Thema: Gewerbeanmeldung für Flugplatz??? |
|
|
,
der etwaige Gegenstand ergibt sich aus einer Nachfrage bei der betreffenden Firma und/ oder aus der Genehmigungsurkunde der zuständiigen Luftfahrtbehörde sowie dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit.
U. a. wurde zu einer "hiesigen" Firma eine Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes für den allgemeinen Verkehr (Verkehrslandeplatz) mit der Bezeichnung Verkehrslandeplatz ... erteilt (§ 6 IV LuftVG i.V.m. §§ 49 ff LuftVZO).
Wie zum Beispiel das Bayerische Oberste Landesgericht in der nachgenannten Entscheidung (BayObLGZ 1994, 224) ausgeführt hat, liegt der Hauptzweck der Handelsregistereintragung in der Information der interessierten Öffentlichkeit.
Die Gewerbe-Anzeige (GewA 1) hingegen soll ein etwa erforderliches Einschreiten der Gewerbeaufsichtsbehörde ermöglichen.
Hierzu sind naturgemäß detailliertere Kenntnisse erforderlich.
Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus "Struceberch".
|
|
Thema: "Internet-Gewerbe" und Firmensitz |
VoPi
| Antworten: |
14 |
| Hits: |
1.033 |
|
|
Hallo Steffi K.,
eine E-Mail mit Anhang (Kommentar i. S. anzeigepflichtige Niederlassungsformen) ist unterwegs zu Ihnen.
Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt Ihnen VoPi aus Struceberch.
|
|
Thema: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
VoPi
| Antworten: |
10 |
| Hits: |
8.703 |
|
|
,
hier können Sie nachfragen Support-Tel. des Bundesamtes für Justiz: 0228 99410-5010/ 5348 o. 5356 (freitags von 08.00 - 12.00 Uhr).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt Ihnen VoPi aus Struceberch.
|
|
Thema: 6 Jahre www.Forum-Gewerberecht.de |
|
|
Ich schließe mich den Grüßen und Wünschen meiner Vorgänger an (vorallem Gesundheit für unsere Admins).
VoPi aus Struceberch.
|
|
Thema: Sonstiges |
|
|
Zwei Geschäftsleute in Florida haben sich in dem Laden, den sie gerade anfingen einzurichten,
zu einer Pause auf eines der leeren Regale gesetzt.
Sagt der eine:
"Ich wette da kommt gleich so ein seniler Senior vorbei, guckt in den leeren Laden und fragt, was wir hier verkaufen.
Er hatte es noch nicht ausgesprochen da bleibt ein Senior vor dem Fenster stehen, schaut rein und fragt dann: "Was verkauft ihr denn hier?"
Einer der beiden Geschäftsinhaber sagt sarkastisch: "Arschlöcher."
Worauf der Senior sagt:
"Das Geschäft muss sehr gut gehen, wenn nur noch zwei übrig sind."
Frohe Weihnachten ins Forum-Land wünscht VoPi aus dem "trüben" Struceberch.
NS: Nach der letzten Server-Umstellung/ Änderung kann ich leider meine Weihnachsgrüsse nicht mehr hochladen (egal welches zulässiges Format)!!!
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
VoPi
| Antworten: |
322 |
| Hits: |
125.348 |
|
|
Steht ein Mann am Meer und guck wie verdutzt aufs Wasser und sagt immer wieder: "Unglaublich, es ist wirklich unglaublich!"
Kommt ein Spaziergänger vorbei und der Mann wieder: "Unglaublich, es ist wirklich unglaublich."
Der Spaziergänger guckt aufs Wasser... guckt den Mann an und fragt: "Was ist denn da so unglaublich, da ist doch gar nichts?"
Sagt der Mann: "Unglaublich, es ist wirklich unglaublich, meine Frau hat erst seit einem Tag ihren Freischwimmer. Und jetzt taucht sie schon über eine Stunde!"
Nochmals beste Grüße und Wünsche für das anstehende Wochenende von VoPi.
|
|
Thema: Sonstiges |
|
|
"Als ich noch jünger war, hasste ich es, auf Hochzeiten zu gehen.
Meine beiden Großmütter und alle möglichen Tanten drängten sich immer um mich, piekten mich in die Seite und kicherten: "Du bist der Nächste! Du bist der Nächste!"
Sie haben erst mit dem ganzen Mist aufgehört, als ich anfing, bei Beerdigungen das selbe zu machen!"
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt VoPi aus dem sonnigen Struceberch.
|
|
Thema: höhere Tätigkeit, anmeldepflichtig? |
|
|
Hallo nochmals ins Forum,
zunächst zur Freiberuflichkeit "im steuerlichen Sinn": Im Jahr 1986, hat das Finanzgericht Berlin festgestellt, dass ein Tontechniker dann freiberuflich tätig ist, wenn es seine Aufgabe ist, "aus den musikalischen Leistungen der einzelnen Musiker ein bestimmtes Klangbild zu formen. Die Formung des Klangbildes stellt nach Ansicht des Gerichtes eine eigene künstlerische Tätigkeit dar, da das 'Gesamtklangbild', das der Künstler herstellt, gegenüber den Leistungen der einzelnen Musiker auf der Bühne ein neues und eigenständiges Kunstwerk ist.
Bei der Schaffung dieses Kunstwerkes in Gestalt des Gesamtklangbildes ist der Kläger durchaus in der Lage, eigenschöpferisch tätig zu werden und seiner individuellen Anschauungsweise Ausdruck zu verleihen, da der Kläger aufgrund der besonderen technischen Möglichkeiten der von ihm bedienten Anlage die Möglichkeit hat, die musikalische Darbietung der einzelnen Künstler erheblich zu verändern und diesen bei ihrer Zusammenfügung zu einem 'Gesamtklangbild' einen neuen künstlerischen Gehalt zu geben".
Finanzgericht Berlin, V. Senat, Urteil vom 30. September 1986, Aktenzeichen V 368/85.
Daher auch die entsprechende Eintragung bei Katalogberufe (ähnliche Berufe)!
Beste Grüße nochmals von VoPi aus "Struceberch".
|
|
Thema: Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung |
VoPi
| Antworten: |
18 |
| Hits: |
3.157 |
|
|
Generell nicht erlaubte Tätigkeit, ist für mich die Tätigkeit (in diesem Sachverhalt), die bis zur Wiedergestattung rechtskräftig untersagt ist.
Die Verweigerung der Empfansbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO ist somit nur auf die Fälle beschränkt, in denen ohne eingehende und langwierige Prüfungen ohne weiteres erkennbar ist, dass das angezeigte Gewerbe nicht zulässig ist.
Voraussetzung wäre natürlich, dass der zuständigen Behörde das "Gewerbeverbot" bei der Gewerbe-Anmeldung bekannt ist.
Zulässig wäre also eine Anmeldung nach Wiedergestattung der zuständigen Behörde.
Beste Grüße von VoPi zurück.
|
|
Thema: Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung |
VoPi
| Antworten: |
18 |
| Hits: |
3.157 |
|
|
Hallo nochmal nach Wetzlar,
im vorliegenden Fall stimme ich Ihren Ausführungen zur Entgegennahme und Bescheinigung der Gewerbe-Anmeldung zu (auch zu den Ausführungen bezüglich der Einschreitung und der Abmeldung von Amts wegen), da der zuständigen Behörde zum Bescheinigungszeitpunkt das "Gewerbeverbot" nicht bekannt war und sie innerhalb der ihr eingeräumten Frist von drei Tagen auch nicht in Lage ist, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher für die Gewerbeausübung aufgestellter Anforderungen zu prüfen.
Zu der von Ihnen angesprochenen "Zurückweisung" gibt es allerdings unterschiedliche Rechtsauffassungen, z.B. führt das AG Ansbach 4. Kammer u.a. in seinem Urteil vom 13. Okt. 2005, Az. AN 4 K 05.01765 - Pkt. 21 nachfolgend aus (in einem Urteil zu einem anderen Sachverhalt):
"Wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, berechtigt auch die Anmeldung einer generell nicht erlaubten Tätigkeit die Behörde zur Verweigerung der Empfangsbescheinigung."
Beste Grüße nochmals von VoPi aus Struceberch.
|
|
Thema: Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung |
VoPi
| Antworten: |
18 |
| Hits: |
3.157 |
|
|
Hallo nochmal,
bei einem z.B. umfassenden"Gewerbeverbot" ist der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit und so auch eine Gewerbe-Anmeldung nicht zulässig. Somit mit kann man schon eine unverzügliche Einstellung der begonnen Tätigkeit und eine "Wieder-Abmeldung" fordern und wenn nötig, mit Zwangsmitteln durchsetzen.
Nochmals beste Grüße von VoPi aus Struceberch.
|
|
Thema: Rücknahme einer Gewerbeanmeldung wg. Gewerbeuntersagung |
VoPi
| Antworten: |
18 |
| Hits: |
3.157 |
|
|
und
,
zwischenzeitlich könnte man ja die Person anhören (nach §§ 55 OWiG sowie 28 VwVfG), mit einer freundlichen Aufforderung zur unverzüglichen Gewerbe-Abmeldung (GewA 3) und einer beabsichtigten Zwangsmittelanwendung versehen, da die Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) bis zur etwaiigen Wiedergestattungserteilung nicht zulässig ist. Auch ein erneuter Hinweis auf den § 148 GewO (Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften) beschleunigt "manchmal" Verhaltensweisen.
Beim Wiedergestattungsantrag und zur Vermeidung eines eventuellen höheren Verwaltungsaufwandes (die in der Gebühr für die Wiedergestattung berechnet wird) wäre die Person auch in der "Bringepflicht" (z.B. Vorlage des Untersagungsbescheides sowie Vorlage von aktuellen Zuverlässigkeitsunterlagen und/ oder "bereinigter" Zuverlässigkeitsunterlagen).
Beste Grüße und Wünsche für die Restwoche mailt VoPi aus der grünen Stadt am See.
|
|
Thema: Tapezierarbeiten |
|
|
,
im Leitfaden (Abgrenzung) Handwerk/ Industrie/ Handel/ Dienstleistungen DIHK DHKT ist zu "Tapezieren" folgendes ausgeführt:
- wesentliche Tätigkeit des Malers und Lackierers (A/10),
eventuerll zulassungsfreies Handwerk (B/1/27);
- bei Tapezieren von Rauhfasertapete und überstreichen mit
Bindefarbe: kein Handwerk, Ziff. 1 (vgl. OVG Münster, Beschl.
v. 4.1.2002, Az.: 4 B 1357/01).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus der grünen Stadt am See.
|
|
Thema: Finanzamt versagt die Vergabe einer Steuernummer |
VoPi
| Antworten: |
11 |
| Hits: |
1.728 |
|
|
,
das sind Gewerbetreibende die ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 i.V.m. 97 Abgabenordnung gegenüben dem zuständigen Finanzamt nicht nachkommen.
Habe auch solche Schreiben bekommen.
Wortllaut der Schreiben:
"Das Finanzamt hatte Herr XXX aufgefordert, Rückfragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen. Gemäß § 90 i.V.m. § 97 AO ist er zu dieser Mitwirkung verpflichtet. Trotz Erinnerung ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Somit hat er dem Finanzamt seine Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen.
Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke kann daher nicht zugeteilt werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung."
Ich habe in diesem Fall kein Handlungsbedarf gesehen (keine Zuständigkeit für die Durchsetzung der Abgabenordnung).
Beste Grüße und Wünsche zum Dienstag mailt VoPi aus der grünen Stadt am See (40 km bis Eichwalde).
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
VoPi
| Antworten: |
322 |
| Hits: |
125.348 |
|
|
Hallo ins Forumland!
Pfarrer lügen nie
Eine Frau sitzt im Flugzeug neben einem Pfarrer.
"Vater", sagt sie, "darf ich Sie um einen Gefallen bitten?"
"Gerne, wenn ich kann, meine Tochter."
"Also wissen Sie, ich habe mir einen sehr teuren und ganz besonders guten Rasierapparat für Damen gekauft, der ist aber noch ganz neu und jetzt fürchte ich, dass ich beim Zoll einen Haufen Abgaben dafür zahlen muss.
Könnten Sie ihn vielleicht unter ihrer Soutane verstecken?"
Das kann ich schon, meine Tochter, das Problem ist nur: ich kann nicht lügen - aber geben sie das Gerät her, es wird mir schon etwas einfallen."
Naja, denkt sich die Frau, irgendwie wird das schon klappen und sie gibt ihm den Rasierer. Am Flughafen fragt der Zollbeamte den Pfarrer, ob er etwas zu verzollen hat.
"Vom Kopf bis zur Mitte nichts zu verzollen, mein Sohn!", versichert der Pfarrer. Etwas erstaunt fragt der Zollbeamte: "Und von der Mitte abwärts?"
"Da unten", sagt der Pfarrer, "habe ich ein Gerät für Damen, das noch nie benutzt wurde."
Der Zollbeamte lacht schallend und ruft: "Der Nächste bitte..."
Die beste Grüße und Wünsche zum Wochenende mailt VoPi aus der "sonnigen" Stadt am See (35 km vom Brandenburger Tor in Berlin).
|
|
Thema: Feuershows |
|
|
Hallo,
ist Fall abhängig - könnte auch "freier Beruf" sein (im Rahmen ihrer/ seiner artistischen Darbietung).
Beste Grüße aus der grünen Stadt am See von VoPi.
|
|
Thema: Mitarbeiteranzahl im Gewerbeamt |
|
|
Hallo ins Forumland,
wir bewegen uns in den Regionen von Rheinhesse - allerdings nur mit 1,2 Kollegen.
Beste Grüße und ein schönes Wochenende mailt VoPi aus der grünen Stadt am See.
|
|
|