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Thema: USt.-IdNr. mit Fragebogen für steuerliche Erfassung beantragt. Dauer? |
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Hallo Community!
Ende Mai schon habe ich meinen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung abgegeben. Nun brauche ich langsam dringend meine Umsatzsteueridentifikationsnummer, da ich aus dem Ausland einkaufen möchte.
Vorgestern wurde mit erst die Steuernummer geschickt, das Bundeszentralamt für Steuern sagt vom Tag des Antrags bis erhalt der USt.-IdNr. kann es durchaus 2 Monate dauern.
Gelten hier die 2 Monate ab abgabe des Fragebogens?
Oder darf ich jetzt NOCHMAL 2 Monate lang warten? Das wäre ein desaster....
Danke im Voraus für die Antwort!
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Thema: Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik |
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Also ich habe jetzt mal einen Handy- Reparatur dienst gefragt, der meint, dafür benötige man keinen Meisterbrief, da es sich hier bei Handyreperaturen nur um einen "Komponentenwechsel" handelt.
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Thema: Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik |
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Danke für die Antwort!
ja deswegen war ich ja verwirrt, da ich ja auch eigentlich meine Zuverlässigkeit bestätigen müsste... Ich denke das beste wäre es hinzugehen und die Frau bei der ich das angemeldet hab zu fragen, im Notfall dann auch den Tätigungsbereich auf Unterhaltungselektronik ändern und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Zu dem Meisteraspekt, soweit ich weiß gilt hierfür keine Meisterpflicht, Uhrmacher zB. werden ja auch in die Kategorie "Zulassungsfreie Handwerkberufe ohne Meisterpflicht" eingeordnet. Aber danke für die Aufmerksamkeit ich werde mich auf jeden Fall noch mal erkunden und auch einen Anwalt fragen.
Sollte ich den Aspekt Online-Handel verändern? Schließlich werde ich sowohl den An- als auch den Verkauf online tätigen... Die zuständige Dame hatte gegen diese Formulierung keine Einwände :/
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Thema: Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik |
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Ich habe neulich ein Gewerbe angemeldet, die Beschreibung lautet "Ankauf defekter Elektronik, Reparatur dieser, Verkauf generalüberholter Elektronik; Online- Handel"
Jetzt handelt es sich aber um Smartphones, ich bin mir also nicht sicher, ob ich das Gewerbe "falsch" angemeldet hab und ob ich nicht die angemeldete Tätigkeit verändern sollte in "Ankauf defekter Unterhaltungselektronik... etc."
Schließlich ist der An/Verkauf mit Unterhaltungselektronik laut der § 38 Gewerbeordnung Überwachungsbedürftig... Sollte ich also lieber einen gang zum Amt machen und Elektronik in Unterhaltungselektronik abändern?
Schließlich ist der An/Verkauf mit "normaler" Elektronik nicht Überwachungsbedürftig.
Danke im vorraus für eure Antwort.
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