| Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE |
|
| Zeige Beiträge 1 bis 20 von 24 Treffern |
Seiten (2): [1] 2 nächste » |
Thema: Rauchen in Brandenburg |
|
|
In NRW hat das zuständige Ministerium ein sehr informatives Infoblatt herausgegeben.
In diesem wird auch auf die Problematik in Spielhallen eingegangen.
Grüße vom Nabel der Welt.
|
|
Thema: Gewerbeanmeldung Labor |
|
|
aus dem regnerischen Hamm,
ich habe eine Frage an das Forum.
Handelt es sich bei folgender Tätigkeit um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung?
Betrieb eines bakteriologischen Labors sowie die Durchführung der Qualitätskontrolle in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, gutachterliche Beratung sowie sämtliche damit zusammenhängende und dem Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Ich wünsche einen schönen Feierabend und
im Vorraus für die Hilfe.
Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
|
|
Thema: Erwachsenenbildung - Gewerbe? |
|
|
Hallo aus Hamm,
gemäß § 6 Abs. 1 der Gewerbeordnung findet die Gewerbeordnung keine Anwendung im Bereich des Unterrichtswesens. Somit ist Erwachsenenbildung kein Gewerbe.
Grüße vom Nabel der Welt
Thomas Lehmann
|
|
Thema: ausländische Adresse korrekt erfassen |
|
|
Hallo aus Hamm,
es gibt zwar für alles Normen und Gesetze, ich kann mir aber nicht vor stellen, dass es für Anschriften auch eine Regelung gibt. In jedem Land werden die Anschriften anders eingetragen.
P.S.: Das ist doch vieleicht einmal ein Vorschlag für ein neues Gesetz in der EU
|
|
Thema: Als Maler im Reisegewerbe |
|
|
| Zitat: |
Original von Abraham
Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.
Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham |
|
Die Frage ist aber in welcher Weise bekunden die Keute ihr Interesse. Wenn bereits Interesse bekundet wurde, muss die Person ja in irgendeiner Weise Kontakt mit Maler Benji aufgenommen haben. Ich gehe daher eher davon aus, dass es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt.
Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
|
|
Thema: Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis |
|
|
aus Hamm.
Heilerzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe. Ich würde sagen, die Fallen nicht unter den § 6 der Gewerbeordnung. Es ist kein Heilberuf und mit der Erziehung von Kindern gegen Entgeld hat das auch nicht direkt etwas zu tun.
Ich hoffe ich liege mit meiner Einschätzung richtig.
Grüße aus Hamm
Thomas
|
|
Thema: Wochenendarbeit |
|
|
Auf so eine Idee muss man erstmal kommen. Da hat sich jemand echt Mühe gegeben.
Grüße aus Hamm
|
|
Thema: Durchsetzung der Gewerbeanmeldung |
|
|
| Zitat: |
Original von Wohl
Ich würde den Fall nach Abspache mit den Mitarbeitern, die in Ihrem Landkreis für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind, an diese abgeben. :brief
ie können dann ein Verfahren aufgrund des SchwArbG eröffnen. Dort liegt ein ganz anderer Rahmen der Bebußung vor. Hier kann es dann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geben. Aus meiner Erfahrung kann ich nur berichten, dass ein Bußgeld von der Bekämpfung der Schwarzarbeit häufig zur Anmeldung und somit zur Legalisierung des Betriebes beigetragen hat. Auch bei meinen geliebten Limiteds
.
Schöne Grüße aus Gifhorn |
|
Dem Kann ich mich nur anschließen.
In so einem Fall beantrage ich beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss. Das Bußgeld wird dann im Anschluss an die Durchsuchung abhängig von den gesicherten Unterlagen (Rechungen u. ä.) gemacht. Manchmal ist es auch Sinnvoll, dass Finanzamt mit einzu beziehen, da ein nicht angemeldeter Gewerbebetrieb in der Regel auch keine Abgaben an das Finanzamt entrichtet.
Hinweise und Tipps kann man sich auch sehr gut bei der zuständigen FKS holen. Die sind für solche Informationen meist sehr dankbar.
Grüße aus Hamm
T. Lehmann
|
|
Thema: Abmeldung GmbH i.G. |
|
|
Ich würde mir einfach einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen lassen. Falls die GmbH dort noch nicht eingetragen ist, würde ich die GmbH i. Gr. nur dann abmelden, wenn das Gewerbe vollständig aufgegeben worden ist. In diesem Fall müssten meines erachtens beide "Geschäftsführer" das Gewerbe abmelden. da die GmbH i. Gr. keine juristische Person ist.
Grüße aus Hamm
Thomas
|
|
Thema: Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren |
|
|
Hallo,
ich habe eine Frage an das Forum.
Wenn angeordnete Sicherungsmaßnahmen (§ 25 Insolvenzordnung) aufgehoben worden sind, ist dann das gesamte Insolvenzverfahren aufgehoben oder läuft die Insolvenz weiter?
Grüße aus Hamm
The_great_Zag
|
|
Thema: Glücksspielstaatsvertrag ist "durch" |
|
|
Das ganze erinnert mich an die Diskussion vor ein paar Jahren, in der darüber bachgedacht wurde, ob man durch die legalisierung von "leichten Drogen" die Beschaffungskriminalität vermindern kann.
Solche Diskussionen führen doch zu nichts.
Wer sich Drogen beschaffen will oder auch im Internet Wetten abgeben will, wird dies in der heutigen Zeit auch weiterhin können.
Ich bin der Meinung nur strikte Verbote, wie in den USA, können dazu führen, dass man diese Probleme im laufe der Jahre vieleicht in den Griff bekommt. Alles andere führt nur zu einer Verlagerung der Probleme und nicht zu dessen Lösung.
Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
|
|
Thema: Bestandsschutz einer gGmbH |
|
|
in den hohen Norden,
dass mit der gGmbH ist mir neu.
Wir haben im Septzember noch eine ins Gewerberegister eingetragen.
Die Eintragung erfolgt auf Vorlage des entsprechenden Handelsregisterauszuges. Die Daten dieses Auszuges werden ins Gewerberegister übernommen. Warum sollt die gGmbH nicht mehr eingetragen werden?
Viele Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
|
|
Thema: Weihnachtswünsche |
|
|
Hallo zusammen,
auch ich möchte allen ein frohes Fest und einen guten rutsch ins Jahr 2008 wünschen. Danke für die stets schnelle und gute Zusammenarbeit hier im Forum.
Liebe Weihnachtsgrüße aus Hamm
Thomas Lehmann
|
|
Thema: Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren |
|
|
| Zitat: |
Original von Ziska
Mal wieder ein herzliches
von der Ostsee!
Ich hätte da mal wieder eine (wahrscheinlich für die meisten einfache) Fallfrage:
Ein Herr hat am 30.03.2006 ein Gewerbe rückwirkend zum 01.01.2003 angemeldet. Im Jahre 2005 (war das glaub ich) hat er ein gewerbeuntersagungsverfahren von einer anderen Behörde bekommen.
Wir haben davon ja keine Kenntnis gehabt, da es sich um ein erlaubnisfreies Gewerbe handelt. Muss ich jetzt im nachinein noch etwas veranlassen oder beachten.
Bei uns wurde im Jahre 2006 ebenfalls beantragt für die Person ein Gewerbeuntersagungsverfahren zu veranlassen. Dies haben wir aber gestoppt, weil ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde...
Was soll ich tun? Muss ich überhaupt etwas tun?
Danke für Eure Hilfe!!! |
|
Hallo aus Hamm,
aufgrund der vorliegenden Gewerbeuntersagung würde ich die Genehmigung zur Ausübung des angemeldeten Gewerbebetriebes zurücknehmen und den gewerbetreibenden auffordern, dass Gewerbe wieder abzu melden.
|
|
Thema: Kleintierbörse |
|
|
Hallo,
ich würde im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nachfragen ob Auflagen oder ähnliches zu beachten sind.
Ich bin der Meinung das so eine Veranstaltung auf jeden Fall einer Genehmigung bedarf.
In NRW bedürfen diese Veranstaltungen einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, da nicht nur ausgestellt sondern auch gehandelt werden soll.
Diese Genehmigung bedarf einer Stellungnahme durch den zuständigen Amtsveterinär.
§ 11 Abs. 1 Ziff. 2c und 3 Tierschutzgesetz:
Wer Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder 3. gewerbsmäßig a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten, d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person, 3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
Ich hoffe das hilft einigermaßen weiter.Grüße aus Hamm.
|
|
Thema: Übermittlung an Dritte |
|
|
Diesen Zusatz haben wir definitiv nicht in unserem Vordruck.
Er entspricht wie gesagt auch nicht der entsprechenden Anlage in der GeWO.
|
|
Thema: Übermittlung an Dritte |
|
|
| Zitat: |
Original von Stadt-Roth
Hallo, ich hab mal eine Frage zur Gewerbeanmeldung: Bei unserem Formular ist rechts unten eine Erklärung ("Einer Übermittlung der in der Gewerbeanzeige enthaltenen Angaben der Felder 1,3,4,12,13 u. 15 an Andere zum Zwecke der Wirtschaftsförderung -stimme ich zu -nicht zu"
eingedruckt.
Hat jemand eine ähnliche Erklärung auf der Gewerbeanmeldung oder etwaige Erfahrungen?
Gruß Stadt-Roth |
|
Hallo und guten Morgen aus Hamm,
mich würde einmal interessieren, wie Ihr Vordruck aussieht. Besteht die Möglichkeit, dass Sie mir diesem per Mail zukommen lassen?
|
|
|
| Zeige Beiträge 1 bis 20 von 24 Treffern |
Seiten (2): [1] 2 nächste » |
Views heute: 65.567 | Views gestern: 88.370 | Views gesamt: 60.744.502
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|