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Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
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Die Reisegewerbekarte ist eine gewerberechtliche Erlaubnis. Sie verliert ihre Gültigkeit durch Rücknahme, Widerruf oder Verzicht des Inhabers. Nicht beispielsweise durch Verlieren der Karte. Das ist ähnlich wie beim Führerschein. Die Fahrerlaubnis verliert man auch nicht, wenn man seinen Führerschein (außer an Polizei oder Behörde ) verloren hat. Aber wenn man drauf verzichtet hat, muss man die Fahrerlaubnis neu erwerben. Und so ist es mit der Reisegewerbekarte auch. Anders wäre es, wenn er sein Reisegewerbe nur nicht ausgeübt hätte. Aber hier hat er ausdrücklich verzichtet und sie zurückgegeben. Dann...
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Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet... |
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Das müssen die beiden Damen gewesen sein, von denen eine am nächsten Grün mächtig ausgeholt und auch abgeschlagen hat. Leider hat sie den Ball nicht optimal getroffen. Statt in hohem Bogen Richtung nächstes Loch zu fliegen, sauste der Ball recht flach, dafür mit viel Karacho ein wenig rechts raus und traf zwei Grün seitlich einen Mann als Artillerievolltreffer. Sofort sackte der zusammen, die Hände verkrampft zwischen den Beinen.
Sofort eilten die beiden zum Ort des unglücklichen Geschehens und die Schützin kümmerte sich unter tausenderlei Entschuldigungen um ihr Opfer, erklärte, sie sei Physiotherapeutin und kenne sich aus und widmete sich hingebungsvoll den Geschlechtsteilen des Getroffenen. Der ließ dies mit verklärtem Blick geschehen, schnaufte zwischendurch ein paar Mal tief durch und wirkte nach der viertelstündigen Behandlung deutlich relaxter. Ob es ihm denn nun besser wäre, fragte die Unglücksschützin, worauf er meinte "Ja, ja, schon. Und wie. Aber mein Daumen tut mir immer noch furchtbar weh..."
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Original von SE-Schwarzarbeit
Hat's denn jetzt schon mit der Anmeldung im anderen Forum geklappt? Dort haben wir diese Thematik auch schon öfter besprochen. |
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Jau, die zweite Anmeldung war von Erfolg gekrönt.
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Thema: Dackdecker-Handwerk |
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In einem anderen Forum gefunden und schnell rüberkopiert:
Unfallbericht eines Dachdeckers
Der folgende Brief eines Dachdeckers ist an die SUVA ( Schweizerische Unfallversicherungs Anstalt ) gerichtet und beschreibt die Folgen einer unüberlegten Handlung. ( Originalbericht - nicht erfunden ! )
"In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Bei Frage drei des Unfallberichtes habe ich "ungeplantes Handeln" als Ursache angegeben. Sie baten mich, dies genauer zu beschreiben, was ich hiermit tun möchte. Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalles arbeitete ich allein auf dem Dach
eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250 kg Ziegel übrig. Da ich sie nicht die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich dafür, sie in einer Tonne an der Außenseite des Gebäudes hinunterzulassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief. Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das Seil los. Ich hielt es fest, um die 250 kg Ziegel langsam herunterzulassen. Wenn Sie in Frage 11 des Unfallbericht - Formulare nachlesen, werden Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75 kg betrug. Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den Füßen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine Geistesgegenwart und vergaß das Seil loszulassen. Ich glaube, ich muss hier nicht sagen, dass ich mit immer größerer Geschwindigkeit am Gebäude hinaufgezogen wurde. Etwa im Bereich des dritten Stockes traf ich die Tonne die von oben kam. Dies erklärt den Schädelbruch und das gebrochene Schlüsselbein. Nun
geringfügig abgebremst, setzte ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren. Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest. Jedoch schlug die Tonne etwa zur gleichen Zeit unten auf
dem Boden auf und der Tonnenboden sprang aus der Tonne heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die Tonne nun etwa 25 kg. Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11 angegebenes Körpergewicht von 75 kg. Wie Sie sich vorstellen können, begann ich nun einen schnellen Abstieg. In der Höhe des dritten Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne. Daraus ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an meinen Beinen und meinem Unterleib. Der Zusammenstoß mit der Tonne verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf den Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur drei Wirbel.
Ich bedaure es jedoch Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich, als ich da auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor. Ich ließ das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunterkam, mir drei Zähne
ausschlug und das Nasenbein brach.
Ich bedaure den Zwischenfall sehr und hoffe, Ihnen mit meinen präzisen Angaben dienen zu können.
Für genaue Auskünfte bitte ich Sie, mich anzurufen, da es mir manchmal schwer fällt, mich schriftlich auszudrücken."
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Also jetzt habe ich einfach mal angerufen und nachgefragt (hätte ich ja gleich machen können) und da wurde mir gesagt, dass es einzig und alleine um den Erlass eines Bußgeldbescheides ginge. Missverständliche Ausdrucksweise halt.
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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So weit, so gut - aber das scheint doch nur das Bußgeldverfahren zu betreffen. Und das ist abgewickelt. Von der Bußgeldstelle. Anhörung, Bußgeldbescheid, alles bereits separat erledigt. Parallel dazu soll ich nun ein "Ermittlungsverfahren" einleiten. Ein anderes. Kein ordnungswidrigkeitentechnisches. Das macht mich
Oder kapiere ich was nicht richtig - ist ja immerhin Montag.
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Nochmal zurück zum eigentlichen Problem des § 17 HwO: Die Hwk legt einerseits (s.o.) eine Owi-Anzeige bei der Bußgeldstelle vor und bittet daneben uns um die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Und genau damit kann ich eigentlich nichts anfangen. Was sollen wir als Gewerbeamt denn für ein Ermittlungsverfahren einleiten? Es besteht eine Auskunftspflicht des Handwerkers/Gewerbetreibenden gegenüber der Hwk. Nun frägt die Hwk an, bekommt aber keine Antwort. Gut, Bußgeldbescheid ist dann möglich. Aber die Auskunft muss/kann sich die Hwk doch selbst holen und sich nicht des Gewerbeamtes (= der Gewerbemeldestelle) bedienen. Nicht umsonst gibt es ja auch den Absatz 2, der der Hwk sogar die Befugnis einräumt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Was also will die Hwk von uns
. Soll sie doch die Auskunft einfach selbständig erzwingen...
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Original von sme40
Hallo,
ins Forum BK-Schwarzarbeit kommt man fast genauso schnell rein wie ins Forum-Gewerberecht. Link anklicken, auf der linke Seite unter Regstrieren anmelden. Die Bestätigung durch die oder den Administrator erfolgt normalerweise umgehend.
Noch eine Nachfrage wegen der Owi der Hwk. Führen die tatsächlich die Owi wegen Auskunftsverweigerung selbst durch? Wahrscheinlich nicht. Die Handwerkskammern benutzen uns zum Ermitteln, wir sind dann für alles Weitere zuständig. Oder habe ich da jetzt was nicht verstanden?
Gruß aus Mittelhessen |
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Der mag mich einfach nicht...
Zur Owi: Die HWK legt bei unserer Bußgeldstelle eine Anzeige vor und bittet um "Erlass eines der Situation angemessenen Bußgeldbescheides". Gleichzeitig wird "um Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens gebeten". Und über das Veranlasste möge doch bitte unterrichtet werden.
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Na dann mach ich das noch einmal. Habe mich vor gut einer Woche so angemeldet, aber der Admin hat sich bislang nicht gemeldet. Vielleicht in Urlaub...
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Original von Kai-Uwe Christiansen
Hallo, alle zusammen!
Zu dieser Thematik empfehle ich einen Blick in das Schwarzarbeitsbekämpfungsforum (Anmeldung als Behördenmitarbeiter erforderlich). Die gesamte Problematik Handwerksuntersagung ist dort in mehreren Fällen diskutiert worden.
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Und wie kommt man da (zeitnah) rein?
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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Mal einen § weiter in der HwO: Die Handwerkskammer fordert vom Gewerbetreibenden die Definition des angemeldeten Gewerbes an durch eine Tätigkeitsbeschreibung an. Der tut das nicht und die Handwerkskammer macht eine OWI wegen Verstoßes gegen § 17 HwO und beantragt gleichzeitig die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Und um Bericht über das Veranlasste. Was sollen wir denn da ermitteln? Hat jemand anderenorts auch schon solcherlei von der Handwerkskammer bekommen?
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Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
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| Zitat: |
Original von Kai-Uwe Christiansen
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Original von Isolde
Guten Tag aus der Perle der Altmark,
ich habe zum ersten Mal eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HWO auf dem Tisch und würde mich auch über die Übersendung eines Musters einer OV freuen. Gibt es denn auch Formvorschriften für die Aufforderung zur gemeinsame Erklärung der Handwerkskammer und IHK? Sind andere Stellen, wie bei der Untersagung nach § 35 GewO, auch zu beteiligen?
vielen Dank im voraus! |
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Sie haben Post
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Könnte ich auch mal Post kriegen? Auch nach sooo langer Zeit?
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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Kommt neulich einer in die Beichte und berichtet, er habe mit seiner Frau in der letzten Nacht wilden, hemmungslosen Sex gehabt. Die ganze Nacht lang. Immer und immer wieder...
Meint der Pfarrer "Wenn es deine Frau war, ist das aber keine Sünde, mein Sohn." Worauf der Beichtende sagt "Ich weiß, Herr Pfarrer, aber irgendjemand musste ich das jetzt erzählen..."
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Thema: Zwangsgeld und Androhung von Zwangsgeld |
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Also Zwangsgeld setzt man fest zur Vollstreckung eines Verwaltungsaktes. Der müsste noch erlassen werden. Ene Androhung und Festsetzung (aus einem anderen Bereich freilich) schicke ich Ihnen mal.
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