelnen Musterhäuser bei uns als unselbstständige Zweigstelle anmelden sollten.
Nach § 42 Abs. 2 GewO ist eine gewerbliche Niederlassung nur vorhanden, wenn der Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt. Als Raum genügt eine bestimmbare Fläche, bei dem z.B. Kundengespräche, Büroarbeiten und Telefonate durchgeführt werden. Dies würde also demnach so zutreffen. Allerdings ist die Zurverfügungstellung des Musterhauses eine freiwillige, widerrufliche Leistung der Musterhausfirma.
Wir sind hier geteilter Meinung ob wir eine Anzeigepflicht durchsetzen können.
Über Meinungen hierzu wäre ich dankbar.
Gruß
G. Schneider
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