Thema: OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? |
|
Hallo,
eigentlich dürften die 2 Gewerbeabmeldungen ausreichen. Ein (interner) Hinweis - wie von Frau Runge ausgeführt - wäre zusätzlich hilfreich.
In der Praxis würde ich mittlerweile beim verbleibenden Gewerbetreibenden eine Gewerbeummeldung (wg. Änderung der Rechtsform) empfehlen. Denn nur eine solche Gewerbemeldung sorgt - im Gegensatz zu einem internen Hinweis - dafür, dass die empfangsberechtigten Stellen auch entsprechend informiert werden. Das vermeidet unnötige Nachfragen.
Was nun die absolut korrekte Variante ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.
Schöne Grüße
Ingo H.
|
|
Thema: Erzwingungshaft |
|
Da scheint einiges im Verfahren schiefgelaufen zu sein. Die aufgeworfenen Fragen sollten m.E. eher im nicht-öffentlichen Teil geklärt werden.
|
|
Thema: Erzwingungshaft |
|
§ 96 III S. 3: "Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden."
Nochmal E-Haft geht nicht; alle anderen Vollstreckungsmöglichkeiten können aber ausgeschöpft werden (Lohnpfändung, Kontopfändung, Taschenpfändung, Kassenpfändung etc.).
|
|
Thema: OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? |
|
Hallo zusammen,
folgende Konstellation: Eine OHG soll in absehbarer Zeit aufgelöst werden. Ein Gesellschafter hört auf, der andere führt den Betrieb als Einzelfirma weiter.
Welche Gewerbemeldungen sind erforderlich?
Nur eine Gewerbeabmeldung des austretenden Gesellschafters? Oder ist noch z.B. eine Gewerbeummeldung des verbleibenden Gesellschafters (wg. Änderung der Rechtsform) erforderlich? Irgendwie meine ich, sowas mal bei einer GbR gehört/gelesen zu haben, die als Einzelfirma fortbesteht.
Ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch...
MfG - Ingo
|
|
Thema: Altenpflege Gewerbe?! |
|
Zitat: |
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
Hallo, zusammen,
also ich stimme Herrn Mischner zu...
die aufgezählten Tätigkeiten sind entweder dem Altenpfleger zuzurechnen oder aber es handelt sich um weisungsgebundene Tätigkeiten (einkaufen, hauswirtschaftliche Versorgung)...
bei uns waren es zeitweise insbesondere ausländische Damen, die solche Tätigkeiten anmelden wollten... nachdem wir mehrmals die Auffassung vertreten haben, dass es a) kein Gewerbe ist, da ausgenommen und b) eine weisungsgebundene Tätigkeit ist (es wird vorgegeben, wie der Haushalt zu führen ist, was eingekauft wird, nur ein Auftraggeber, da die Person sogar meist bei dem Auftraggeber wohnte etc...) ist es bei uns nun in diesem Bereich "ruhig" geworden... |
|
Ich hatte heute wieder eine Dame aus Mittelosteuropa hier, die eine ältere Dame pflegt. Sie wohnt bei ihrer Auftraggeberin und pflegt wohl auch nur diese eine Person. Als Gewerbe sollte "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" angemeldet werden. Wegen nur einem Auftraggeber habe ich ihr gesagt, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Wie wäre es, wenn sie glaubhaft macht, auch für weitere Personen "hauswirtschaftliche Dienstleistungen" auszuführen. Kann man dann noch die Gewerbemeldung zurückweisen? "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" kann ich im Gegensatz zur Altenpflege wohl nicht mit § 6 GewO in Verbindung bringen, oder?
Zuvor war die Dame in einer anderen Stadt tätig, wo sie diese Tätigkeit gewerblich angemeldet hatte (Gewerbeanmelde-Bescheinigung lag vor).
|
|
Thema: Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid |
|
Das Zwangsgeld kann nicht mehr beigetrieben werden; die Ersatzzwangshaft ist nicht möglich.
Allerdings können die Gebühren für die Zwangsgeldfestsetzung durchaus noch beigetrieben werden; wenn auch nicht über die Ersatzzwangshaft. Zumindest in Nds. ist die Festsetzung von Zwangsgeldern ja mit Gebühren verbunden (26.2.1 AllGO).
Was ich mich allerdings frage: Wenn die Einstellung des Betriebes eindeutig feststeht und die Möglichkeit der Abmeldung von Amts wegen besteht, warum werden dann noch Zwangsgelder angedroht? Ist es bei so einem Fall nicht besser, von vornherein mit der Aufforderung zur Abmeldung die Ersatzvornahme in Form der Abmeldung von Amts wegen anzudrohen und diese nach Ablauf einer Frist dann vorzunehmen? Zumal dann ja immer noch die Möglichkeit besteht, ein Bußgeld festzusetzen. Das muss dann, im Gegensatz zum Zwangsgeld, in der Regel auch bezahlt werden und zur Not kann auch mit der Erzwingungshaft "gearbeitet" werden.
|
|
Thema: Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
|
Zitat: |
Original von Runge
Einen Gebührentatbestand stellt die Abmeldung von Amts wegen zumindest hier in Niedersachsen meines Wissens auch nicht dar.
Regina Runge |
|
Nr. 40.1.3 AllGO Nds.?
|
|
Thema: (Alten-)Pflegekraft |
|
Nach Landmann/Rohmer, Rd.Nr. 6 zu § 15 letzter Satz ist die Anzeige ebenfalls zurückzuweisen und demnach von einer Bestätigung abzusehen, wenn es sich bei der angezeigten Tätigkeit um kein Gewerbe handelt, die Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt wird oder wenn ist sich um eine schlechthin unerlaubte Tätigkeit handelt (...), da es sich in diesen Fällen rechtlich nicht um eine Anzeige nach § 14 handelt.
Eine angezeigte Tätigkeit "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" kann m.E. durchaus ein Gewerbe sein; schlechthin unerlaubt ist diese Tätigkeit nicht. Fraglich ist nur, ob die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird oder nicht. Allem Anschein nach eher nicht. Reicht das für eine Zurückweisung der Anzeige aus oder muss die Gewerbebehörde diesen Umstand auch beweisen können?
|
|
Thema: (Alten-)Pflegekraft |
|
Moin zusammen,
letztendlich wird einem als Gewerbebehörde aber doch wohl nichts anderes übrig bleiben, als dem Empfang der Anzeige zu bescheinigen, oder!?
Und dann, wie geht man sinnvollerweise weiter vor? Deutsche Rentenversicherung kontaktieren wg. Verdacht auf Scheinselbständigkeit? Zoll wg. evtl. Schwarzarbeit?
Wie wird das anderswo gehandhabt?
MfG - Ingo H.
|
|
Thema: (Alten-)Pflegekraft |
|
Zwischenzeitlich war die Dame nochmal hier. Angemeldet werden soll die Tätigkeit "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen". Ein entsprechendes Gewerbe hatte sie nachweislich auch bereits an Ihrem bisherigen Wohnort angemeldet.
|
|
Thema: (Alten-)Pflegekraft |
|
Zitat: |
Original von LKKS
Examinierte Pflegekraft oder Haushaltshilfe? |
|
Da die Verständigung sehr schwierig war, konnte das noch nicht abgeklärt werden. Ich habe der Dame zunächst nur ein Anzeigeformular GewA1 ausgehändigt.
MfG - Ingo
|
|
Thema: (Alten-)Pflegekraft |
|
Moin zusammen,
bei mir war heute erstmalig eine polnische Pflegekraft, die ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden möchte.
Im Internet gibt es einiges dazu, z.B. hier:
In dem mir vorliegenden Fall wohnt die Pflegekraft bei einer älteren Dame; es ist davon auszugehen, dass auch nur diese eine Person von ihr gepflegt wird. Ich hatte bis jetzt noch keinen solchen Fall, wo eine Gewerbemeldung erfolgen soll. Eine gewerbliche Tätigkeit bei nur einem Auftraggeber erscheint mir äußerst fraglich. Scheinselbständigkeit?
Heilberuf nach § 6 GewO? Voraussetzung?
Hatte bisher schon jemand solche Fälle? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
MfG - Ingo H.
|
|
Thema: Erzwingungshaft |
|
Ich denke mal, dass es hauptsächlich darauf ankommt, wie die Zuständigkeiten verwaltungsintern geregelt sind.
Lt. Gesetzestext ist es die Vollstreckungsbehörde, die den Antrag stellt. Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist u.a. ein Musterantrag abgedruckt, wo auch eine Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde den Antrag stellt.
Bei uns wird der Antrag auch mit Schreiben der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde gestellt.
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass auch das Ordnungsamt solche Anträge stellen kann/darf.
MfG - Ingo
|
|
Thema: Belästigungen durch Elstern |
|
Zitat: |
Nicht allen Sch.... muß eine ZAFAS sich auch andrehen lassen.
Este Beamtenpflicht:
Ist das auch meine Baustelle? |
|
... so sehe ich das ja eigentlich auch. Aber die Praxis sieht bei einer Inselgemeinde mit nicht einmal 1.700 Einwohnern leider oft etwas anders aus.
|
|
Thema: Belästigungen durch Elstern |
|
Moin zusammen,
jetzt grabe ich das Thema mal wieder aus.
Heute bekomme ich eine Beschwerde über einen Raben, der u.a. Schulkinder attackiert. Es soll sich um einen Raben halten, der von einer Familie gezähmt wurde. Der Rabe fliegt frei in der Gegend herum.
Grundsätzlich tendiere ich dazu, die Familie aufzufordern, den Vogel einzusperren o.ä. Aber Raben sehen ja nunmahl irgendwie alle gleich aus. Ich kann ja gar nicht den Beweis führen, dass es deren Vogel ist.
Was macht man in so einem Fall?
MfG - Ingo H.
|
|
Thema: Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
|
Zitat: |
Original von Rheinhesse
aus Rheinhessen,
stimmt - steht in § 13 VwVG. Demnach ist die erneute Androhung eines Zwangsmittels erst dann zulässig, wenn das zuvor angedrohte Zwangsmittel erfolglos geblieben ist. Eine weitere Zwangsmittelandrohung ist rechtswidrig, wenn nicht das zuvor angedrohte Zwangsgeld beigetrieben oder beizutreiben versucht wurde. Die Vollzugsbehörde muss also zunächst abwarten, ob das bereits angedrohte Zwangsmittel zum zeitgerechten Erfolg führt. |
|
Moin zusammen,
ich glaube, ich kann nicht lesen. Wo genau steht das im § 13 VwVG? Ich kenne es hier aus der Praxis auch so, dass mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes gleich das nächste (mit höherem Betrag) angedroht wird.
MfG - Ingo H.
|
|
Thema: Gewerbeabmeldung vordatiert |
|
Hallo,
angeblich wird die Abmeldebestätigung benötigt, um eine Versicherung abmelden bzw. kündigen zu können. Das muss wohl schon 1 Jahr im voraus erfolgen. Nachweise darüber wurden allerdings nicht vorgelegt.
MfG - Ingo H.
|
|
Thema: Gewerbeabmeldung vordatiert |
|
Hallo zusammen!
Ich wärme das Thema mal wieder auf.
Nach 2 Wochen Urlaub sitz ich heute das erste Mal wieder im Büro und finde u.a. eine Gewerbeabmeldung vor mit angegebenem Datum der Betriebsaufgabe: 31.01.2016. Also doch arg früh.
Der Gesetzestext nach § 14 I ist ja ziemlich eindeutig ("gleichzeitig anzeigen"). Die Gründe, warum man keine verfrühten Gewerbeanmeldungen will, leuchten mir auch ein. Sie sind u.a. in der Kommentierung Landmann-Rohmer, Rd-Nr. 53 zu lesen. Allerdings steht dort nicht, warum eine verfrühte Gewerbeabmeldung problematisch ist.
Ich würde dem Anzeigeerstatter schon gerne eine Begründung liefern, warum eine so frühe Abmeldung nicht sein darf. Im Gegensatz zu einer verfrühten Anmeldung, wo der Betrieb womöglich gar nicht erst eröffnet wird, sehe ich das Problem bei der Abmeldung irgendwie nicht?
Hat jemand Argumentationshilfen?
MfG - Ingo H.
|
|
|