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Thema: Abmeldung GmbH im laufenden Rechtsstreit |
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Hallo Miteinander,
hier ist gerade das Thema auf den Tisch gekommen, wann eine GmbH abzumelden ist. Der Gewerbebetrieb ist nicht mehr aktiv tätig. Die Geschäftsräume sind zwischenzeitlich anderweitig vermietet.
Der Gewerbetreibende (inkl. Rechtsbeistand) ist jedoch der Auffassung, dass er das Gewerbe nicht abmelden kann/darf, da die Firma sich derzeit noch in einem Prozess (Rechtsstreit) befindet. Die Gewerbeabmeldung soll also lediglich zur Abwicklung von Rechtstreitigkeiten und Gewährleistungsansprüchen angemeldet bleiben. Hat jemand hierzu ganz konkrete Urteile oder Kommentierungen oder kann mir mit eigenen Rechtsmeinungen weiterhelfen?
Vielen Dank
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Thema: Gewerbeanmeldung von Banken / Geldinstituten |
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Hallo zusammen,
ich stehe leider grade etwas auf dem Schlauch.
Müssen Banken / Geldinstitute ihre Filialen gewerberechtlich anmelden oder gibt es für Banken spezielle Ausnahmeregelungen (wie z. B. bei Rechtsanwälten)?
Mein Landmann/Rohmer konnte mir so kurzfristig leider nicht weiterhelfen.
Danke schonmal vorab.
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Thema: Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein |
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Hallo Miteinandern,
leider stehe ich grade vor einem großen Rätsel.
Bei mir gibt es einen (unstrittig) gewerberechtlichen eingetragenen Verein. Nun hat sich im Vorstand jedoch ein Wechsel ergeben.
Für mich stellt sich die Frage, ob dies einen meldepflichtigen Tatbestand nach der Gewerbeordung darstellt. Ist für ein Vorstandsmitglied eine Abmeldung zu erstellen und anschließend für das neue Vorstandsmitglied eine Anmeldung oder gebe ich lediglich "intern" einen Wechsel in Vorstand ein (ohne entsprechende Gewerbemeldung)?
Vielen Dank schonmal.
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Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
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Mir missfällt es einfach, den Gewerbetreibenden Ihre Pflicht so einfach "abzunehmen" ;-)
(Erst recht, wenn der Gewerbetreibende noch postalisch zu erreichen ist).
In diesem Fall ärgere ich mich nur über mich selbst, da ich zwischenzeitlich die Abmeldung v.A.w. vorgenommen habe und dadurch das Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden kann.
Die Gebühren für die Zwangsgelder und für die Gewerbeabmeldung werden natürlich trotzdem noch beigetrieben.
Vielen Dank für die Antworten.
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Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
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Also kann ein Gewerbetreibender sich "alle Zeit der Welt" lassen?
Er zahlt nie das Zwangsgeld und rührt sich nie.
Irgendwann meldet er dann doch das Gewerbe ab und braucht dann nie die festgesetzten Zwangsgelder zahlen?
Also muss eine Beitreibung von Zwangsgeldern schnellstmöglich erfolgen, bevor diese durch Erledigung nicht mehr beigetrieben werden können?
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Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
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Hallo Miteinander,
zu folgendem Fall kann ich mir keine Lösung herleiten:
Ein Gewerbetreibender hat hier seinen Betriebssitz eindeutig aufgegeben. Es erfolgten mehrer Anschreiben mit der Bitte um Gewerbeabmeldung - keine Reaktion. Daraufhin habe ich Zwangsgelder angedroht und auch festgesetz.
Da zwischenzeitlich viel Zeit vergangen ist, habe ich das Gewerbe v.A.w. abgemeldet (mit vorheriger Anhörung und entsprechendem Bescheid) und auch hierfür Kosten nach der ALLGO berechnet.
Der Gewerbetreibende hat natürlich weder die Zwanggelder, noch die Abmeldegebühr bezahlt. Eine Vollstreckung ist wegen unpfändbarkeit gescheitert. Nun soll ich Ersatzzwangshaft anordnen.
Für mich stellt sich die Frage, ob dies überhaupt noch möglich ist, da die geforderte Abmeldung ja nun bereits (v.A.w.) erledigt ist. Oder ist die Ersatzzwangshaft unabhängig von der zwischenzeitlichen Erledigung der eigentlichen Sache, sonder möglich, da die Zwangsgelder und Abmeldegebühr nicht bezahlt wurden?
Ich hoffe es kann mir kurzfristig jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
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Thema: Private Anschrift Geschäftsführer einer GmbH |
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Moin Moin,
bei mir soll eine GmbH angemeldet werden. Es gibt zwei Geschäftsführer.
GF 1 wohnt in unserer Gemeinde GF 2 außerhalb.
Nun hat GF 1 die Gewerbeanmeldung eingereicht mit dem entsprechenden Handelsregisterauszug. Er hat mit jedoch telefonisch vorab mitgeteilt, dass er auf keinen Fall seine private Adresse in der Gewerbeanmeldung angeben möchte und hat bei der schriftlichen Anzeige auch seine Firmenadresse als Wohnanschrift angegeben. Natürlich wohnt er aber nicht unter der Firmenanschrift.
Von GF 2 habe ich keine Daten außer das Geburtsdatum. Grundsätzlich gebe ich dann bei weiteren GF, wo mir keine Wohnadresse bekannt ist, die Firmenanschrift als Wohnadresse an.
Ich sehe nun aber keine Möglichkeit GF 1 unter der Firmenadresse "wohnen" zu lassen, da ich ja Kenntnis von der tatsächlichen Wohnadresse habe.
Wie wird eine GmbH bei den anderen Gemeinden/Städten angemeldet? Besteht für mich die Möglichkeit für beide GF nur die Firmeadresse anzugeben?
Vielen Dank im Voraus
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Thema: Gewerbeabmeldung ändern |
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Also bei uns wird das ganze über die Historie geändert (Migewa). Dabei rufe ich die Gewerbeabmeldung über den Reiter Historie erneut auf und bin dann wieder im Bearbeitungsmodus. Wenn ich dann dort das Datum der Betriebsaufgabe ändere und das ganze speicher werden die korrigierten Meldungen an alle relevanzen Stellen weitergeleitet. Ich kann dort auch angeben, warum eine korrigierte Meldung rausgeht.
Falls ein anderes Gewerbeprogramm verwendet wird kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
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Thema: Volksfest oder Jahrmarkt |
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Hallo Miteinander.
Mich beschäftigt zur Zeit ein kleines Abgrenzungsproblem. Der Veranstalter unseres Herbsmarktes möchte gerne eine Festsetzung beantragen. Leider ist mir bislang nicht ganz klar geworden, ob es sich um eine Festsetzung als Jahrmarkt oder als Volksfest handelt. Leider helfen mir auch andere Akten nicht weiter, da unser Frühjahrsmarkt ein Volksfest ist und der Weihnachtsmarkt ein Jahrmarkt.
Welche genauen Differenzierungen gibt es zwischen den beiden Märkten?
im Vorfeld
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Thema: Hausschlachter = Gewerbe? |
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Guten Morgen,
durch unterschiedliche Anfragen haben wir mitbekommen, dass bei uns ein "mobiler Hausschlachter" unterwegs ist.
Er fährt also auf die Bauernhöfe und schlachtet dort direkt vor Ort das Vieh. Das fertig zerlegte Tier bleibt vollkommen auf dem Hof (auch der "Abfall"), so dass der Herr die Fleischteile nicht verkauft sondern tatsächlich NUR schlachtet. Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, oder eher um Urproduktion. Eventuell könnte es sogar als Reisegewerbe eingestuft werden?
Ich benötige dringend Tips und mögliche Rechtsgrundlagen.
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Thema: Gewerbeanmeldung von Beteilungs-GmbH´s |
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Zitat: |
Original von Stralsundchen
Hallöchen,
wobei ja sowieso die GmbH die Gewerbetreibende ist und nicht die KG mangels eigener Rechtspersönlichkeit... |
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MÜSSTE dann nicht eigentlich die GmbH angemeldet werden und die KG nicht, wenn man von dieser Grundlage ausgeht?
Ich erspar den Firmen bislang auch immer die Anmeldung der GmbH, wenn diese nur phG der KG ist. Die GmbH wird jedoch auf Wunsch natürlich auch gerne mit angemeldet
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Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH |
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Zitat: |
Original von Sonnenschein82
Hallo!
Ich hatte eben eine Disskusion mit einem Steuerbüro. Ich hatte die Firma X-Verwaltungs-GmbH angeschrieben, da diese als Gesellschafterin der Y GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen ist. Nun ist der Steuerberater und der Geschäftsführer der X-Verwaltungs-GmbH der Meinung, dass Ende der 70er eine Anmeldung der Verwaltungs-GmbH nicht notwendig war, da diese Voraussetzung für die GmbH & Co. KG sei. Ist dies so richtig?
Kann ich mir nich so ganz vorstellen.
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Mir wird noch nicht ganz klar, warum denn grade die VerwaltungsgmbH anmeldepflichtig ist und nicht die GmbH & Co. KG.
Bei uns wird die Meinung Ihres Steuerberaters auch praktiziert. Die Verwaltungs GmbH hat lediglich die Aufgabe der Verwaltung eigenen Vermögens und ist somit nach unserer Rechtsauffassung nicht anmeldepflichtig. Die Gmbh & Co. KG hingegen wird nach außem tätig. Sie stellt für uns das "Gewerbe" dar. Somit ist die GmbH & Co. KG anmeldepflichtig. Die GmbH wird nur als phG erfasst, aber nicht speziell angemeldet (x GmbH & Co. KG; phG y Verwaltungs GmbH).
Grüße aus dem Norden
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Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Wir haben folgende Anweisung bekommen: "Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbstständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. In Indiz für ein selbstständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmedung, wenn die Photovoltanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden."
So wird das ganze bei uns auch praktiziert. Entweder ist die Anlage auf einem eigenen Dach, dann melden wir das Gewerbe nicht an, oder sie ist auf fremden Dächern und somit anmeldepflichtig.
Viele Grüße
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Thema: Korrekte Anmeldung einer GmbH & Co. KG |
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alle zusammen,
immer wieder stellt sich bei uns in der Gemeinde die Frage nach der Korrekten Anmeldung einer GmbH & Co. KG.
Folgenden Handelsregisterauszug haben wir erhalten:
Firma:
abc GmbH & Co. KG
Persönlich haftender Gesellschafter:
xy GmbH (GF ist Person A)
Kommanditist:
Person A
Bislang ist dann folgenermaßen mit einer Gewerbeanmeldung umgegangen worden:
1. Anmeldung abc GmbH & Co. KG mit Inhaber xy GmbH (incl. GF Person A)
2. Anmeldung abc GmbH & Co. KG mit Inhaber Person A
Ist unser Vorgehen verständlich und möglicherweise sogar richtig? Oder muss immer nur der phG und nie der Kommanditist eingetragen werden?
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, das wir natürlich nicht aufgrund eines Handelsregisterauszuges anmelden, sondern auf Gewerbemeldungen. Leider wissen die meldenden Personen auch nicht immer was bzw. wen sie eigentlich anmelden wollen.
Danke für jegliche Hilfe
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