Thema: Doppelmoppel: Natürliche Person und e.K. gesondert anmelden? |
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Hallo Jannes
Also die Änderung von Einzelunternehmen zu Einzelunternehmen e.K. ist kein Rechtsformwechsel und daher nicht umzumelden. Hier könnte man eine freiwillige Ummeldung, oder aber einfach Korrektur der Daten vornehmen. Ich denke, dass es steuerrechtlich schwierig ist, wenn er Einzelunternehmen und Einzelunternehmen e.K hat, aber das ist ja seine Sache und Sache des Finanzamtes. Ich würde die Meldungen so entgegen nehmen, wie angegeben. Ich habe hier auch einen Herrn, der einen Laden als e.K. führt, den anderen als nicht eingetragenen Einzelunternehmen. Warum nicht?!
Gruß aus dem Siegerland
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Thema: Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
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Hallo zusammen und kurz vorm Wochenende noch eine Frage in die Runde:
Anmeldung eines Einzelunternehmens, Anmeldebestätigung wurde erstellt, zwei Wochen später Anruf vom Betreuer. Betrieb hätte nicht angemeldet werden dürfen, da Person geschäftsunfähig und die Willenserklärungen nur schwebend wirksam. Da hat der Betreute natürlich nichts von gesagt.
Hmm, so einen Fall hatte ich dann auch noch nicht. Abmeldung von Amts wegen in dem Fall möglich? Oder muss der Betreuer abmelden? Es hätte ja quasi nie angemeldet werden dürfen. Ich bin hier gerade etwas ratlos und hoffe, dass einer schon mal einen solchen Fall hatte und mir weriterhelfen kann
Wünsche ein schönes Wochenende!
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Thema: Abgrenzung Kunst-Gewerbe |
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Hallo 330er,
ich würde das nicht als Kunst sehen. Gerade bei Karten wird es sich ja teilweise um Massenproduktionen handeln und auch um Auftragsarbeiten. Da es sich bei Kunst ja um eine eigenschöpferische Leistung handeln muss, sehe ich gerade bei den Arbeiten die personalisiert und vom Kunden vorgegeben erstellt werden, keine künstlerische Tätigkeit.
Gruß aus dem Siegerland
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Thema: Gewerbeanmeldung als Youtuber+Onlinehandel |
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Hallo Technikkeller,
also so ganz die richtigen Ansprechpartner sind wir wahrscheinlich nicht. Bezüglich Impressum wäre die Wettbewerbszentrale vielleicht eher geeignet als Ansprechpartner.
Ist es bei Ebay vllt möglich, wenn du dir ein Postfach anlegst und das dann als Impressum angibst?
Gruß aus dem Siegerland
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Eine offizielle Mitteilung habe ich bis heute nicht.. ich werde jetzt auch mal unseren IT-Dienstleister ansprechen, das muss ja alles geändert werden. Organisatorisches Highlight
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Thema: Komparse Gewerbe? |
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Hallo zusammen,
Frage stellt sich eigentlich schon im Titel
tendiere jetzt eher zu freiberuflich, wo zieht man ansonsten die Grenze zur Schauspielerei?! Wie seht ihr das??
Viele Grüße
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Thema: Freie Trauredner |
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Hallo zusammen,
in der Suchfunktion konnte ich mal gar nichts finden, das hat mich etwas erstaunt
zumal dieses Thema nicht ganz neu ist..
Aber nun zu meiner Frage. Sind ´freie Trauredner´ freiberuflich tätig oder gewerblich? Mein allererster Gedanke, als ich diese Frage gestellt bekam, war "auf jeden Fall Gewerbe". Dann habe ich mich mal genauer damit beschäftigt und mit den Tätigkeiten eines Trauredners und war mir schon nicht mehr so sicher.
Ein Trauredner lernt wie Pastor/Standesbeamter das Paar kennen und schreibt dann für jedes Brautpaar eine völlig individuelle Traurede. Hier sind natürlich ein paar Floskeln oder Zitate enthalten (<10 %), aber im Großen und Ganzen ist das eine eigenschöpferische Leistung.
Könnte es daher unter schriftstellerische bzw. künstlerische Tätigkeit laufen? Was denkt ihr darüber? Habt ihr schon mal entsprechend lautende Anmeldungen gehabt oder sogar bestätigt?
Freue mich auf eure Antworten und weitere Ansichten dazu
Grüße aus dem Siegerland
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Thema: Finanzierung/Leasing von Autohäusern |
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Etwas verwirrend nur, dass im Abs. 1 die Immobiliardarlehensverträge expliziert als Ausnahme aufgeführt sind und die anderen Ausnahmen dann erst in Abs. 5 aufgeführt sind. Aber wieder was gelernt, danke dafür
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Thema: Finanzierung/Leasing von Autohäusern |
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Ich sehe das so:
1. Nur bei An- und Verkauf von Kfz ist die Vorlage nach § 38 GewO erforderlich, wenn das Autohaus nur neue Autos verkauft und nichts ankauft, wird kein FZ + GZR benötigt. Sollte auch Gebrauchtwagenhandel betrieben werden (wovon man ja eigentlich ausgehen kann), FZ + GZR von allen GF sowie GZR für die GmbH.
3. Meiner Meinung nach müsste hierfür eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO vorliegen.
Die restlichen Punkte sehe ich genauso.
Bezgl. der Handelsregistereintragung. Das müsste dann mit ziemlicher Sicherheit nachgemeldet werden beim Amtsgericht. Allerdings würde ich mich deshalb nicht weigern, die Tätigkeiten mit aufzunehmen (..und ich denke das dürfen wir auch gar nicht?!). Relevant sind für uns die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Ich gebe dann meist den Hinweis der Nachtragung beim Amtsgericht, allerdings bekommt dieses ja alle Meldungen übermittelt und könnte bzw. müsste dann auch in eigener Zuständigkeit tätig werden.
Hoffe das hilft weiter.
VG
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Thema: Bootsstandvermietung |
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Gute Idee
Habe ich gerade gemacht. Viel Spaß bei der Tagung, wir sind dieses Jahr nicht dabei, ich lese dann im Anschluss fleißig
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Thema: 10. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Auf Anregung von BE-DE werfe ich auch mal noch ein Thema für die Open Box ein, falls es passt könnte das ja noch behandelt werden: Wann handelt es sich um die Verwaltung eigenen Vermögens und wann ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen? (evtl. Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Dingen? -Stichwort Anhänger, Wohnung, Maschinen-..etc.)
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Thema: Bootsstandvermietung |
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Jaaa, dass das Finanzamt und ich nicht immer einer Meinung sind, kenne ich ja schon
ich kam hier dann nur ins grübeln.. Das Haus, wo die Wohnung im EG vermietet wird, muss nicht gewerblich angemeldet werden, da vermögensverwaltend. Ist das beim Hänger dann nicht genauso? Oder andersrum, weshalb könnte es sich bei dem privat genutzten und in der anderen Zeit vermieteten Hänger um eine gewerbliche Tätigkeit handeln? könnte man da zwischen festen und beweglichen Dingen unterscheiden? Ich bin momentan etwas unschlüssig was hier richtig und was falsch ist.
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Thema: Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? |
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Oft geht es um nicht gerade kleine Summen und Gewinnerzielungsabsicht liegt da in den allermeisten Fällen vor. Häufig werden die Einnahmen über Produktplatzierungen und Affiliate-Links generiert, das ist ja ein (mittlerweile nicht mehr ganz) neuer Markt
Also ich habe hier schon entsprechende Anmeldungen vorgenommen. Tätigkeit z.B. "Influencer", "Liveübertragung von Computerspielen" oder "Produktplatzierungen".
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Thema: Bootsstandvermietung |
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Alten Thread nochmal ausgekramt: Was würdet ihr zu einem Anhänger sagen, der privat genutzt wird und in der Zeit, wo er nicht gebraucht wird, gegen Entgelt vermietet wird? Ich war bzw. bin der Auffassung "Verwaltung eigenen Vermögens" weil ja, ähnlich wie bei der Ferienwohnung, nur bei der nicht selbst genutzten Zeit eine Vermietung stattfindet. Primär ist ja nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern wahrscheinlich eher eine Kostendeckung. Finanzamt hat dem Herrn aber jetzt mitgeteilt, dass er in jedem Fall ein Gewerbe anmelden müsste
Wie seht ihr das? Danke schon mal für Antworten
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Thema: Wirtschaftliche Schwierigkeiten??? |
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Hallo zusammen,
ein etwas kurioser Fall lässt mich mal wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen
Am 11.09.2018 wurde ein Gewerbe persönlich angemeldet, am heutigen Tag ging (postalisch) die Abmeldung dieses Gewerbes ein, "Aufgabe" war am 12.09.2018, also einen Tag nach der Anmeldung.
Die Dame gab an, dass wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten abgemeldet werden solle. Also ich mache hier ja schon einiges mit, aber einen Tag nach Anmeldung wegen einem solchen Grund abzumelden, da fehlt dann auch mir das Verständnis. Telefonisch nachfragen kann ich leider nicht, da ich einfach weggedrückt werde.
Unsere Idee war nun, Einleitung OWi-Verfahren wegen unrichtiger Meldung. Geht das überhaupt? Hattet ihr schon mal so einen Fall? Habt ihr noch andere Ideen? Einfach schulterzuckend hinnehmen? Das sieht für mich halt irgendwie so aus, als brauchte sie den "Gewerbeschein" um den irgendwo vorzulegen und mehr auch nicht.
Bin für weitere Ideen dankbar.
Viele Grüße
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Thema: Motopädie |
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Hallo zusammen,
gestern erhielt ich einen Anruf mit der Frage, ob "Motopädie" gewerberechtlich anzeigepflichtig sei. Äh, ja. konnte mit dem Begriff nun gar nichts anfangen und habe mich daher mal im WWW schlau gemacht. Lt. Wikipedia ist die Motopädie "eine Methode zur Behandlung psychomotorischer Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern. Zentraler Ansatz ist die Bewegung, wobei Wechselwirkungen zwischen dem Körper in Bewegung und der Psyche des Menschen, wie sie im Begriff Psychomotorik zum Ausdruck kommen, genutzt werden sollen."
Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf und die Begrifflichkeit ist geschützt, man darf sich nur als staatlich geprüfter Motopäde auch so nennen.
Meiner Meinung nach müsste es sich daher um einen Heil-/Hilfsheilberuf handeln und wäre bei uns nicht anzeigepflichtig. Wie seht ihr das?
Grüße aus dem Siegerland
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