Thema: Kurze Witze |
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Warum trinken Veganer kein Leitungswasser? - Weil es aus dem Hahn kommt!
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Thema: Kurze Witze |
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"Ich habe nie behauptet, Dein Mann habe eine Warze auf dem Penis - ich habe nur gesagt, es fühlt sich so an."
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
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Baden-Württemberg:
seit 1.11.2017
Gewerbeanmeldung: 37 €
Gewerbeabmeldung: 23 €
Gewerbeummeldung: 23 €
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Anmeldung: nat. Person nach Zeitaufwand, mindestens 26,- EUR, jur. Person nach Zeitaufwand, mindestens 31,- EUR incl. 1 ges. Vertreter (nach Zeitaufwand, mindestens 13,- EUR je weiterem ges. Vertreter)
Ummeldung: 20,- EUR
Abmeldung: gebührenfrei
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
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Thema: Obdachlose verkaufen Zeitschriften/Zeitungen |
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Zitat: |
Original von Runge
Hallo aus Bad Fallingbostel,
der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.
Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.
Regina Runge |
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Scheint mir eher unter den "Gemeingebrauch" zu fallen.
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Thema: Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren |
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Zur Marktfestsetzung kurz: Die Festsetzung eines Spezialmarktes ist bei uns an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend gewerblichen Anbietern beschickt wird. Es sind allerdings auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, wenn es sich um einen Sonntag handelt. In dieser Hinsicht ist es so, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt.
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Thema: Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren |
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und wenn man sonntags sowieso nicht will... brauchts auch keine Marktfestsetzung. Die will ein Antragsteller doch nur, weil er gerade sonntags verkaufen will. Bei uns ist es so, dass Flohmärkte an Sonntagen außen vor bleiben. Aber wir vermieten unseren Messplatz durchaus einmal im Jahr für einen Veranstalter eines Flohmarktes - an einem Samstag. Ohne Marktfestsetzung.
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Thema: Festsetzung von kleinen "Festen" |
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Zitat: |
Original von Uwe Matthies
Ob dann möglicherweise ein "Verkaufsoffener Sonntag" nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW eine theoretische Möglichkeit wäre, kann ich nicht beurteilen. Zumindest darf danach ja in NRW zumindest ein Adventssonntag freigegeben werden -in Niedersachsen ist das nicht zulässig
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Das halte ich nun für gar nicht möglich. Ich kenne zwar die Rechtslage in NRW oder Niedersachsen nicht so genau. Aber ich gehe mal von BW aus und da heißt es in § 8 Abs. 1 LadÖG BW, dass Verkaufsstellen „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. So weit, so gut. Mann muss halt ein Fest(chen) kreieren, das zum Anlass genommen wird, einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Aber dann gibt es da noch die Rechtsprechung des BVerwG. Das hat in seinem Urteil vom 11.11.2015 - ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zu Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) - seine bisherige Rechtsprechung zum Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Gestattung einer Sonn- oder Feiertagsöffnung enger gefasst. Bei der Anwendung des § 8 LadÖG BW muss nun nicht mehr nur in den Blick genommen werden, ob die Veranstaltung, wegen derer eine Ladenöffnung erlaubt wird, einen beachtlichen Besucherstrom auslöst. Vielmehr darf das Tatbestandsmerkmal „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ nur dann angenommen werden, wenn die Veranstaltung, wegen der die Ladenöffnung gestattet wird, in der öffentlichen Wahrnehmung im Vordergrund steht und die Ladenöffnung sich als bloßer Annex darstellt. Diese Voraussetzungen können in der Regel nur dann angenommen werden, wenn eine von der Verwaltung anzustellende Prognose ergibt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen.
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Thema: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
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Zitat: |
Original von andreaenzmann
Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner
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Antrag Vertragspartner.
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Thema: ActiveCar: Zusatzverdienst durch Autowerbung |
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beisammen. Hätte da mal eine Frage nach der Bekanntheit einer Abzock-Masche durch die Firma ActiveCar. Da wird regelmäßig in der einheimischen Zeitung inseriert, dass dringend in unserem PLZ-Gebiet gepflegte PKWs für Autowerbung gesucht würden. Monatlich 50 - 450 € Nebenverdienst. Betroffene haben uns darauf hingewiesen und geschildert, dass nach einem Anruf bei der angegeben Telefonnummer ruckzuck ein Vertreter der Firma erschienen wäre. Wörtlich dabei einer der Betroffenen: Der „Werbefachmann“ dieser Firma hat mir in den höchsten Tönen die Verdienstmöglichkeiten mit der Vermietung von Werbeflächen auf Autos versucht schmackhaft zu machen: 450,00 € steuerfrei, da es im Steuergesetz eine entsprechende Lücke für Autowerbung von Privatpersonen geben würde. Er erklärte, dass, nachdem mein Fahrzeug in eine Datei der Firma aufgenommen worden sei, ich Vorschläge für Autowerbung bekommen und nach Annahme durch mich einen Werbevertrag erhalten würde. Der Werbevertrag würde über 24 Monate laufen und könnte dann -wie bei 99% der Kunden dieser Firma- nach Absprache verlängert werden. Aber ich müsste vorab 217,00 €uro für die Aufnahme in dieser Kartei bezahlen. Wenn ich das Geld nicht bar hätte, könnte man auch eine Ratenzahlung vereinbaren. In dem Fall würde ich noch ein HörZu-Abo zusätzlich erhalten. Als ich ihn fragte, ob ich den Prospekt behalten und mir die Sache über Nacht überlegen könnte, wurde er pampig. Was ich mir da überlegen wollte, da gebe es doch nichts zu überlegen. Und überhaupt: Ob ich ihn nur für ein Infogespräch den langen Weg hätte kommen lassen und wer ihm denn nun die ihm entstandenen Kosten ersetzen würde ...“ Eine andere Betroffene hat sich das nicht überlegt und abgeschlossen. Bislang hat sich aber noch kein Partner gemeldet, der seine Werbung an ihrem Fahrzeug anbringen wollte.
Treten die Werbezocker auch anderenorts auf?
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Thema: Feiertagsgesetz |
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In Ba-Wü dürfen sie nicht. Ist im LGlüG verankert. Danach müssen Spielbanken und Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben (§ 29 III LGlüG). Und diese Regelung gilt auch für den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten (§ 46 II LGlüG).
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Thema: verbotene Waren auf Spezialmarkt |
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Ne, ich dachte, dass der Betreiber des Schießstandes sich einfach eine Erlaubnis holt (oder diese schon hat) und dann auf Tour geht. Das ist eigentlich bei Jahrmärkten mit den Schießbuden (egal, ob Gewehr, Bogen oder was auch) gang und gäbe.
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Thema: verbotene Waren auf Spezialmarkt |
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Gibt uns da nicht § 27 des Waffengesetzes etwas (eine Waffe...) zur Hand:
(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
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So, jetzt gibt es auch noch ein "Gelbes Branchenbuch", das per eMail auf Kundenfang ist.
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