Thema: Prüfbericht bei abgemeldeten Gewerbebereich? |
dieter
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Guten Morgen nach Hessen,
der vergleich zum Führerschein ist nicht ganz so ok, dort muss ich alle 5 Jahre eine Tauglichkeitsprüfung machen. mach ich das nicht, ist der Führerschein bzw
die FE erloschen. Prüfberichte sind recht teuer und es ist doch recht einfach, den Gewerbereich abzumelden jedoch weiterzumachen. Sofern sich jemand bereit erklärt diesen Gewerbereich generell nicht mehr auszuüben, was hindert daran die Erlaubnis ändern zu lassen. So ganz bin ich ja mit mir in dieser Sache selbst noch nicht im Reinen..........
http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/wand.gif
Jedoch Danke für die rasche Reaktion im Forum.
Beste Grüße aus Solingen
Dieter
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Thema: Prüfbericht bei abgemeldeten Gewerbebereich? |
dieter
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Hallo Forum,
ich streite gerade mit meinem Vorgesetzten über folgenden Fall: Eine Maklerin mit 34c
Erlaubnis (u. a. Nr.3 Baubetreuer etc.) hat versäumt den Prüfbericht bzw die Negativerklärung abzugeben und wurde deshalb mit einem OWI-Verfahren überzogen.
Um die Vorlage des Berichtes oder Bescheinigung zu umgehen, will sie den Teilbereich des §34c Nr. 3 gewerberechtlich abmelden. Sie wäre und bliebe aber weiter im Besitz der Erlaubnis. Ich in der Auffassung, dass sie die Erlaubnis ändern müsse um der Vorlagepflicht zu entgehen, eine Abmeldung des Teilbereichs ist für mich nicht weitgehend genug.
Wie seht Ihr das?
Gruß aus Solingen
Dieter
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Thema: Gaststättenerlaubns bei Insolvenz? |
dieter
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Gaststättenerlaubis bei Insolvenz?
Moin
Ich bin gerade mit meinem SGL unterschiedlicher Meinung wegen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis:
Sachverhalt: ein Gaststättenbetreiber beantragt eine Erlaubnis nach § 2 GastG, da sich noch "Schulden" angehäuft haben, wurde ihm nur eine befristete Erlaubnis von 3 Monaten erteilt, mit der Auflage, die Schulden innerhalb der 3-Monatsfrist erheblich zu tilgen. Jetzt, ca. eine Woche VOR Ablauf der befristeten Erlaubnis, legt der Gaststättenbetreiber eine Insolvenzeröffnung vor und teilt mit, dass sich u. a. seine Schulden nicht verringert hätten.
Die Gewerbeordnung verbietet zum Schutz des Betroffenen ja eine Gewerbeuntersagung bei eröffneter Insolvenz. Ich bin der Meinung, dass wir, unabhängig von der Gewerbeordnung, keine unbefristete Erlaubnis oder befristete Erlaubnis mehr ausstellen können und dürfen. Mein SGL ist jedoch der Meinung, dass wir hier, Analog zur Gewerbeordnung, handeln und eine unbefristete Erlaubnis erteilen müssten. Ich gehe davonaus, dass die finanzielle Situation des Betroffenen hierdurch nicht verbessert wird und die öffentlich rechtlichen Verpflichtungen weiter in Verzug geraten. Wie ist hier der Meinung und Erfahrung der Forum-Mitglieder?? Weißnicht
Bitte gebt mal Rückmeldung
Danke
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