Thema: Auflagenbescheid nach SoG |
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Hallo!....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Warum Auflagen???? oder eine SOG-Verfügung nach § 11 SOG????
Die Gemeinde ist doch jetzt Gaststättenbehörde und damit m. W. auch zuständig nach § 5 NGastG; welches bedeutet, dass die Gaststättenbehörde nur noch in zwei Fällen Anordnungen treffen kann:
a) zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung
und
b) gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit
die m. E. selbstverständlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Gaststättengewerbes im Zusammenhang stehen müssen.
Die Befugnisse, aufgrund anderer Rechtsgrundlagen Anordnungen treffen zu können, bleiben ja nach § 5 Abs. 1 NGastG, bestehen. Also muss ggf. auch das Bauamt (bei Veranstaltungen etc.) prüfen, ob und ggf. welche Auflagen zu treffen sind (z. B. bei Versammlungsstätten pp.)
Wenn denn dann tatsächlich eine Anordnung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Gaststättengewerbes erfolgen müsste, müsste sich diese m. E. auch auf § 5 NGastG (Lex specialis) und nicht auf § 11 SOG stützen.
Am 01.02. bin ich bei einem Seminar zum neuen GastG, welches ein Richter des für uns zuständigen Verwaltungsgerichts hält. Vermutlich weiss ich danach mehr und werde dann auch gerne berichten.
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Thema: Dreadworker/Friseur |
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Hallo!..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Der pauschalen Aussage von Herrn Kuckuck, dass ein Friseur keine gefahrengeneigte Tätigkeit ausübt, möchte ich an dieser Stelle vehement widersprechen. Hierzu gibt es auch eine vielzahl von geschädigten Personen, die im WWW Hilfe erbeten haben, wenn der Friseur nicht nur die Haare falsch geschnitten, sondern vielmehr die Kopfhaut und selbst das Gesicht durch Falschanwendung geschädigt hat.
Selbstverständlich handelt es sich m. E. deshalb z. B. beim Einsetzen von Bleichmitteln, Haarfärbemitteln etc. um gefahrengeneigte Tätigkeiten, deren Umgang man beherrschen sollte und durchaus im Rahmen einer Ausbildung erlernen kann und sollte.
Vielmehr gehe ich davon aus, dass Herr Kuckuck, der ein vehementer Verfechter der Interessen der Handwerker im Reisegewerbe ist (m. E. auch zu Recht) meinte, dass für die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht zwingend von einer Gefahrengeneigtheit auszugehen ist.
Deshalb sollte auch wohl eine Eintragung im handwerksähnlichen Verzeichnis ausreichen.
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Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? |
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Gewerbeuntersagungen sind nur dann zulässig, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Wird also die Erlaubnis versagt und der unzuverlässige Gewerbetreibende weicht auf eine Dönerbude aus, ist eine Untersagung nach § 35 GewO ggf. gerechtfertigt. Macht er nix weiter und übt auch kein anderes Gewerbe aus, unerbleibt die Verfügung nach § 35 GewO.
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Thema: Dr. Walter und Partner o.ä. |
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Hallo!..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Welche Kolleginnen und Kollegen haben im Zeitraum bis zum 01.08.2010 Wanderlager o. ä. Verfahren (Infoveranstaltungen) gegen eine "Firma" Dr. Walter und Partner, Dr. Braun und Partner, Dr. Schneider und Partner, Dr. König und Partner oder Dr. Krause gehabt.
Hierzu zählen auch die Einladungsschreiben, Werbeprospekte etc. bei den entsprechenden Verkaufsveranstaltungen, auf denen solche "Dr.-Namen" sind.
Kurze PN mit Verfahren und Verfahrensstand und Ansprechpartner bitte an meine hier hinterlegte Email-Adresse!
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Thema: Gewerbeabmeldung durch Einzelperson |
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Hallo!.... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Die Frage ist, warum wurde hier die vollständige Aufgabe vom Programm vorgegeben.
Es wäre ja evtl. möglich, dass bereits zuvor ein weiteres Mitglied aus der GbR ausgeschieden ist, so dass zum Zeitpunkt der Abmeldung die GbR nur noch aus 2 Personen bestand. Scheidet von diesen dann noch eine aus, gibt es keine GbR mehr (weil eine Gesellschaft ja mind. aus 2 Personen - oder mehr besteht). Vielleicht ist ja auch in einem Gesellschaftsvertrag etwas darüber geregelt worden, dass bei Austritt einer von 3 Gesellschaftern die GbR augelöst ist.
Das Unternehmen würde dann ja lediglich als Einzelunternehmen oder neue GbR fortgesetzt werden.
Dieses kann aber, wie auch bereits ausgeführt, nur vor Ort bei der zuständige Gewerbebehörde geklärt werden.
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Thema: Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise |
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Hallo! ........ und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Da es wohl in der Vergangenheit zu Fälschungen gekommen ist, versieht unsere IHK die Unterrichtungsnachweise im Bewachungsgewerbe nunmehr mit einem enstsprechenden Siegel.
Deshalb sollte auch das Original oder beglaubigte Kopien verlangt werden. Denn die Bescheinigung über die Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) ist m. E. entsprechend § 3 Abs. 2 BewachVO ebenso eine Urkunde, wie ein Personalausweis. Hier reicht auch keine Kopie.
Wir machen es in aller Regel so, dass anfangs eine Kopie eingereicht wird, damit das Prüfungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Vor einer abschließenden Entscheidung ist uns das Original vorzulegen. Dieses kann im Zweifel auch der Bewacher tun, dem die Urkunde ja ausgehändigt wurdel.
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Thema: Schade das es hier keine gibt die sich auskennen |
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Hallo! und ein freundliches
aus meinem Urlaub!
Es gibt hier sicherlich einige Mitglieder, die Ihre Fragen - ob man nach einer Gewerbeabmeldung noch einen Insolvenzantrag stellen kann - oder nicht, beantworten können - aber aufgrund der klaren Forenregeln - deren Akzeptanz Sie mit Ihrer Anmeldung erklärt haben, nicht dürfen.
Denn eine konkrete Rechtsberatung kann, darf und will dieses Forum nicht leisten, dafür sind u. a. die Kammern, die Rechtsanwälte und die entsprechenden Beratungsstellen (Rechtspfleger) bei den Gerichten zuständig.
Hier in einem 2.Thread (nach dem gestrigen 1. Thread)zu posten:
"RE: Schade das es hier keine gibt die sich auskennen"
soll entweder eine (kostenlose) unerlaubte Rechtsauskunft provozieren oder aber deutlich machen, dass Sie die Forenregeln nicht beachten wollen.
Beides widerspricht dem Ansatz und dem Grundsatz unseres Forums und sollte von Ihnen überdacht werden.
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo! ...... und ein freundlcihes
aus dem Urlaub!
Nach unseren Unterlagen gibt es bei den Anmeldungen (unverbindlich und verbindlich) einiges an Differenzen, was vielleicht auch daran liegen könnte, dass diejenigen, die sich und Gäste nur unverbindlich angemeldet haben, die verbindliche Anmeldung bisher versäumten.
Da aber nur mit einer verbindlichen Anmeludng die Veranstaltung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, bitte ich alle, die sich bisher nur unverbindlich angemeldet haben und davon ausgehen, dass dieses für die Teilnahme reicht, nunmehr zeitnah die verbindliche Teilnahme nachzuholen.
Wenn alle kommen, die sich bisher verbindlich und unverbindlich mit den Gästen angemeldet haben, ist bis jetzt gut die Hälfte der max. möglichen Plätze vergeben.
Wer also ganz sicher gehen möchte, dabei zu sein, sollte sich nun sputen und die verbindliche Anmeldung vornehmen (am schnellsten hier im Forum oder bei der IHK OLdenburg).
@BeRo:
Meine persönliche Meinung zum Thema "Kohärenz im Glücksspielrecht" und zum Staatsvertrage pp. habe ich an zahlreichen Stellen hier im Forum gepostet und auch vor Jahren deutlich gemacht, wie die Entscheidung des EuGH ausgehen wird, wenn man den "Eiertanz" im Glücksspielrecht (auch nach 2006 erneut ausuferndes gewerbliches Glücksspiel, inkonsequentes staatliches Glücksspiel) so weiterlaufen lässt. Und siehe da, wie hat der EuGH entschieden.
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo!...., ein freundliches
von meiner Terrasse (brrrrr - schon ganz schön frisch!) und ein
und Danke an den Kollegen von der Delme.
Location für die Abendveranstaltung ist ok, beim Preis für das Buffet kann man (meine ich) auch nicht meckern, die Auswahl sollte für jeden was bieten und die Atmosphäre sollte vor allem unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Süden der Republik ein wenig heimatliche Gefühle bescherren!
Für alle, die schon einmal einen Blick riskieren wollen:
Jetzt brauchen wir nur noch was für die Bespaßung am Abend. Wer hat hier eine gute Idee???, die nix kostet und trotzdem gute Laune bringt??
Also, wer ist Bauchredner, Schlagersänger(in), Stripper(in) oder Alleinunterhalter oder hat schon mal seine Brötchen als Kaffeefahrer verdient und möchte hier seinen großen Auftritt haben?? Bitte umgehend bei mir melden!
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Thema: 2. Bundesfachtung - Mitfahrgelegenheiten |
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Hallo!.... und nochmals ein freundliches
zum Thema Bundesfachtagung.
Der eine oder der andere hatte ja schon mal eine Fahrgemeinschaft angeboten oder angefragt.
Nur verschwinden diese relativ schnell aus der Ansicht, weshalb ich ich das Thema hier nochmals unter wichtig eingestellt habe. Da zudem nur die wenigsten wissen (können oder wollen), wer sich hinter welchem Nickname versteckt und woher er kommt, schlage ich vor, hier kurz zu posten, wer eine Mitfahrgelegenheit von wo anbietet bzw. sucht.
Hier würden sicherlich Nickname und Ort vorerst ausreichen, so dass man sich dann in Verbindung setzen könnte.
Kollege Balzer kommt aus dem PLZ Gebiet 16356 (Wilmersdorf, Werneuchen etc.) und der Kollege Willi bietet eine MFG ab A1 Anschlussstelle Erftstadt (PLZ 50374) an.
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo!...... und nochmals ein freundliches
von zu Hause!
Für alle, die evtl. noch eine "förmliche Einladung" für den Arbeitgeber oder wie auch immer benötigen, hier ist sie:

Ach ja, fast hätte ich es vergessen: unter Berücksichtigung der Voranmeldungen und deren Gäste sowie der verbindlichen Anmeldungen istrd. ein Drittel der vorhandenen Plätze inzwischen verplant.
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Thema: Bitte abstimmen! Top Botschafter |
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Hallo! ..... und ein freundliches
von meiner Terrasse!
Auch wenn ich solche Dinge und die entsprechende Werbung hierfür in unserem Forum eher sehr kritisch sehe, aus lokalpatriotischer Sicht hat sie meine Unterstützung und meine Stimme!
Und da sie ja auch "als Botschafterin" aus unserer Region, also Niedersachsen, tätig werden soll, sehe ich in diesem Fall die ganze Sache positiv. Denn schließlich kommen die Eltern unseres neuen Ministerpräsidenten, der auch nicht ganz weit weg von Berne wohnt, von der Insel. So können wir vielleicht auch wieder etwas zurückgeben, wenn sie mit dem Stipendium in England lernen und wirken kann.
Hoffe, wir sehen uns Oldenburg bei der Bundesfachtagung, dann können wir hierüber noch ein wenig "schnacken".
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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Hallo!.... und ein freundliches
aus Cloppenburg, mitten aus der Mittagspause
!
Mit dem Einstellen der Hotelliste durch den Kollegen Land im Infothread sind nunmehr die Vorarbeiten zum offiziellen Teil der 2. Bundesfachtagung Gewerberecht in Oldenburg abgeschlossen. Hat für alle Beteiligten ne Menge Arbeit gebracht und Freizeit gekostet, aber auch viel "Spaß" gemacht. Hierfür von mir an alle Mitorganisatoren und Referenten an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Lediglich die Location für das 5. Forentreffen (Idee von BE-DE vor 5 Jahren) am ersten Tag der Tagung steht noch nicht fest, wird derzeit aber verhandelt.
Die Referenten kommen wieder aus dem gesamten Bundesgebiet und sind zum Großteil die selben wie in Halle, die Themen aktuell und praxisbezogen, wie man an der vorläufigen Tagesordnung, die ebenfalls im Infothread zur Tagung zu finden ist, sieht.
Soweit Tagungsbesucher, von denen sich schon viele "unverbindlich" angemeldet haben, Ihren Trip nach Oldenburg auch für weitere Erkundungen nutzen möchten, man zu. Sowohl an die Nordsee, aber auch nach Bremen oder Bremerhaven ist es nicht weit, falls die in Oldenburg durchaus lohnenswerten Besuchermagneten nicht ausreichen sollten. So kann man in Bremerhaven das Auswanderer-oder Klimahaus besuchen oder in Oldenburg im Naturkundemuseum die Moorleichen erforschen. Cloppenburg bietet zudem das größte Freilichtmuseum Deutschlands, welches immer einen Besuch wert ist. Abends bietet sich dann in jedem Fall ein Bummel über den Kramer-Markt mit seiner langjährigen Tradition und vielen Fahrgeschäften an.
Also, man sieht, dass für evtl. interessierte Angehörige durchaus auch ein Reiseziel vorhanden wäre und man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Es haben sich inzwischen schon viele Forenmitglieder unverbindlich angemeldet, sich aber noch nicht in der verbindlichen Liste eingetragen, aber auch umgekehrt.
Die unverbindliche Liste, die frei einsehbar ist, soll vorrangig dazu dienen, dass man sehen kann, wer auch hinfährt. Hiermit ist jedoch nicht eine feste und verbindliche Anmeldung verbunden.
Nur wer sich entweder direkt in der verbindlichen Anmeldung einträgt oder seine Teilnahme verbindlich bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vornimmt, hat einen Platz bei der Tagung. Und hierbei spielt die Reihenfolge der Anmeldung eine große Rolle, denn wie ich bereits zuvor geschrieben habe. Die Plätze sind mit 250 Teilnehmern begrenzt und wenn diese, wie in z. B. zum Schluss in Halle weg sind, dann sind sie auch tatsächlich weg!!
Also, wer Wert auf eine Teilnahme legt (und das sind nach den geführten Telefonaten und Emails, die wir in letzter Zeit ausgetauscht haben, eine ganze Menge - nicht nur aus der Verwaltung) sollte sich baldmöglichst auch verbindlich anmelden.
Dieses wollte ich einfach nur noch mal loswerden, damit man mich nicht später "verkloppt".
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Thema: Gewerbeanmeldung - Bitte um Hilfe! |
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Hallo! ...... und ein freundliches
von meiner Terrasse!
Bevor der große Regen kommt, hier mein Tipp!
Erst mal hinsetzen und eine verünftige Planung machen und diese zu Papier bringen.
Dann mit der für Sie zuständigen IHK einen Termin vereinbaren und um ein Beratungsgespräch bitten. Gibt es meistens (außerhalb der Urlaubszeit) relativ schnell. Dort erfährt man in der Regel alles, was wissenswert ist (also wer alles beteiligt sein möchte, vom Finanzamt über BG usw. usw.). Außerdem gibt es dort vielfach jede Menge Handreichungen kostenlos dazu.
Sicherlich wird die Aktion mit einigem "bürokratischen Aufwand" verbunden sein, davon würde ich mich aber nicht abschrecken lassen, wenn die Idee gut ist. So sind übrigens die meisten heutigen großen Veranstaltungen (z. B. Wacken oder die Party in Omas Garten etc.) entstanden, von denen die Akteure heute m. W. zum Teil bzw. vollständig leben.
Auch sollten Sie sich nicht davon abschrecken lassen, dass Sie für das Finanzamt Erklärungen erstellen müssen. Hierfür gibt es im Notfall kleine und gute Programme bzw. Steuerberater, die Ihnen dann auch sagen, dass die gesamten Kosten abgesetzte werden können. Und hierzu zählt ne ganze Menge. Nicht umsonst zahlen große Konzerne keine oder kaum Steuern, obwohl deren Manager dicke Autos fahren.
Eine konkrete Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht geben, aber mit diesen Infos sollte zumindest der Start für Ihre Tätigkeit, die ich durchaus als gewerblich und damit anzeigepflichtig sehen würde (es sei denn, es soll wirklich nur eine einmalige Aktion sein, dann muss man es ggf. durch Ihr Gewerbeamt nochmals eingehender prüfen lassen) möglich sein.
Dass der Staat an dieser Aktion (z. B. über Steuern) beteiligt sein möchte, versteht sich von selbst. Deshalb werden Sie um die erforderlichen Steuererklärungen und ggf. auch weiteren Erklärungen gegenüber anderen Behörden nicht umherkommen. Aber mit den hier genannten Hilfen, vor allem entsprechenden kleinen und guten Programmen oder Beratern sollte alles nicht das Problem sein.
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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Hallo!....... und nochmals ein freundliches
aus Cloppenburg!
Der Oldenburger Kollege, der nicht nur aufgrund seiner örtlichen Nähe sondern vor allem auch aufgrund seiner entsprechenden Informations- und Kontaktquellen etc. die besten Möglichkeiten hat, arbeitet daran.
Wir gehen davon aus, dass wir in zwei bis drei Wochen adäquate Angeboten und Links etc. für Übernachtungen pp. hier einstellen werden.
Selbstverständlich machen wir uns auch Gedanken, ob und wo wir uns nach der Veranstaltung treffen können (soweit ein Kramermarktsbesuch nicht gewünscht wird) usw.
Hierzu wird dann noch das entsprechende Rahmenprogramm vorgestellt. Im Augenblick wird aber unter Hochdruch am Inhalt des offiziellen Veranstaltungsteils und an der formellen Einladung gearbeitet.
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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Hallo!!!....................... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Die (un)verbindliche Anmeldung hat der Kollege Land vor einigen Tagen "scharf" geschaltet, geht aber für die täglichen Anwender wohl auf unserer Start-Seite "ein wenig unter", obwohl sie ganz oben steht.
Also:
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Thema: 2. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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Hallo und ein freundliches
von meiner Terrasse, wo es zwar schön, aber auch noch schön heiß ist.
Und bevor nun alle, wie der Kollege Simon aus Hessen, weg sind:
jetzt kann ich auch formell die beiden Institutionen benennen.
Dieses ist zum einen die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer und zum anderen die Stadt Oldenburg, dessen Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandtner spontan die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen hat. Ihm und seinen Mitarbeitern Oliver Eick und Carsten Kötter an dieser Stelle schon mal ein herzliches Dankeschön.
Ein genauso herzliches Dankeschön geht auch an die Oldenburgische IHK, namentlich Herrn Theo Hünnekens, die unseren Vorschlag, die 2. Bundesfachtagung Gewerberecht in meiner Heimat zu veranstalten, nach dem "Vorstellungsgespräch" nicht nur sehr positiv bewertet hat, sondern auch personell unterstützen wird.
Nur hierdurch und die ehrenamtliche Mitwirkung weiterer Kolleginnen und Kollegen (z. B. die von der Hunte und von der Delme) ist es überhaupt möglich, zu reinen Selbstkosten so eine Veranstaltung auf die Beine zu stellen.
Damit sind wir bei den Kosten. Diese werden sich auf 55,00 bis 60,00 EUR je Teilnehmer belaufen. In diesen Kosten ist auch die Verpflegung = "Catering" für beide Tage (alle Getränke und ein vernünftiges Mittagessen) enthalten.
Die "Seminatoren", also die "sach- und fachkundigen Redner" erhalten ebenso wenig eine Vergütung wie die Organisatoren. Alle Akteure machen dieses nicht nur "just for fun", sondern vor allem auch deshalb, um sowohl die Kontakte zwischen den Behörden und der Wirtschaft, vor allem aber auch zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen zu verbessern. So wird die Veranstaltung nicht nur Probleme an der Basis darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, sondern wie bisher auch in den Pausen die Möglichkeit zum gegenseitigen Informationsaustausch bieten. Wer in Halle war, weiß wie es gemeint ist.
So, jetzt habe ich genug "geschwafelt". Nun ist unser Webmaster dran mit den Seiten für die Voranmeldungen, der "Wunschliste" usw.
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