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Autor Beitrag
Thema: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?
Frau Gelb

Antworten: 13
Hits: 228.018
22.01.2019 16:08 Forum: Gewerberecht


Hallo zusammen,

ich möchte das Thema Schaustellung von Personen aus aktuellem Anlass aufgreifen.
Hier soll demnächst eine sogenannte Sixx Paxx Veranstaltung stattfinden.

Fraglich ist, ob die Veranstaltungsreihe bekannt ist und wie ggf. in anderen Städten damit umgegangen wurde. Ggf. auch Erlaubnis für Einzelveranstaltungen erteilt, oder als nicht erlaubnispflichtig eingestuft?

Die Verantwortlichen sehen das ganze als eine Revue und Akrobatik-Show, Gesang, künstlerische Darstellung... Man wolle nicht unter die Kategorie Men-Strip fallen.

Gleichzeitig wirbt die Truppe aber mit einer Show, die mit der Filmproduktion Magic Mike zu vergleichen sei. Den Film kenne ich...tanzen und strippen. Es gibt natürlich auch eine Homepage .....

Die Termine sind in ganz Deutschland verteilt.

Ist jemand dabei, der die Veranstaltungsreihe auch schon auf dem Schreibtisch hatte?

Viele Grüße und schon mal Danke im Voraus für etwaige Hinweise
Thema: déjà vu - Fungame
Frau Gelb

Antworten: 13
Hits: 17.450
11.07.2017 10:09 Forum: Spielrecht


Guten Morgen zusammen,

hat den jemand schon Erfahrungen gemacht mit dem Unterhaltungsspielgerät "Merkur-Champion -Just For Fun" ? Hier sind drei dieser Geräte in einer SH aufgetaucht.
Gleichzeitig wurde eine Rechtsgutachterliche Stellungnahme eine Anwaltskanzlei zur Information übersandt.

Viele Grüße
Thema: Wachpersonal vor dem Jahre 1995
Frau Gelb

Antworten: 3
Hits: 6.682
RE: Wachpersonal vor dem Jahre 1995 28.01.2015 09:08 Forum: Bewachungsgewerbe


Guten Morgen,

was der Wächter offenbar meint ist die Befreiung vom Unterrichtungsnachweis. Wann diese greift geht aus § 17 BewachV hervor.

Allerdings benötigt er eine Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nach § 17 Abs. 1 S. 2 BewachV hinsichtlich seiner Beschäftigungszeiten. Wenn er diese vorlegt, dann kann überprüft werden, ob der Befreiungstatbestand tatsächlich vorliegt.

Er ist also in der Bringschuld.

Viele Grüße smile
Thema: § 34a Erlaubnis
Frau Gelb

Antworten: 26
Hits: 46.289
26.02.2014 12:03 Forum: Gewerberecht


Hallo,

der Hausverwaltung ist die Firma bekannt, denn das Bewachungsunternehmen führt für das Centermanagement die City-Streife durch.

Im Rahmen einer beabsichtigten Nachschau stellte sich heraus, dass unter der Betriebsanschrift nur ein Briefkasten existiert.

Lg
Thema: § 34a Erlaubnis
Frau Gelb

Antworten: 26
Hits: 46.289
26.02.2014 11:00 Forum: Gewerberecht


Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die Antworten. Danke

Ich habe inzwischen mit der anderen Behörde gesprochen und es bestehen keine Bedenken gegen eine Umdeutung gem. § 47 VwVfG.

Auch von dort wäre die Erlaubnis erteilt worden. Hinzu kommt, dass die Gewerbetreibende auch immer noch sagen könnte, dass sie ja zum Zeitpunkt der Antragstellung das Gewerbe hier betreiben wollte.

Schöne Grüße aus Bochum
Thema: § 34a Erlaubnis
Frau Gelb

Antworten: 26
Hits: 46.289
24.02.2014 15:14 Forum: Gewerberecht


Hallo liebes Forum,

ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen.

Derzeit stehe ich auch vor dem Problem, dass meine Erlaubnisinhaberin (Bewachungserlaubnis erteilt am 21.05.13) zum Zeitpinkt der Antragstellung (offenbar mit Absicht) unrichtige Angaben hinsichtlich der Betriebsstätte gemacht hat.

Hier hat selbige nur einen Briefkasten. Dies ist leider erst letzte Woche beim Versuch einer gewerblichen Nachschau aufgefallen. Hinsichtlich der Zuständigkeit also ein formeller Fehler aufgrund der unrichtiger Angaben im Antrag ( § 48 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG).

Dies würde i.d.R. eine Rücknahmepflicht bedeuten.

Andererseits ist der formelle Fehler der Zuständigkeit auch das einzige Problem und die andere Behörde hätte nach meinem Kenntnisstand auch die Erlaubnis erteilt.

Für beide Varianten verfüge ich leider über kein Muster, da noch nicht vorgekommen.

Kann mir jemand mit Mustern, also Rücknahme eines begünstigenden VA und Umdeutung eines fehlerhaften VA (47 VwVfG) weiterhelfen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Lg und eine schöne Woche smile
Thema: Prüfbericht 2012?
Frau Gelb

Antworten: 9
Hits: 11.515
06.12.2013 08:16 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Guten Morgen,

auch in Bochum verzichten wir bzw. haben für die Finanzanlagevermittler den Prüfungsbericht 2012 nicht mehr angefordert.

So mancher hat trotzdem einen Prüfungsbericht eingereicht und dann kommt selbiger halt in die Akte.

Viele Grüße
Thema: Gewerbeummeldung § 34 c nach § 34 f GewO
Frau Gelb

Antworten: 3
Hits: 5.323
27.11.2013 15:33 Forum: Gewerberecht


Hallo smile ,

wir haben einen Teil der Finanzanlagevermittler angeschrieben.

Es kommt halt ganz darauf an, wie die die Formulierung der gewerblichen Tätigkeit lautet und was Bestandteil der Erlaubnis ist.

In einigen Fällen z.B. wurde seinerzeit die Erlaubnis gem. § 34c GewO nur für den Bereich der Finanzanlagevermittlung erteilt. Laut Gewerberegister wurden dann "Tatigkeiten im Rahmen der Erlaubnis gem. § 34c GewO" angemeldet.

Also wird entweder die Vorlage der Erlaubnis gem. § 34f GewO erforderlich, oder aber eine Gewerbeabmeldung. Über den alten § 34c GewO kann ja nicht mehr die Finanzanlagevermittlung betrieben werden.

Viele Grüße
Thema: Häusermakler ohne Erlaubnis ist bei Fa. angestellt und legt aggressives Verhalten an den Tag
Frau Gelb

Antworten: 4
Hits: 6.061
21.11.2013 09:52 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Guten Morgen,

ich würde ergänzend noch prüfen, ob für den Betroffenen ein Beschäftigungsverbot in der Makler-Firma seiner Frau in Betracht kommt.

Viele Grüße smile
Thema: Widerruf Erlaubnis 34c, 34d
Frau Gelb

Antworten: 1
Hits: 7.080
22.08.2013 15:18 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo am Schlado,

ich würde wie folgt vorgehen:

- Zuverlässigkeitsprüfung in die Wege leiten, Strafakten anfordern und dann das Puzzle zusammensetzen. Möglicher Weise kommt noch mehr für einen Widerruf zusammen. Auch die Polizei nicht vergessen, ob aktuell ein Verfahren anhängig ist, welches noch nicht sein könntte. Fraglich ist auch, wie alt das Verfahren wegen Betruges ist. Wann ist Rechtskraft eingetreten?

- Bei uns ist die IHK zuständig für die Versicherungsvermittler (§ 34d) und die Finanzanlagevermittler (§ 34f).

Da ein guter Kontakt zum dortigen Sachbearbeiter besteht würde ich diesen entsprechend informieren und die Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung in Kopie übersenden m.d.B. ein Widerrufsverfahren für den § 34d einzuleiten.

In Punkto § 34f ist die IHK ebenfalls für die Ablehnung zuständig. Also auch mit dem Sachbearbeiter Rücksprache halten und um Sachstand des dortigen Verfahrens bitten.

- Hinsichtlich der übrigen Tätigkeiten, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen werden die negativen Erkenntnisse an das Sachgebiet Gewerbeuntersagung weitergeleitet. Von dort werden noch weiterere Anfragen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung gemacht, wie z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft usw. Auch dort wird dann nachdem alle Rückläufe da sind geprüft, ob eine GU gerechtfertigt ist.

Im Vergleich zum Widerruf ist die GU ein schwerwiegenderer Eingriff für den Gewerbetreibenden. Das hat dann mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu tun.

Bei einem Gewerbetreibenden, der z.B. nur im § 34c Gewo tätig ist genügt der Widerruf gem. § 34c GewO, die Rückfporderung der Erlaubnisurkunde und Gewerbeabmeldung. Wäre der Betroffene weiterhin unerlaubt tätig, so käme ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 GewO in Betracht (Untersagung) und eine Owianzeige.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Lg
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
Frau Gelb

Antworten: 152
Hits: 479.451
RE: Gewerbeauskunftszentrale 19.09.2011 13:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


smile

Hallo liebe Kollegen,

wäre ja super, wenn das klappt.

Eine gute Bekannte und Heilpraktikerin (denen ist egal, dass es sich um eine Freiberuflerin handelt) ist leider auch Opfer und die Gewerbeauskunftzentrale macht ihr ordentlich Druck.

Es verläuft nach der üblichen Masche mit dem Hinweis auf das Urteil des AG Köln und der Androhung den Rechtswg zu beschreiten (letzte außergerichtliche Mahnung...). Gerade vor dem Hintergrund des vor dem OLG Düsseldorf anhängigen Verfahrens wirklich unverschämt.

Dank des Forums und der Hinweise im Internet konnten mein Freund (studiert Jura) und ich Sie aufklären. Ich hoffe nur, dass sie nicht einknicken wird, denn sie ist ziemlich verängstigt und will nicht vor Gericht...

Viele Grüße aus Bochum
Thema: Marktfestsetzung, Anbieterverzeichnis
Frau Gelb

Antworten: 22
Hits: 24.050
27.07.2011 15:49 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)




falls noch möglich, dann würde ich mich auch über die Info freuen.

mey@bochum.de

Viele Grüße aus Bochum
Thema: Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ??
Frau Gelb

Antworten: 2
Hits: 4.030
RE: Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ?? 15.07.2009 11:09 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Moin

bei der Anlageberatung kommt es darauf an für welches Finanzinstrument eine Beratung erfolgt. Insofern sollte die Bausparkasse da konkreter werden und am besten auch nochmal Rücksprache mit der Bafin halten.

Im Bezug auf sonstige Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) kann eine erlaubnispflichtige Anlageberatung nach dem KWG vorliegen. Dann wäre die Bafin zuständig.

Bei der Anlageberatung hinsichtlich Investmentanteilen (zwar erlaubnisfrei nach KWG, aber nicht nach § 34c) greift dann wiederum der § 34 c GewO mit seiner Erlaubnispflicht für die Anlageberatung.

Ich habe hier noch ein Schaubild (Stand Juli 2007) aus einem gemeinsamen Infoblatt der Bafin und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung. Das könnte ich gerne faxen.

Viele Grüße aus Bochum
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Frau Gelb

Antworten: 54
Hits: 69.477
20.05.2009 12:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Veronika,

dann kannst du das ja auch begründen und weiter oben stand auch noch was dazu.Klar, ein Owi-Verfahrten wegen unerlaubter Handwerksausübung kannst du ja eh noch machen, das stimmt.

Unverschämte Leute gibt es leider auch immer wieder. Sowas hab ich hier auch schon erlebt. Das ist einfach unsachlich und der Fleischermeister aus Essen hat offenbar keine Ahnung.
Das mit den angeblichen persönliche Vorteilen ist ja schon Beamtenbeleidigung.Was hat der damit eigentlich zu tun?? ist der bei der Kreishandwerkerschaft oder sowas?

Blos nicht einschüchtern lassen.
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Frau Gelb

Antworten: 54
Hits: 69.477
20.05.2009 10:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Veronika,

von diesem Fleischermeister aus Essen würde ich mich nicht verrückt machen lassen. Wie du schon selber sagtest muss die Gewerbemeldestelle die Gewerbeanmeldung entgegennehmen.

Darüber hinaus befindet sich bei unseren Formularen (ich vermute es ist beu Euch auch so) auf der Rückseite des Vordruckes zur Gewerbeanmeldung unter Punkt 1. Folgender rechtlicher Hinweis: ...Diese Bescheinigung berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen (vgl. § 148 GewO) auch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung eines ohne eine etwa erforderliche Erlaubnis oder Eintragung in die Handwerksrolle begonnenen Betriebes kann verhindert werden (§ 15 Abs. 2 GewO, § 16 HWO).

Insoweit hat der Gewerbetreibende die Bringschuld und muss sich um die Handwerksrolleneintragung kümmern. Was betriebsbedingte Unregelmäßigkeiten angeht, so ist doch die Gewerbemeldestelle nicht für Probleme der Azubis verantwortlich.

Ist der Gewerbetreibende tätig ohne Handwerksrolleneintragung, dann leiten wir Maßnahmen nach § 16 HwO ein. Also erstmal Anhörung mit Frist zur Legalisierung und wenn das nichts wird ggf Handwerksuntersagung.

Ich würde mich nochmal mit der Handwerkskammer in Verbindung setzten zwecks Klärung, ob die Eintragung nun erfolgt ist, oder ob es da noch Probleme gibt.

Was ich nicht ganz verstanden habe ist jedoch, warum du schon in Richtung § 35 GewO gehst. Ist alles Richtung 16 Hwo schon gelaufen???Oder lagen da noch weitere Erkenntnisse vor in Sachen Unzuverlässigkeit? Hmmm.

Viele Grüße aus Bochum
Thema: Prüfbericht nach § 16 MaBV
Frau Gelb

Antworten: 2
Hits: 11.002
11.03.2009 15:06 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer




Auch hier werden Sammelprüfungsberichte nur gekoppelt mit einer Zusatzerklärung akzeptiert. Ansonsten müssen die Untervertreter im Prüfungsbericht namentlich erwähnt werden.

Es ist ebenfalls schon vorgekommen, dass die Einreichung einer Zusatzerklärung nicht möglich war und der Gewerbetreibende somit einen eigenen Prüfungsbericht erstellen liess.

Die Darlehensvermittlung unterliegt nicht mehr der Prüfungspflicht.

Viele Grüße
Thema: Erteilung einer Erlaubnis
Frau Gelb

Antworten: 3
Hits: 3.207
10.03.2009 08:16 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Guten Morgen, Moin

Zunächst mal steht die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit im Raum.
Fraglich ist aber, wie lange das mit der Verurteilung her ist. Je älter das Urteil, desto vorsichtiger macht man davon Gebrauch, um auf eine aktuelle Unzuverlässigkeit zu schließen. Ich würde zunächst die Akte anfordern und Einsicht nehmen. Auch stellt sich die Frage, ob evtl weitere negative Erkenntnisse vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen der Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen kann eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

Viele Grüße
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Frau Gelb

Antworten: 54
Hits: 69.477
05.03.2009 15:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Claudia,

in meinen alten Unterlagen hab ich schonmal eine Anhörung entdeckt. Ist per mail unterwegs. Mal gucken, ob ich noch mehr finde.

Viele Grüße aus Bochum
Thema: Eine Frau/ein Mann für alle Fälle......
Frau Gelb

Antworten: 2
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RE: Eine Frau/ein Mann für alle Fälle...... 27.11.2008 15:05 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Huhu,

das ist sooooo lustig!!! Haben hier gerade gelacht ohne Ende. So heitert man den langen Donnerstag auf. Super!!

Viele lustige Grüße aus Bochum
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