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Autor Beitrag
Thema: Zimmervermietung...
Renate Jacob

Antworten: 11
Hits: 30.244
09.07.2015 07:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn sie diese eine Wohnung auf Dauer an die "Dame" vermietet und keine anderen Leistungen dazu erbringt, ist es kein Gewerbe. Im Gegensatz zu der Tätigkeit ihrer Mieterin.


Renate Jacob
Thema: 1000-Jahr Feier
Renate Jacob

Antworten: 5
Hits: 9.941
26.06.2015 10:34 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


... und dass man dabei auch manchmal der eigenen Gemeinde einen Festsetzungsbescheid erteit, ist ganz normal. Das mache ich jährlich zum Stadtfest und zum Weihnachtsmarkt.

Renate Jacob
Thema: Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen
Renate Jacob

Antworten: 70
Hits: 725.824
04.05.2015 10:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Noch mal zu Abmeldung von Amtswegen.
Betrieb ist eindeutig eingestellt. Firmeninhaber ist weg, es kann nicht mehr zugestellt werden.
Wieso fertigt ihr dazu eine Verfügung ? Abgemeldet, auch von Amts wegen ,wird doch mit dem vorgeschriebenen Formular, das dann in den gesetzl. Verteiler kommt.
In dem Fall, wo der Inhaber noch greifbar ist, müsste er die erzwungene Abmeldung ja auch mit einem Formblatt machen.


Renate Jacob
Thema: Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art
Renate Jacob

Antworten: 5
Hits: 32.018
19.03.2015 13:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ablehnen können wir das nicht aber wir können die Tätigkeit im Gespräch mit dem Anmelder vor Ort etwas konkretisieren, das ist dann wohl erlaubt.
Ansonsten sollte das STLA sich eben mal mit den Registerführenden beim Registergericht unterhalten.


Renate Jacob
Thema: Honoraranlageberatergesetz
Renate Jacob

Antworten: 0
Hits: 4.436
Honoraranlageberatergesetz 19.06.2014 13:37 Forum: Fragen zur Bedienung



Wie wird das denn nun mit diesem Gesetz, das am 01.08.2014 in Kraft tritt ?
Weiß das vielleicht schon jemand ?

Wenn wir dann aus dem Urlaub kommen, geht's ja irgend wie los.

Macht mich also mal bitte schlau --

Danke


Renate Jacob
Thema: Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung?
Renate Jacob

Antworten: 14
Hits: 120.078
27.03.2014 14:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Roesje,
da hat Regina Runge zu Recht Bauchschmerzen.
Eine Gewerbeanmeldung ansich ist weiter nichts als eine einseitige Willenserklärung.
Kommt die nicht, basteln wir einen VA, wir verlangen damit eine bestimmte Handlung, also die Gewerbeanzeige.
Gibt es keine Reaktion, können wir dann mit Zwangsmitteln arbeiten, aber das kann eigentlich nur Zwangsgeld sein und das kann ich so lange und so oft anwenden, bis der Betroffene es kapiert. Eine Ersatzvornahme kommt hier nicht in Frage.

Wichtig dabei ist, dass wir den Tatbestand der wirklicih ausgeübten Gewerbetätigkeit auch nachweisen können.

Was heißt bei euch in Niedersachen SOG ?


Eine schönen Restdonnerstag wünscht


Renate Jacob
Thema: mobiler Imbiss - Büro - Zubereitung der Speisen woanders
Renate Jacob

Antworten: 4
Hits: 7.260
24.03.2014 14:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Mal noch ne ganz andere Frage.
Steht der Imbisswagen immer an der gleichen Stelle oder fährt er wirklich damit rum und braucht deshalb eine Reisegewerbekarte ?
Dann ist es ggf. nur ein stehendes Gewerbe mit einer zusätzlichen Post (Büroadresse)

Renate Jacob
Thüringen
Thema: Erlaubnis nach §2 oder § 12 GastG
Renate Jacob

Antworten: 3
Hits: 6.341
19.02.2014 14:38 Forum: Gaststättenrecht


Noch mal zum besseren Verständnis.
Es geht nicht um ein generelles Ausschankverbot, sondern nur um Schnaps, also Hochprozentiges.
Lt. dem RA gibt es demnach bei Euch auch noch das Bundesgaststättengesetz mit dem § 12 Gestattung.
Für eine gewerberechtliche Ablehung einens kurzzeitigen Schankbetriebes (§ 12 GastG) oder einer Gaststättenerlaubnis gem. § 2 GastG wird es wohl keine Gründe geben, beides kann aber mit der Auflage verbunden werden, dass nichts Hochprozentiges verkauft wird.
Aber warum ? Das muss dann auch seine speziellen Gründe haben. Der RA wird da drauf achten.
Euer Verbot dafür in der Gemeinde müsste so eine Art Allgemeinverfügung sein, was ich ehrlich gesagt, noch nie gehört habe. verwirrt
Aber: Bei jedem Verbot muss es auch Ausnahmen geben. Die dann aber nicht das LRA mit dem GastG, sondern wohl die Gemeinde einfach mal genehmigt.

Schöne Grüße aus Thüringen


Renate Jacob
Thema: Änderung der Gewerbeordnung - neuer § 34h GewO
Renate Jacob

Antworten: 18
Hits: 87.452
§ 34 h Gew0 29.01.2014 14:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Forenmitglieder,
war lange nicht an Bord.
Jetzt sind wir schon beim "H", wie Ina schreibt.
Weil das Gesetz in 7 Monaten in Kraft tritt, sollten wir uns vorbereiten.Im Text einer Erlaubnis zu § 34 f Gew0 ist in jedem Fall die Anlagenberatung erstmal dabei.
Nun beginnt die Fragestunde. Wer Anlagenberatung erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. braucht eine Erlaubnis nach § 34 h und § 34 f (1) Satz 1 erlischt.
1. Frage : Wie sollen wir denn da wirklich dahinterkommen ?
2. Frage:§ 34 h sagt aus: Wenn die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde zu § 34 f beantragt wird, kann u.a. auch auf den Sachkundenachweis verzichtet werden.
Wenn die Erlaubnis zu § 34 f aber mit der Auflage erteilt wurde den SK-Nachweis bis 01.01.2015 nachzuholen - was dann ? Denn § 34 h tritt ja schon zum 01.08.2014 in Kraft. Ggf.kann man den dann genau so nachholen?
Weiß jemand schon mehr darüber ?


Viele Grüße aus Thüriingen

Renate Jacob
Thema: "Internet-Gewerbe" und Firmensitz
Renate Jacob

Antworten: 14
Hits: 11.798
09.02.2012 14:35 Forum: Gewerberecht


Hallo Steffi,
du tust mir ja langsam richtig leid.
Hör auf zu fragen, ändere deine Gewerbetätigkeit in Thüringen von Nebenerwerb auf Haupterwerb und lass ansonsten alles wie es ist.
Keiner kann dir nachweisen, wie lange und wo genau du dich aufhält und das ganze noch im Internet, wo dich eh jeder jederzeit erreichen kann, also lass es einfach so wie es ist.
Wenn deine Postadresse in Thüringen klappt ist alles gut.


Viele Grüße aus Thüringen

Renate Jacob
Thema: Flohmärkte
Renate Jacob

Antworten: 19
Hits: 39.580
26.05.2011 07:58 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Das wird schon richtig.
Der Flohmarkt müsste ja eine sehr große Tradition haben, um die Hürde des FTG zu nehmen.
Ablehnen ist daher völlig korrekt.
Wir in Thüringen haben in unserem FtG die sogenannte "Öffnungsklausel". Heißt: Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen sind, sind von Verbot im FtG ausgenommen. (Wäre hier die Festsetzung)
Habt Ihr aber nicht, also gibt es eine Ablehung der Festsetzung mit dem Grund, dass es lt. FfG nicht möglich ist.


Einen schönen Tag wünscht

R. Jacob
Thema: wo wird das Unternehmen A betrieben?
Renate Jacob

Antworten: 15
Hits: 11.327
26.04.2011 14:50 Forum: Gaststättenrecht


Civil Servant hat völlig recht.
A hat aufgehört die Gaststätte zu betreiben, man müsste im Gewerbregister seine Abmneldung finden.
Die Pächter sind jetzt die Gewerbetreibenden und müssten an der Betriebsadresse A mit eigenen Gaststättenerlaubnissen angemeldet sein.
Ob A überhaupt noch einé Frirma an seiner Büroadresse betreibt oder nur noch von den Pachteinnahmen lebt, ist offen.

Jetzt müsste es aber langsam klappen ?


Gruß aus dem verregneten Thüringen

R.Jacob
Thema: Sperrstunde in Baden-Württemberg
Renate Jacob

Antworten: 11
Hits: 26.963
21.02.2011 14:50 Forum: Gaststättenrecht


Das muss doch aufzuklären sein.
Also erstmal noch die Frage - wie wurde denn die Sperrzeit bei euch neu geregelt ?
Habt ihr ein Landesgaststättengesetz, was jetzt die Sperrzeit mit regelt oder hat das Land eine neue VO zum Bundesgaststättengesetz erlassen ?
Beides steht über eineer städtischen Rechtsverordnung zur Sperrzeit, die dann automatisch nicht mehr gilt.

Erklär das halt mal etwas besser, dann kann man auch helfen.

Eine schöne Woche wünscht


Renate Jacob
Thema: Umfirmung GbR -> Einzelkaufleute
Renate Jacob

Antworten: 1
Hits: 7.394
16.02.2011 13:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Eben hab ich deine Ausführungen von gestern gelesen und will mal versuchen zu antworten.

Zum einen kann uns als Gewerbeämter die Fantasiefirmierung eigentlich egal sein. Als Einzelunternehmen (Nicht im HR) kann mann damit alleine nie auftreten, sondern immer nur in Verbindung mit einem ausgeschriiebenen Vornamen und den Familiennamen.
Aber den Leuten kann geholfen werden.
Sicherlich kann man sich im HR als e.K. mit einem Fansatienamen schon vorher eintragen lassen. D.h. ja nicht, dass ich sofort mit der Gewerbetätigkeit beginnen muss.
Dann gibt es das Einzelunternehmen, was genau dann die Gewerbeanmeldung macht, wenn sich die GbR auflöst.

Die GbR wird dann insgesamt abgemeldet -beide- und der, der weitermachen will und schon als e.K. eingetragen ist, meldet eben neu an mit dem Grund "Wechsel der Rechtsform".

Das wäre eine unterbrechungfreie Umwandlung, die im Gewerberecht eben etwas anders heißt.

Ich denke, so müsste es gehen.


Viele Grüße aus Thüringen



Renate Jacob
Thema: KG wird GmbH & Co. KG
Renate Jacob

Antworten: 8
Hits: 83.185
14.02.2011 16:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Der, der das Gewerbe anzuzeigen hat, ist der Komplementär. Das war bisher eine natürliche Person.
Das wechselt jetzt in eine GmbH. Also doch irgendwie eine andere Rechtsform in der Personengesellschaft.
Diese "VerwaltungsgmbH" ist auch bestimmt zu diesen Zweck erst neu gegründet worden und du brauchtst einen HR-Eintrag der GmbH.
Überprüfe bitte, ob die GmbH & Co. KG die HR-Nummer der KG behält oder nicht.
Bei anderer Nummer ist es auch eine "andere" Personengesellschsft.

Um das ganze richtig sauber zu haben würde ich die KG abmelden lassen und die GmbH & Co. KG anmelden. Zur Not eben auch nur zu den Gebühren einer Ummeldung.

Schönen Feierabend

R. Jacob
Thema: KG ohne HR-Eintrag angemeldet --> HR-Eintrag klappt nicht
Renate Jacob

Antworten: 15
Hits: 18.646
18.11.2010 10:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Im Prinzip ist das ja alles richtig.
Aber wie sieht denn dann eine interne Änderung aus?

In der bisherigen GewA1 steht oben XXX KG i.G. und dann kommen die Personalien des Komplementärs.
Streicht ihr dann oben als Firmennamen die KG einfach durch ?

Für mich ist das trotzdem eine Rechtsformänderung, auch wenn die KG nur i.G. war. Das macht so einfach mein Programm gar nicht mit.

Eine Abmeldung der KG i.G. und eine Anmeldung der Einzelfirma find ich einfach eine sauberer Lösung auch für spätere Auskünfte zur Firma.

Renate Jacob
Thema: KG ohne HR-Eintrag angemeldet --> HR-Eintrag klappt nicht
Renate Jacob

Antworten: 15
Hits: 18.646
18.11.2010 08:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin
Ihr habt ja Recht, selbstverständlich ist eine KG eine Personengesellschaft, die aber eben auch im HR einzutragen ist.
Bei der neuen Lage würde ich die KG wieder abmelden lassen und
der ehemalige Komplementär kann dann als Einzelfirma weitermachen.


Einen schönen langen Donnerstag
wünscht


Renate Jacob
Thema: KG ohne HR-Eintrag angemeldet --> HR-Eintrag klappt nicht
Renate Jacob

Antworten: 15
Hits: 18.646
17.11.2010 16:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, abmelden.
Wird die KG nicht eingetragen, gibt es sie nicht als juristische Person.
Es könnte allenfalls der frühere Komplementär alleine anmelden oder er bildet mit seinen Komanditisten eine GbR. Das wäre das Schnellste, weil die Handelstätigkeit doch nicht unterbrochen werden sollte.


Renate Jacob
Thema: Unterschied Konzession Imbiss und Restaurant?
Renate Jacob

Antworten: 4
Hits: 42.694
08.11.2010 15:11 Forum: Gaststättenrecht


Also nochmal, es gibt keinen einzigen Unterscheid bei der Beantragung einer Konzession.
Beides sind nach GastG Schank- und Speisewirtschaften.
Ob ein Objekt umgangssprachlich Imbiss genannt wird, hängt vom Speisenangebot ab (nur Imbissgerichte - kleine Sachen, Bockwurst, Kurzgebratenes =- kleine Küche) und auch von der Größe des Gastraumes. Auch der Betreiber selbst benennt das Objekt gerne "Imbiss". Es kann auch ein eigenständiges Objekt sein und muss nicht z.B. nur Nebenleistung einer Tankstelle sein. Selbst eine Imbissgaststätte kann über eine Freifläche mit Sitzgelegenheiten verfügen.
Also bei der Beantragung das ganze Programm wie bei einer großen Gaststätte.

Eine schöne Woche wünscht


Renate Jacob
Thema: IHK Gewerbeanmeldung unbegründet
Renate Jacob

Antworten: 1
Hits: 2.879
01.11.2010 15:14 Forum: Gewerberecht


Sind denn in Niedersachsen die IHK´s für eine Maklererlaubnis zuständig ?
Da ist doch wohl eher die Eintragung in das Vermittlerregister gemeint.
Das ist erstmal kein Beinbruch.

Sollte er also eine Maklererlaubnis zusätzlich haben nach § 34 c Gew0, dann muss sie widerrufen werden von der Gewerbebehörde.
Die Vermittlertätigkeit allein muss dann nach § 35 Gew0 untersagt werden.
Dann kommt er auch bei der IHK aus dem Vermiitlerregister bestimmt wieder raus.

Noch eine schöne Woche


Renate Jacob
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