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Autor Beitrag
Thema: Migewa Datenexport
VeSa

Antworten: 7
Hits: 266.696
02.08.2022 10:08 Forum: Gewerberecht


Moin

Das ist zum Glück gar nicht so schwierig, wenn man erstmal weiß wie es geht:

Oben im Menü:

Gewerbe -> bearbeiten

Dort dann auswählen was man möchte, in Ihrem Fall also z.B. Erfassung von 01.06.-07.07.2022

Suche starten

Auf einem der Suchergebnisse Rechtsklick -> Liste -> Liste als Tabelle öffnen

Zack, isses da : )
Man erhält dann eine *.csv, die man zur besseren Bearbeitung noch als *.xls o.ä. abspeichern kann/sollte.

Viele Grüße aus dem gerade noch kühlen OWL
VeSa
Thema: Freiberufler stellt Freiberufler an - ewerbe?
VeSa

Antworten: 4
Hits: 200.062
13.10.2021 14:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Wenn schon bei einer Beschäftigung von Personen ein Gewerbe anzumelden wäre müsste nahezu jeder Freiberufler letztlich doch ein Gewerbe anmelden. Man denke nur mal an die Rechtsanwaltskanzleien, in denen regelmäßig mehr Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind als Anwälte.
Letztlich müssen wir uns an die Gewerbedefinition halten. Und nur weil Jemand anders bei mir arbeitet wird aus dem freien Beruf nicht auf einmal ein Gewerbe. So zumindest meine Meinung.

Viele Grüße
VeSa
Thema: unselbstständige Zweigstelle
VeSa

Antworten: 17
Hits: 170.197
01.07.2020 13:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Irgendwie ja, aber irgendwie auch nein. Man kann den § 14 GewO auch so interpretieren, dass jede einzelne "Betriebsstättenform" anzeigepflichtig ist. Streng genommen würde dann der Betrieb der Zweigniederlassung aufgegeben, also GewA3 und der Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen (GewA1).
Möchte der Gewerbetreibende denn melden oder ist die Frage ob er zur Meldung aufgefordert werden soll?
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die richtige "Betriebsstättenform" im Gewerberegister stehen sollte/muss.

Viele Grüße
VeSa
Thema: IKM-Schreiber - sozial unwertige Tätigkeit?
VeSa

Antworten: 2
Hits: 83.608
04.03.2020 13:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Die Frage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich schreibe dennoch nochmal etwas dazu, da sich bisher kein anderer geäußert hat.

Nach meinem Kenntnisstand steht in den meisten AGB der gängigen Partnervermittlungen ausdrücklich drin, dass es diese "Fake-Profile" gibt und man erklärt sich quasi damit einverstanden. Aus dem Grund sehe ich nichts sozial Unwertes darin. Dass er ver*** ist, ist klar. Aber auf Grund dessen dass es in den AGB steht quasi legal. Deshalb sehe ich in der gewerblichen Tätigkeit als solche kein Problem.

Was ist der Grund für das Gewerbeuntersagungsverfahren?
Wenn Sie die Tätigkeit als nicht gewerblich einstufen, dann wäre ein GU-Verfahren ohnehin nicht das richtige.

Viele Grüße
VeSa
Thema: Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO
VeSa

Antworten: 16
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29.01.2020 16:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei uns ist es tatsächlich eine gemeinsame Erklärung.
Ich schicke ein Kopie der Akte mit einem Kurzanschreiben an die HWK mit der Bitte um Abgabe der gemeinsamen Erklärung und Weiterleitung an die IHK. Und irgendwann kommt bei mir ein Schreiben an, auf einem Kopfbogen mit Logos beider Behörden und auch zwei Unterschriften. Das funktioniert problemlos. Mal schneller, mal weniger schnell.
Thema: Migewa Datenexport
VeSa

Antworten: 7
Hits: 266.696
29.01.2020 16:53 Forum: Gewerberecht


Über eine Auswertung sollte es funktionieren. Ist nur am Anfang etwas tricky bis man die so eingerichtet hat wie man sie haben möchte. Tipp: wenn man auf Auswertung bearbeiten geht, kann man die bisher erfolgten Auswertungen einsehen. Oftmals ist es einfacher, eine bereits vorhandene zu übernehmen wenn man ganz neu mit dem Programm arbeitet.
Thema: Genehmigungsfiktion in der Praxis
VeSa

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Hits: 59.974
18.12.2019 18:20 Forum: Gaststättenrecht


Moin

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Verlängerung der Frist des § 6a GewO nicht möglich. Falls ich da auf dem Holzweg bin würde ich mich für eine entsprechende Quelle interessieren.

Wir verfahren in diesen Fällen so, dass der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt ("Er erscheint Herr xy und erklärt..."), auf eine Rückzahlung der Gebühren verzichtet und diese im späteren, zweiten, Verfahren verrechnet werden.

Viele Grüße
VeSa
Thema: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung
VeSa

Antworten: 30
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03.04.2019 10:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Klingt einleuchtend und macht Sinn

Danke für die Ausführungen smile
Thema: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung
VeSa

Antworten: 30
Hits: 1.081.341
03.04.2019 07:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Und dann höre ich innerhalb meiner 3 Tage Bearbeitungszeit nach § 15 GewO an und weise zurück oder wie ist die Vorstellung? Und: wo fängt denn die Zurückweisung an? Doch hoffentlich nicht bereits dann wenn ich schreiben muss die Anzeige ist nicht vollständig bzw. die Angaben zur Tätigkeit zu unbestimmt. Habe leider gerade keinen Kommentar zur Hand, werde aber nochmal nachlesen was der Landmann/Rohmer dazu so meint…

Viele Grüße
VeSa
Thema: Vorlage Führungszeugnis
VeSa

Antworten: 12
Hits: 109.555
27.03.2019 12:04 Forum: Gewerberecht


Moin

Bei der vorläufigen Erlaubnis ist es meiner Meinung nach ganz eindeutig, dass die Unterlagen VOR Erteilung vorliegen müssen. Grund für die vorläufige Erlaubnis ist, dass aufgrund der Betriebsübernahme davon ausgegangen werden kann, dass die Räumlichkieten zum Betrieb einer Gaststätte geeignet sind. Dies entbindet uns jedoch nicht von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Und genau dazu gehört das FZ.
Bei mir geht keine vorläufige Erlaubnis raus, solange die persönliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht.
Ich gehe sogar so weit zu sagen, wenn ich eine vorläufige Erlaubnis erteile, dann habe ich die persönliche Zuverlässigkeit bereits positiv beurteilt, so dass es schwierig werden dürfte die endgültige Erlaubnis dann wegen persönlicher Unzuverlässigkeit zu versagen. Von krassen Fällen mal abgesehen. Wenn sich z.B. nach vorläufiger Erlaubnis etwas ergibt.

Viele Grüße
VeSa
Thema: Muss sich eine Sparkasse (auch als Zweigstelle) gewerblich anmelden?
VeSa

Antworten: 1
Hits: 65.131
27.03.2019 09:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Ich habe keine Bedenken bzw. Zweifel, warum eine Anmeldung entbehrlich sein sollte. Mit Gesetzen o.ä. kann ich allerdings leider nicht dienen. Lediglich mit der Tatsache, dass bei uns die Sparkassenfilialen angemeldet sind.

Viele Grüße
VeSa
Thema: Marktprivilegien in der heutigen Zeit
VeSa

Antworten: 11
Hits: 119.570
20.02.2019 11:25 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ich bin durchaus auch ein Befürworter der Reisegewerbekarte. Allerdings auch der Ansicht, dass es nicht schaden würde, im Gegenteil sogar nützlich wäre, wenn es eine „Verpflichtung zur Gewerbemeldung“ auch für Inhaber einer Reisegewerbekarte gäbe bei der Wohnsitzbehörde. Dies natürlich nur, WENN sie das Reisegewerbe auch tatsächlich ausüben. Ich wünschte, der Gesetzgeber würde eine entsprechende Regelung schaffen und in die GewO aufnehmen.
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung nach Firmenübernahme bzw. Rechtsformänderung
VeSa

Antworten: 2
Hits: 63.824
30.01.2019 10:21 Forum: Bewachungsgewerbe


Guten Morgen,

ich bin zwar raus aus den Bewachern inzwischen, aber vielleicht ist meine Meinung besser als keine Meinung ; )
In meinen Augen geht ganz eindeutig bei Betreiberwechsel das ganze Prozedere von vorne los. Anzeigepflicht besteht also definitiv. Ob es eventuell eine Möglichkeit gibt zu sagen ok, wir begnügen uns damit dass „erneut“ angezeigt wird und verzichten auf die erneute Zuverlässigkeitsprüfung, weiß ich nicht. Ich dachte es sei so geplant, dass irgendwann jede Bewachungsperson nur einmal auf Zuverlässigkeit geprüft wird, und dann „von Jedem eingesetzt werden kann“. Habe das aber in letzter Zeit nicht mehr so genau verfolgt, da ich unzuständig geworden bin.
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
VeSa

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16.01.2019 08:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei uns war bzw. ist es auch Migewa. Wir konnten es sowohl als Gewerbehauptsachbearbeiter als auch als Sachbearbeiter überschreiben. Kann aber natürlich sein, dass bei Euch die Rechte anders verteilt sind. Aber einfach mal mutig reinklicken, nicht von der Farbe irritieren lassen und versuchen eine eigene Zahl reinzuschreiben.
Ich hatte mich auch blenden lassen. Meine Kollegin sagte geht nicht, ich gucke, sehe die Farbe des Kästchens, denke hmmm, stimmt, wie blöd. Dann habe ich mit dem krz telefoniert und musste feststellen, dass wir es doch überschreiben können Wand Eine ähnliche Blamage wollte ich Dir nur ersparen
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
VeSa

Antworten: 50
Hits: 2.510.330
16.01.2019 08:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein ähnliches Problem hatten wir mit einer KG. Da stellte sich dann heraus, dass wir es doch überschreiben konnten, obwohl es von der Farbe her so wirkte dass wir dachten es geht nicht. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich? Was habt ihr für ein Programm? Vielleicht kann man die Rechte entsprechend „ändern“. Gibt es einen Admin „in der Nähe“ oder hast Du selbst Adminrechte?
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
VeSa

Antworten: 50
Hits: 2.510.330
16.01.2019 08:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ist eine „kleine“ GmbH, vgl. § 5a GmbHG. Somit juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft => 33 Euro (bei einem Geschäftsführer).

Deshalb wird auch keine förmlicher Meldetatbestand erfüllt, wenn aus einer UG durch Erreichen des Stammkapitals eine GmbH wird (und sich sonst nichts weiter ändert, außer das aus „UG (haftungsbeschränkt)“ ein „GmbH“ wird) vgl. § 5a V GmbHG.
Thema: Gewerbe: In Frankreich verboten, in Deutschland erlaubt
VeSa

Antworten: 3
Hits: 77.978
10.01.2019 07:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Nach meinem Wissen greift § 4 GewO ja gerade nur dann, wenn er in Deutschland eine feste Betriebsstätte hat, und dann ab und zu mal was in Frankreich machen möchte. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn er hier aber keine Niederlassung hat, dann hilft ihm auch § 4 nicht weiter. Mal abgesehen von dessen Absatz 2, der "Umgehungsschnickschnack" ausschließt.

Das ist erstmal meine Grundmeinung zu § 4 GewO.
Hinzu kommt nun die Frage, was ihm ein deutscher Paragraph in Frankreich nützt. Da § 4 Ausfluss des Europarechtes sein dürfte, sollte es in Frankreich einen vergleichbaren Paragraphen geben. Das weiß ich aber nicht. Meine nicht vorhandenen Französischkenntnisse verhindern auch, das ich das herausfinden könnte Aber selbst wenn es ein Pendant gibt, wovon ich ausgehe, dann müsste es ja immer noch daran scheitern, dass er hier in Deutschland eben gar nix hat. Die Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Tätigkeit liegen also schlichtweg gar nicht vor.

Die Dikussion ist eröffnet großes Grinsen

Viele Grüße
VeSa
Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen
VeSa

Antworten: 50
Hits: 2.510.330
04.01.2019 12:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, sehe ich auch so. Sollten 33,- € sein.
Merkwürdig Kopfkratz
Thema: Beschreibung der anzuzeigenden Tätigkeit
VeSa

Antworten: 13
Hits: 246.729
17.12.2018 09:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Die Zurückweisung wegen fehlender Handwerkskarte finde ich sehr bedenklich. Setzt dies doch voraus, dass die Gewerbebehörde die Kenntnis hat, innerhalb von drei Tagen nur auf Grund der Papierlage zu beurteilen, ob tatsächlich ein Vollhandwerk vorliegt oder nicht.
Würde ich definitiv nicht machen! Zeigefinger
Aber gut, wenn Euer Ministerium es so möchte... Weißnicht

Viele Grüße
VeSa
Thema: Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen?
VeSa

Antworten: 11
Hits: 69.800
14.12.2018 08:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke an die Kollegen, die mein juristisches Bauchgefühl mit Paragraphen bestätigt haben großes Grinsen
Damit lässt es sich doch deutlich einfacher argumentieren Applaus
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