Thema: die organisierte Kriminalität und das Glücksspiel |
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Glücksspiel-Regulierung in Deutschland: Kopfschütteln beim World Regulatory Briefing in Frankfurt
Veröffentlicht am 18.04.2012 10:20 Uhr
- E-15-Insellösung hängt den deutschen Markt ab
- EU-rechtskonformes Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bleibt Hoffungsträger
Ein Artikel von Andreas Schultheis
Frankfurt/München, April 2012 - Kopfschütteln und Unverständnis insbesondere ausländischer Teilnehmer waren es, die das World Regulatory Briefing(http://www.wrbriefing.com) in Frankfurt bisweilen prägten, eine Veranstaltungsreihe, die die weltweiten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Glücksspielsektor unter die Lupe nimmt. Kopfschütteln und Unverständnis über ein Land, das sich aktuell zwei unterschiedliche Glücksspielgesetze leistet, aber vor allem darüber, wie insbesondere die Verfechter des so genannten E-15-Modells - von allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein getragen – argumentiert wird. Rund 160 deutsche und internationale Spitzenvertreter der Branche waren hierzu in der hessischen Metropole zusammengekommen, um den Beiträgen von insgesamt 40 Referenten zu folgen. Das Leitthema: "Auf dem Weg zur deutschen Glücksspiel-Regulierung – Erster umfassender Überblick zu den Vorstellungen der 16 Bundesländer zum Internet-Glücksspiel". Und der Weg zur Glücksspiel-Regulierung für ganz Deutschland bleibt erkennbar steinig.
15 Länder betreiben Wettbewerbsverhinderungsstrategie
Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren die Voraussetzungen für ein europarechtskonformes und wettbewerbsfähiges Glücksspielrecht mit zeitgemäßen Steuersätzen, umfassenden Möglichkeiten des Spielerschutzes und garantierten Mehreinnahmen für den organisierten Sport geschaffen. Die übrigen 15 Bundesländer hingegen halten an Regelungen fest, deren europarechtliche Unbedenklichkeit alles andere als erwiesen ist. Im Zuge des Notifizierungsverfahrens durch die Europäische Kommission wurde durch Brüssel mit Blick auf das E-15-Modell nämlich zum wiederholten Mal die Ungleichbehandlung von Sportwettenanbietern einerseits und Online-Poker- und Casino-Spielen andererseits sowie die willkürliche Vergabe von bundesweit 20 Lizenzen kritisiert.
Nach Lesart von Martin Stadelmeier (SPD), Staatskanzleichef in Rheinland-Pfalz und als solcher qua Amt einer der obersten E-15-Aktivisten, wischte diese Argumente jedoch vom Tisch. Er wertete den Brüsseler Bescheid als klares Signal der europarechtlichen Unbedenklichkeit, blieb jedoch stichhaltige Argumente einmal mehr schuldig - was Beobachtern die Zornesfalten auf die Stirn trieb. Mancher sprach später sogar von einer giftigen Stimmung, denn die E-15-Ausgestaltung ist für viele Experten durch die Limitierung der zu vergebenden Spiellizenzen sowie die Beschränkung auf Sportwetten eine Wettbewerbsverhinderungsstrategie der 15 Bundesländer, weil unter diesen Bedingungen kein privater Anbieter in der Lage ist, ein profitables Spielangebot zu entwickeln.
Genau dies schilderte auch Jürgen Creutzmann (FDP) (http://www.juergen-creutzmann.de), Mitglied des Europäischen Parlaments und hier Berichterstatter für den Bereich Online-Glücksspiel. Seine Analyse: Die EU-Kommission habe den 15 deutschen Bundesländern mit ihrer Reaktion "nicht den ersehnten Freibrief erteilt. Sie betont, dass die im Gesetzentwurf beabsichtigten Beschränkungen der im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten geeignet und verhältnismäßig sein müssen, um die angestrebten Ziele zu erfüllen. Ferner ermahnt die Kommission die Bundesländer, dass die Lizenzvergabe transparent gestaltet sein muss und die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter nicht bevorzugen darf." Die Kommission weise ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beurteilung der Kommission gemäß des in Richtlinie 98/34/EG niedergelegten Notifizierungsverfahrens auf die technischen Normen des Gesetzentwurfs beschränke. Der Abschluss des Notifizierungsverfahrens impliziere jedoch nicht die Vereinbarkeit des Gesamttextes mit dem EU-Vertrag. Die Kommission behalte sich daher ausdrücklich die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten – ein Aspekt, den man bei den E-15-Wortführern bislang scheinbar ignoriert.
Ein Vergleich mag für sich sprechen: Die positive Brüsseler Antwort zum Notifizierungsverfahren des Kieler Glücksspielgesetzes findet Platz auf einer DIN A 4-Seite, die Antwort zu E-15 umfasst ein rundes Dutzend Seiten. Dass es sich hier nicht nur um Goutierungen handeln kann, dürfte auch dem Laien einleuchten. Creutzmann kritisierte einmal mehr die willkürliche Beschränkung auf 20 Lizenzen im E-15-Vertrag. Der FDP-Politiker sieht hier einen klaren Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb Europas. Das Licht auf der "Brüssler Ampel" sei nicht "grün", sondern trotz diplomatischer Formulierung "tief gelb" gewesen.
Nur Legalisierung ermöglicht Kanalisierung und Kontrolle
Auch das gebetsmühlenhaft von den E-15-Befürwortern vorgetragene Argument, man lasse Online-Sportwetten zu, verbiete aber weiterhin Online-Poker und -Casino, weil die Spielsuchtgefahr hier viel größer sei, wurde in Frankfurt entkräftet. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie (http://www.it-tuv.com/news/online-poker-texas.html) des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten im Auftrag der neutralen und unabhängigen TÜV Trust IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV Austria beweist: Online-Poker Texas Hold'em birgt – wie die Sportwette auch – nur mittleres Risiko in Sachen Suchtpotenzial. Darauf wies der schleswig-holsteinische CDU-Landtagsabgeordnete Christian von Boetticher hin. Und wer im gleichen Atemzug die Geldwäsche- und Manipulationsgefahr anführt, um Millionen deutscher Pokerspieler weiterhin in den Schwarzmarkt zu treiben, der muss sich ebenfalls von der Wissenschaft belehren lassen: Gemäß der Studie ist es nämlich gerade der nicht regulierte Schwarzmarkt, "der illegale Geldwäsche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ermöglicht und fördert). Hierdurch entsteht der Gesellschaft zweifelsfrei ein unmittelbarer wirtschaftlicher Schaden, der aufgrund der unregulierten Marktbedingungen gegenwärtig nicht zu identifizieren ist. Es werden aktuell faktisch Rahmenbedingungen geschaffen, die Geldwäsche in Deutschland geradezu zu fördern scheint, der auch über Deutschland hinaus gesellschaftliche Schäden innerhalb der EU zu multiplizieren scheint." Die technischen Möglichkeiten zeigte in Frankfurt u.a. Burkhard Ley auf, Finanzvorstand der Wirecard AG, die Mechanismen entwickelt hat, die im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs der Geldwäsche- und Betrugsprävention dienen. Potenzielle Geldwäscher könnten hier in Echtzeit identifiziert werden. Ebenso sei es möglich, suchtgefährdete Spieler aufgrund ihres Spielverhaltens, ihrer Einsätze und der Spielintensität unmittelbar zu erkennen.
E-15-Lager bleibt Argumente schuldig
Zudem gibt es nach Aussagen von Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach (http://www.timelaw.de), keine Belege des E-15-Lagers dafür, "dass in Deutschland nur die Sportwette tatsächlich nachgefragt werde. Denn mit über vier Millionen Spielern gilt der deutsche Pokermarkt als der zweitgrößte der Welt." Was im Übrigen der Einwohnerzahl von Rheinland-Pfalz entspricht, weshalb diese Größenordnung auch Stadelmeier und Co. nicht kalt lassen dürfte. Hambach verwies auch auf Erfahrungen der europäischen Nachbarn wie etwa Dänemark, wo im letzten Jahr auch der Online-Poker-Markt legalisiert wurde und an dessen Modell sich Schleswig-Holstein stark orientiert hat. Demgegenüber prognostizierte er, dass dem E-15-Modell gleiches drohen könnte wie dem französischen Modell, wo u. a. eine nicht wettbewerbsfähige Besteuerung mit dazu beigetragen habe, dass nun nachgebessert werden müsse. Über 70.000 Spieler, so wird in Frankreich geschätzt, seien im letzten Jahr vom regulierten Markt abgewandert. Hambach verglich die Flucht der französischen Spieler aus dem regulierten Markt mit einem "Eis im Hochsommer" - anfangs prächtig anzusehen, schmelze es in kürzester Zeit unwiederbringlich dahin. Gleiches passiere derzeit mit den französischen Spielern und damit auch mit den Steuereinnahmen.
Ergo: Je mehr Legalisierung und damit Kanalisierung des Spieltriebes durch klare Regeln in einem legalen Markt herrschen, desto besser erreichen die Anbieter die Verbraucher und desto eher sind Manipulationsgefahren abzuwehren – darauf verwiesen insbesondere Creutzmann, von Boetticher und Hambach. Derzeit betreiben 15 Bundesländer wohl eher Glücksspiel-Protektionismus zu Lasten der Verbraucher und begründen damit eine international nicht konkurrenzfähige Insellösung, die keinen funktionierenden Online- Glücksspielmarkt zulassen wird. E-15 eröffnet trübe Aussichten für die Verbraucher, allerdings flankiert von einem klaren Lichtblick durch das Leuchtturm-Projekt des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes.
Der Autor war wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Europaabgeordneten und beschäftigt sich als freier Journalist seit Jahren mit der Entwicklung der Glücksspielgesetzgebung und des Glücksspielmarktes.
Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
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Quelle: http://www.isa-casinos.de/gaming/articles/35492.html
Meike antwortet mit Dingen, welche mit meinen Aussagen eigentlich gar nichts zu tun haben, hier wird mal wieder bewusst in die Irre geleitet, aber so arbeiten nun mal Lobbyisten wie Meike, schade!
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Thema: "Verzzokkt" - Ein Film über Spielsucht |
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Tut mir leid Nacktmulch, aber auf das Niveau "Rübennase" lasse ich mich nicht herab, ebenso wie auf völlig abstruse Vergleiche aus dem Tierreich. Ebenso habe ich nichts mit der FDP oder der ADP zu tun. Also, viel Vergnügen bei den weiteren Nonsensvergleichen...
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Thema: "Verzzokkt" - Ein Film über Spielsucht |
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Diese Verharmlosung der Lottosucht spricht Bände. Es ist unglaublich, wie hier mit Menschen umgegangen wird, die ein Problem mit dem Lottospielen haben. Man negiert einfach ihr Suchtverhalten und alles ist gut. Das müsste sich das gewerbliche Spiel mal mit gefährlicheren Spielformen, wie dem staatlichen Automatencasinospiel, dem Internetspiel oder der Sportwette erlauben. Was hier los wäre.
Furchtbar diese Heuchlei!
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Thema: "Verzzokkt" - Ein Film über Spielsucht |
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Eine Lottosucht darf es nicht geben, denn Lotto wird vom Ländermonopol veranstaltetet und da ist ja bekanntermaßen immer alles im Lot und das Spíel betreibt man nur um den Spieler zu schützen. Erst wenn Lotto durch Private betrieben wird, kommt die Lottosucht wieder auf die Tagesordnung.
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Thema: "Verzzokkt" - Ein Film über Spielsucht |
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Schon interessant, dass Frau Schmidt bei der Aufzählung, das es nicht nur "Spielsüchtige" beim Automatenspiel gibt, so ziemlich alles aufzählt, nur irgendwie das staatliche Spiel unerwähnt lässt. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....
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Thema: Interessenkonflikt in Stuttgart |
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Tja, er kann ja auch beruhigt in den Ruhestand gehen, die Saat ist gesäat und fängt an aufzugehen. Gibt zur Pension wahrscheinlich noch eine kleine Erfolgsprämie oder hat Herr Rust sich schon mal einen Job für die "Nachministerzeit" gesichert. Für Vetternwirtschaft ist das staatliche Spiel ja leider bekannt.
Grüße
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Thema: Interessenkonflikt in Stuttgart |
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Wenn es diese Nähe im gewerblichen Spiel geben würde, dann hätten die interessierten Kräfte das hier tagtäglich in die Kritik gestellt. So aber lässt man Gutachten machen und sich bestätigen, dass formal ales okay ist. Das es aber um viel mehr geht, das wird geflissentlich verschwiegen.
Diese Doppelmoral ist unerträglich!
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Thema: Keinerlei Verstöße bei Spielhallenkontrolle |
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Was heißt das im Klartext, wurden die Delikte nun in Spielstätten oder in den "Gewerbeobjekten mit Glücksspielbezug" festgestellt, bei denen es sich offensichtlich um erlaubnisfreie Gastronomiebetriebe handelt? Hier scheint mal wieder alles in einen Topf geworfen zu werden, oder?
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Thema: 2012-02-28 Protestbrief an Wirtschaftsministerium |
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Und, wer soll es dann machen, die Lobbypartei SPD, die Lobbypartei GRÜNE?
Lobbypartei, wenn ich den Quatsch schon lese, nur weil man Ansichten hat, die sich mit Ansichten von anderen decken, hat das doch zunächst nichts mit Lobby zu tun.
Die SPD ist ja auch Erfüllungsgehilfe der Lobby gegen das gewerbliche Spiel der Frau Füchtenschnieder, wo ist da denn bitte der Unterschied???
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Thema: 2012-02-28 Protestbrief an Wirtschaftsministerium |
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Hallo gmg,
was sind denn die "missliebigen" Entwicklungen in der Aufstellung? Und wieso sind die guten Gründe der Gastronomen nicht zu akzeptieren. Wenn es ein Wirt nicht schafft den Jugendschutz bei Geldspielgeräten einzuhalten, wie soll er dass denn eigentlich beim Alkohol machen. Die logische Konsequenz wäre dann ein Alkoholverbot in der Gastronomie.
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Aufgrund des Strukturwandels in der Gastronomie, der zu erheblichen Umsatzrückgängen
gerade in der getränkegeprägten Gastronomie geführt hat, und der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Situation, gewinnen Nebeneinnahmen durch die Möglichkeit des Aufstellens von Geld-Gewinn-Spielgeräten noch größere Bedeutung und wirtschaftliche Notwendigkeit.
Hinzu kommt, dass insbesondere die getränkegeprägte Gastronomie erst kürzlich durch Erlass der Nichtraucherschutzgesetze in den einzelnen Ländern erhebliche Umsatzeinbußen durch ausbleibende rauchende Gäste zu verzeichnen hatte.
Eine Reduzierung von Geld-Gewinn-Spielgeräten in der Gastronomie löst sicher nicht das Problem der Spielsucht. Die Möglichkeiten, im Internet an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilzunehmen, hat eine viel größere Dimension. In der Gastronomie steht das Spielen an Automaten unter der Aufsicht eines verantwortungsvollen Wirtes und der anderen Gäste. Das Spielen findet somit unter sozialer Kontrolle statt. In der Anonymität des Internets gibt es keine hinreichenden Kontrollen, wer wie viel und wie lange spielt. Die Gastronomen wissen um ihre besondere Verantwortung, gerade gegenüber jungen Menschen, der Jugendschutz wird in unseren Betrieben strickt beachtet. Es gibt keine wissenschaftlich fundierte Studie, die für in Gaststätten aufgestellte Geldspielgeräte ein besonders hohes Gefährdungspotential
für Jugendliche feststellt.
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Das ist doch eine schlüssige Argumentation.
Grüße
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Thema: Berliner Casino droht Finanzskandal |
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| Casino Berlin droht ein Finanzskandal Dienstag, 3. Juni 2008 21:40 - Von Jan Rübel Dem Casino Berlin am Alexanderplatz droht ein Finanz-Skandal. Der Betreiber steht nach Informationen der Berliner Morgenpost unter dem Verdacht, Steuerfreistellungen des Landes Berlin nicht den Auflagen entsprechend einzusetzen. Dem Casino Berlin am Alexanderplatz droht ein Finanz-Skandal. Der Betreiber steht nach Informationen der Berliner Morgenpost unter dem Verdacht, Steuerfreistellungen des Landes Berlin nicht den Auflagen entsprechend einzusetzen. Diese Freistellung muss nach Angaben des Betriebsrates für Personalkosten ausgegeben werden. Sie soll aber tatsächlich anders verwandt worden sein: für Fremddienstleistungen zu erhöhten Preisen und Aufwandsentschädigungen der Geschäftsführung. Laut einem Wirtschaftsprüferbericht seien von diesen Freistellungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro im Jahr 2005 rund 500 000 Euro an die Bezahlung von Fremddienstleistungen geflossen - nämlich an eine Tochterfirma des Betreibers in Nordrhein-Westfalen. Für eine Stellungnahme stand die Geschäftsführung nicht bereit. 270 000 EURO ZUSÄTZLICH Bei den Fremddienstleistungen handelt es sich zum Beispiel um Controlling, Personal-Abwicklung, Marketing und IT-Bereitstellung. "Würde man diese Leistungen in Berlin einkaufen, kosteten diese ein Viertel der gezahlten Summe", sagte Betriebsratsvorsitzender Uwe Harberts der Berliner Morgenpost. Weiterer Vorwurf des Betriebsrates: Der andere große Teil dieser 1,2 Millionen Euro geht nach Angaben des Betriebsrates an drei Mitglieder der Geschäftsführung, die zusätzlich zu ihren regulären Gehältern allein im Jahr 2005 eine Aufwandserstattung von jeweils 270 000 Euro erhalten haben sollen. Harberts: "Das kann doch nicht Sinn der Sache gewesen sein." In Spielcasinos ist es unter den Spielern ungeschriebenes Gesetz, von den an Roulette-Tischen erzielten Spielgewinnen genau jenen gesetzten Teil für die Bediensteten des Casinos als Trinkgeld zu zahlen, mit dem auf der Nummer gewonnen wurde. Als das Casino Berlin 2000 so genannte Roulette-Automaten aufstellte, wurden auch sie so programmiert, dass sie den gesetzten Betrag einbehalten - insgesamt mittlerweile jene 1,2 Millionen Euro im Jahr 2005. Seitdem kassieren auch die Geschäftsführer jene jährlichen 270 000 Euro als Aufwandserstattung. Die Summe aus Automaten-Trinkgeldern hat das Land Berlin von der Steuer befreit - nach Angaben des Betriebsrates mit der Auflage eben, dass diese Gelder für Personalkosten verwendet werden müssen. Dies gilt als Beschäftigungssicherung und Nachteilsausgleich, da mit dem Siegeszug der Automaten vielen Croupiers am Tisch die Trinkgeld-Einnahmen entzogen sind. Ihr Gehalt setzt sich ausschließlich aus diesen Trinkgeldern zusammen. Im vergangenen September nun haben die Betreiber acht betriebsbedingte Kündigungen im sogenannten "klassischen Spiel" an den Tischen ausgesprochen. Die erwirtschafteten Trinkgelder, die die Personalkosten finanzieren, seien mittlerweile zu gering, argumentierten die Manager gegenüber dem Betriebsrat. Doch die Arbeitnehmervertreter kritisieren, dass die Trinkgelder aus den Automaten-Gewinnen vom Management nicht berücksichtigt worden seien. Der Betriebsrat wirft den Betreibern vor, genau diese Gelder ihrem ursprünglichen Zweck der Personalfinanzierung entzogen zu haben. "Würden die Geschäftsführer dieses Geld für ihre Mitarbeiter ausgeben, müssten sie jetzt nicht kündigen", sagte Harberts. KEINE HANDHABE "Es gibt keine rechtliche Handhabe der Glücksspiel-Aufsicht, diese Automaten-Trinkgelder für Personalkosten einzusetzen", sagte Matthias Kolbeck, Sprecher des Finanzsenats, der Berliner Morgenpost. Auskünfte zu Betriebsprüfungen seien wegen des Steuergeheimnisses nicht zulässig. "Es ist ein politischer Skandal, dass der Senat zuschaut, wie diese Steuergelder aus Berlin abfließen und gleichzeitig der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit die Ministerpräsidenten aller Länder kollektiv wegen der Schulden der Hauptstadt anbettelt", sagte Bernhard Stracke, Spielbanken-Beauftragter der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Bisher hat das Casino Berlin seit seiner Eröffnung 1990 ein positives Betriebsergebnis erzielt. Es zahlt eine Abgabe von 81 Prozent auf sein Bruttoeinspielergebnis. "Die gekündigten Mitarbeiter haben dem Land Berlin in den letzten 15 Jahren in Nacht- und Schichtarbeit, an Sonn- und Feiertagen Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe zusammengekratzt", sagte Harberts. "Dafür gibt es jetzt einen Tritt in den Hintern." |
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Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/ber...anzskandal.html
Es ist unglaublich, was beim staatlichen Spiel alles möglich ist. Ein Skandal, und leider nicht der erste. Die beste Lösung wäre die Spielbanken abzuschaffen und lieber das gewerbliche Spiel zustärken. Sicherere Abrechnungen, geringere Suchtgefahren, keine hohen Einsätze und Gewinne, PTB geprüfte Geräte und wesentlich höhere Abgaben an die Staatskasse, dazu ein Vielfaches an Arbeitsplätzen. Eine vernünftige Alternative!
Grüße
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Thema: Geldwäsche und Glücksspiel |
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Hallo gmg,
das hat jetzt aber schon was von selbsterfüllende Prophezeiung, wenn jetzt die Spielebanken zitiert werden (als erklärte Gegener des gewerblichen Spiels), die wiederum das "Forum Gewerberecht" als "Beweis" anführen und Du hier wiederum deren Ausführungen niederlegst. Das dreht sich jetzt aber furschtbar im Kreis, nur das der Wahrheitsgehalt nicht höher wird.
Im übrigen Frage ich mich, wie vor diesem Hintergrund die Ausführungen und Aussagen von Meike zu werten sind. Die tritt auf den Lobbyverstaltungen gegen das gewerbliche Spiel von (Familie) Füchtenschnieder auf und hält dort Referate (gegen Bezahlung?) und nicht nur dort. Damit ist sie nach ihren Maßstäben dann auch nich mehr glaubwürdig!
Darüber hinaus muss es einen schon wundern, das ein Papier schnell in den Akten verschwindet, was das gewerbliche Spiel quasi entlastet und danach nur noch Papiere auftauchen, die das Gegenteil behaupten und an denen scheinbar Meike mitgewirkt hat oder ihren Einfluss hat gelten gemacht.
Für mich ist das alles eine Sache, der unbedingt nachgegangen werden muss, um auch nur den Anschein zu vermeiden, dass hier staatliche Organe "kreativ" mit angeblichen Erkenntnissen umgegangen sind.
Grüße
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Thema: Geldwäsche und Glücksspiel |
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Also was denn nun, hat das Scheiben der "Rainer" unterschrieben oder nicht, kommt es vornimmt oder nicht?
Was hat eine Anzeige von Merkur mit der Angelegenheit zu tun? Willst Du der Polizeigewerkschaft Bestechung unterstellen?
Im übrigen vielen Dank für die Bestätigung meiner These, dass Du selbst die eigenen Leute diskretierst, nur weil sie nicht Deiner Meinung sind.
Ich könnte jetzt auch mal die These aufstellen, dass Du die anderen Stellungnahmen als erklärte Gegenerin des gewerblichen Spiels und bekannte Lobbyisten gegen die Branche beeinflusst hast und diese nicht belegbaren Argumente in die Papiere geschrieben hast. Würde ich natürlich nie tun.
Grüße
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Thema: Geldwäsche und Glücksspiel |
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Das geht ja in etwa in die Richtung, die auch im Presseartikel beschrieben wird. Bin gespannt, wie jetzt die Deutsche Polizeigewerkschaft für diese Aussage kritisiert wird, sind ja schließlich auch Praktiker...
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Thema: Geldwäsche und Glücksspiel |
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Die eben in diesem Zeitungsartikel erwähnte Studie, die offensichtlich von den Ländern unter Verschluß gehalten wird, da sie nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat. So schwer ist das doch nicht zu verstehen...
Es tut mir natürlich leid, dass meine Kontakte zur Politik und zur Stuttgarter Zeitung nicht so gut sind, dass man mir diese geben würde, aber ich bemühe mich weiter....
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Thema: Nichtraucherschutzgesetz |
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| Was meint Ihr, warum verstoßen noch soviele Gastronomen gegen das Gesetz? |
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Weil es an der Realität vorbeigeht und es - Gott sei dank - noch ein paar Bürger gibt, die vom Staat nicht als kleine Kinder betrachtet werden möchten, denen man alles, vor allem ihr persönliches Wohlergehen, vorschreiben will.
Grüße
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