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Autor Beitrag
Thema: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9
pmcolonia

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10.11.2009 18:38 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Jörgs Aussage ist korrekt:

festgesetzter Markt: nichts erforderlich
nicht festgesetzter Markt: RGK - Ausnahme, ständig am selben Platz, dann § 14 GewO


aber: Warum unselbständige Zweigstelle? Wenn das meine einzige gewerbliche Tätigkeit ist, dann muss es Hauptniederlassung sein, oder?
Thema: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis
pmcolonia

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RE: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis 10.11.2009 18:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Na mal überlegen:

Ob der Führerschein anerkannt ist oder nicht. Spätestens seit dem ersten Mal des Fahrens ohne Führerschein sollte jedem klar sein, dass es da wohl mit dem Führerschein aus dem Kosovo Probleme gibt. Folgerichtig ist man spätestens ab diesem Zeitpunkt gewarnt und sollte das Ding nicht mehr benutzen. Also, alles was danach kommt muss man schon wohl als Vorsatzhandlung betrachten.

Urkundenfälschung. Ich gehe mal nach dem Tatbestand Führerschein davon aus, dass der Kamerad sich eine Lizenz "gebaut" hat. Folglich kannte er den Mangel und hat nicht eingesehen, dass er ein echtes Dokument braucht.

Nun jetzt will man ein Gewerbe nach § 38 GewO.

Wäre es allein das Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen, wäre es ein Gewerbe gewesen, dass nicht mit Fahrzeugen zu tun hat, dann könnte ich noch drüber hinwegschauen. Aber so.

Akte prüfen, wann war der letzte Verstoß, was hat er seitdem getan. Hat er zwischenzeitlich einen deutschen Führerschein, so dass man davon ausgehen kann, dass er in Zukunft legal fährt.
Thema: Handwerk
pmcolonia

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09.11.2009 15:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tja, das mit den Anlageberufen ist auch so ein Ding.

Unsere HWK billigt im Rahmen des Raumausstatterhandwerks so nur das Tapezieren mit Raufaser und das Streichen mit Bindefarbe. Also nix ist bei denen mit Tapete oder Lack ohne Meister.

Deswegen schreibe ich auch nur das in den Gewerbegegenstand, was mir der Bürger sagt. Soll die Handwerkskammer als Fachleute selbst entscheiden, welche Eintragung notwendig ist, welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Meine Einschätzung kann nur in die "Hose" gehen.
Thema: Anmeldung einer Limited
pmcolonia

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06.11.2009 12:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Dieser "immense" Aufwand erstreckt sich darauf, eine Exe Datei auf den REchner zu kopieren und dann innerhalb des Programmes die Aktualisierung auszuführen. Verteilung der notwendigen Exen auf die Rechner per Programm und schon ist das Ding "geritzt".

Aber, so kann mich sich als Datenverarbeitungszentrale die Arbeit auch vereinfachen.
Thema: Anmeldung einer Limited
pmcolonia

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06.11.2009 11:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@ Bresgen

wenn Ihr Hersteller aus HB kommt, dann ist die von Ihnen genannte Version seit dem 04.05.09 durch das FP 3 überholt und inzwischen ist sei dem 31.10.09 durch die Änderungen beim BZR das SP1 zum Download verfügbar. Und seit dem FP3 wird genau nach der von mir beschriebenen Vorgehensweise durch das Programm verfahren.
Thema: GmbH - Probleme mit dem Sitz der Betriebsstätte
pmcolonia

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06.11.2009 11:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Civil Servant
So wie ich die Sache sehe, widersprechend sich die Postings vom Kollegen Schmitz (Nr. 13) und von @pmcolonia (Nr. 14) noch nicht einmal.

Die GmbH hat Sonderstellung. Und das HGB findet nur auf die Personengesellschaften Anwendung.

Oder?


???

Also, wir sollten unterscheiden zwischen einem Betriebssitz und einer Betriebsstätte, die nicht notwendiger Weise identisch sein müssen. Gleichwohl ist die Regelung des § 13 h HGB eindeutig und räumt der GmbH keine Sonderstellung ein. Auch die GmbH, weil juristische Person, hat einen Betriebssitzwechsel dem Handelsregister anzuzeigen. Aber, und das ist eine ganz andere Baustelle, muss die "Haupt" Betriebsstätte nicht am Platz des Betriebssitzes sein. Folglich kann der Betriebssitz einer GmbH z.B. in Frankfurt, die einzige Betriebsstätte dieser GmbH aber in Jena sein, ohne dass ein Wechsel der GmbH von Frankfurt nach Jena notwendig ist.

So verstehe ich jedenfalls die Rechtslage.
Thema: GmbH - Probleme mit dem Sitz der Betriebsstätte
pmcolonia

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RE: Übersicht über die Änderungen durch das MoMiG 05.11.2009 19:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Also ich kenne nur diese Rechtslage: § 13 h HGB. Und wenn ich im Besitz einer gültigen Fassung bin, dann ist es eigentlich klar, dass dem Gericht der Wechsel einer Sitzverlegung des Hauptsitzes anzuzeigen ist.
Thema: Anmeldung einer Limited
pmcolonia

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05.11.2009 19:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Weil wir EU-Ausländer dann anders behandeln wie Inländer. Und eine deutsche Firma würden auch Sie sicherlich mit Ihrem Hauptsitz eintragen.

Und wenn wir zwei das Programm des gleichen Herstellers einsetzen (wovon ich ausgehe) und beide dieselbe Version haben, dann werden Sie feststellen, dass ein Vorgang einer ausländischen jur. Person, und dies ist die Firma, egal, ob Sie in Deutschland mit einer Zweigniederlassung eingetragen ist oder auch nicht, nicht mehr bearbeitbar ist, sofern ich einen deutschen Handelsregistereintrag verwende. Dieses Programm folgt nämlich der aktuellen Rechtsgrundlage.
Thema: Gewerbeabmeldung bei Krankheit
pmcolonia

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RE: Gewerbeabmeldung 05.11.2009 19:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Alles gut und schön. Angreifbar.

bin ich weniger angreifbar, wenn ich lediglich auf Wunsch der Angehörigen ein Gewerbe abmelde. Ich denke da z.B. an Übergangslösungen gerade in Bezug auf Erlaubnisse. Zuletzt hatten wir dies wohl im Versicherungsrecht. Wer bis zu einem bestimmten Tag bereits dieses Gewerbe angmeldet hatte, dem wurde etwas Positives eingeräumt.

Nun wird unser Kranker plötzlich wieder gesund. Er stellt fest, dass sein Betrieb abgemeldet ist. Er erklärt uns, dass ihm durch die Abmeldung ein Schaden entstanden ist und fragt nach der Rechtsgrundlage für die Abmeldung durch den nicht authorisierten Angehörigen.

Da bin ich dann gespannt, wie die Freunde der Abmeldung von amtswegen oder durch den Angehörigen dies aus der Welt schaffen wollen.

Nein, es gibt ein offizielles Instrument. Da der Komapatient seine Dinge nicht selbst regeln kann muss! vom Gericht ein offizieller Handlungsberechtigter bestellt werden. Nur so ist das Ding sauber und nur so kommt man nicht in Schwierigkeiten.
Thema: Gewerbeabmeldung bei Krankheit
pmcolonia

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04.11.2009 19:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Menschlich betrachtet kann ich dem Weg zustimmen. Rechtlich betrachtet ist der vorgeschlagene Weg nicht ganz unbedenklich. Also eine ordentliche Bevollmächtigung - und sei es ein Beschluss des Gerichtes - würde ich schon fordern.

Mit von amtswegen kann ich mich überhaupt nicht anfreunden, denn nur weil der Patient zur Zeit nicht ausüben kann, ist keine Abmeldung erforderlich. Wenn er tatsächlich! und damit auch willentlich! aufgegeben hat!, dann kann ich von amtswegen abmelden.
Thema: Anmeldung einer Limited
pmcolonia

Antworten: 14
Hits: 13.695
04.11.2009 19:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Logisch erscheint mir das Ganze aber nicht.

Wenn wir eine deutsche GmbH haben, dann wird die GmbH im HR am Hauptsitz eingetragen. Alle Zweigstellen werden am Sitz der Hauptniederlassung eingetragen.

Warum wird dann bei einer ausländischen jur. Person anders verfahren?
Thema: GmbH - Probleme mit dem Sitz der Betriebsstätte
pmcolonia

Antworten: 16
Hits: 15.518
04.11.2009 19:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Da haben wir wieder das Problem mit dem "von amtswegen". Abmelden ja, unter ganz konkreten Bedingungen, Anmelden keinesfalls.

Wenn es in dem Bezirk des zuständigen Handelsregister keinen Betriebssitz gibt, dann wird meines Wissen die Firma zwangsweise im HR gelöscht.

Wenn also jemand nachweisen kann durch konkrete Ermittlungen vor Ort, dass die Firma dort nicht ansässig ist, dann würde ich dies sicherlich dem HR mitteilen und dann erledigt sich das Problem ziemlich schnell.
Thema: Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis
pmcolonia

Antworten: 8
Hits: 23.372
23.10.2009 19:37 Forum: Gewerberecht


Wenn es denn ein einheitliches Berufsbild für diese Tätigkeit gibt, dann sollte das dem Gesundheitsamt bekannt sein. Denn genau dieses Amt hat dann die Tätigkeit zu überwachen. Wird die Überwachung von dort geleistet, dann zieht § 6 GewO und aus die Maus mit § 14 GewO.

Also warum sich den Kopf zerbrechen, wenn mir jemand - vielleicht auch zuständigkeitshalber - die Antwort geben kann.

Ist dies kein Beruf, der vom Gesundheitsamt überwacht wird, dann aus die Maus mit § 6 GewO und § 14 GewO zieht wieder.
Thema: Widerruf Schankwirtschaft, Betriebsschließung unzulässig?
pmcolonia

Antworten: 23
Hits: 34.395
23.10.2009 19:14 Forum: Gaststättenrecht


Aufgrund des Umstandes, dass der Kollege Rixinger dieses Thema erneut angeht, bin ich eigentlich der Meinung, dass er mit seinen Bedenken vollkommen Recht hat.

Die Argumentation des von mir sehr geschätzen Kollegen Kramer-Cloppenburg ist auch nicht ohne, jedoch bin ich der Auffassung, dass die getroffene Aussage in Bezug auf § 35 7 a GewO hier über den eigentlichen Sinngehalt hinausgeht.

§ 35 7 a GewO verbietet die Anwendung von § 35 doch nur dann, wenn eine andere, spezielle Regelung existiert. Seit der Änderung des GastG kann jedermann ohne! Erlaubnis alkoholfreie Getränke ausschenken. Das ist z.B. in den sogenannten türkischen Vereinslokalen so üblich. Da wird durchaus auch kein Alkohl ausgeschenkt.
Also gleich zu unterstellen, alkoholfreie Getränke gehen nur mit alkoholischen Getränken einher, ist etwas zu hoch gegriffen. Also kann ich auch nicht von einem einheitlichen Betrieb ausgehen.
§ 15 GastG bezieht sich auf die "erlaubnispflichtige" Gaststätte, da auch nur hierzu eine Erlaubnis nowendig ist. Folglich kann auch § 15 GastG keinen § 35 GewO ersetzen und ist erst recht auch keine spezialgesetzliche Vorschrift, die die Anwendbarkeit des § 35 GewO auschließt.

Folglich neige ich dazu der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Kollegen Rixinger folgen zu wollen.
Thema: Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH
pmcolonia

Antworten: 8
Hits: 15.796
22.10.2009 12:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ein freundlichen guten Morgen aus dem wachen Köln,

Irgendwie frage ich mich, warum eine Firma von AG auf GmbH oder umgekehrt wechselt, wenn denn doch alles gleich bleibt. Also, es ändert sich nicht nur die Endung!

Die Argrumentation mit der neuen HR-Nummer ist zutreffend. Neue HR-Nummer = neue Firma.
Thema: Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH
pmcolonia

Antworten: 8
Hits: 15.796
21.10.2009 15:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich würde in diesem Zusammenhang mal das Umwandlungsgesetz zu Rate ziehen wollen. Dieses Gesetz befasst sich gerade mit dieser Materie.

Andere Frage, hat die neue Gesellschaft eine neue HR-Nummer bekommen?
Thema: Gewerbeanmeldung einer Ltd. & Co. KG
pmcolonia

Antworten: 5
Hits: 5.291
31.08.2009 17:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wobei wir wieder bei der alten Frage sind, melde ich überhaupt ein CoKG an oder nur den wirklichen Gewerbetreibenden.
Thema: Anzeigepflicht bezüglich Verlegung des Betriebs nicht nachgekommen - Bußgeldverfahren
pmcolonia

Antworten: 36
Hits: 42.596
28.08.2009 11:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Naja, aus 1.000 Euro werden 2.000 Euro und aus 2.000 Euro 4.000 Euro und so fort.

Wenn er nicht zahlt, dann brummt er, wie Kollegen hier schon nachlesbar niederlegten, auf Staatskosten ein paar Tage ab. Irgendwann wird jedem das Ding zu teuer. Der wird sich schon äußern.
Thema: Auskunft aus dem GZR - GmbH & Co KG
pmcolonia

Antworten: 3
Hits: 6.715
25.08.2009 19:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Naja, geht schon so, aber pervers ist das trotzdem. GZR = Gewerbezentralregister.

Im Gewerberecht kann die CoKG nicht Gewerbetreibender sein, aber in das Register der Gewerbetreibenden wird die CoKG als Gewerbetreibender eingetragen bzw. Auskunft daraus erteilt.
Das soll jemand dann noch verstehen. Das ist alles irgendwie krank.
Thema: Privatwohnung als Verkaufsstelle
pmcolonia

Antworten: 6
Hits: 6.464
25.08.2009 19:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


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