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Autor Beitrag
Thema: Anmeldung einer Limited
Bresgen

Antworten: 14
Hits: 13.695
06.11.2009 13:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@OJ Neuss

Liebster Kollege,

den unterschlage ich keineswegs.
Der ist gerade als Ersatz für meine Kollegin, die seit 15. September in Mutterschutz ist, gekommen.
Theoretisch befindet er sich seit dem 01.11.2009 auf der Stelle.
Praktisch ist er aber immer noch dauernd bei seinem ehemaligen Bereich, Asylangelegenheiten im Sozialamt tätig (sprich er muss dort dauernd Rede und Antwort stehen für die Kollegen, die nicht Bescheid wissen, der Neue dort kommt ab 01.12.) .
Zusätzlich muss er ja auch noch eingearbeitet werden, wenn die Kundschaft einen mal dazu kommen lässt.
Genau genommen mache ich also sogar drei Stellen: die zwei bisherigen, alle Buchstabenbereiche abdeckend, plus die zusätzliche Einarbeitung.

Ich schätze, das wird noch eine ganze Weile dauern, bis das hier mal wieder einigermaßen normal läuft.
Es ist ja auch nicht so, dass man mal Luft holen könnte, die Leute turnen hier ja nicht nur live rum, das Telefon klingelt ja auch noch Dauerfeuer.
Das werden die Kollegen, die auch von den Meldungen über Auskünfte bis zu Erlaubnissen und Widerrufen alles bearbeiten müssen (falls es so eine Konstellation noch woanders gibt) , mit Sicherheit auch kennen.

Insofern bleibe ich zur Zeit bei Ein-Frau-Vorstellung.

Sonnige Grüße aus Euskirchen (muss gleich mal testen, ob die Temperatur draußen auch hält, was die Sonne verspricht oder ob der Wind wieder so eisig ist)
Thema: Anmeldung einer Limited
Bresgen

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06.11.2009 12:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@pmcolonia

Genau wie befürchtet, ist das HB-Männchen.
Ich habe hier seitens der Datenverarbeitungszentrale die Version im Mai gar nicht erst aufgespielt bekommen mit der Begründung, dass innerhalb der nächsten Wochen schon direkt eine neue Version kommen sollte und der immense Aufwand, alle anhängenden Kommunen doppelt zu verarzten, vermieden werden sollte.
Da die angekündigte kurzfristige Änderung mal wieder Monate gedauert hat, hatte sich das Ganze eigentlich mal wieder erledigt, sprich, es hätte sehr wohl aufgespielt werden können.

Die neueste Version ab 31.10.2009 bekomme ich nach gestriger Information mit derselben Begründung wieder nicht aufgespielt, da bereits zum Dezember 2009 wieder eine neue Änderung angekündigt sein soll.

Mir ist es inzwischen auch egal.
Hauptsache ich habe ein laufendes Programm.
Da hier inzwischen ohnehin jeder Gewerbetreibende tun und lassen kann, was er will, dank Bürokratieabbau, Mittelstandsentlastungsgesetz, Europäischen Dienstleistungsrichtlinien etc. und ich nach wie vor Alleinturner auf zwei Vollzeitstellen bin und hier von morgens 7.00 Uhr bis abends 6.00 Uhr Akkord arbeite ohne jemals Land zu sehen, wüsste ich nicht, wo ich noch Zeit hernehmen soll, um die Aufgaben wahrzunehmen, die meiner Meinung nach anderen Behörden zuzuordnen sind.

Jetzt versuche ich mal, den Papierberg auf meinem Tisch, der sich bei dem Wahnsinn heute morgen wieder zusätzlich angehäuft hat, durchzunummerieren und werde dann heute nachmittag frustriert ins Wochenende entschwinden.

In diesem Sinne
den Anderen Ein schönes Wochenende
seufz
Thema: Anmeldung einer Limited
Bresgen

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06.11.2009 07:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Lieber Kollege,

ich weiß nicht, welche Version Sie aufgespielt haben, falls wir dasselbe Programm haben.
Meine Version ist von Ende April 2009 (SP 0 FP 2) , eine neuere Version habe ich bis jetzt nicht erhalten und werde ich von unserer Datenverarbeitungszentrale auch vor dem nächsten Jahr nicht erhalten, wie mir gestern noch aus organisatorischen Gründen mitgeteilt wurde.

Aber ich hatte erst Mitte September noch eine Eingabe einer solchen Firma.
Und da ich nicht ausl. juristische Person auswähle, sondern das ebenfalls vorhandene Merkmal Ltd. war die Eingabe auch mit der Handelsregistereintragung des für Euskirchen zuständigen Amtsgerichtes Bonn durchführbar.

Was die Eintragung der deutschen Firma angeht, stimme ich Ihnen zu, hatte ich ja auch bereits vorher gesagt. Aber ich trage nur deshalb das AG der Hauptniederlassung ein, weil dies inzwischen im Handelsregister so geregelt wurde.
Da die Änderung bezüglich der Eintragungen im Handelsregister in Deutschland was Limiteds angeht aber noch nicht existiert, trage ich hier auch weiterhin die deutsche Eintragung ein.

Freundliche Grüße aus Euskirchen
Thema: Anmeldung einer Limited
Bresgen

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05.11.2009 07:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die Änderung in den Vorschriften der Handelsregister, dass die Zweigniederlassungen nur beim Amtsgericht der Hauptniederlassung eingetragen werden, existiert ja so lange auch noch nicht.
Vorher wurden auch die inländischen Zweigniederlassungen beim Handelsregister der jeweiligen Zweigniederlassung eingetragen.

Eine Änderung, dass die Limiteds nur noch bei der Hauptniederlassung eingetragen werden, exisitiert meines Wissens noch nicht.
Somit habe ich eine real existierende Handelsregistereintragung eines hiesigen Gerichtes. Warum soll ich diese nicht verwenden dürfen bzw. sogar müssen? Welchen Sinn hat diese Eintragung dann?

Natürlich ist die Limited mit Löschung im Register in Cardiff nicht mehr existent. Aber ist das dann nicht die Aufgabe des Amtsgerichtes der Zweigniederlassung in Deutschland, dieses nachzuhalten und entsprechend zu reagieren?
Automatisch erfahren wir von einer Löschung in Cardiff sowieso nicht.
Und ich habe keine Zeit, auch noch dieses ständig nachzusehen, sowas ist bei einer Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Vorstellung einfach nicht drin !


Warum die Eintragungen der Zweigniederlassungen nach wie vor in Deutschland stattfinden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber wenn schon eine Eintragung stattfindet, sehe ich keine Veranlassung, diese nicht einzutragen.

Freundliche Grüße aus Euskirchen
Thema: Anmeldung einer Limited
Bresgen

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RE: Anmeldung einer Limited 03.11.2009 16:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Roesje,

ich habe zwar ein anderes Gewerbeprogramm, aber die Frage kann ich trotzdem beantworten.
In die Anmeldung wird nur die hiesigen Handelsregistereintragung eingetragen und mit ausgedruckt.

Wir haben bei unserem Programm ein zusätzliches Feld für Notizen, da vermerke ich mir die Daten über die ausländische Handelsregistereintragung als interne Information, diese wird nicht ausgedruckt.

Freundliche Grüße aus Euskirchen
Thema: Spaß für zwischendurch
Bresgen

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RE: Tupperware 02.11.2009 12:03 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Applaus
Vielleicht auch unter Bestattungswesen !
Thema: Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH
Bresgen

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22.10.2009 13:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Nun, die Änderung von GmbH in AG oder umgekehrt wird wohl mal wieder steuerrechtliche Gründe haben !

Tatsache ist jedenfalls, dass beides juristische Personen sind und es sich somit um die gleiche Rechtsform handelt !
Thema: Ummmeldung oder Ab-/Anmeldung bei Umfirmierung von AG auf GmbH
Bresgen

Antworten: 8
Hits: 15.796
22.10.2009 07:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein verschlafenes Hallo aus Euskirchen,

wenn eine AG in eine GmbH geändert wird, ändert sich nicht die Rechtsform - beides ist eine juristische Person, die Endung ist nur unterschiedlich !

Aber: wenn sich die Handelsregistereintragung ändert, also eine andere Nummer, anderes Handelsregister oder beides erhält, ist es eine andere Firma und daher muss dann die alte Firma abmelden und die neue Firma anmelden.

Über eine Ummeldung ist der Fall in keinem Fall zu regeln.
Die geht nur bei Änderung einer Tätigkeit oder Verlegung der Betriebsstätte innerhalb derselben Stadt.

Wenn die Handelsregistereintragung dieselbe bliebe, also dieselbe HRB-Nummer und dasselbe Amtsgericht, würde es sich quasi um eine Namensänderung handeln. Da diese gewerberechtlich nicht meldepflichtig sind, wäre es nur von Amts wegen im PC im Gewerberegister zu berichtigen.

aus Euskirchen
Thema: Spaß für zwischendurch
Bresgen

Antworten: 486
Hits: 496.047
13.10.2009 11:56 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Applaus Ritter der Schwafelrunde ist schön, das muss ich mir merken, davon gibt es bei uns einige ! Huepf1
Thema: Neues Forum
Bresgen

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08.10.2009 12:40 Forum: Gewerberecht


Kopfkratz Aha, und warum haben wir dann mails von ihm erhalten, dass dieses Forum eröffnet wurde ?
Ist schon ein wenig merkwürdig.

Ich nutze auch migewa, hatte aber bis jetzt leider noch keine Zeit, mich mit der eigentlichen Firma, die dieses Produkt vertreibt, bezüglich des Forums in Verbindung zu setzen. Mir kam das jedenfalls auch ein wenig seltsam vor, auch unter anderem wegen der Angaben zum Verbreitungsgebiet von migewa. Kopfkratz

Mal sehen, was sich da noch tut.
Ich werde auch weiterhin hier aktiv sein (sofern meine Zeit dafür reicht), aber ein Forum zum Besprechen von Anwenderproblemen des erwähnten Produktes wäre schon nicht schlecht und ist auch seit Jahren von der eigentlichen Firma schon geplant, konnte aber bisher aus Zeit- und Personalgründen nicht verwirklicht werden.

Freundliche Grüße aus Euskirchen

Edit: da haben wir ja mal wieder schön synchron gepostet, wie heißt es doch so schön: zwei Dumme - ein Gedanke
Thema: Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG
Bresgen

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Hits: 46.440
06.08.2009 12:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@Civil Servant

Sie Glücklicher, mir in meiner hier 17jährigen Dienstzeit schon einige, leider. Auch in den tollsten Konstellationen, nicht nur Verwaltungs-GmbHs.
Wollen wir tauschen?
Thema: Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG
Bresgen

Antworten: 11
Hits: 46.440
RE: Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG 05.08.2009 12:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Frau Kühling,

ich fürchte, eine unkomplizierte Lösung gibt es nicht.
Eine GmbH & Co. KG ist leider genauso eine Personengesellschaft wie eine KG oder eine OHG.
Das bedeutet, auch hier muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen, in Ihrem Fall dann alle 3 bzw. alle 5 Gesellschafter.
Einziger Trost - jede Meldung kostet auch einzeln die Verwaltungsgebühr.

Sonnige Grüße aus Euskirchen
Thema: Postadresse für selbständige Polen
Bresgen

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Hits: 24.147
29.07.2009 11:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@Kira
Das zeigt mal wieder wunderbar, wie sehr es immer auf den Einzelfall ankommt.
Wie problemlos es bei uns klappt, habe ich ja beschrieben.
In den anderen Fällen wird es nur über die Wohnungsanschrift der Gewerbetreibenden gemeldet. Da hängt es dann immer sowohl von den Sprachkenntnissen als auch vom Mitwirkungswillen ab, wie das mit späterem Schriftverkehr klappt. Da habe ich auch genug deutsche Gewerbetreibende, die z.B. gegen Schreiben des Finanzamtes immun sind.
Mit Hauptzollamt bei uns besteht keine derartige Vereinbarung, die wollen noch nicht einmal mehr Durchschriften der Meldungen. Bei denen hier ist soviel zusammengelegt und umorganisiert worden, das gibt bei denen zu viel Chaos. Die schließen sich dann immer mit dem Finanzamt kurz und dann kommen hinterher die Anfragen an uns.
Thema: Postadresse für selbständige Polen
Bresgen

Antworten: 18
Hits: 24.147
29.07.2009 11:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@Kira

Wie gesagt, das Problem stellte sich bei uns bisher noch nicht.
Für Gewerbeuntersagungen ist bei uns die Kreisverwaltung zuständig.

Aber das Problem würde sich bei uns eh nicht ergeben, da unser bulgarischer Dienstleister einen Mietvertrag mit dem Eigentümer seiner Anschrift und den Gesellschaftern der GbR hatte, dass diese dort ein Büro gemietet haben. Damit wäre auch die Zustellung unter dieser Anschrift richtig.

Die anderen sind alle unter ihren eigenen Wohnungsanschriften gemeldet.

Haben Sie denn zur Zeit überhaupt ein solches Problem oder denken Sie bereits vorausschauend, was in Zukunft passieren könnte?
Thema: Postadresse für selbständige Polen
Bresgen

Antworten: 18
Hits: 24.147
29.07.2009 11:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@Kira
Hatten wir bisher noch kein Problem in dieser Richtung, sprich, der Bevollmächtigte (also der "Dienstleister"Augenzwinkern hat direkt auf einen Anruf hin gespurt und ist mit den erforderlichen Meldungen und Unterlagen vorbeigekommen, daher kamen wir bisher noch nicht in die Verlegenheit.

Wir haben aber hier einen Steuerberater, der nicht funktioniert.
Der lässt sich immer von allen Klienten vorab eine Vollmacht ausstellen, schickt uns dann unvollständige Unterlagen zu, lässt sich dutzende Male anschreiben und reicht sie doch nicht ein.
Da ist uns der Kragen geplatzt. Jetzt wird direkt das erste Schreiben, das er erhält, in dem die ihm bereits seit Jahren bekannten fehlenden Unterlagen aufgeführt sind, auch gleichzeitig dem Gewerbetreibenden zugesandt, bzw. dieser wird informiert, dass der Steuerberater ein Schreiben mit dem und dem Inhalt erhalten hat und dass er sich bitte darum kümmern soll, dass wir die Unterlagen erhalten. Klappt so ganz gut, da die Gewerbetreibenden mit einem entsprechenden Kragen dorthin gehen, feststellen, dass dies an ihm abtropft und dann selbst die Unterlagen einreichen. Wobei sie dann erstaunt feststellen, dass eine derartige Meldung innerhalb von 5 Minuten erledigt ist und sie dies hätten locker selbst machen können.


P.S.: Kleiner Tipp noch am Rande:
Wenn Sie Zitate aus anderen Beiträgen verwenden, diese bitte auch als solche kennzeichnen.
Also entweder: Zitat von ... : " Text"
oder vorher nicht über den Antwort-Button sondern über den Zitat-Button gehen.
Wenn dann der ganze Text erscheint, einfach das rauslöschen, was nicht benötigt wird, der Rest erscheint dann in diesen schönen Kästchen, die Sie sicher bereits in dem einen oder anderen Beitrag gesehen haben.
Thema: Postadresse für selbständige Polen
Bresgen

Antworten: 18
Hits: 24.147
29.07.2009 08:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei uns wird das auch vom Einzelfall abhängig gemacht.

Wir haben einen Bulgaren, der den Schriftverkehr und dergleichen für "seine Jungs" erledigt und auch die Organisation hinsichtlich der Baustellen etc.
Auf den können wir uns verlassen, der kommt immer die Meldungen vornehmen, schleppt auch immer die ganzen Bulgaren dieser GbRs persönlich mit an.(Sieht dann immer toll aus vor meinem Büro, wenn da 8 Bulgaren auf einmal sitzen, je nachdem, wo genau die herkommen, etwas finsterer Eindruck - da kommen dann schon mal Kollegen rein oder rufen besorgt an, ob bei mir noch alles in Ordnung ist oder ob ich Hilfe benötige, weil mein Büro so belagert aussieht )
Da haben wir ohne Probleme seine Anschrift als Betriebsstätte nehmen können (die Bulgaren wohnen übrigens auch alle hier) . Es klappt problemlos, auch mit dem Finanzamt, Hauptzollamt usw. , die kennen den auch schon alle, er ist auch immer ganz gestresst, weil alle was von ihm wollen.


Es gibt aber auch Leute, bei denen machen wir das nicht, weil man schon bei der ersten Vorsprache merkt, dass die überhaupt keine Ahnung von "Ihren Mandanten" haben und auch gar keinen Draht zu denen. Da melden wir dann auf die Wohnungsanschrift der "Handwerker" an, das klappt auch ganz gut. Meistens kommen die sogar danach dann auf einmal alleine, wenn man sie in einer Angelegenheit anschreibt, weil sie auf einmal doch genug Deutsch können.


Wir haben auch schon einmal eine Steuerberater- / Unternehmensberaterkanzlei gehabt, die für deutsche Firmen die Betriebsanschrift war. Als das dann in die Hose ging (sprich weiterer Schriftverkehr wurde nicht beantwortet, Post von Finanzamt etc. kam nie an) , haben wir uns geweigert, weitere Anmeldungen auf diese Anschrift anzunehmen. Ging dann nach einigen hitzigen Gesprächen auch.


Ist manchmal eine Sache des Durchsetzungsvermögens, sprich, wer hält am längsten in solchen unerfreulichen Gesprächen stand. Find ich auch nicht so prickelnd, die hängen mir auch immer den ganzen Tag nach. Da versuche ich mich dann mit so schönen Sachen aus dem offtopic fun Bereich wieder aufzuheitern.


Richtig können beide Wege sein, je nach Einzelfall.
Das sind ja alles die sog. Handwerker (also Holz- und Bautenschutz, Trockenbau usw.), die ja alle außer Haus auf Baustellen tätig sind und keine Ladenlokale haben. Der Schriftverkehr läuft halt immer entweder über die Wohnungsanschrift und die bearbeiten ihn entweder selbst oder bringen ihn zu so einem "Dienstleister", oder aber er läuft direkt über einen solchen "Dienstleister".
Man kann ja auch als Alternative die Anmeldung, also die Betriebsstätte über die Wohnungsanschrift laufen lassen und dann als interne Notiz im PC eingeben, dass der Schriftverkehr ausschließlich an den "Dienstleister" geschickt werden soll. Mit einer Vollmacht des Gewerbetreibenden wäre das ja auch kein Problem. Das einzige Problem in diesem Fall wäre, dass die dann auch den anderen Behörden entsprechend Bescheid geben müssten, da diese Notiz ja nicht auf der Gewerbemeldung und somit auch nicht in den Durchschriften auftaucht. Aber ein bißchen Eigeninitiative des Gewerbetreibenden müsste ja wohl möglich sein.


Sonnige Grüße aus Euskirchen
Thema: Spaß für zwischendurch
Bresgen

Antworten: 486
Hits: 496.047
29.07.2009 08:28 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


@ve-ru

Mit oder ohne Spruch ?
Thema: Spaß für zwischendurch
Bresgen

Antworten: 486
Hits: 496.047
29.07.2009 07:50 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


@ve-ru
verwirrt In echt ? Und ich dachte, ich hätte das Bild genau inspiziert !
Aber der Satz mit der coolen Sau stimmt doch dann erst recht ! Applaus
Thema: Spaß für zwischendurch
Bresgen

Antworten: 486
Hits: 496.047
29.07.2009 07:25 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Applaus Da gewinnt der Begriff "coole Sau" doch gleich eine wundervolle Bedeutung !
Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet...
Bresgen

Antworten: 291
Hits: 248.621
17.07.2009 09:08 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Zitat:
Original von ramm
Männer sind FEIGE


Die werden das allerdings als "mitfühlend" bezeichnen !!
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