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Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR |
MaBid
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Hallo Roesje,
mein Verständnis sagt das Gleiche. Erforderlich ist die Willenserklärung von A, dass er "seinen" Betrieb (in der GbR) aufgegeben hat. Dass nunmehr B seit ca. 6 Jahren den Betrieb als Einzelunternehmen weiterführt, hat bis dato keiner gewusst (naja vielleicht doch das FA).
Wir würden genau so verfahren und ein entsprechendes Bußgeld verhängen. Der Betroffene kann ja im Anhörungsverfahren nochmals darlegen warum er sich nicht rechtzeitig abgemeldet hat. Ob das dann seine Rettung sein wird??
Schönen Feierabend. Es geht mit strammen Schritten aufs Wochenende.
Ralf
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Thema: Imbisswagen auf Festivals |
MaBid
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Hallo Simone,
kann der Kollegin Bernshausen nur zustimmen. Es gibt da keinen Ausnahmetatbestand. Reisegewerbekarte unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beantragen lassen, prüfen, erteilen und alles Gute wünschen.
Gruß aus Mittelhessen
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Thema: Reisegewerbekarte mit Computer ausfüllen?? |
MaBid
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Hallo,
bei uns ist das im Gewerbeprogramm in der Software vorgesteuert. Eventuell ist das ja bei euch auch so. Aber das Ding - Schablone - selbst zu "stricken" kann ja die EDV erprobte Mannschaft. Oder man versucht es selbst.
Viel Spaß
Gruß aus Marburg
Ralf Zimmermann
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Thema: Mitteilung vom AG über amtl. Abmeldung |
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wir fordern grundsätzlich noch mal zur Abmeldung auf. Unabhängig davon ob Gebühren fließen oder nicht. Bevor wir nicht alles unternommen haben wird es keine Abmeldung v.A.w. geben.
Gruß aus Marburg
Ralf Zimmermann
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Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
MaBid
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zusammen,
ja das sehe ich auch so wie @AföO. Wenn ich nur eine Kopie des Ausweises oder eine Kopie des Fzg-Scheins mitführe, muss ich diesen im Original bei der zuständigen Stelle vorlegen um ein evtl. Owi zu verhindern. So ist das halt nun mal. Für die Gewerbetreibenden ist das nur ein kleiner Hinderungsgrund.
@Lammers abwarten wie die Kollegen im Jobcenter reagieren. Wenn die Gelder auszahlen wollen nachdem der Antragsteller sein Gewerbe nicht mehr ausübt - bitte - soll er die RGK dort abgeben. Wenn er wieder anfangen will muss er sie dort wieder abholen. Hilfreich wäre ein Vermerk in der Gewerbekartei dass die RGK bei einer Behörde hinterlegt ist.
Umständlich aber vermutlich nur so zu realisieren.
Gruß aus Marburg
Ralf Zimmermann
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Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
MaBid
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Hallo an alle,
bei uns kann die RGK nur abgegeben werden wenn der Inhaber auf den weiteren Gebrauch verzichtet. Sonst kann er die Karte bei der Behörde hinterlegen von welcher er eventuell Bezüge/Geld erhalten will (z.B. Sozialamt, Arbeitsamt, Finanzamt u.dgl.m.).
Sollte er die Karte wieder benutzen wollen holt er sie dort ab. Hat er sie bei uns abgegeben, wird eine neuerliche Prüfung und Neuausstellung erforderlich. Im Falle einer Kontrolle kann grundsätzlich mitgeteilt werden dass eine RGK erteilt und nicht widerrufen wurde. Ob derjenige letztlich (was sicherlich manchmal zu vermuten ist) trotz Abgabe bei einer anderen Behörde dem Gewerbe nachgeht muss letztlich von dort geahndet werden. Die Kollegen bekommen das doch recht schnell mit.
Gruß aus Marburg
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