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Thema: verbotene Waren auf Spezialmarkt
StR1326

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27.06.2016 08:08 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo miteinander!

Super Hinweis!
Herzlichen Dank! Bezüglich Handel und Führen hab ich das tatsächlich übersehen. Mein Fehler - Entschuldigung!
Dennoch bleibt der verbotene Verkauf im Reisegewerbe oder auf Märkten (§ 35 Abs. 3 WaffG), der unerlaubte Betrieb des Schießstands, die mangelhafte Aufbewahrung und der Umgang von unter 18-jährigen mit Waffen.

Beste Grüße
Thema: verbotene Waren auf Spezialmarkt
StR1326

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24.06.2016 09:56 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,
stimmt tatsächlich, dass Armbrüste keine verbotenen Waffen sind; dennoch sind Armbrüste den Waffen gleichgestellte Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen. Der Verkauf von Waffen (egal ob erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei) ist nach § 21 Abs. 1 WaffG immer erlaubnispflichtig. Auch das Betreiben eines Armbrust-Schießstandes ist erlaubnispflichtig (§ 27 Abs. 1 WaffG). Ebenso ist der Umgang von Minderjährigen mit Waffen ist verboten (§ 2 Abs. 1 WaffG).
Der Händler hat gegen Waffengesetz verstoßen; an ihn komme ich ran. Das ist insofern auch nicht mein Problem.
Schwierig ist mein Verhalten gegenüber dem Veranstalter des Marktes.
Die Angabe über das Warenangebot der einzelnen Händler war sehr allgemein gehalten. Bezüglich des Veranstalters waren mehrere Baustellen offen, die bis dahin höhere Priorität hatten; diesbezüglich trifft ein Teil der Schuld uns.
Aber hat der Veranstalter nicht auch die Verantwortung für das, was auf seinem Markt angeboten wird?
Alles, was ich gefunden habe, ist der § 69 a GewO über den zukünftige Anträge abgelehnt werden können hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Veranstalters und hinsichtlich einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit.
Aber Maßnahmen bezüglich der vergangenen Veranstaltung oder Pflichten für ein laufendes Fest scheinen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen zu sein. Zumindest habe ich nichts gefunden. Scheint wohl so, dass dies im Festsetzungsbescheid zu regeln wäre.
Beste Grüße
Thema: verbotene Waren auf Spezialmarkt
StR1326

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verbotene Waren auf Spezialmarkt 23.06.2016 10:07 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo allgemein,
wir hatten einen großen Mittelaltermarkt mit dem sonst üblichen Angebot als Spezialmarkt festgesetzt.
In den Medienberichten fiel jedoch auf, dass wohl mindestens ein Händler Armbrüste zum Verkauf anbot und ein Armbrust-Schießen veranstaltete.
Die Armbrust ist eine den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand und damit zum Verkauf im Reisegewerbe und auf Märkten nach § 35 Abs. 3 WaffG verboten (vom Betreiben eines illegalen Schießstand rede ich dabei noch gar nicht). Bezüglich des Händlers stellt der Verkauf einen Straftatbestand nach WaffG dar. Aber nun stellt sich mir die Frage, inwieweit der Veranstalter des Marktes für das Angebot der bei ihm ausstellenden Händler verantwortlich ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank schon mal im Voraus.
Beste Grüße
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