Thema: Snack-Automaten ./. Ladenöffnungsgesetz RLP u.a. |
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Hallo,
in die Runde, das Urteil des VGH Hessen hat nur die Thematik begehbare Minisupermärkte der Fa. Tegut behandelt und kam zu dem Ergebnis, dass diese dem HLÖG unterliegen, obwohl keine Bedienung stattfindet.
Hier ist das letzte Wort aber nicht gesprochen. Die neue Landesregierung wird das Thema mit einer Evaluierung des HLÖG sicherlich überarbeiten, um Möglichkeiten zu schaffen, dass diese Form des Verkaufs auch Sonntags möglich wird.
Im Übrigen haben wir Verkaufsräume mit diversen Automaten, die auch an Sonntagen geöffnet sind.
Eine gewisse Unsicherheit bzw. Uneinigkeit besteht bei Vorhandensein von Automaten mit alkoholischen Getränken.
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Thema: Foodtruck mit Lieferservice |
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Die Sachverhaltsschilderung spricht eindeutig für ein stehendes Gewerbe.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit und dem Anschluss an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen am Standplatz sowie die Frage des Verkaufs und Verzehrs von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle.
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Thema: Gewerberecht spezial |
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Hallo ins Forum,
am 18. und 19.09.2023 biete ich einen Workshop "Gewerberecht spezial" an. Es gibt keine feste Tagesordnung, sondern die Themen werden im Plenum festgelegt und besprochen.
Der Workshop findet beim KBW e.V. in Berlin statt. Anmeldungen werden noch entgegen genommen.
Es sind noch ein paar Plätze frei.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Simon
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Thema: Verspätete Gewerbemeldung |
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Verspätete Gewerbemeldungen werden bei uns im "Regelfall" mit 100,-- € Geldbuße belegt. Das sind 10% vom Bußgeldrahmen.
Es kommt natürlich auch den Einzelfall an. Insbesondere ist die Anhörung zu bewerten.
Eine weitere Staffelung nutzen wird derzeit nicht. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verdopplung wegen vorsätzlichem Verstoß.
Bei beharrlicher Weigerung, eine Gewerbemeldung vorzunehmen, wären Zwangsmittel zu überlegen. Jedoch hatten wir in den vergangenen Jahren hierzu keine Veranlassung.
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Thema: Workshop Gewerberecht in der praxis |
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Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 20. und 21.03. findet beim KBW Berlin ein Gewerberechtsseminar als Workshop mit verschiedenen Themen statt:
"U.a. Gaststättenrecht: Betrachtung einzelner Betriebsarten unter dem Blickwinkel der bau- und immissionsschutzrechlichen Bestimmungen, z.B. Cafe´-Casinos,
Bewachungsrecht: Neuerungen im Bewachungsrecht, Anwendung des neuen Bewacherregisters
Anwendung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung nach der EU-DLR,
Spielrecht: Umsetzung der neuen TR 5.0 2 bei Geldspielgeräten, Anwendung in der Praxis vor Ort, Geeignetheit von Aufstellorten,
Wie weit ist OASIS in der Gastronomie schon angekommen?
Glücksspielrecht: Aktueller Stand des Glücksspielrechts - Ausblick ,
Ordnungswidrigkeitsrecht: Vertiefung bereits erlernter Inhalte anhand von Beispielen aus der Praxis im Bereich GewO und Gaststättenrecht, Beweissicherung - Anwendung StPO
Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 29a GewO,
Neuerungen in der Gewerbeordnung,
Ladenschlussrecht: Feststellung und Ahndung von Verstößen, verkaufsoffene Sonntage"
Es gibt keine feste Themenvorgabe, die Aufzählung ist lediglich bespielhaft. Der Workshop beschäftigt sich auch eingehender mit Fragen des Verwaltungsrechts und nicht nur (Rechts-)Grundlagen des Gewerberechts. Erfahrungen im Gewerberecht sind wünschenswert.
Es sind noch ein paar Plätze frei.
VG Joachim Simon
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Thema: Gewerbe- und Spielrecht |
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Sehr geehrte Kollginnen und Kollegen,
vom 21.11. bis 23.11.2022 biete ich beim KBW e.V. in Berlin folgende Seminare an:
Gewerberecht in der Praxis - typische Fallkonstellationen bei der Arbeit vor Ort
Das Seminar beinhaltet eine Einführung ins Gewerberecht allgemein, Fragen zum Gaststättenrecht, dem Reisegewerberecht sowie dem Marktrecht und Gewerbeanzeigen. Auf Wunsch werden auch andere Themen behandelt (§ 34 a, § 34 c usw.).
Ergänzend hierzu werden auch das Owi-Recht und die StPO beleuchtet und Ermittlungsansätze vermittelt.
Das Seminar findet am 21. und 22.11. statt .
Am 23.11. findet das Seminar "Rechtssichere Kontrolle einer Spielhalle" statt.
In diesem Seminar werden sowohl das gewerbliche Spielrecht als auch das Recht derSpielapparate behandelt und hier insbesondere das Vorgehen bei Vor-Ort-Kontrollen.
Ein weiterer Punkt sind die Kriterien für die Geeignetheitsbescheinigungen für Gastsättenbetriebe.
Auch Glücksspielrecht allgemein wird angesprochen.
Beide Seminare finden in Präsenz statt.
Bei Rückfragen wendet euch bitte an das KBW e.V. Berin oder an mich unter Joachim.Simon@vogelsbergkreis.de.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Simon
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Thema: Photovoltaik- Wenn Anmeldung: Wie? |
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Ich würde das nicht gleich von vornherein ablehnen. Es kommen da mehrere Faktoren zusammen:
10 kwp-Grenze
neue höhere Einspeisevergütung
Eispeisung auch bei Eigenverbrauch
ersparte Aufwendungen bei eigenem Strom.
Es steckt in irgendeiner Form immer eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter.
Allerdings dürfte eine Gewerbeanmeldung bei der (einkommen-)steuerlichen Freistellung von Anlagen bis 10kwp ausscheiden. Die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer ändert daran nichts.
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Thema: Ummeldung e. K. mit neuen Inhaber |
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Neuer Inhaber = Ab- und Anmeldung.
DiePerson des Inhabers wechselt. Die Eintragung im Handelsregsietr ist da nicht von betroffen.
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Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Das Finanzamt bei uns besteht nicht per se auf eine Anmeldung nach der GewO.
Gleichwohl wird hier eine gedankliche Grenze bei 10 KwP wegen der Vereinfachungsregel gezogen.
Das Finanzamt geht hier davon aus, dass kleinere Anlagen idR erst nach vielen Jahren einen Gewinn abwerfen und dementsprechend werden die kleineren Anlagen von der Einkommensteuer befreit (Anwendung der Vereinfachungsregel auf Antrag).
Die Befreiung von der Umsatzsteuer kann nach 6 Jahren beantragt werden.
VG J. Simon
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Thema: Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH |
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Hallo,
vielleicht hilft dieses Urteil ein wenig weiter:
"estellung eines Notgeschäftsführers: OLG Köln, Beschluss vom 27. Juni 2019 – 18 Wx 11/19
Ein interessantes Praxisbeispiel hierzu stellt eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2019 dar.
Sachverhalt: Tod des alleinigen Geschäftsführers und aller Gesellschafter
Die betroffene GmbH hatte zwei Gesellschafter, wobei der eine allein zur Führung der Geschäfte bestellt war. Innerhalb kürzester Zeit verstarben sowohl der Gesellschafter als auch der Gesellschafter‑Geschäftsführer. Problematisch war, dass es den Erben der beiden Gesellschafter nicht möglich war, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, da dies im Rahmen einer Gesellschafterversammlung durch die Gesellschafter zu erfolgen hat. Allerdings konnte eine solche Gesellschafterversammlung noch nicht abgehalten werden, da die Erben noch nicht in die Gesellschafterliste eingetragen waren. Die übrigen Gesellschafter waren verstorben und eine geänderte Gesellschafterliste hätte wiederum nur vom Geschäftsführer eingereicht werden können, den es aber noch nicht (wieder) gab. Daher beantragte der Erbe des verstorbenen Gesellschafter‑Geschäftsfühers beim Amtsgericht, ihn zum Notgeschäftsführer zu bestellen. Das Amtsgericht wies diesen Antrag zurück, jedoch verfolgte der Erbe sein Begehren mit der vor dem OLG Köln eingelegten Beschwerde – im Ergebnis mit Erfolg – weiter.
Entscheidungsgründe des OLG Köln
Das OLG Köln hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers vorliegen. Denn die Gesellschaft hat mit dem Tod des früheren Alleingeschäftsführers keine Geschäftsführung mehr. Ein neuer Geschäftsführer konnte nicht in gesetzeskonformer Weise bestellt werden. So betont das Gericht, dass sich die nicht in der Gesellschafterliste eingetragenen Erben auch nicht alternativ durch einen Erbschein als Gesellschafter legitimieren können. Die Legitimation knüpft der Gesetzgeber vielmehr allein an die Gesellschafterliste. Als Gesellschafter einer GmbH gilt nach § 16 GmbHG nur, wer in der Gesellschafterliste tatsächlich eingetragen ist. Daher folgt der Senat an dieser Stelle der wohl herrschenden Meinung in der Literatur, dass in derartigen Fallkonstellationen die Bestellung eines Notgeschäftsführers jedenfalls möglich ist. Dabei gilt es jedoch, den Aufgabenkreis des Notgeschäftsführers auf das Notwendige zu beschränken. Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Absolut notwendig sind dabei die Änderung der Gesellschafterliste, um sodann die Gesellschafterversammlung einzuberufen und einen neuen Geschäftsführer zu bestellen."
-Zitatende-
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Thema: Seminar beim KBW Gewerberecht |
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Sehr geehrte Kollginnen und Kollegen,
vom 25. bis 27.04.2022 finden beim KBW e.V. in Berlin folgende Seminare an:
Gewerberecht in der Praxis - typische Fallkonstellationen bei der Arbeit vor Ort
Das Seminar beinhaltet eine Einführung ins Gewerberecht allgemein, Fragen zum Gaststättenrecht, dem Reisegewerberecht sowie dem Marktrech und Gewerbeanzeigen.
Ergänzend hierzu werden auch das Owi-Recht und die StPO beleuchtet und Ermittlungsansätze vermittelt.
Das Seminar findet am 25. und 26.04.22 statt.
Am 27.04. findet das Seminar "Rechtssichere Kontrolle einer Spielhalle" an.
In diesem Seminar werden sowohl das gewerbliche Spielrecht als auch das Recht derSpielapparate behandelt und hier insbesondere das Vorgehen bei Vor-Ort-Kontrollen.
Ein weiterer Punkt sind die Kriterien für die Geeignetheitsbescheinigungen für Gastsättenbetriebe.
Auch Glücksspielrecht allgemein wird angesprochen.
Beide Seminare finden in Präsenz statt.
Bei Rückfragen wendet euch bitte an das KBW e.V. Berin oder an mich unter Joachim.Simon@vogelsbergkreis.de.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Simon
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Thema: Gewerberecht Grundseminar - Spielhallenercht |
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Sehr geehrte Kollginnen und Kollegen,
vom 25. bis 27.04.2022 finden beim KBW e.V. in Berlin folgende Seminare an:
Gewerberecht in der Praxis - typische Fallkonstellationen bei der Arbeit vor Ort
Das Seminar beinhaltet eine Einführung ins Gewerberecht allgemein, Fragen zum Gaststättenrecht, dem Reisegewerberecht sowie dem Marktrech und Gewerbeanzeigen.
Ergänzend hierzu werden auch das Owi-Recht und die StPO beleuchtet und Ermittlungsansätze vermittelt.
Das Seminar findet am 25. und 26.04.22 statt.
Am 27.04. findet das Seminar "Rechtssichere Kontrolle einer Spielhalle" an.
In diesem Seminar werden sowohl das gewerbliche Spielrecht als auch das Recht derSpielapparate behandelt und hier insbesondere das Vorgehen bei Vor-Ort-Kontrollen.
Ein weiterer Punkt sind die Kriterien für die Geeignetheitsbescheinigungen für Gastsättenbetriebe.
Auch Glücksspielrecht allgemein wird angesprochen.
Beide Seminare finden in Präsenz statt. Es sind noch wenige Restplätze frei.
Bei Rückfragen wendet euch bitte an das KBW e.V. Berin oder an mich unter Joachim.Simon@vogelsbergkreis.de.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Simon
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Thema: Novellierung der Preisangabenverordnung |
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Danke puzzle fürs Einstellen!
Und zur Frage von domar bleibt nur zu sagen: Ja!
Und wenn man wissen will, was, empfiehlt sich die Lektüre des Entwurfs.
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Thema: Flohmarkt mit 45 - 55 Ständen |
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Hallo Wittgensteiner,
schau doch einfach mal in den Kommentar zu § 69 GewO und die Marktgewerbe VwV.
Da steht alles drin. Die Punkte 1. bis 5. sind zu erfüllen und noch einiges mehr
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Thema: Warenautomat (Eier, Nudeln, Steaks,...) |
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Hallo,
derzeit haben wir die Fälle auch. Landwirte stellen an verschiedenen Orten auf Privatgelände Warenautomaten auf.
Je nach Lage kann auch eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.
Wir forden nach § 14 Abs. 3 GewO zur Anmeldung auf, was allerdings den SteuerberaterInnen :innen *innen nicht immer gefällt, weil die Agrarökomomen keine Gewerbe anmelden wollen, da sie ja Direktvermarkter seien.
Bisher konnten wir aber alle "überzeugen", dass hier der zitierte Paragraf lex speciales ist.
Warenautomaten sind anzumelden, mir egal ob Kondom-, Wurst-, Eier-, Getränke oder Zigarettenautomaten.
VG J. Simon
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Thema: Seminar/Workshop Gewerberecht |
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Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 20. und 21.09. findet beim KBW Berlin ein Gewerberechtsseminar als Workshop mit verschiedenen Themen statt:
"U.a. Gaststättenrecht: Betrachtung einzelner Betriebsarten unter dem Blickwinkel der bau- und immissionsschutzrechlichen Bestimmungen,
Bewachungsrecht: Neuerungen im Bewachungsrecht, Anwendung des neuen Bewacherregisters
Anwendung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung nach der EU-DLR
Spielrecht: Umsetzung der neuen TR 5.0 bei Geldspielgeräten, Anwendung in der Praxis vor Ort
Glücksspielrecht: Aktueller Stand des Glücksspielrechts - Ausblick auf den neuen Glücksspieländerungs-Staatsvertrag
Ordnungswidrigkeitsrecht: Vertiefung bereits erlernter Inhalte anhand von Beispielen aus der Praxis im Bereich GewO und Gaststättenrecht, Beweissicherung - Anwendung StPO
Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 29a GewO,
Gewerberecht allgemein: Erstellung und Widerruf/Rücknahme von Erlaubnisbescheiden anhand von Fallbeispielen
Ladenschlussrecht: Feststellung und Ahndung von Verstößen, verkaufsoffene Sonntage"
Es gibt keine feste Themenvorgabe, die Aufzählung ist lediglich bespielhaft. Der Workshop beschäftigt sich auch eingehender mit Fragen des Verwaltungsrechts und nicht nur (Rechts-)Grundlagen des Gewerberechts. Erfahrungen im Gewerberecht sind erwünscht.
Es sind noch ein paar Plätze frei.
VG Joachim Simon
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