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Thema: 13. Bundesfachtagung - Infothread
Maliklaus

Antworten: 13
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13. BFT Konstanz 09.11.2022 13:17 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo Kolleginnen und Kollegen,

hat etwas gedauert bis ich mich nochmal melden konnte, will aber nicht versäumen mich bei den Veranstaltern, insbesondere René Land für diese tolle Veranstaltung zu bedanken!
Es hat mich gefreut, dass ich nach längerer Pause auch mal wieder als Referent tätig werden durfte um mal wieder den Finger in die Wunde "Außendienst" zu legen.
Meinen Vortrag füge ich Euch in der Anlage zur Info bei.
Thema: Gewerbeabmeldung vordatiert
Maliklaus

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Gewerbeanmeldung in die Zukunft 16.02.2021 12:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

die vorbereitenden Tätigkeiten, wie z.B. Konto eröffnen, Laden anmieten, Ware bestellen usw. gelten bereits als Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.
Siehe diverse Kommentierungen.

Somit ist eine Anmeldung in die Zukunft nicht erforderlich, da die Anmeldung ab sofort erfolgen kann, wenn für die oben genannten Tätigkeiten eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Thema: Tätigkeit "Barber-Shop"
Maliklaus

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formlose Eingangsbestätigung 10.11.2020 15:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

mit der formlosen Eingangsbestätigung erfülle ich lediglich die 3 - Tagesfrist des § 15 GewO.
Sie enthält nur folgenden Inhalt:

Hiermit bestätige ich Herrn/Frau XY den Eingang ihrer Gewerbeanzeige.

Keine Angaben zum Betrieb, zur Tätigkeit usw.

Damit kann die Person in der Regel kein Konto eröffnen, keine Karte bei der Metro, keine Leasingverträge abschliessen usw. Dies Behörden oder Institutionen verlangen einen ausführlichen "Gewerbeschein".

Erst nach Prüfung gibt es dann die "echte" Bestätigung mit allen Angaben, Unterschrift und Siegel.

Wie gesagt, wir sprechen von Ausnahmefällen bei denen weitere Prüfungen erforderlich sind, oder z.B. der Verdacht der Scheinselbständigkeit besteht.
Thema: Tätigkeit "Barber-Shop"
Maliklaus

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Handwerkliche Tätigkeit 10.11.2020 09:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

natürlich ist es nicht die Pflicht der Gewerbebehörde zu entscheiden, welche Tätigkeit nun genau der Handwerksordnung unterliegt und wie sie einzuordnen ist.
Dafür gibt es die Fachbehörden und das sind die Handwerkskammern. Deswegen auch nicht nur in die GewO schauen, sondern auch in die HWO:

§ 16 HWO:
Wer den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1 anfängt, hat gleichzeitig mit der nach § 14 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige der hiernach zuständigen Behörde die über die Eintragung in die Handwerksrolle ausgestellte Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2) vorzulegen.

In der Praxis sieht das bei uns so aus:

Kommt bei der Frage nach der Tätigkeit der Verdacht auf, es könnte sich um eine handwerkliche Tätigkeit handeln (hier helfen auch die entsprechenden Abgrenzungsunterlagen die von der HWK zur Verfügung gestellt werden, oder ein kurzer Anruf bei den netten KollegenInnen der HWK) wird der angehende Gewerbetreibende erst zur HWK geschickt, da er uns ja eventuell eine Handwerkskarte vorlegen muss. Kommt die HWK zur Entscheidung, kein Handwerk, so wird sie ihm dies und uns auch mitteilen.

Und wenn jemand eine Bestätigung nach $ 15 Abs. 1 GewO innerhalb von drei Tagen möchte, kann er/sie die gerne sofort kriegen. Formlos, als Eingangsbestätigung, nicht in Form der offiziellen Bestätigung auf dem Meldeformular (landläufig als Gewerbeschein bekannt).

Wir sind Gewerbebehörde und nicht Gewerbemeldestelle. Wir haben eine Überwachungs- und Kontrollfunktion und sind nicht nur eine Stelle wo man seinen Gewerbeschein abholt. Leider wird das nicht überall so gesehen.

Ich kann es nur immer wieder wiederholen, viele Rechtsverstöße im Bereich der Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit, illegale Handwerksausübung usw. beginnen bei der Gewerbebehörde, weil einfach alles bestätigt wird. Ein bisschen näher hinschauen, nachfragen oder prüfen kann hier viel bewirken.
Thema: Reitstall als steuerpflichtiges Gewerbe?
Maliklaus

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Pferdepension 15.09.2020 09:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

im Bereich der Pferdepension muss man zwei Sachverhalte unterscheiden:

1. Der Landwirt, der weiterhin Landwirtschaft betreibt und die Futtermittel, Stroh, Heu für die Pferde überwiegend selbst erzeugt. In einem nicht mehr genutzten Stahl werden jetzt Pferde untergestellt und Boxen vermietet. Die Landwirtschaft steht weiter im Vordergrund.

Hier bliebt es bei der Urproduktion und ist von der Gewerbeordnung ausgenommen.

2. Der Landwirt oder ein anderer Hofbesitzer der die Stallungen zur Pferdepension umgebaut oder neu gebaut hat. Es wird keine Landwirtschaft mehr betrieben und die Futter- und Einstreumittel für die Pferde werden gekauft.

Hier kann nicht mehr von Urproduktion gesprochen werden, sondern von einer gewerblichen Tierpension.

Zu beachten:

Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren
Genehmigung nach dem TierSchG § 11 Abs. 1 Nr. 2 (tierheimähnliche Einrichtungen)

Baurechtliche Fragen, wie z.B. Umnutzung eines bisherigen landwirtschaftlichen Betriebes.
Thema: Nicht festgesetzte Märkte
Maliklaus

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Trödelmärkte - Vortrag BFT 2018 01.09.2020 14:07 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

irgendwie war mein Vortrag wahrscheinlich zu groß für die Database.
In der Anlage der Vortrag zur Info.
Thema: OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen?
Maliklaus

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Rechtsformwechsel - X Gewerbemeld 02.07.2020 07:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich hab´s gerade nicht greifbar, aber ich meine in einer Anweisung zum X-Gewerbemeldeverfahren war festgelegt, dass bei GbR und OHG eine Abmeldung und Anmeldung erforderlich ist um eine ordnungsgemäße Datenübermittlung sicherzustellen. Diese Meldungen erfolgen von Amts wegen und gebührenfrei.

D.h. Austretender Gesellschafter X wird regulär abgemeldet mit Gebühr.
Verbleibender Gesellschafter Y wird von Amts wegen abgemeldet mit dem Grund "Rechtsformwechsel" und auch von Amts wegen als Einzelunternehmen wieder angemeldet.

So handhaben wir das auch schon seit längerer Zeit.
Thema: Gewerbe oder freiberuflich?
Maliklaus

Antworten: 17
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Foto - Journalist 25.06.2020 14:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich habe eine Anmeldung als "Foto-Journalist" erhalten und die Nachfrage nach der genauen Tätigkeit ergab:

Belieferung verschiedener Medien mit Bildmaterial von allem was so passiert oder von Interesse sein könnte.

Der Journalist ist zwar nach dem PartGG den Freien Berufen zuzuordnen, hier wird aber auch von einer beuflichen Qualifikation gesprochen, d.h. es ist wohl der studierte Journalist gemeint.

Mein Kunde ist schlichtweg Paparazzi, der sein Promi- oder Unfallfotos an die Zeitungen verkauft. Als Fotograf nach der HWO geht er auch nicht durch, da er meist nur Handy-Fotos macht oder nur schnell auf den Auslöser drückt. Also keine handwerkliche Fotokunst.

Ich tendiere zur Gewerbeanmeldung, gibt´s da andere Sichtweisen?
Thema: Gewerbeanmeldung; Fehlen von Unterlagen
Maliklaus

Antworten: 1
Hits: 32.708
Fehlende Unterlagen 18.06.2020 14:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

leider fehlen in deinem Beitrag ein paar wesentliche Informationen um eine konkrete Antwort zu geben.

Handelt es sich um ein

- erlaubnisbedürftiges Gewerbe (z.B. Makler, Automatenaufstellung usw.), hier käme dann eine Verhinderung der weiteren Ausübung nach § 15 Abs. 2 GewO in Frage.

- überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO (hier würde dann § 38 Abs. 1 Nr. 6 GewO greifen: Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.

- eine "einfache" Gewerbeanmeldung bei der Daten oder Unterlagen zur Anmeldung fehlen. Hier bleibt nur das allgemeine Verwaltungsverfahren mit Aufforderung und Zwangsgeld.

Du siehst, so einfach ist das mit dem Fragestellen im Gewerberecht nicht.
Thema: Geldspielautomaten in Betrieb trotz Corona ?
Maliklaus

Antworten: 12
Hits: 6.216
GSG in Tankstellen 22.04.2020 14:32 Forum: Spielrecht


Hallo,

wäre mir neu, dass in B-W die Tankstellen als Gaststätten / geeignete Aufstellungsorte nach der Spielverordnung gelten. Aber man lernt ja nie aus.
Thema: Geldspielautomaten in Betrieb trotz Corona ?
Maliklaus

Antworten: 12
Hits: 6.216
Geldspielautomaten in Tankstellen, Raststätten 22.04.2020 11:20 Forum: Spielrecht


Hallo,

aus dem Bauch raus, ohne nachschauen:

In Tankstellen (im Shop, Verkaufsraum) sind GSG ohnehin verboten.

In den angeschlossenen Gaststätten auf Rastanlagen sind die Geräte erlaubt, damit sind wahrscheinlich die "amtlich gemeldeten" Geräte gemeint.

Da die Gaststätten in den Rastanlagen zur Zeit eine Ausnahmegenehmigung zur Öffnung haben um die LKW - Fahrer zu versorgen, sollte dort auch der Automat betrieben werden dürfen.

Da müsste man sich jetzt die Absprachen zwischen Regierung und Betreibern der Rastanlagen genau anschauen, was speziell geregelt wurde.
Thema: Kosten für das Führungszeugnis beim Wachpersonal
Maliklaus

Antworten: 5
Hits: 69.307
06.03.2020 07:19 Forum: Bewachungsgewerbe


Zitat:
Original von Roesje
Nutzt euer Meldeamt MESO, dann klappt das bei beiden Varianten auch kostenlos.

Wenn ich v.A.w. ein Führungszeugnis Behördenvariante benötige, kann man dort manuell die Gebühr rausholen (Grund: Aufforderung an Betroffenen nicht sachgemäß). Hat bisher immer geklappt.


Hallo,

dann hast du aber immer noch nur eine Führungszeugnis und es fehlen dir eventuell wichtige Informationen zur Zuverlässigkeit der Person.


§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
(1) Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen.

Die unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 enthält auch Eintragungen und ältere Verurteilungen die im Führungszeugnis nicht mehr auftauchen. Dies kann für die Gesamtbeurteilung der Person manchmal von entscheidender Bedeutung sein. Führungszeugnisse (auch die für Behörden) können "ohne Eintragung" sein und die unbeschränkte Auskunft ist dann 3 Seiten lang.

Nicht ohne Grund wurde diese Berechtigung den § 34a Behörden erteilt, diese Auskünfte anzufordern und zu verwenden.
Thema: Kosten für das Führungszeugnis beim Wachpersonal
Maliklaus

Antworten: 5
Hits: 69.307
Unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister 03.03.2020 10:58 Forum: Bewachungsgewerbe


Hallo,

du brauchst für die Bewachungspersonen kein Führungszeugnis für Behörden, sondern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Die Inhalte bei beiden Varianten können durchaus abweichen.

Am besten einen Zugang über das Portal beim Bundeszentralregister (www.informju.de) beantragen. Darüber kann dann die unbeschränkte Auskunft online beantragt werden. Ist dann in der Regel spätestens nach 14 Tage geliefert.
Thema: Info für den ehrlichen Wirt um die Ecke.
Maliklaus

Antworten: 6
Hits: 2.383
Wirt als Aufsteller 14.11.2019 08:28 Forum: Spielrecht


Hallo,

wenn er selbst Aufsteller ist, ist er verpflichtet sich über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren. Das gehört zum Job des Aufstellers dazu.
Thema: Info für den ehrlichen Wirt um die Ecke.
Maliklaus

Antworten: 6
Hits: 2.383
Information für den Wirt 14.11.2019 08:06 Forum: Spielrecht


Hallo,

in diesen Fällen sehe ich den Aufsteller in der Pflicht. Dieser sollte alle erforderlichen Informationen haben und wissen, dass er sein drittes Gerät entfernen muss.

Sollte das Gerät noch stehen, trifft es in erster Linie den Aufsteller und nicht den Wirt.
Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread
Maliklaus

Antworten: 42
Hits: 1.543.764
Bundesfachtagung - Wikipedia 21.10.2019 15:09 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Hallo,

und dank eines engagierten Gewerberechtlers aus dem Forum gibt es jetzt auch einen Eintrag in der Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesfachtagung_Gewerberecht

Respekt Applaus
Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread
Maliklaus

Antworten: 42
Hits: 1.543.764
Bundesfachtagung 2019 - Speyer 21.10.2019 11:47 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Hallo,

ich kann mich nur anschließen, es war wieder eine hervorragende Veranstaltung.

Dass man mit den Leuten, welche die Kommentierungen zum Gewerberecht schreiben, in direkten Kontakt treten kann und sich austauscht war für mich ein Höhepunkt und eine weitere Steigerung der Qualität der Bundesfachtagung.

Auch von mir vielen Dank an René für den immer wiederkehrenden Einsatz!

Mein Vortrag ebenfalls in der Anlage.
Thema: Gewerbeanzeige - Bestätigung nach § 15 GewO
Maliklaus

Antworten: 4
Hits: 8.187
Bestätigung Gewerbeanzeige 17.09.2019 07:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Jannes,

man kann seine Pflicht zur Bestätigung der Gewerbeanzeige nach § 15 Abs. 2 GewO erfüllen, ohne für den Anzeigenden irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Lt. dem VGH München erfüllt eine formlose Eingangsbestätigung die Anforderungen, da es sich hierbei nicht um einen VA handelt.

Sehr geehrter Herr X,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Gewerbeanzeige.

Viele Grüße
Y

Ich erstelle keinen "Gewerbeschein", den es zwar sowieso nicht gibt, aber überall als Solches anerkannt wird. Gerade bei dem Verdacht der Scheinselbständigkeit oder bei erlaubnispflichtigen Gewerben kann ich dadurch Zeit gewinnen für weitere Prüfungen, oder die Anforderung von Unterlagen.

Er kann mit dieser "Bestätigung-light" nix anfangen.
Thema: Gewerbeanzeige - Bestätigung nach § 15 GewO
Maliklaus

Antworten: 4
Hits: 8.187
Gewerbemeldung - Bestätigung 16.09.2019 11:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo René,

vielen Dank!!
Applaus
Thema: Gewerbeanzeige - Bestätigung nach § 15 GewO
Maliklaus

Antworten: 4
Hits: 8.187
Gewerbeanzeige - Bestätigung nach § 15 GewO 16.09.2019 09:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

bei der letzten BFT wurde ein Urteil des VG München erwähnt, wonach als Bestätigung gem. § 15 GewO auch eine formlose Eingangsbestätigung ohne Nennung der beabsichtigten Tätigkeit ausreichend ist.

Hab jetzt schon alle üblichen Datenbanken durch und kann das Urteil nicht finden. Kann mir da jemand helfen und hat die Daten zum Urteil greifbar?
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