unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Geistheilen
Schmidt

Antworten: 3
Hits: 7.677
Geistheilen 14.11.2005 11:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Brandenburg,

ich hab mal wieder ein Problem mit einer Gewerbeanmeldung und zwar will jemand "Geistheilen" gewerblich anmelden. Derjenige gibt an, ein Reiki - Meister zu sein.
Hat jemand schon eine derartige Anmeldung bestätigt?
Für mich ist das Scharlatanerie.

Mit freundlichen Grüßen

B. Schmidt
Thema: GmbH i.G.
Schmidt

Antworten: 4
Hits: 8.889
RE: GmbH i.G. 23.06.2005 12:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Brandenburg an der Havel,

ich habe mich an ein Rundschreiben 8/93 des Brandenburger Wirtschaftsministerums - ist zwar schon alt, meines Wissens nicht widerrufen - erinnert mit folgendem Inhalt, nach dem wir auch verfahren:

"Erlaubniserteilung an Vorgesellschaften

Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind juristische Personen grundsätzlich als Gewerbetreibende anzusehen und unterliegen deshalb auch als juristische Person den Erlaubnispflichten der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes.
Die rechtsfähige juristische Person entsteht jedoch erst mit Eintragung im Handelsregister. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine sog. "Vorgesellschaft". Wenn sich aber bereits diese "Vorgesellschaft" in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe betätigen will, so müssten alle Mitglieder der "Vorgesellschaft" als natürliche Personen eine Gewerbeerlaubnis beantragen.

Den Gründungsgesellschaften einer Vorgesellschaft wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim Registergericht (sh.Anlage) ausgestellt, in der das Gewerbeamt bestätigt, dass der zur Eintragung in das Handelsregister angemeldeten Firma die beantragte Erlaubnis erteilt wird, sobald der Auszug über die beantragte Eintragung vorliegt.
Diese Bescheinigung wird jedoch nur ausgefüllt, wenn die Voraussetzungen für die gewerbliche Erlaubnis gegeben sind und deren Erteilung nur noch von der Eintragung in das Handelsregister abhängt. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird die Tätigkeit der "Vorgesellschaft" gemäß § 15 Abs. 2 GewO geduldet."

Vordruck faxe ich auf Anfrage


B. Schmidt
Thema: Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?
Schmidt

Antworten: 4
Hits: 10.922
RE: Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung? 20.06.2005 14:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Herr Steinmetz,
ich würde zuerst klären, ob es sich bei der Tätigkeit der Dame um eine bloße Beaufsichtigung der Kinder handelt. Dies wäre gewerblich anzumelden.
Nach dem Berufsbild des Heilpädagogen, nachstehend ein Auszug, würde ich die Tätigkeit eher den Heilhilfsberufen zurechnen – dies wäre nach § 6 GewO nicht gewerblich.

„Das Studium der Heilpädagogik qualifiziert Pflegende für die Behinderten- und Jugendhilfe im Gesundheitswesen und in der Altenhilfe.
Heilpädagogen arbeiten mit Menschen, deren Bedarf an Erziehung und Unterstützung höher und anders geartet ist als im Regelfall, in heilpädagogischen Heimen, Pflegestellen, Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, Werkstätten für Behinderte, Einrichtungen zur Rehabilitation, Sonderkindergärten, integrativen Kindergärten, Frühförderstellen, sozialpädiatrischen Zentren, heilpädagogischen Tagesgruppen oder Tagesstätten, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe, Ausbildungsstätten und Fortbildungszentren, heilpädagogischen Praxen, Praxen und (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Praxen von Kinderärzten. Die Voraussetzungen
Für ein Studium ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erforderlich. Und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf. Und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in der Pflege.
Auch ohne (Fach-)Hochschulreife ist ein Studium möglich. Dazu ist eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in der Pflege erforderlich. „
Man könnte außerdem feststellen welche Ausbildung die Dame besitzt und sie dementsprechend als Gewerbetreibende oder Freiberuflerin einordnen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Schmidt
Thema: Abgrenzung Kunst-Gewerbe
Schmidt

Antworten: 14
Hits: 124.212
Abgrenzung Kunst-Gewerbe 09.06.2005 09:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

bitte um Hilfe bei der Abgrenzung Kunst-Gewerbe.

Wir haben hier in der Stadt Brandenburg an der Havel ein Ladengeschäft, in dem eine Galerie betrieben wird.
Die Inhaberin bietet aber außer ihren Bildern und Collagen folgende Leistungen gegen Entgelt als "Kunst" an, die unserer Ansicht nach gewerblich sind:

- kunstvolles Verpacken Ihrer Geschenke
- individuelle und kreative Exponate Ihrer persönlichen Geldgeschenke
zu diversen Anlässen

Für Hinweise ind Meinungen wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Schmidt
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern

Views heute: 25.399 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.208.128


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.066s | PHP: 98.48% | SQL: 1.52%