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Thema: Bewacherregister /Fehler |
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Abmelden funktioniert bei den Bewachungsunternehmen noch nicht. Die Fa. kam extra mit ihrem Laptop zu uns, damit ich ihm auch glaube. Abmelden geht nur über die Behörde!
Bei uns wurden 3 gleiche Person erfasst und durch das Unternehmen dann gelöscht. Bei der erneuten Neuerfassung durch das Unternehmen und Freigabe der gleichen Person (Wohnort und Erlaubnisbehörde gleich) kommt ein Dublettenhinweis mit dem Vermerk "Es liegt ein Beschäftigungsverbot" vor!
Wurde aber von uns gar nicht abgelehnt, sondern nur vom Unternehmen gelöscht, da dreifach falsch erfasst!
Und ich bekomme das "Beschäftigungsverbot" gar nicht heraus, weil es hierfür gar keine Funktion gibt! Und ich auch nicht eingetragen habe! Oder ich habe etwas übersehen
Gruß
G. Schneider
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Thema: Beginn GmbH & Co.KG |
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Hallo zusammen,
ab wann besteht die GmbH & Co.KG? Mit Eintragung im Handelsregister? Eintragungsdatum = Beginndatum Gewerbeanmeldung?
Ein Steuerberater hat hier mit Beginndatum 13.03.2013 eine GmbH & Co.KG angemeldet. Zu diesem Datum wurde die GmbH & Co.KG auch im Handelsregister neu eingetragen. Vorher bestand die Firma noch nicht bzw. es bestanden zwei separate Einzelfirmen, die dann in die GmbH & Co.KG einflossen.
Nun möchte der Steuerberater eine Abänderung der Gewerbemeldungen auf den 01.01.2012. Aber zu diesem Zeitpunkt bestand noch keine GmbH & Co.KG!
Gruß
G. Schneider
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Thema: Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? |
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Hallo zusammen,
ich muss jetzt auch nochmals nachfragen:
Bei uns möchte eine ägyptische Einzelfirma, die in Damaskus im Handelsregister eingetragen ist (Nachweise wurden vorgelegt) eine Zweigstelle eröffnen. Gewerberäume sind vorhanden (Pachtvertrag wurde vorgelegt), allerdings wohnt der Inhaber in Ägypten und ist nur hin und wieder hier in der Firma. Er hat einen Bevollmächtigten benannt, der hier in Deutschland seine Geschäfte leiten wird.
Ist eine Anmeldung gewerberechtlich möglich???
Vielen Dank.
Gruß
G. Schneider
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Thema: Ingenieur - Gewerbe Ja/Nein |
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Hallo zusammen,
folgende Anfrage bei uns ob anzeigepflichtig oder nicht:
"Meine Tätigkeit nennt sich : "Ingenieurbüro für Wassergesundheit"
Das Tätigkeitsfeldbesteht aus: Beratung für die Installation von Trinkwasseranlagen, Entnahme von Wasserproben, Organisation der Laboranalyse"
Ich würde das unter die freien Berufe fallen lassen und damit nicht anzeigepflichtig.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank.
Gruß
G. Schneider
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Thema: durch Insolvenzverfahren aufgelöst - Abmeldung |
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aber nochmals kurz für mein Verständnis
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine GmbH & Co.KG, welche jetzt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst wurde.
Wurde allerdings noch nicht gelöscht im Handelsregister!
Diese Fa. gibt es also jetzt nicht mehr und es ist auch kein Vermögen mehr vorhanden?
d.h. es muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen
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Thema: durch Insolvenzverfahren aufgelöst - Abmeldung |
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Hallo zusammen,
im Handelsregister wurde eingetragen:
Durch Beschluss des AG wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahren über ihr Vermögen aufgelöst.
D.h.? Besteht die Fa. nun nicht mehr und muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen?
Vielen Dank.
Gruß
G. Schneider
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Thema: Tanzschule - Gewerbe? |
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Hallo zusammen,
hat mir einer den Text vom Kommentar Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3,5 sowie 6 Rd. 17!
Hab ich leider nicht!
Gruß
G. Schneider
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Thema: Vermüllung der Umwelt durch Diskothekengäste |
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Hallo Kollege Boshamer und alle anderen auch
wissen sie evtl. wo ich das genau Urteil vom OVG Münster finde? Evtl. Az.???
Bei uns ist derzeit auch ein Fall anhängig u. nur mit Auflage in der Gaststättenerlaubnis kommen wir hier nicht weiter!
Hab aber bis jetzt kein brauchbares Urteil gefunden!
Gruß
G. Schneider
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Thema: Aufstellung Warenautomat - unselbständige Zweigstelle??? |
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Hallo zusammen,
bei uns hat heute einer eine Gewerbeanmeldung für die Aufstellung eines Warenautomates in einem Fitness-Studio, als eine unselbständige Zweigstelle abgegeben. Ich bin allerdings der Meinung, dass alleine die Aufstellung eines Warenautomates keine unselbständige Zweigstelle darstellt. Beim Hauptsitz ist sein Gewerbe angemeldet.
Wie seht ihr das??? Anmeldung ja oder nein??
Gruß
G. Schneider
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Thema: Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO |
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Hallo zusammen,
unser hiesige Gewerbeverein hat hier einen Antrag auf Festsetzung als Messe für Ihre Gewerbeschau an einem Sonntag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestellt. Die Gewerbeschau findet in einem Gewerbegebiet statt. Dabei sollen 40 dort ansässige Firmen sich "hinter die Fassade schauen lassen" mit entsprechendem Rahmenprogramm wie Hüpfburgen, Catering, Showbühnen, etc.
Wie sieht es mit der Festsetzung aus? Als Messe würde ich es nicht bezeichnen, eher noch als Ausstellung nach § 65 GewO.
Allerdings könnte man es auch als Leistungsschau sehen u. da sind die Voraussetzungen nach § 65 GewO nicht erfüllt.
Könnte mir evtl. jemand weiterhelfen?
Gruß
G. schneider
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Thema: Mobiler Imbisswagen |
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Hallo zusammen,
bei uns stellt sich folgendes Problem dar:
XY stellt bei uns auf Privatgelände einen Imbisswagen auf, 1 - 2 x die Woche während des Öffnungszeiten des Ladens. Weiterhin hat er noch 2 andere Standorte in anderen Gemeinden. Dort stellt er den Wagen ebenfalls 1 - 2 x pro Woche auf. XY wohnt nicht bei uns in der Stadt.
Die Stadtverwaltung des Wohnortes von XY stellt sich nun quer ihm eine Reisegewerbekarte auszustellen, da die der Meinung sind, er müsse seinen Imbisswagen bei der jeweiligen Gemeinde des Standortes als stehendes Gewerbe anmelden, da er ja einen festen Vertrag mit den Vermieter hätte! Wir sehen das anders u. nach mehrmaligen Telefonaten mit dem Sachbearbeiter des Wohnortes kommen wir nicht weiter. Sie stellen im keine Reisegewerbekarte aus.
So nun die Frage, falls wir XY hier bei uns als unselbstständige Zweigstelle anmelden würden (was ja so nicht richtig ist), dann müsste ja aber der Hauptsitz ebenfalls am Wohnort sein u. dieser dort angemeldet werden. Oder aber wir melden hier ein Reisegewerbe an ohne Reisegewerbekarte. Aber das müsste doch auch am Wohnort geschehen, oder???
Habt ihr mir hier evtl. ein Kommentar dazu???
Vielen Dank.
Gruß
G. Schneider
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Thema: Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter |
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Hallo zusammen,
wir führen hier im Ort eine Musterhausausstellung. Die einzelnen Firmen der Musterhäuser sind bei uns gewerblich angemeldet. Nun arbeiten in den Musterhäuser verschiedene Handelsvertreter, die alle (oder zumindest fast alle) an ihrem Wohnort ein Gewerbe als Handelsvertreter angezeigt haben. Unsere Steuerabteilung ist nun der Ansicht, dass sich die Handelsvertreter der einzelnen Musterhäuser bei uns als unselbstständige Zweigstelle anmelden sollten.
Nach § 42 Abs. 2 GewO ist eine gewerbliche Niederlassung nur vorhanden, wenn der Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt. Als Raum genügt eine bestimmbare Fläche, bei dem z.B. Kundengespräche, Büroarbeiten und Telefonate durchgeführt werden. Dies würde also demnach so zutreffen. Allerdings ist die Zurverfügungstellung des Musterhauses eine freiwillige, widerrufliche Leistung der Musterhausfirma.
Wir sind hier geteilter Meinung ob wir eine Anzeigepflicht durchsetzen können.
Über Meinungen hierzu wäre ich dankbar.
Gruß
G. Schneider
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