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Autor Beitrag
Thema: Progamer - Gewerbe nach GewO?
Kirchhainer

Antworten: 13
Hits: 129.811
Progamer - Gewerbe nach GewO? 03.04.2018 14:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Kirchhain!

Frage:

Fällt ein sog. "Progamer", also ein Professioneller Videospieler, unter die Bestimmungen der GewO und ist somit auch anzeigepflichtig gemäß § 14 GewO?

Beim FA ist dieser bereits zur Gewerbesteuer veranlagt, was ja nicht gleichzeitig heißen muss, dass er auch unter die GewO fällt.

Aufgrund der allgemeinen Definitionen tendiere ich hier in Richtung freier Beruf.

Wie wird das hier gesehen?

Vielen Dank!


Grüße
Thema: Anmeldung einer ausländischen Firma
Kirchhainer

Antworten: 4
Hits: 29.589
29.09.2015 08:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin,

vielen Dank für die Ausführungen.

M.E. ist der EAP nur im Zuge der Dienstleistungsrichtlinie, d.h. für Unternehmen, die im Unionsbereich ansässig sind, originär zuständig bzw. Vermittler.

In unserem Fall handelt es sich um eine Firma aus Tunesien, die nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht fällt.

Handelt es sich um eine einzutragende Firma im Handelsregister, muss diese sich korrekter Weise - falls es sich um eine Zweigniederlassung hier handelt - beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen.

Eine hier in Deutschland vertretungsberechtigte Person muss dann angegeben werden. Diese Person liegt uns inzwischen auch vor und wird die Anmeldung in den nächsten Tagen einreichen.

Wir werden dann wie gewohnt die Gewerbeanmeldung an die Fachbehörden sowie an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.

Sollte ich mich mit meinen Ausführungen zur EDLRL geirrt haben, würde ich mich hier um weitere Nachrichten freuen.

Vielen Dank! Danke

Thema: Anmeldung einer ausländischen Firma
Kirchhainer

Antworten: 4
Hits: 29.589
29.09.2015 07:43 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Nein, leider bisher noch nicht...:-(

Gruß
Thema: Anmeldung einer ausländischen Firma
Kirchhainer

Antworten: 4
Hits: 29.589
Anmeldung einer ausländischen Firma 16.09.2015 08:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

welche Unterlagen sowie Gebühren sind notwendig, wenn ein Betrieb, dessen Hauptniederlassung sich in Tunesien befindet (Inhaber ist auch dort wohnhaft), in Deutschland eine Zweigniederlassung oder unselbst. Zweigstelle anmelden möchte. Es handelt sich evtl. um ein Lager oder ein Geschäft mit Textilien.

Der Inhaber der Firma wohnt in Tunesien und bleibt auch dort. Dieser wird hier in Deutschland durch eine andere Person vertreten, die hier bei uns vorgesprochen hatte.

Habe schon mal in der Verwaltungsvorschrift nachgesehen. Ist eine Aufenthaltsgenehmigung (sh. unter Pkt. 5.4) auch bei erlaubnisfreien Tätigkeiten nachzuweisen und auch von Gewerbetreibenden, die nicht in Deutschland wohnen ? Welche Unterlagen sind noch erforderlich ?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße aus Kirchhain
Thema: Untersagung eines Gaststättengewerbes nach dem HGastG
Kirchhainer

Antworten: 1
Hits: 4.208
Untersagung eines Gaststättengewerbes nach dem HGastG 07.01.2015 14:19 Forum: Gaststättenrecht


Hallo,

wir sind grad an einer Untersagung eines Gaststättenbetriebes gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 HGastG dran.

Nun stellt sich für uns die folgende Frage:

Der Betriebsinhaber ist im Besitz einer nach dem alten BGastG erteilten Gaststättenerlaubnis.

Muss / Sollte diese Erlaubnis pro forma wirderrufen werden? Oder ist diese mit In-Kraft-treten des HGastG formal erloschen?

Grüße aus Kirchhain
Thema: 6. Bundesfachtagung Gewerberecht in Wetzlar
Kirchhainer

Antworten: 35
Hits: 57.960
13.10.2014 14:24 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo aus dem schönen Kirchhain,

ich schließe mich ebenfalls den Vorrednern / Vorrednerinnen an! Es war eine toll organisierte Veranstaltung mit sehr interessanten und aktuellen (hier und da auch brisanten) Themen.

Solche Veranstaltungen sind herausragend für einen Erfahrungsaustausch. Es war für uns die erste - aber bestimmt nicht die letzte Bundesfachtagung. Ob wir allerdings im nächsten Jahr bis an den östlichsten Rand Deutschlands fahren werden / können, bleibt abzuwarten.

Aber herzlichen Dank an das ORGA-Team. Ich weiß, wie viel Aufwand hinter einen solchen Veranstaltung steckt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass wir als Basis bei den Entscheidungsgremien etwas erreichen können, um so unsere alltägliche Arbeit spürbar einfacherer zu machen. Neben dem Erfahrungsaustausch ist m.E. die Politik auf Missstände aufmerksam zu machen das Wichtigste.

Grüße aus Kirchhain an der schönen Ohm und Wohra...;-)
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