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Autor Beitrag
Thema: Stellungnahmen Reisegewerbekarte
jonas kuckuk

Antworten: 10
Hits: 544
Datenaustausch bei RGW Karten/Inforpflichten 26.01.2012 14:45 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin Moin,

Danke für die Grüße, aber:

Da wir in einem Rechtsstaat leben, darf es keine Datenweitergabe ohne Rechtsgrundlage geben. Dafür haben wir die Gewerbeordnung, da BGB und andere Gesetzte.

Für den Bürger ist es aber enorm wichtig eine Transparenz zu erkennen oder aber eine Möglichkeit die Datenweitergabe nachzuvollziehen.
besonders für uns Handwerker im Reisegewerbe werden aus solchen "illegalen Datensätzen" schnell Bußgeldverfahren oder sogar Hausdurchsuchungen.

Ich zu mindestens möchte genau wissen, welches Amt mit welchen Daten hantiert - egal ob es sich um ein böses Amt oder ein nettes handelt.

Um sogenannte böse Gewebetreibende zu verfolgen sind legale Möglichkeiten genug, die komischerweise nie ausgenutzt werden, sondern gleich auf Holzhammermethoden wie Hausdurchsuchungen zurückgegriffen wird. Oder eben illegale Datenweitergabe, obwohl so mancher Datensatz auch ganz legal besorgt hätte werden können.

In Kürze werde ich gerne noch einwenig zu dem Thema schreiben.

Mit Grüßen

Jonas Kuckuk
Thema: Stellungnahmen Reisegewerbekarte
jonas kuckuk

Antworten: 10
Hits: 544
"Stellunganhmen" für RGW KArten 25.01.2012 13:15 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Liebe Sonnenblume, aus welcher Gemeinde aus Niedersachsen auch immer,

Natürlich gehört Ihre Anfrage in den öffentlichen Bereich, denn sie verwenden keinerlei personenbezogene Daten oder verstossen sonstwie mit Ihrer Frage gegen die Regeln des Forums.

Allerdings muß ich die Praxis Ihrer gemeinde in Frage stellen, denn eine Stellungnahme einer IHK oder HWK ist für eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.
Genauso gibt es für die Weiterleitung der Daten an die Kammern keinerlei Rechtsgrundlage. Überprüfen Sie also mal, ob die Daten nicht genauso automatisch an die Kammern weitergeleitet werden.

Denken Sie immer an den Reglungszweck einer Reisegwerbekarte: Der Verbraucherschutz/ bzw der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und über den kann weder die IHK noch dei Handwerkskammer etwas sagen.

Mit gewerbefreiheitlichem Gruß

Jonas Kuckuk
Thema: Dreadworker/Friseur
jonas kuckuk

Antworten: 10
Hits: 1.294
RE: Dreadworker/Friseur 05.12.2011 19:18 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ahoi auch nach Cloppenburg,

Entschuldigung, dass ich nicht ausführlicher auf die Gefahrengeneigtheit des Friseurberufs eingegangen bin.

Aber nochmal: Die Gefahrengeneigtheit war nicht entscheidend für die gesetzliche Begründung für die Anlage A, die meisterpflichtigen Berufe.

bei der letzten Gesetzesnovelle änderte sich der Reglungszweck der Handwerksordnung und plötzlich musste man etliche Gefahren herbeireden, damit möglichst viele Berufe meisterpflichtig bleiben konnte.
Nur der Maler, der Friseur und der Fliesenleger sollten ganz klar rausfallen aus der Meisterpflicht. Auch nicht mit Übertreibungen wollte man hier für die Gefahrengeneigtheit sprechen. So begründete man schließlich den Eingriff in die Berufsfreiheit/ Gewerbefreiheit mit der enormen Ausbildungsleistung. Das hat die Politik unüberlegt geschluckt.
Natürlich gibt es Gefahren für Dritte wenn ich meinen beruf ausübe. Egal welchen - ich denke da sind alle möglichen Gefahren denkbar, aber zur Einschränkung der Berufsfreiheit sind sie nicht geeignet, zumindestens müsste man sie mal benennen und begründen warum ein Meister diese Gefahren vermeiden kann. Ich denke ein verantwortungsvoller Umgang ist vorauszusetzen.
Die genannten Gefahren von Herrn Cramer sind auch nicht durch einen Meister, der die ganze zeit daneben steht zu verhindern. Eine Chemische oder auch biologische Substanz, die zum Beispiel eine Allergie auslöst, kann auch vom Meister nicht vorausgesehen werden.
Genauso, kann mir keiner erklären, warum ich als reisender Friseur diese gefahren plötzlich nicht produziere oder auch nach der Handwerksordnung im unerheblichen Nebenbetrieb gänzlich ohne Meister auskomme.
Die Gefahrengeneigtheit ist eins der untauglichsten Argumente um eine Gewerbefreiheit einzuschränken - zumindestens wenn es so wie in der Handwerksordnung schnell gestrickt wurde.

Der Dreadlockpfleger darf meiner Meinung nach seinen Job auch ohne Handwerksrolleneintrag und Mitgliedschaft in der Handwerkskammer auskommen. Das Reisegewerbe ist für ihn nur interessant, wenn er tatsächlch seine Aufträge auf zB Festivals sammelt, auf Konzerten und in Jamaikanischen Altersheimen.
Und : Ist der Beruf überhaupt aus dem Handwerk entstanden? Ich glaube nicht, den verfilzte Haare sind das Gegenteil von Friseuertätigkeit.
Auch ist seine Tätigkeit sicherlich innerhalb von 3 Monaten erlernbar-
warum aber begreift das die örtliche Handwerkskammer nicht?
Ich würde gerne mal das Schreiben der Kammer sehen.

Ich empfehle mal bei der örtlichen IHK nachzufragen.

Gerne, wenn Interesse besteht belege ich meine Aussage zum Reglungszweck der HWO (des Friseurberufs) auch mit Quellenangaben.
Schaut man in die Protokolle des Vermittlungsauschusses zur neuen letzten Handwerksordnung verliert man nicht nur den Glauben an den Reglungszweck der Meisterzwangs, sondern auch an die Glaubwürdigkeit unserer Politiker.
Dazu gerne mal mehr.

Mit den besten Grüßen auch nach Cloppenburg
(auf das euch mal ein paar Kaffefahrtenbetrüger ins Netz gehen!)

Jonas Kuckuk
Thema: Dreadworker/Friseur
jonas kuckuk

Antworten: 10
Hits: 1.294
RE: Dreadworker/Friseur 05.12.2011 09:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Dreadworker,

Ich bin ebenfalls Handwerker OHNE Meisterbrief.

Für den Friseur ist die Gefahrengeneigtheit nicht entscheidend! Für deine Tätigkeiten der Meisterbreif völlig unnötig.
Der reflex der Handwerkskammer, dir den Meisterbrief zur Pflicht zu machen ist nicht ernst zu nehmen.
Natürlich kann dir da auch die Behörde helfen! Wen sie will.

Eine Anmeldung als Maskenbildner oder Hairstylist müsste voll ausreichen.
Falls du auch Aufträge "außerhalb deiner Niederlassung" bekommst, ist auch eine Reisegewerbekarte möglich bzw Pflicht.
Im reisenden Gewerbe darfst du alle meisterpflichtigen Gewerbe ausüben, bis auf die verbotenen Tätigkeiten.

Du kannst viele Wege gehen dein Recht durchszusetzten.
Schau dich mal auf der Seite des BUH e.V. um - da gibt es etliches zu lesen.
Gruß Jonas
Thema: ordnungswidrigkeit?
jonas kuckuk

Antworten: 1
Hits: 876
Stromanbieter 04.07.2011 16:43 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin,

Bei uns in Bremen warnt der regionale Anbieter vor Haustürgeschäften, was ich als einen unzulässigen eingriff in den Wettbewerb halte.
Trotzdem sollte jeder Stromhausierer den Kunden gut aufklären (Widerufsrecht!) und sich auch über die Bedeutung einer Reisegewerbekarte bewusst sein. Schade das die Behörde hier die Reisegewerbetreibenden nicht aufgeklärt hat.
Auch wenn es mittlerweile möglich ist mit der Kopie des Stromanbieters unterwegs zu sein, sollten der Betroffene ein Interesse daran haben, seine persönliche Zuverlässigkeit zu belegen.
Ich würde mir in diesem fall eine Reisegewerbekarte selbst machen, aber das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint.

Kann man sein Führungszeugniss mit sich rumtragen?

Gruß Jonas Kuckuk
Thema: Gewerbeanmeldung als Zimmerer Altgeselle
jonas kuckuk

Antworten: 2
Hits: 2.226
Altgesellereglung/Reisegewerbe 04.07.2011 16:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin lieber Zimmerergeselle,

Sich im Dschungel der Gewerbeordnung zurecht zu finden ist tatsächlioch nicht einfach. Bevor man sich aber entscheidet muss man wissen was man will.
Wenn man die Altgesellenregelung will kann man sie auch durchsetzten. Wenn man das Reisegewerbe will kann man es auch nutzen.

Dafür muss man aber abwägen, vergleichen und sich am ende entscheiden.
Das ist dein/Ihr Job, als zukünftiger Selbstständiger.

Ich selbst gebe im September ein Seminar über Möglichkeiten im Handwerk ohne Meisterbrief sich selbstständig zu machen. Auf diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit festzustellen, welche Gewerbeform ihnen liegt.
Im Anschluss machen wie sie auch in der Buchhaltung sicher und am Montag sind Sie in der Lage ihr Gewerbe anzumeldenn und einen Rechnung zu schreiben.

Die termine sind auf der Homepage des BUH e.V. veröffentlicht.
(www.buhev.de)
Sie wissen ja: Selbstständig heißt selbst und ständig. Also auch jede Menge Papierkrieg, auch wenn man nur Handwerker ist.


Mit Grüßen Jonas Kuckuk
Thema: Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen
jonas kuckuk

Antworten: 11
Hits: 3.008
Friedhofssatzungen 06.05.2011 08:00 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Sehr geehrter Herr Haß,

Wenn mir meine Arbeit, die ich legal ausführe, in einem Bereich plötzlich verboten wird, aufgrund einer SATZUNG, die unter Umständen weder aktuell noch mit dem Prinzip der Gewerbefreiheit in Deutschland und weder mit dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit in der EU übereinstimmt, dann ist doch die Frage wer sich hier an was zu halten hat durch aus berechtig.

Glauben SIE WIRKLICH, DASS MAN NICHT DAVOR ZURÜCKSCHRECKT, EINEN gesezten Stein wieder zu beseitigen, weil er nicht der Friedhofsatzung gemäß installiert wurde?
Und das Problem mit der Gewährleistung? Mittlerweile müsste es sich doch rumgesprochen haben, das selbst wenn hier ohne Meistertitel, ohne Rechnung ohne Gewerbeanmeldung gearbeitet wurde, also schwarz auf allen ebenen, das trotzdem der Handwerker gewährleitungspflichtig ist.

Kennen Sie Statistiken wie oft ein Grabmal umstürzt?

Gruß
Thema: Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen
jonas kuckuk

Antworten: 11
Hits: 3.008
steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen 02.05.2011 20:46 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Herr Simon,

Der betroffene Steinmetz im Reisegewerbe hat ein Reisegewerbe angemeldet, kennt die regeln und betreibt genau ein solches.
Zum einen spricht er bei Bestattungsunternehmen vor lässt sich empfehlen, zum andern hat er keine Niederlassung in der er Kunden empfangen und Bestellungen aufnehmen könnt.
Heutzutage werden Grabsteine sogar im Internet gehandelt. Er selbst betreibt auch einen stehenden Handel in dem er berechtigt ist im unerheblichen Nebenbetrieb, auch Grabsteine aufzustellen, falls das Aufstellen der Grabsteine überhaupt ein Handwerk. Die Herstellung der Grabsteine, die Steinmetzarbeit, wird je nachdem von ihm, nach Auftragsannahme im Reisegewerbe selbstgemacht oder ein befreundeter Betrieb übernimmt die Arbeiten.

Das wirkliche Problem, was der Betroffene jetzt hat, dass die Friedhofsatzungen manchmal so ausgelegt werden, dass es nicht ohne Meisterbrief möglich ist, dort zu arbeiten. Um solche Probleme rechtzeitig und zeitnah zu klären, ist viel Fingerspitzengefühl und Sachkenntnis nötig.

Auf dem kirchlichen Friedhof sieht es gerade so aus, als ob man sich mit seinen Referenezen zufrieden stellt. dies klärt sich in den nächsten Tagen, denn der Grabstein muss ja zeitnah aufgestellt werden.
Aber nunmacht die nächste städtische Friedhofsatungen Probleme- eigentlich nicht die Satzung, sondern deren Auslegung.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten.

Kennen Sie denn den Beitrag aus dem letzten freibrief? Hier spielt die EU Dienstleistungsrichtlinie eine enorme Rolle.

Fazit: Der Betroffene ist als stehender und reisender Betrieb rechtlich, fachlich und persönlich zuverlässig - und das ist es worauf es ankommt.

Eine Reisegwerbekarte dient genau der Klärung seiner persönlichen Zuverlässigkeit. Ein Eintrag in die Handwerkrolle ist kein muss, sondern eben nur eine Möglichkeit.

Soweit

Das nächste BundesfahnderTreffen findet wo statt? Das Protokoll des letzten war ja genauso gut wie das aus Oldenburg. Grüßen Sie Herrn Kralle- Ich hoffe er hat unsere Lach und Krachgeschichte gut verdaut.

Jonas Kuckuk

Offen bleiben noch immer Tips, wie der Betroffene jetzt schnell zu Kärung beitragen kann, damit er nicht die Aufträge verliert.
Thema: Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen
jonas kuckuk

Antworten: 11
Hits: 3.008
Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen 29.04.2011 17:48 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Domar,

Also deine Unterlagen sind die Handwerksordnung und die ist aber nicht fürs Reisegewerbe gültig. Hier gilt die Gewerbreordnung, die Gewerbefreiheit und natürlich auch die Dienstleistungsfreiheit. Das Problem ist, das es immer noch Friedhofsatzungen gibt, in der der Eintrag in die Handwerksrolle oder sogar der Meister verlangt wird. Dies war und ist nicht zulässig.
Das Problem ist: Der Gewerbetreibende kann uU nicht arbeiten, die Behörde/Friedhofsverwaltung macht sich strafbar..... und der Kunde der den Stin gestzt haben will muss es ausbaden.
Gruß Jonas Kuckuk
Thema: Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen
jonas kuckuk

Antworten: 11
Hits: 3.008
Steinmetz im Reisegewerbe/Friedhofsatzungen 29.04.2011 10:47 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin,

In NRW arbeitet ein Reisegewerbetreibender als Steinmetz und will Grabsteine aufstellen. Manche Satzungen sind im Rahmen der EU Dienstleistungsrichtlinie noch nicht angepasst worden.
Hat ein Kirchlicher Friedhof die selben Pflichten wie ein städtischer?
Die Verwaltungsbeamtin sagte mir: "Die Eu kann der Kirche doch keine Vorschriften machen" und will somit an der Meisterpflicht und dem Handwerksrollenzwang festhalten.

Der Selbständige hat nun aber einen Auftrag den er in Kürze erledigen muß.
Grabsteine kann man nicht einfach Jahre in der Garage leigen lassen, bis die Sache geklärt ist.
Wie soll der Reisegewerbetreibende mit der vermutlich veralteten kirchlichen Friedhofssatzung umgehen.
Welchen Ärger bekommt er wenn er es trotz ungeklärter Sachlage trotzdem tut?

schnelle Tips wären entscheidend....

gruß Jonas Kuckuk
Thema: Domina und Pornodarstellerin mal wieder...
jonas kuckuk

Antworten: 2
Hits: 2.496
RE: Domina und Pornodarstellerin mal wieder... 03.04.2011 20:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo rieke,

Dein Finanzamt hat kene Ahnung. Dein beruf ist kein gewerbe.

Domina und Pornidarstellerin sind eher dem freien beruf/der Kunst zu zu ordnen. deswegen benötigst du nur eine Steurnummer und keine gewerbeanmeldung.

Also Freier beruf und unter Umständen auch Kunst, aber nur wenn es überwiegt und die Künstler Sozialkasse mitspielt.

Lass dich also nicht verunsichern.

Gruß Jonas Kuckuk
Thema: Antragsformular fürs reisegewerbe
jonas kuckuk

Antworten: 5
Hits: 1.725
Antragsformulare reisegewerbe 08.02.2011 10:35 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Guten Morgen Herr Schneider,

Wie immer beteiligen Sie sich hier im Forum mit aussagekräftigen Beiträgen, für alle hilfreiche Bemerkungen und auch mit fast vollständigen Sätzen.

Eins aber haben alle Ihrer "Beiträge " gemeinsam. Sie heben das Entscheidene hervor, unterstreichen das Wichtige was ich gesagt habe und zeugen von ungemeinem fachlichen Durchblick.

Weiter so.

Mit abwesenden Grüßen Jonas Kuckuk
Thema: Antragsformular fürs reisegewerbe
jonas kuckuk

Antworten: 5
Hits: 1.725
Antragsformular RGW 07.02.2011 16:13 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zu der nachfrage:

Es gab bisher eher Nasenrümpfen, Warnungen und mündliche Aussagen.
Das hat natürlich keinerlei Relevanz. Begründungen werden dafür nicht geäußert. In diesem Fall bin ich ja leider nicht dabei gewesen. AUs anderen Fällen gibt es aber folgende Ablehnungsgründe:-zB Vollhandwerk darf nicht im Reisegewerbe ausgeübt werden, oder es wäre garnicht möglich den angemeldeten beruf im Reisegewerbe auszuüben oder oder oder (ich will die Liste nicht zu lang machen)
Mittlerweile habe ich mir das verteilte Merkblatt genauer angeschaut und ebenfalls entdeckt, das es den Passus der unerlaubten Werbung /Gesetzt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gar nicht mehr gibt. Ich bin mir aber sicher, dass die Weigerung das Merkblatt zu unterschreiben NICHT zu einer Ablehnung der Reisegewerbekarte führen darf.
Aus anderen Fällen weiß ich, das durchaus damit gedroht wurde, den Betrieb schnellstmöglich mit einem Bußgeld zu belegen und einzustellen.

nur - ich weiß weiterhin nicht was unversorgte Kinder und ansteckende Krankheiten mit der Reisegewerbekarte zu tun haben könnten.

Gruß Jonas Kuckuk
Thema: Antragsformular fürs reisegewerbe
jonas kuckuk

Antworten: 5
Hits: 1.725
Antragsformular fürs reisegewerbe 04.02.2011 18:01 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin,

Mir liegt ein Antragsformular für eine Reisegewerbekarte aus dem hohen Norden vor, in dem nach einer ansteckenden Krankheit gefragt wird, obwohl der betreffende nichts mit Lebensmitteln zu tun hat.
Außerdem wird in Frage nach "unversorgten Kindern" gefragt.

Kann das sein, das dieses Formular aus dem letzten Jahrhundert kommt?

Können diese Fragen überhaupt relevant sein? Wie soll sich ein Antragsteller dazu verhalten?
Außerdem wurde ihm ein Merkblatt überreicht, dass er unterschreiben soll.
Das Merkblatt informiert fehl übers Reisgewerbe und ist als handwerkskammernah zu bezeichnen. Ich denke das die Unterschrift nicht Voraussetzung für der Erteilung der Reisegewerbekarte sein kann.

Wie soll sich der Betroffene verhalten? Dem Betroffenen wurde die Versagung der Karte vorrausgesagt. Der Bürgermeister ist dummerweise im gleichen Gewerk tätig und hat keine Interesse an "reisender Konkurrenz".

Ich bin auf Tips gespannt.

Jonas Kuckuk
Thema: Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund!
jonas kuckuk

Antworten: 7
Hits: 4.546
kaffeefreunde im Reisegewerbe? 01.02.2011 12:33 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Liebes Forum-

Vorweg: ich habe nicht den Anspruch immer richtig zu liegen oder immer recht zu haben- aber ich finde diese Diskussionen einfach lehrreich und deswegen bin ich auch großer Fan vom Forum.

Man müsste sich jetzt noch einmal mit dem Begriff der Niederlassung beschäftigen. Besonders auch mit dem reformierten Begriff durch die EU Dienstleistungsrichtlinie.
Was ich bezweifel, ist dass

"Wenn er aber immer wieder an derselben Stelle steht (egal ob Privatgarten oder öffentl. Verkehrsraum) und das für, sagen wir, den ganzen Tag, dann liegt kein Reisegewerbe vor, dann steht er. Ob er dann nur Kaffee zum Mitnehmen oder andere Lebensmittel verkauft ist ebenfalls zweitrangig."

Ein immer wieder genutzter (oder auch regelmäßig) Platz kann kein Hinweis auf ein stehendes Gewerbe sein.
Sicherlich ist zB das Marktrecht das fast älteste in der Gewerbeordung, aber nach dieser Logik wären auch Marktteilnehmer stehende Betriebe. Sind sie aber nicht, obwohl sie regelmäßig und auch immer wieder am selben Platz stehen. Ob sie Stromkabel nutzen oder nicht ist ebenfalls unerheblich.

Wer in beweglichen Räumen, auf/vom Fahrad oder vom Schiff aus verkauft wird es schwer haben hier eine Niederlassung zu begründen.

Keine gewerbliche Niederlassung ist daher zB ein Verkaufswagen (OVG Lüneburg OVGE 7,344) es sei denn so sagt es das OLG Hamm, es steht für längere zeit an derselben Stelle und ich glaube hier spricht man von mindestens 5 Monaten.
Wichtig für einen Niederlassung ist, dass der Raum auch tatsächlich ständig und regelmäßig genutzt wird. Vom dauernden Gebrauch ist die rede.
So soll der Gewerbetreibende mit einer gewissen Regelmäßigkeit für Geschäftspartner und Behörden erreichbar sein. Ein Ab zb reicht nicht aus um einen Niederlassung zu begründen. Auch eine regelmäßige Nutzung einer Gaststätte für Verkaufsveranstaltungen oder zB für einen Friseur ist ebenso nicht ausreichend für einen Niederlassung.

Ich sage es ja nicht gerne, aber ich glaube es hat in der Vergangenheit viele fehlerhafte/unvollständige Gewerbeanmeldungen gegeben. Ein Großteil der Anmeldungen eines stehenden Gewerbes bedürfen einer zusätzlichen Anzeige oder Anmeldung eines Reisegewerbes.

und: zu dem Moment "außerhalb der Niederlassung" gehört auch der Moment der "ohne vorhergehenden Bestellung" und den braucht man nicht bei einem Kaffeverkäufer auf dem fahrad zu diskutieren - oder?

Soweit meine spontan aus dem Ärmel geschüttelter kommentar.

Die Frage ist nur, ob dem Kaffeefreund jetzt geholfen ist.

Demnächst gerne mehr.

Jonas Kuckuk
Thema: Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund!
jonas kuckuk

Antworten: 7
Hits: 4.546
RE: Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! 31.01.2011 16:41 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Lieber Kaffeefreund,

Da der Kaffee vom Fahrrad verkauft wird, handelt es sich nicht um eine Niederlassung, Der Kaffee wird also außerhalb der Niederlassung verkauft.
Auch wenn der Verkäufer öfters am selben Platz steht ist es noch lange kein stehendes Gewerbe.
Wichtig ist, dass er den Kaffee auf einem Privat Geländer verkauft, weil es sonst manchmal langer bürokratischer Wege bedarf und einen Blick in die zB Innenstadtsatzung sehr wichtig ist.

Würde man ganz großzügig den Kaffee zum alltäglichen Bedarf zählen oder sogar zum Vertrieb selbstgewonnener Erzeugnisse (§55a) könnte der Kaffee Verkäufer ohne Reisegewerbekarte auskommen. Nur leider wird er den Kaffee hier nicht selbst angebaut haben. Obst Gemüse und anderes wäre auch von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.

Schenkt der Kaffeefreund seinen Kaffee in seiner Gemeinde oder der seines Lebensmittelpunkts oder der seiner Niederlassung aus und zählt die gemeinde unter 10000 Einwohner würde hier auch keinen Reisegewerbekarte notwendig sein.

Eine einfache Gewerbeanzeige seines Reisegewerbes sollte ausreichen und auch die Kosten sehr gering halten.

Solange keine vernünftigen Formulare für eine gewerbeanzeige des RGWs vorrätig sind, sollte der Anmelder sein "Formular" selbst gestalten.
Meine Empfehlung ist, den verkauf von Getränke oin verschlossenen Behältnissen dazu zu nehmen. So kann er auch auf andern Plätzen Getränke verkaufen.

Zum Glück gibt es keine Kaffekammer.

Viel Glück

Jonas Kuckuk
Thema: berühmte Hausierer/Reisegewerbetreibende
jonas kuckuk

Antworten: 0
Hits: 723
berühmte Hausierer/Reisegewerbetreibende 28.01.2011 15:51 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Liebe ForenteilnehmerInnen,

Ich suche noch Beispiele von typischen Reisegewerbetreibenden aus der vergangenheit. Bitte schicken Sie mir doch ein paar Hinweise.

Folgende Geschichte von einem jüdischen Hausierer ist legendär:

Vor 180 Jahren: Geburtstag von Levi (Löb) Strauss
Vom Hausierer zum Hosen-Millionär


Am Morgen des 26. Februar 1829 bringt Rebekka Strauß im jüdischen
Viertel von Buttenheim bei Bamberg ihr achtes Kind zur Welt. Löb soll er
heißen, entscheidet ihr Mann, der Hausierer Hirsch Strauß. Bei Eis und
Schnee zieht er mit seiner Kiepe durch Oberfranken und verkauft den
Bauern Knöpfe und Bänder, Messer, Geschirr und Werkzeug. Das Geld, das
er verdient, reicht daheim gerade für das Allernötigste. Mit 14 Jahren
ist Löb Strauß alt genug, seinen Vater auf den Märschen zu begleiten.
Was sollte er auch sonst tun? Kein Handwerksmeister würde ein jüdisches
Kind zu sich in die Lehre nehmen. So wird Löb wohl dasselbe mühselige
Leben wie sein Vater führen, und die Welt so arm verlassen, wie er
geboren wurde. Doch es kommt ganz anders.

In San Francisco, Kalifornien, wehen die Fahnen am 26. September 1902
auf Halbmast. Überall bringen Zeitungsjungen Sonderausgaben mit
Trauerrand unters Volk. Gestorben ist niemand anderes als Löb, der Sohn
des Hausierers Strauß aus Buttenheim. Als Jeans-Hersteller ist er unter
dem Namen Levi Strauss berühmt geworden und zu einem der reichsten
Unternehmer Amerikas aufgestiegen. Seine erstaunliche Karriere nimmt
ihren Anfang, als Rebekka Strauß 1847 nach dem Tod ihres Mannes mit den
Kindern in die Neue Welt auswandert. Mit Hilfe seiner älteren Brüder
fasst der von den US-Behörden in Levi umgetaufte Löb schnell Fuß. Nach
ersten Jahren als Hausierer eröffnet er in San Franciscos Sacramento
Street einen Gemischtwarenhandel und verdient so gut, dass er 1864
bereits 20.000 Dollar für den Bau einer Synagoge spenden kann.

1872 erhält Strauss von dem Schneider Jakob Davis ein viel
versprechendes Angebot: Weil Davis das nötige Geld fehlt, soll Strauss
sich eine robuste, genietete Arbeitshose patentieren lassen, die bei den
Goldsuchern in den Bergen Kaliforniens reißenden Absatz findet. Wenige
Monate später, am 2. Juni 1873, geht bei Levi Strauss & Company die
erste patentierte Nieten-Jeans aus blauem Baumwollstoff über den
Ladentisch. Neben Kupfernieten und dem schräg gewebten, groben Stoff
verfügt die "Levi's" noch über eine dritte, geradezu revolutionäre
Besonderheit: Dicke Außennähte und außen angebrachte Etiketten machen
deutlich, dass diese Hose nicht handgearbeitet, sondern industriell
gefertigt ist. Zehn Jahre nach ihrer Erfindung verdienen bereits mehr
als 500 Angestellte ihr Brot mit der Blue Jeans. Heute macht das von
Levi Strauss gegründete und noch immer in San Francisco ansässige
Unternehmen einen Jahresumsatz von rund vier Milliarden Dollar.
Hergestellt wird die erfolgreichste Hose der Welt inzwischen in Asien,
Südamerika und Polen. Nur in den USA selbst wird seit 1994 keine einzige
Jeans mehr für Levi's genäht.



Falls sie also auch solche Beiträge kennen, stellen Sie sie doch ein.

Jonas Kuckuk
Thema: Reisegewerbeantrag- Wer ist zuständig?
jonas kuckuk

Antworten: 6
Hits: 3.658
wer ist für wandernde Handwerker zuständig? 07.01.2011 10:01 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Herr Simon,

Natürlich können Sie mich auch persönlich anmailen. Dafür gibt es hier eine Funktionstaste. Ich habe allerdings mal diese taste gedrückt und Forummitglied Waggon so geantwortet und das hat er mir im öffentlichen bereich dann zum Vorwurf gemacht.

Zum Dumping Preis von 200,- € kann ich nur sagen, dass ich auch schon Karten für fast 1000,- € gesehen habe. Eine Anmeldung eines stehenden Gewerbes liegt bei 35,- nur muss hier nicht so viel geprüft werden.
300,- € für eine lebenslange Karte finde ich auch noch gut. Am Ende ist es doch die Frage, wie lange ein beamter daran sitzt und wie schön er das hinkriegt. Für die manchmal üblichen "Sondereinträge" müsste es dann aber ein Preisnachlass geben. (keine Werbung mit Visitenkarten,Zeitungsanzeigen, etc...)
In Bremen, habe ich gerade erfahren, gibt es jetzt nicht mehr die alte grüne Karte - manche behörden haben aber sie noch vorrätig und ich empfehle genau diese auch zu benutzen, weil sie dem Reglungszweck des Reisegewerbes am nahesten kommt. Mit Foto eben und genug Platz dort Einträge zu tätigen.

Falls eine Behörde, die mitliest, noch die alte graue Karte hat, würde ich mich über ein Foto freuen.

mit Grüßen Jonas Kuckuk
Thema: Reisegewerbeantrag- Wer ist zuständig?
jonas kuckuk

Antworten: 6
Hits: 3.658
brauchen wander gesellen eine RGW Karte 06.01.2011 19:56 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Tach Herr Simon, und danke an Herrn Land und Civil Servant für die promte Antwort.

Also auch Wandergesellen sind nicht über einen Kamm zu scheren- genauso nicht wie resiegewerbetreibende oder stehende Betriebe.
Natürlcih geht es auf der Walz um die witerentwicklung der handwerklichen aber auch persönlichen fähigkeiten. Da kann der Wandergeselle bei seinen Leisten bleiben oder aber auch mal in ein anderes Gewerk schlüpfen. Ich persönlich, als Reetdachdecker, würde ewig auf einen wandernden Handwerker/In warten müssen. Deswegen haben bei mir Zimmerer/Zimmerin Tischler oder Tischlerinen gearbeitet. Sie können frei entscheiden ob sie für mich selbständig oder unselbständig arbeiten. Wenn Sie unselbständig arbeiten schreiben sie keine Rechnung und werden angemeldet und sind automatisch bei der BG versichert - wenn sie gerne auf gleicher Augenhöhe arbeiten wollen, dann schreiben sie eine Rechnung und haben hoffentlich eine gute Unfallversicherung.

Es gibt allerdings tatsächlich auch Schächte (Das sind die Vereinigungen der Wandergesellen) die die selbständige Arbeit nicht gerne sehen oder sogar verbieten.
Das sind aber auch oft Schächte, die keine Handwerkerinnen bei sich aufnehmen.
Für einen Gesellen gibt es irgendwann nichts schöneres eine Baustelle mal von Anfang an selbst zu organisieren und eben auch auf eigene Rechnung und Verantwortung abzuschließen. Auch beim Endverbraucher. Dafür ist dann die Reisegewerbekarte Pflicht. Arbeiten sie nur als Subunternehmer bei Firmen, reicht eine Anzeige des Reisegewerbes aus.

Es gehört also auch zur Walz dazu sich mit der Selbständigkeit zu beschäftigen und das ganze zu üben. Ich hoffe das die Behörden nicht überfordert sind mit den anfragen und auch mal eine Reisegewerbekarte relativ schnell ausstellen.

Es wäre übrigens besonders toll, wenn sich hier unkomplizierte Behörden melden würden (möglichst aus allen teilen des Landes), damit die gesellen preiswert und schnell bedient werden.) Die könnten dann hier im Forum nachgucken und bei Ihnen vorbeikommen.
Alle reisegewerbekarten unter 200,- € finden wir voll korrekt und wir wollen möglichst noch die grüne alte Reisegewerbekarte MIT FOTO.


So ich komme gerade von dem Gesellentreffen und freu mich, dass hier so schnell geantwortet wurde. DANKE!

(Herrn Kralle können Sie gerne mal Grüßen - vielleicht kommt er ja auch zum nächsten Forumstreffen?)
Jonas Kuckuk
Thema: Reisegewerbeantrag- Wer ist zuständig?
jonas kuckuk

Antworten: 6
Hits: 3.658
Reisegewerbeantrag- Wer ist zuständig? 05.01.2011 16:20 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Forum,

Ich habe gerade mit über 30 reisende Gesellen , Handwerkern auf Walz, die Frage besprochen, welche Behörde für die Wandergesellen zuständig sind um ihr Reisegewerbe anzuzeigen oder anzumelden. Da Wandergesellen aufgrund der Bannmeile nicht in ihre Heimatstadt dürfen müsste doch jede andere Behörde, nämlich die ihres derzeitigen Aufenthaltsortes zuständig sein - oder?

Wer weis wo das in der GWO geregelt ist?

gruß Jonas Kuckuk
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