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Thema: Ankündigung Altmetallsammlung
heinzhelge

Antworten: 18
Hits: 31.082
14.12.2012 13:00 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo,
eine sehr spannende Koversation zwischen den herren menschel und Kuckuk.

Da ich auch jahrelang als Handwerker mit Reisegewerbetkarte tätig war und es mit Sicherheit nach meinen Erfahrungen als Angestellter in den letzten drei Jahren wieder werde, möchte ich - im übrigen das erste mal in einem Forum - auch was dazu Beitragen.
Die Ausführungen von Herrn Kuckuk kann ich nur beipflichten und ihn beglückwünschen, wenn er so mit seinen Tätigkeiten sein Auskommen hat.

der Herr Menschel schint immer von der Tatsache auszugehen, dass ein reisegewerbetreibender keinen Stammsitz, Werkstatt, Firmensitz oder sionstiges haben darf, dem ist nicht so.

Über Sinn und Unsin diverser Regelungen kann man sicherlich vorstrefflich streiten, sicher ist aber das die Handwerkskammer in ihrer jetzigen Form keine Daseinsberechtigung mehr hat !

das es den Handwerkskammern - ich muss um verständniss bitten, dass ich hier nun nur verallgemeinen kann - in erster Linie nur um die Erhaltung des eigenen Standes durch den Versuch der Unterdrückung von nicht zahlenden gewerbetreibenden geht , dafür habe ich ein schönes Beispiel selber erfahren dürfen :
Asl gelernter Maler, Zweiradmechaniker und angelernter Tischler wollte ich die Ausübung eines Reisegewerbes beantragen, das gerwerbeamt konnte mir trotz deren gesetzlicher Verpflichtung hierzu keine Angaben machen, welche Tätigkeiten genau ich ausüben dürfte und welche nicht.
Es wurde mir auferlegt, ein Beratungsgespräch bei der Handwerkskammer zu vereinbaren - bitte beachten - die Handwerkskammer ist entgegen der allgemeinen Meinung nur eine private Organisation !

Dort wurde erst einmal behauptet, dass ich meine gewünschten Tätigkeiten nicht ausüben dürfte, als ich dieses dann aufgrund mitgebrachter Unterlagen zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen wiederlegen konnte, schwenkte man komplett um.
Warum ich denn nicht einen Meisterbrief z.B. zum Maler erwerben wollte ?

1. ich hatte nicht die finanziellen Mittel
2. hatte ich nicht die theoretisch erforderlichen Gesellenjahre als Maler
3. wollte ich gerne auch meine anderen Kenntnisse anbringen, was ich ja mit dem MalerMeisterbrief auch nicht dürfte

Auf die Frage, warum ich der meinung bin, als Maler selbständig tätig sein zu können obwohl ich doch nie als Geselle angestellt war konnte ich darlegen, dass ich bei einigen Firmen trotz anderer Anstellung auch gerne als Betriebsmaler eingesetzt wurde und mich dabei mit einem entsprechenden Talent mit hohem Qualitätsstandart gezeigt habe, belegbar aber nicht, da beide Firmen nicht mehr existieren.

Nun kommts:
Vorschlag von dem Mitarbeiter der Hamndwerkskammer :

1. Meisterbriefkosten von ca. 10.000,- € müssten als meisterbafög nicht sofort selber aufgebracht werden und die rückerstattung wären nur ca. 1500,- wenn ich innerhalb von 4 Jahren (oder 2?) einen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen würde, dass könnte ja auch durchaus meine Frau auf nebenberuflicher Basis für die Buchhaltung sein
2. reicht eine eidesstattliche Erklärung von mir, dass ich mind. 1,5 Jahre als Betriebsmaler tätig war
3. wurde mir angeboten, das ich mit einem MalerMeisterbrif in der Tasche mit 2 TAGESKURSEN für jeweils 1 Tag Mechaniker und 1 Tag Tischler und einer kurzen mündlichen Prüfung die jeweiligen Meisterbriefe erhalten könnte....

Nachdem ich meine Sprache wiedergefunden habe, habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass ich nur ein angelernter Tischler bin, d.h. ich habe nur eine Weile in einer Tischlerei gearbeitet - ohne Ausbildung.

Das spielte keine Rolle !!

Wie war das noch ? Nur der Meisterbetrieb garantiert Qualität?

also doch nix mit "der meisterbrief ist das höchste, was man im handwerk erreichen kann" , wenn dieses als angelernter mit Tageskurs zu erreichen ist.

Schön dann auch das jeder Kollege aus dem Europäischen Ausland sich ohne Meisterbrief mit einem stehenden gewerbe selbständig machen darf-

Es gibt wohl viele Gründe, warum auch immer mehr Meister aus der handwerkskammer austreten wollen, für solcherlei Institutionen gibt es auch einen rechtlichen Status :
per definition handelt es sich angeblich um eine kriminelle Vereinigung, da nur gebührenpflichtige Mitglieder, welche per Zwangsmitgliedschaft bestimmt werden, gegen Regressionen geschützt sind.
Da es sich hier aber nicht um eine Behörde handelt ist es eine private Gesellschaft.

Im übrigen bin ich dann auch mit meinem reisegewerbeschein als Subunternehmer für Meisterbetriebe tätig gewesen und habe dort Reklamationen nachbearbeitet, mit höchster Kundenzufriedenheit , deren Ausführungen auch teilweise von den "Meistern" selbst Reklamationswürdig waren...

Einer dieser Meisterbetriebe hatte auch zum größten Teil osteuropäische Mitarbeiter, die offensichtlich vorher noch nie einen Pinsel gerade an einer Wand geführt haben - aber Hauptsache der Chef hat einen Meisterbrief und zahlt an die Handwerkskammer....

Vorteile der Reisegewerbekarte ?
Ich habe mich immer als Bindeglied zwischen seriösen Meisterbetrieben und nicht so solventen Kunden gesehen.
Da ich nunmal keine hohen und vor allem unsinnige Kosten hatte, konnte ich mich günstiger anbieten, ohne dabei billig sein zu wollen und zu müssen.

Waren die Aufträge größer, habe ich an Firmen mit gutem Ruf gerne vermittelt.

Aufträge von Behörden sollten nur an größere Firmen gehen, welche auch eine Verantwortung zu ihren Mitarbeitern eingestehen.

Da ich auch einen festen Firmensitz hatte und habe, gibt es bei mir auch kein "heute hier und morgen weg" .

Grundsätzlich kann ich nur jedem Empfehlen, sich entweder dem
IFHandwerk e. V. oder dem
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
anzuschliessen, sofern er oder sie sich ohne meisterbrief selbständig machen möchte.
Von Michael Wörle gibt es auch gute Bücher zum Thema Selbständig ohne Meisterbrief, welches mir gerade in der Startphase sehr geholfen hat...sind aber leider nicht mehr so ganz aktuell...
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