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Autor Beitrag
Thema: Altenpflege Gewerbe?!
Der Präsident

Antworten: 16
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25.11.2015 08:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo an alle,

ich würde mich gerne mal in das Thema einbringen, allerdings mit einer eigenen Frage. Auch wir haben eine "Hauskrankenpflege" mit einen Zimmer aufgeforderte eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Die Hauskrankenpflege bietet z.B. folgende Leistungen an:

Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
Hilfe bei der Ausscheidung
Toilettengang
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Lagern und Betten
Mobilisation
Sondenernährung
Stomaversorgung
Einlauf
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen
24-Stunden Hausnotruf


Die Chefin des Unternehmens will absolut keine Anmeldung bei uns vornehmen. Wie würdet Ihr die Sache beurteilen? Anmeldepflichtig oder nicht? Insbesondere die eigenen Zimmer die dort vermietet werden würde das Ganze für mich schon anmeldepflichtig machen.

Beste Grüße,
Thema: Die Vereinsgaststätte
Der Präsident

Antworten: 1
Hits: 25.994
Die Vereinsgaststätte 10.08.2015 10:23 Forum: Gaststättenrecht


Moin

an alle. Zum Thema "Vereinsgaststätte" wurde hier schon einiges gesagt. Im GastG und in dem für uns gültigen GastG LSA sind die Defintionen für eine Gaststätte klar gefasst. Dennoch gibt es bei uns Vereine, die einen illegalen Gaststättenbetrieb betreiben. Bisher wurde das mehr oder weniger toleriert. Problematisch wurde es, da sich Besucher jener Örtlichkeit beim Lebensmittelamt über die dortigen hygienische Zustände beschwert haben. Wir möchten nun geordnete Verhältnisse herstellen, den Verein aber möglichst wenig belasten.

Einige Fakten zum bisherigen Zustand:
- Der Verein verkauft die Getränke/Speisen bisher weit über dem Einkaufspreis.
- Betrieb ist unregelmäßig geöffnet (keine festen Öffnungszeiten, meist aber täglich).
- Von außen (Straße) nicht als Gaststätte ersichtlich.
- Auf dem Gelände befand sich eine Preisliste im Schaukasten.
- Meist wird nur an die Mitglieder verkauft, manchmal an Gäste, bei größeren Spielen auch an eine größere Anzahl von Gästen (dabei wird auch gegrillt).

Dem Verein wurden zwei mögliche Optionen mitgeteilt.
Nr. 1: Den gewerblichen, mit Gewinnerzielungabsicht ausgelegten Betrieb einzustellen und die Getränke und Speisen zum Einkaufspreis abzugeben. Zu größeren Spielen könnte eine (kostenpflichtige) vorrübergehende Gaststättenerlaubnis beantragt werden.
Nr. 2: Eine reguläre Gaststättenanzeige mit Alkoholausschank.

Option 2 halte ich für die sinnvollere. Allerdings stellen sich uns noch einige Fragen:
- Bei Anmeldung einer Gaststätte über einen Verein, ist dies sicherlich nicht das Problem. Wer ist aber gesetzlicher Vertreter? Der (komplette) Vorstand? Sind alle im Vorfeld auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen, oder nur der Verein selbst?
- Sind Änderungen des gesetzlichen Vertreters (bzw. des Vorstandes) uns mitzuteilen? Ist dann erneut eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen?
- Der Verein hat Sorgen, dass nun weitere Kosten auf diesen zukommen (z.B. Steuern). Ist damit zu rechnen? Gewerbesteuer dürfte erst ab 35.000 € Einnahmen/Jahr fällig werden.
- Wer darf in der Vereinsgaststätte arbeiten? Nur die gesetzlichen Vertreter, oder jedes Mitglied des Vereins? Eventuell sind ja auch Gesundheitszeugnisse beim Umgang mit Lebensmitteln notwendig.
- Wir möchten den Verein so gut wie möglich fit für den Gaststättenbetrieb machen, daher wäre ich über weitere Hinweise dankbar.


Beste Grüße,
Thema: Gewerbeanmeldung einer UG - oder doch nicht?
Der Präsident

Antworten: 18
Hits: 85.936
06.08.2015 07:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für Eure Hilfe. Wir würden es auch ähnlich wie master_phk sehen. Wir werden das Unternehmen nun anmelden.
Thema: Gewerbeanmeldung einer UG - oder doch nicht?
Der Präsident

Antworten: 18
Hits: 85.936
04.08.2015 16:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es wurde im Schreiben noch angemerkt, dass beide Gesellschafter über eine wissenschaftliche Ausbildung und Qualifikation verfügen. Der eine als Diplom-Jurist und Kommunikationswissenschaftler an der Uni Leipzig, der andere ist Magister-Artium, Kommunikationsforscher und promviert derzeit im Bereich Kommunikations- und Medienwissenschafter ebenfalls an der Uni Leipzig.

Also doch eine wissenschaftlicher Ausbildung ... durch die hohen Bildungsgrade wohl auch "höherer Art"?
Thema: Gewerbeanmeldung einer UG - oder doch nicht?
Der Präsident

Antworten: 18
Hits: 85.936
04.08.2015 07:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo nochmal,

ich habe nun nachgefragt und eine Antwort auf die Frage erhalten, was sich hinter dem Begriff "Untersuchungen auf den Gebieten der Kommunikations- Markt -und Meinungsforschung " verbirgt:

- Es wird Kommunkations- und Meinungsforschung betrieben, nutzen für unsere Studien die sozialwissenschaftlichen Methoden - vor allem publizistische Inhaltsanalyse, Befragung, Gruppendiskussion, Beobachtung, aber auch qualitative-interpretative Forschungsdesigns und Literaturstudien. Wichtige Forschungsgegenstände sind Medieninhalte, Mediennutzung.

- z.B. folgende Forschungsprojekte: Image- und Vertrauensanalsye der Deutschen Rentenversicherung, Medien -und kommunikationswissenschaftliche Forschungs- und Beratungsleistungen im Projekt Attraktität der dualen Ausbildung, Mehrere Studien zum Medien- und Kreativstandort Leipzig, usw.

Ich bin etwas ratlos ... würde aber dazu tendieren tatsächlich keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wie seht Ihr es?

Beste Grüße,
Thema: Gewerbeanmeldung einer UG - oder doch nicht?
Der Präsident

Antworten: 18
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Gewerbeanmeldung einer UG - oder doch nicht? 29.07.2015 09:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo an alle,

ich hoffe Ihr könnt mir mit einer etwas komplizierten Frage weiterhelfen:

Eine UG, welche bisher in einer benachbarten Großstadt ihren Sitz hatte, möchte diesen nun in unsere Gemeinde verlegen. An sich natürlich kein Problem, aber die UG war bisher in der Nachbarkommune nicht angemeldet.

Der Grund liegt wohl in dem Geschäftszweck der UG, welche als Forschungstätigkeit ausgelegt ist (u.a. Untersuchungen auf den Gebieten der Kommunikations- Markt -und Meinungsforschung; Beratung, Schulung und Konzeption für Verbesserung auf diesen Gebieten; Dienstleistungen z.B. Coaching für Lösung wissenschaftlicher Aufgabenstellungen)

Die Gesellschaft führt Tätigkeiten aus, die als freiberuflich gelten (eigene Angabe des Unternehmens). Beide Gesellschafter sind als Kommunikationswissenschaflter freiberuflich selbstständig tätig (unabhängig der UG). Die UG dient der Abwicklung gemeinsamer Projekte der beiden.

Wie würdet Ihr Verfahren? Anmelden oder nicht anmelden?

Beste Grüße,
Thema: 1000-Jahr Feier
Der Präsident

Antworten: 5
Hits: 9.911
1000-Jahr Feier 02.06.2015 17:49 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo liebe Community,

in unserer Gemeinde findet in kürze in einem Ort eine 1000-Jahr Feier statt. Es werden dabei eine Vielzahl an Ständen und Händlern anwesend sein. Die Festsetzung als Spezialmarkt scheidet sicher aus. Ich tendiere nun zwischen der Festsetzung als Volksfest (§60b GewO), obwohl hier das Unterhaltungsprogramm nicht so extrem im Vordergrund steht, oder eben der Festsetzung als Jahrmarkt (§68 (2) GewO). Bei beiden ist auch das Problem, dass der Markt nicht wiederkehrend ist (vielleicht wieder in 500 Jahren )

Veranstalter ist eigentlich der Ort, in Vertretung der Ortsbürgermeister, also die Gemeinde selbst Augen rollen . Das heist, ich würde quasi uns selbst die Genehmigung erteilen, den Markt festzusetzen. Irgendwie auch sehr seltsam.

Was haltet ihr davon?

Beste Grüße,
Thema: Marktfestsetzung für "Mini-Markt"
Der Präsident

Antworten: 9
Hits: 89.279
15.04.2015 08:06 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Oh ok, da stand ich etwas neben der Spur.

Natürlich greift das LöffZeitG LSA hier nicht sondern das FeiertG LSA, sofern keine Marktfestsetzung in Frage kommt.

@Thomas Mischner: Dir auch nochmal vielen Dank. Ich hätte die Marktfestsetzung wirklich nur aufgrund der wenigen gewerblichen Teilnehmer versagt. Ein anderes Ausschlusskriterium liegt nicht vor. Das im Einzelfall auch eine Unterschreitung möglich ist, war mir nicht bewusst. Ich habe hier immer nur die "magische Zahl 12" gelesen. Dann wird es wohl doch auf eine Marktfestsetzung hinauslaufen, was mir auch am liebsten wäre.
Thema: Marktfestsetzung für "Mini-Markt"
Der Präsident

Antworten: 9
Hits: 89.279
Marktfestsetzung für "Mini-Markt" 14.04.2015 17:19 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer Region findet seit 8 Jahren ein kleiner (!) "Historischer Markt" statt. Bei diesem sind circa 8 gewerbliche Anbieter und 10 Vereine und Gruppen ohne gewerblichen Hintergrund aktiv und stellen ihre Waren aus bzw. bieten diese zum Verkauf an. Problem: Der Markt findet am Sonntag statt und soll rund 9 Stunden dauern. Ich habe das Sachgebiet erst übernommen aber tendiere dazu, keine Marktfestsetzung (Spezialmarkt) ausszustellen (unter 12 gewerbliche Anbieter). Meine Vorgänger haben das nicht zu gehandhabt.

Dem Veranstalter (ein ortsansässiger Verein) habe ich nun empfohlen eine Ausnahme nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz zu stellen. Dieses lässt in Sachsen-Anhalt aber nach § 7 Abs. 2 nur 5 Stunden zusämmenhängende Öffnung zu. Dies ist natürlich für den Verein nicht tragbar.

Auszug aus dem LÖffZeitG LSA:

(1) Die Gemeinde kann erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.

(2) Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.

Kann mir jemand einen Weg aufzeigen, dem Verein den Markt quasi zu genehmigen? Es ist ja schön das sich ehrenamtliche Bürger so engagieren, das möchte ich ungern kaputt machen. Ich bin etwas in der Zwickmühle.

Beste Grüße,
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