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Autor Beitrag
Thema: Widerruf
MarcioGR

Antworten: 0
Hits: 915
Widerruf 04.08.2014 12:22 Forum: Spielrecht


Hallo werte Gemeinde,

hat jemand zufällig mal ein Muster für ein Widerruf einer Spielhallenerlaubnis parat, die er hier reinsetzen kann?? Natülich unkenntlich gemacht, aber die Standardphrasen die hier rein müssen, wären schon sehr hilfreich.

Danke
Thema: Prüfbericht 2012?
MarcioGR

Antworten: 9
Hits: 11.481
Prüfbericht 2012? 28.11.2013 11:38 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo,

immer mehr Finanzanlagenvermittler, die diese Jahr den § 34f GewO beantragt haben, fragem bei mir nach, ob sie einen Prüfbericht für 2012 einreichen müssen, da sie von einer gesetzlichen Lücke gehört haben.

Hierzu folgender Stellungnahme auf einer Internetseite:

"Lücke in der Prüfungs- und Vorlagepflicht für das Jahr 2012?

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat sich die Frage ergeben, ob für das Jahr 2012 eine Lücke in der Pflicht für Anlagenberater/-vermittler bzw. Finanzanlagenvermittler besteht, sich prüfen zu lassen und den Bericht über die Prüfung bis zum 31.12.2013 bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Hintergrund ist, dass mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts die bisherigen Anlagenvermittler und -berater abgeschafft (Streichung aus § 34c GewO) und in § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler neu reguliert wurden, u.a. mit einem erweiterten Pflichtenkatalog. In § 34g GewO wurde der Erlass einer Verordnung vorgesehen. Die FinVermV wurde mittels der Verordnung zur Einführung einer FinVermV eingeführt, die u.a. in § 24 FinVermV die Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler vorsieht und die Prüfungspflicht nach § 16 MaBV für die bisherigen Anlagenvermittler/-berater abschaffte. Alle diese Änderungen traten zum 01.01.2013 in Kraft.

Der Wortlaut beider Vorschriften ist im Wesentlichen deckungsgleich: sie statuieren beide zunächst die Pflicht, sich von einem geeigneten Prüfer für das Kalenderjahr prüfen zu lassen und dann die Pflicht, den Prüfungsbericht an die zuständigen Behörden bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres zu übermitteln.

Bis zum 31.12.2012 bestand demnach für Anlageberater/-vermittler nach § 16 MaBV noch die Prüfungs- und Vorlagepflicht. Ab dem 01.01.2013 entfiel die gesetzliche Grundlage hierfür.

Die neue Prüfungs- und Vorlagepflicht nach § 24 FinVermV bezieht sich, da dieser erst am 01.01.2013 in Kraft trat, jedoch frühestens auf das Jahr 2013. Nach dieser Vorschrift ist der Prüfungsbericht bis zum 31.12. des folgenden Jahres vorzulegen, damit also für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2014.

Die WPK hat sich hierzu mit dem BMWi in Verbindung gesetzt. Nach dessen Auskunft vertritt das BMWi zu diesem Themenbereich folgende Auffassung, die auch im zuständigen Bund-Länder-Ausschuss unwidersprochen blieb:

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat eine Lücke in der Pflicht für Anlageberater/-vermittler bzw. Finanzanlagenvermittler für das Jahr 2012 geschaffen. Diese wurde nicht durch eine adäquate Übergangsregelung geschlossen.

Die zuständigen Behörden können es auch nicht als Ordnungswidrigkeit sanktionieren, wenn für das Jahr 2012 kein Prüfungsbericht bis zum 31.12.2013 vorgelegt wird. § 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV bezieht sich seit dem 01.01.2013 auf den geänderten Wortlaut von § 16 MaBV, aus dem die Anlagenberater/-vermittler herausgenommen worden sind und § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV kann sich erst auf den Prüfungsbericht 2013 beziehen, der bis 31.12.2014 vorzulegen ist. Für das Jahr 2012 fallen Verhaltensnorm (Abgabe des Prüfungsberichts für 2012 bis zum 31.12.2013, § 16 MaBV) und Ordnungswidrigkeitentatbestand auseinander (§ 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV, der sich erst auf den Prüfungsbericht 2013 bezieht, der bis 31.12.2014 vorzulegen ist). "


Wie verfahrt Ihr? Lasst Ihr euch Prüfberichte vorlegen oder verzichtet Ihr dieses Jahr auf die Vorlage von Prüfberichten für Finanzanlagenvermittler?

Danke
Thema: Widerruf Erlaubnis 34c, 34d
MarcioGR

Antworten: 1
Hits: 7.048
Widerruf Erlaubnis 34c, 34d 22.08.2013 10:58 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Moin und Ihr Allwissenden...

ich habe eine Frage zu folgendem Thema:

Ein Gewerbetribender wurde wegen Betruges zur einer rechtskräftigen freiheitsstrafe verurteilt. Er besitzt Erlaubnisse nach §§ 34c, § 34d GewO und hat zudem gewerbliche Tätigkeiten angemeldet, die keiner Erlaubnis bedürfen. Außerdem hat er einen Antrag für den § 34f GewO gestellt.

Wie verfahre ich jetzt am besten?
Ich höre Ihn an zum Widerrufsverfahren der beiden Erlaubnisse, zeitgleich höre ich Ihn an zur versagung der § 34f-Erlaubnis. Nachdem könnten dann die Erlaubnisse (34c+d) widerrufen werden und der 34f versagt. Danach noch eine Anhörung zur Gewerbeuntersagung der sonstigen gewerblichen Tätigkeiten? Für den 34d ist ja normalerweise die IHK zuständig, wie ist diese davon zu informieren?
Es ist mir alles etwas suspekt, wie der § 35 GewO und der § 49 VwVfG in Einklang zu bringen ist. Wand

Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Thema: GmbH andere Tätigkeit
MarcioGR

Antworten: 11
Hits: 309.700
19.04.2013 14:09 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Wie verfahrt Ihr denn, wenn jemand ein Gewerbe angemeldet hat und eine Erlaubnis nach § 34c/f GewO beantragt, aber laut der angegebenen Tätigkeiten in der GewA1 gar keiner Erlaubnis bedarf sondern etwas völlig anderes ausübt.

Erteilt Ihr Sie trotzdem pro forma einfach so oder??
Thema: GmbH andere Tätigkeit
MarcioGR

Antworten: 11
Hits: 309.700
GmbH andere Tätigkeit 18.04.2013 15:06 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo werte Helfer,

ich habe ein Frage zu folgendem Sachverhalt.

Es gibt eine GmbH & Co. KG, dessen persönlich haftende Gesellschaft eine GmbH ist. Diese GmbH beantragt nun eine Erlaubnis für Grundstücke, Wohnräume etc. gemäß § 34c GewO. Laut HR-Auszug bedarf Sie keiner Erlaubnis, da die dort beschriebenen Tätigkeiten nichts mit Immobilien zu tun haben. Was im HR zur GmbH & Co. KG steht, weiß ich nicht, jedoch ist aus der Gewerbeanmeldung auch hier nicht unbedingt ersichtlich, wofür die Erlaubnis benötigt wird.

Wie ist zu verfahren?? Muss die GmbH die Tätigkeit im HR ändern oder die ...KG das Gewerbe ummelden?

Danke
Thema: Baufinanzierung
MarcioGR

Antworten: 2
Hits: 6.203
Baufinanzierung 22.03.2013 13:10 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Moin

Mal wieder eine Frage!!

Bedarf die Baufinanzierung einer Erlaubnis nach § 34c GewO?
Im Internet habe ich unterschiedliches dazu gefunden. Einmal dass es erlaubnisfrei sein soll und zum anderen, dass eine Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen + Immobilien erforderlich ist.

Wie ist es denn jetzt korrekt? Kopfkratz

Danke
Thema: Prüfbericht 2011
MarcioGR

Antworten: 2
Hits: 3.046
Prüfbericht 2011 08.11.2012 16:49 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo liebe Leute smile
ich bin neu hier und auch in der Arbeit und habe jetzt einige Prüfberichte vor mir liegen.

Kann mir bitte mal jemand verraten, auf was ich da genau achten muss und was ich prüfen muss??

Im Voraus schon mal Danke
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