Thema: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Dürfte einen hinreichenden Verdacht auf Verstosses gegen die Spielverordnung begründen.
Wenn dann bei Durchsuchung der Halle noch passende Geräte gefunden werden, mit Spuren die auf Gebrauch hindeuten ?
Besser natürlich 'in flagranti' erwischen und den Spieler befragen vorher er es hat.
Ob das Gerät noch der Bauartzulassung entspricht wäre wohl mit der PTB zu klären.
Meiner Meinung nach ja.
Wenn Gerät vom Vertreiber angebracht oder zur Verfügung gestellt wird,
dürfte es sich um unerlaubtes Glücksspiel handeln.
Somit Straftat.
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Thema: VDAI-Prüfsoftware |
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Danke!
Wie ich vermutete :
Einwurf - Auswurf = Saldo 1 = Summe Fiskaldaten = Saldo 2 ( incl. Hopperdiff)
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Thema: VDAI-Prüfsoftware |
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Inwieweit lässt sich aus dem Spieleraufwand auf das vereinnahmte Geld
schließen ?
Also ist Spieleraufwand = Kasse ( Hopperdifferenzen berücksichtigt )
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Thema: 2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal |
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Damit ist aber sichergestellt, dass er sich nicht einen neuen Code holt ohne sich ausgeloggt zu haben.
Somit kann kein anderer Spieler an das vorherige Gerät und an 2 Geräten spielen.
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Thema: 2019-03-24 Aktuelle Begehungsfeststellungen der Geräteaufstellung |
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Abgelaufen sind Geräte 4 Jahre nach Erstzulassung.
§7 Prüfung erforderlich spätestens 2 Jahre nach Erstzulassung,
bzw. 2 Jahre nach letzter Prüfung.
Vor 2 Jahren gab es keine Prüfung.
Somit V1 Geräte Prüfung spätestens Dez 2018 / Jan 2019.
Neugeräte ab Werk wurden häufig bereits vor Auslieferung dort geprüft.
Diese lag meist vor dem spätesten Prüfdatum.
Daher ist bei diesen Geräten weitere §7 Prüfung in ca. 1,5 Jahren erforderlich.
Alle aufgestellten V1 Geräte müssen jetzt eine Prüfplakette haben.
So einfach ist das !
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Thema: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Aus TR 5:
1.8 Zusatzgeräte4
Spezieller Bezug: § 12 Abs. 3 SpielV (Abs. 4 am 10. Mai 2015)
Geldspielgeräte müssen auch gemeinsam mit Zusatzgeräten die Anforderungen
der Spielverordnung erfüllen.
4 Zusatzgeräte sind solche Geräte, die nicht zur Bauart gehören, aber optional in Verbindung
mit Geldspielgeräten betrieben werden dürfen.
Technischen Richtlinie für Geldspielgeräte, Version 5.0 27.01.2015
- 11 -
1.9 Rückwirkungsfreiheit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (ab 10. Februar 2016 Nr. 11) und § 12
Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab 10. Mai 2015)
Geräte, Komponenten, Infrastruktureinrichtungen, die nicht zur Bauart gehören,
dürfen keine unerlaubten Einwirkungen auf Spielabläufe, Kontrolleinrichtung,
aufgezeichnete Daten, Einsatzleistung5 oder Gewinnauszahlung6 ausüben.
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Thema: VDAI-Prüfsoftware |
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@ Harald Paulus:
Es geht wohl um die ' Streifen ' .
Diese Daten können gelöscht werden.
Der Betreiber muss sie aber anderweitig aufbewahren und sie vorweisen können.
Ein Auslesegerät für das GSG hilft da nicht.
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Die TR5.2 Fiskaldaten werden auf einem Stick gespeichert und im Gerät.
Dafür gibt es kein spezielles Auslesegerät.
Hierbei handelt es sich um XML Dateien. ( täglich eine )
Eine Auswertung wird ohne eine Software dazu nicht möglich sein.
Wie diese zu verwenden ist, müsste doch in einem Handbuch dazu beschrieben sein ?
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Thema: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden.
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Thema: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Hatten wir doch vor Kurzem schon einmal, Pushbutton Robot.
Spielverordnung und nicht erlaubtes Zusatzgerät.
Automat entspricht nicht mehr der Bauartzulassung
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Thema: 2018-09-25 Die Spielerkarte |
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Meine bisherigen Beobachtungen:
Das Spielen an 2 nebeneinander stehenden Geräten geht und wird gemacht.
Bei mehreren Geräten stehen die weiter entfernten meist ohne Aktivität da,
sind lediglich blockiert, dies durch die Einsatztaste bedingt.
Es sei denn, es befinden sich auf diesen Geräten höhere Punktegewinne.
Dann laufen sie weiter.
Allerdings sitzen die Spieler dann meist vor diesen Geräten und die anderen
sind ohne Aktivität.
Durch die Einsatztaste ist ein Bespielen von mehr als 2 Geräten deutlich erschwert.
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Thema: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo Pit,
Du kennst sicherlich auch die -vorsichtigen- Ausführungen des Verbandes zu dieser Sache:
Zusammenfassung zum Gutachten bezüglich der Verwendung gerätegebundener, personenungebundener Identifikationsmittel ab dem 10.11.2018 (Gültigkeit TR5.0)
Anmerkung: Die nachfolgenden Ergebnisse geben unsere Auslegung der relevanten Vorschriften unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen einschließlich der hierzu veröffentlichten und zitierten Rechtsprechung und Literatur wieder.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und/oder Gerichte bei der von ihnen vorzunehmenden rechtlichen Würdigung zu einer abweichenden Einschätzung gelangen......
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Grüße |
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Wo kann man das nachlesen ?
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