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Thema: Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern
IHKgn

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Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern 21.11.2011 10:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,
ich habe hier eine Apotheke, die seit 1973 im Handelsregiser eingetragen ist. Jetzt (also nach fast 40 Jahren) fordert das Gewerbeamt den Betreiber auf, sein Gewerbe anzumelden. Mir ist klar, dass jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe anmelden muss. Aber kann man ihn nach so langer Zeit tatsächlich noch dazu verpflichten? Der Apotheker weigert sich bislang.
Die Frage ist ja auch, ob man überhaupt noch nachvollziehen kann, ob es jemals eine Gewerbemeldung gegeben hat.
Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt. Und - was mich auch interessieren würde: Gibt es auch die Möglichkeit für das Gewerbeamt, eine Anmeldung in einem solchen Fall "von Amts wegen" zu machen?
Thema: Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren
IHKgn

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06.10.2011 16:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich kann mir auch nicht erklären, warum einer unserer Landkreise die Handwerksuntersagungsverfahren so ausgiebig betreibt. Kollegen anderer IHKs haben auch so gut wie gar nichts mit diesen Verfahren zu tun und auch die anderen Landkreise unserers Kammerbezirks verhalten sich diesbezüglich eher ruhig. Vielleicht sollten wir mal ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter und der IHK führen.
Thema: Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren
IHKgn

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04.10.2011 16:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Um Nachbarschaftshilfe handelt es sich hier wohl nicht. Es liegt nämlich ein Vertrag vor. Kostenpunkt: 15.000 Euro! Und das ist dann wohl eher nicht "in unerheblichem Umfang".
Thema: Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren
IHKgn

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04.10.2011 15:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die schnellen Mitteilungen! Ich bin auch der Meinung, dass bei einmaligen Verstößen nicht gleich ein Untersagungsverfahren angezeigt ist. Interessant finde ich auch den Hinweis, von J. Simon, dass ein Handwersuntersagungsverfahren in der Praxis nur sehr selten vorkommt. Das ist nämlich bei dem hier beteiligten Landkreis nicht der Fall. In der Regel haben wir hier einmal monatlich einen solchen Fall, meistens auf Betreiben der Handwerkskammer. Sehr schön, dass ich jetzt dieses Forum entdeckt habe!
Bei der Gelegenheit noch eine Frage: Wenn der Beteiligte gar kein Gewerbe angemeldet hat, würde meiner Meinung nach ein Handwerksuntersagungsverfahren auch nicht in Betracht kommen, oder? Dann handelt es sich doch einfach nur um Schwarzarbeit. Oder liege ich da falsch?

Grüße

Karen
Thema: Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren
IHKgn

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Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren 04.10.2011 11:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,
ich bin Mitarbeiter einer IHK. Wir nehmen regelmäßig zu Handwerksuntersagungsverfahren gem. § 1l6 Abs. 3 Satz 1 Stellung. In der Regel werden wir und die Handwerkskammer vom Landkreis bzw. der Stadt nach einer örtlichen Überprüfung eingeschaltet, nachdem auch dem beschuldigten Unternehmen Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Jetzt habe ich bereits die zweite Sache vorliegen, wo das Gewerbeamt (ein und derselbe Mitareiter) ein Verfahren eingeleitet hat, nachdem dort eine Beschwerde eingegangen war. Das heißt, es gibt einen Rechtsstreit wegen unsachgemäß ausgeführter Handwerksleistungen, in dem der Kläger festgestellt hatte, dass das betroffene Unternehmen nicht in die Handwerksrolle eintragen war. Also verfasst er eine Beschwerde an den Landkreis (bzw. in einem anderen Fall an die HWK). Daraufhin leitet der Landkreis das Handwersuntersagungsverfahren ein.
Meine Frage ist nun, ist das ein Grund ein solches Verfahren einzuleiten oder würde hier nur ein Bußgeldbescheid in Frage kommen. Dem Betroffenen muss doch auch Gegenheit zur Äußerung gegeben werden. Was ist, wenn er dort Besserung gelobt?
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