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Thema: Gaststätte UND Pachtvertrag |
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Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Gaststättenerlaubnis personen - und raumgebunden ist. Somit war es für mich logisch, dass mit Wegfall des Pachtvertrages wegen Kündigung auch die Erlaubnis erlischt. Jetzt bin ich aber nach Durchsicht der Literatur etwas unsicher geworden und frage hier mal nach wie sich dieses tatsächlich verhält.
Eine weitere Frage stellt sich dann auch noch. Der gute Mensch hatte eine alte Erlaubnis mit der Betriebsart Schank- und Speisewirtschaft. Würde die Erlaubnis jetzt nicht mehr bestehen, könnte er doch dennoch weiter tätig sein, soweit er den Alkoholausschank einstellt, denn nur der wäre doch erlaubnispflichtig.
Liebe Grüße aus der Eulenspiegelstadt Mölln in Schleswig-Holstein
T. Wendland
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Thema: TA Lärm UND Selbsthilfewerkstatt |
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... finde irgendwie nicht den richtigen Weg.
Die TA-Lärm berücksichtigt ja auch die Sonn- und Feiertage. Greift dadurch dass Sonn- und Feiertagsgesetz -hier Schleswig-Holstein- für diese Anlagen nicht mehr?
Sprich - dürfte also ein Gewerbetrieb am Sonntag tätig sein, soweit er in den Grenzwerten der TA Lärm bleibt?
...und dann noch einen drauf: dürfte eine Selbsthilfewerkstatt dann geöffnet sein, soweit die Werte gehalten werden?
Gehe mal davon aus, dass Werkstätten dieser Art nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz fallen.
Wer kann mir am frühen Dienstag auf die Sprünge helfen.
Danke!
Gruß aus Mölln
T. Wendland
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Thema: Flohmarkt wann gewerblich |
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Guten Tag, mal wieder eine Frage an die Fachwelt.
Bei uns möchte ein Gastwirt an einem Sonntag einen nicht gewerblichen Flohmarkt durchführen. Er selbst hat den Ausschank usw., da die Fläche an seinen Betrieb grenzt.
Nun will er von den "Privaten" Anbietern eine Standgebühr von 5,oo €/ m nehmen. Ist der Flohmarkt dadurch schon gewerblich und müßte ggf. als Jahrmarkt festgesetzt weden oder bleibt er privat, denn gewerbliche Anbieter werden nicht zugelassen.
Gruß aus Mölln
T. Wendland
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Thema: Außengastronomie |
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... tja, das Leben ist nicht leicht.
Danke für die Antworten, schöne Woche noch!
Gruß T. Wendland
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Thema: Außengastronomie |
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Der gute Gastwirt hat schon eine Konzession für die Außenfläche, die bis heute keine Einschränkungen enthält. Er kann also erstmal einen Grill oder einen Bierwagen aufstellen, richtig?
Warum frage ich eigentlich?
Tja, einige Gastwirte wollen sich hier an keiner Veranstaltung beteiligen, dann aber doch Vorteile, z.B. durch die Aufstellung eines Bierwagens auf der konzessionierten Außenfläche direkt an der Veranstaltungsfläche ziehen. Finden die Veranstalter natürlich nicht so gut - wir als Stadt auch nicht.
Gruß
T. Wendland
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Thema: Außengastronomie |
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
liege ich mit meiner Auffassung richtig, dass ein Gastwirt auf seiner konzessionierten Außenfläche für seine Schank- und Speisewirtschaft letztendich auch einen Grill aufstellen und dort Würstchen verkaufen darf? (Hygienisch ist natürlich alles o.k.) Wollte man dieses unterbinden, könnte man dieses über eine Beschränkung in der Erlaubnis regeln
ODER
Könnte die Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung der öffentlichen Fläche dieses ggf. auch rechtlich zulässig regeln? Wie wird verfahren?
Gruß
Torsten Wendland
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Thema: freie Berufe / GmbH |
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.. sehen wir auch so. DANKE für die Bestätigung.
... der mit der pers. Rechtschreibreform ist gut!
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Thema: freie Berufe / GmbH |
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... mal eine Frage zu den "freien Berufen" nach § 6.
Hier hat sich eine Architekten-GmbH gefunden. Mehrere Arch. haben sich also zusammengeschlossen und üben ihre freiberufliche Tätigkeit als GmbH aus.
Ist die GmbH grundsätzlich anzeigepflichtig nach § 14, weil sie eine gmbH oder findet die GewO gem. § 6 GewO keine Anwendung, weil es sich hier auch um die Ausübung eines freien Berufes handelt?
Gruß aus dem schönen Mölln
T. Wendland
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Thema: GmbH & Co KG Gewerbeuntersagung |
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Hallo Herr Land,
Sie sind ja noch spät "unterwegs". Vielen Dank für die Antwort. Wir werden dann mal nach Beweisen suchen.
Noch ne´Frage:
Bei der Ermittlung der gewerblichen Tätigkeit der GmbH geht es doch darum, ob die GmbH überhaupt noch tätig ist (...die Geschäftsführung für die GmbH & Co.KG hat man ja schon vor einiger Zeit im Handelsregister gestrichen), oder?
Wie sieht es mit gewerblichen Tätigkeiten des gesetzl. Vertreters aus, wenn wir feststellen, dass die GmbH nicht mehr tätig ist oder wir hier nichts ermitteln können. Der gesetzliche Vertreter könnte ja in anderen Bereich als Einzelunternehmer oder z.B. auch als gesetzlicher Vertreter einer anderen GmbH noch aktiv tätig sein. Insofern müßte man ihm doch auch hier die Versäumnisse als gesetzl. Vertreter in der GmbH vorwerfen können und ein Verfahren einleiten, richtig?
Gruß
T. Wendland
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Thema: GmbH & Co KG Gewerbeuntersagung |
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Komme heute nach fast 3 Monaten auf meinen Fall zurück -sorry -. Die Lage stellt sich jetzt wie folgt dar.
Die GmbH & Co. KG ist gem. Mitteilung des Registergerichtes durch rechtskräftige Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst worden. Die Firma ist erloschen.
Die vollh. Gesellschafterin - eine GmbH - gibt es nach Auskunft des Registergerichtes aber noch.
Diese GmbH, die früher als Gegenstand des Unternehmens u.a. die Übernahme der Geschäftsführung für die o.g. GmbH & Co.KG hatte, hat diese Tätigkeit aber bereits in 2001 durch Gesellschafterbeschluss geändert. Diese Tätigkeit wurde damals gestrichen. Sie ist jetzt nun noch in anderen Bereichen tätig.
Kann das Verfahren dennoch gegen die GmbH und in der Folge evtl. sogar gegen deren gesetzlichen Vertreter eingeleitet werden?
Wie stelle ich gerichtsfest fest, ob die GmbH überhaupt noch tätig ist, wenn sich am Betriebssitz nur ein Briefkasten befindet? Wer hat einen Tipp?
Danke für weitere Info´s.
Gruß aus Mölln
T. Wendland
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Thema: GmbH & Co KG Gewerbeuntersagung |
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.. super schnelle Antworten. Vielen Danke, hat sich meine Rechtsauffassung zum Glück bestätigt (manchmal zweifelt man ja, wenn man schon div. Kommentierungen studiert hat.)
So, für die GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt - kann dies der Grund für die Löschung sein?
Habe noch nicht beim Gericht nachgefragt sondern nur in den Vorgang geschaut - werde beim Gericht aber auch nachfragen.
Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorlag ist eine gute Frage. Wie stelle ich dieses fest, reicht eine Inaugenscheinnahme vor Ort aus oder wie wird hier gerichtsfest verfahren?
Wie müßte denn verfahren werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit nicht mehr besteht. Hätte sich der Fall dann erledigt oder wäre noch etwas zu veranlassen? (man sieht, wir haben hier nicht so die richtige Erfahrung mit solchen Dingen. Der Kreis wußte schon, warum er diese Aufgaben übertragen hat ???!!!) - wir hatten ja auch sonst nichts zu tun. (Scherz).
Auf diesem Weg nochmals vielen Dank, schöne und besinnliche Weihnachten und ein schönes 2007.
Gruß aus Mölln - bin bis einschl. 1.1.07 im Urlaub, kann daher nicht sofort antworten.
T. Wendland
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Thema: GmbH & Co KG Gewerbeuntersagung |
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Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen,
habe mal eine Frage zur GmbH & Co.KG.
Habe hier eine... mit richtig hohen Steuerschulden. Die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahren bietet sich an. Nun geht es los:
Die GmbH Co.KG ist gem. Handelsregister inzwischen erloschen. Wer bekommt jetzt die Gewerbeuntersagung? Bekommt sie überhaupt noch jemand?
Die GmbH & Co.KG ist ja nicht mehr vorhanden, richtig? Geht die Untersagung jetzt an den oder die gesetzlichen Vertreter oder dennoch an die GmbH & Co.KG (wäre für mich aber nicht logisch)
Leider ist der Aufenthalt des einen Vertreters derzeit auch noch unbekannt, evtl. im Ausland.. Wer hat hier Erfahrungen und kann helfen?
Schönen Gruß aus Mölln, Schleswig-Holstein
T. Wendland
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Thema: Token grundsätzlich verboten? |
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... vielen Dank für die schnelle Antwort.
Übrigens, ich bin vom Forum begeistert und schaue immer wieder gerne rein.
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Thema: Token grundsätzlich verboten? |
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Hallo liebe SpielV-Experten!
Im Kollegenkreis stellt sich nun die Frage, ob Token überhaupt noch eingesetzt werden dürfen oder ob die Verwendung grundsätzlich verboten ist.
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Thema: Gastättenrecht und Nachschau |
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Hallo aus der kreisangeh. Stadt Mölln in Schleswig-Holstein!
Habe mal eine Frage zur Nachschau.
Bei der s.g. nachschau bin ich mir nicht sicher - da neu im Amt -, worauf ich als Vertreter der örtl. Ordnungsbehörde so zu achten habe.
Gibt es vielleicht einen "Überprüfungsbogen", an dem man sich durch den Betrieb hangeln kann?
Falls "ja" würde ich mich freuen, wenn mir jemand diesen per Email oder Fax zusenden würde.
torsten.wendland@stadt-moelln.de Fax 04542/5986
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