unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 102 Treffern Seiten (6): [1] 2 3 4 5 6 nächste »
Autor Beitrag
Thema: Glücksspiel und die „Umsatzsteuerlobbylüge“
Lingna

Antworten: 17
Hits: 26.891
02.05.2008 19:41 Forum: Spielrecht


Bernd,
darüber was der BA-Häuptling so alles fabriziert hat, hättest du dich schon vor vielen Jahren aufregen können. Rege dich also jetzt nicht so pseudo-mäßig über das was in NRW geschieht auf, der BA besteht nicht nur aus einer Person. Auch die BA-Leute aus dem Norden sind daran beteiligt. Wenn nicht aktiv, dann zumindest durch Duldung passiv. Dein Anwalt im Norden arbeitet also gratis.
Nichts kostet nichts großes Grinsen

Deine ultimativen rundumschlagsmässigen Unterstellungen gegen jeden und alles, könnten ein Ausdruck von paranoiden Persönlichkeitsstörungen sein. Denk bitte an deine Gesundheit und laß es etwas langsamer angehen.

Jasper,
lass dich bitte nicht beirren. Danke
Thema: Glücksspiel und die „Umsatzsteuerlobbylüge“
Lingna

Antworten: 17
Hits: 26.891
02.05.2008 12:17 Forum: Spielrecht


Hallo jasper, etwas zuviel Maibier getrunken!?

Hier der richtige Link: Umsatzsteuerlobbylüge

Bereits die Höhe der Kaufpreise für die Spielbanken dürfte Liebhaberei ausschließen.

Jetzt bin ich gespannt, wie die Finanzminister und die Spielbankbereiter aus dieser Nummer rauskommen wollen.

Diese Umsatzsteuerlobbylüge dürfte bestimmt auch das Interesse der EU-Kommission wecken.

Hallo Eric, ich bitte um Berichtigung wenn ich deiner Meinung nach daneben liege, aber ist es nicht so, dass eine Umsatzbesteuerung von Glücksspiel unter Mißachtung des "Glawe-Urteils" zwangsweise zur Umsatzbesteuerung des Einwurfs führt. Und das wollen die Leute vom BA nicht gewusst haben verwirrt Der Unsinn dieser EuGH-Entscheidung wird immer deutlicher! schimpf

Es gibt nur eine Lösung und das ist die Beachtung des EG-Rechst in Sachen Umsatzsteuerbefreiung!

hallo jasper, nach alle dem hier geschriebenen sollte dir das FA zunächst schriftlich erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die ihre Forderung stützen. Wollen die eine rechtswidrige Steuererhebung gegen Sicherheit aussetzen lassen. wut

Dein Dank geht in die richtige Richtung. Applaus
Thema: Glücksspiel und die „Umsatzsteuerlobbylüge“
Lingna

Antworten: 17
Hits: 26.891
Glücksspiel und die „Umsatzsteuerlobbylüge“ 01.05.2008 18:23 Forum: Spielrecht


Moin
Zitat:
Original von hansi

Kleines 1 x 1!

Eric hat folgendes geschrieben:„OK, anhand eins Beispieles versuche ich es mal:

Vor den Punktedosen und der Spielreform, war die Quote gesetzlich geregelt, das heisst mindestens 60% musste an den Spielgast wieder ausgeschüttet werden. Eine klare einfache regelung, welche (mit wenigen ausnahmen in der späten ära) in der regel passte, klar gab es geräte, welche deutlich mehr ausgaben, je nach einstellungen bis zu 75 oder sogar 80 %, insgesamt aber passte es immer und zwar über einen ueberschaubaren zeitraum. somit war die wirtschaftlichtkeit kein problem.

heute meckern viele aufsteller (zur Recht!), dass die geräte in ihrem verhalten unvorhersehbar sind, ………….“

Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/printpost,postid-23978.html

Und weiter oben hat eric den Urteilstenor vom EuGH in Sachen Glawe zitiert:

„Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ist dahin auszulegen, daß bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehört.“

Beim Roulett und bei den Glücksspielgeräten der Spielbanken gab es noch nie eine gesetzlich geregelte Mindestsauszahlquote und an unseren Glücksspielgeräten gibt es solche eine Quote seit der neuen SpielV auch nicht mehr.

Obwohl eric kein Aufsteller ist, bringt er es mit seinem „Versuch“ auf den Punkt:

Dem Verordnungsgeber sei Dank gibt es keine gesetzlich geregelte Mindestsauszahlquote mehr. Ohne solch eine gesetzlich geregelte Mindestsauszahlquote, ist die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage der Anteil, der vom Spieler aufgewendet wird, um am Spiel teilzunehmen. Siehe UStG § 10

Gute Nacht Automatenaufsteller und gute Nacht Spielbankbetreiber.

Einen schönen 1. Mai trotzdem!


Zitat:
Original von eric

ich bin zwar kein befürworter eines elektronischen roulettes, aber zum rest mal folgendes:

ich glaube, ich sagte in dem anderen thread deutlich, dass ich für eine neue systematik der steuerlichen abgaben bin, d.h. abschaffung der umsatz und v-steuer, schluss mit der diesbezüglichen trennung von den verschiedenen spielarten und eine abgabe welche sich an der leistungsfähigkeit der "konkurrierenden" glücksspielbetriebe orientiert, OHNE bitte schön die jetzigen im gewerberecht verankerten betriebe hiermit zu vernichten !

siehe auch mein post:

Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik!

formal wäre sonst hansis einwurf nicht zu leugnen, praktsich kann er nicht kommen, weil ja die spielbankbetreiber nicht so geschröpft werden Applaus




Moin

……. der Mai 2008 ist gekommen!

@hansi
ich gratuliere Dir! Damit dürfte der Grund der Umsatzsteuerbefreiung laut EG-Richtlinie nunmehr auch für den aller letzten erkennbar sein.


@eric
praktsich kann er nicht kommen, weil ja die spielbankbetreiber nicht so geschröpft werden

Bitte rechne das noch mal genau nach. Eine „19%-tige Einwurfsteuer“ bei 95% Auszahlquote, vom Roulett ganz zu schweigen, da ist der Betrieb einer Spielbank steuerrechtlich als Liebhaberei einzustufen. Von realistischer „Gewinnerzielungsabsicht“ kann da keine Rede mehr sein.

Als Beispiel nimm doch einen Automaten der Spielbank Duisburg: 130.000,-- EUR Ertrag pro Automat/Jahr. Jetzt weiß ich nicht, ob das der Nettoertrag, also abzüglich USt. (lt. EuGH-Urteil) ist oder der Bruttoertrag inkl. USt.


Vom Nettoertrag ausgegangen, würde sich das etwa so darstellen:

130.000,-- EUR plus 14% MwSt. (19% abzgl. 5% Vorsteuervorteil) macht
149.500,-- EUR Kasse. Bei 95% Auszahlquote, macht das einen Spieleraufwand von
2.990.000,-- EUR und die darin enthaltenen 19% MwSt (lt. § 10 UStG) machen
477.395.-- EUR

149.500,-- EUR Kasse abzüglich Umsatzsteuer auf den Einwurf in Höhe von
477.395,-- EUR

macht eine Unterdeckung von 347.395,-- EUR pro Automat und Jahr! Also Liebhaberei in Reinkultur! Es gibt keine Möglichkeit den Staatsauftrag: „Alles für einen guten Zweck“ zu erfüllen Respekt


@gmg
bitte rechne das noch einmal für mich nach.

@eric
hast du bei den Herren und der Dame der BA-Verbände mal nachgefragt, ob die von dieser Umsatzsteuerlobbylüge tatsächlich nichts gewusst haben wollen und blind dem vertrauten, was ihr Sprecher dem Finanzausschuss erklärt hat?

Hier nochmals seine Worte:

Als Gewerbetreibende wollen wir Umsatzsteuern zahlen, wie alle anderen Gewerbetreibenden auch. Dass der EuGH mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschieden hat, dass wir zurzeit keine Umsatzsteuer zahlen, war weder von verantwortungsbewussten Automatenaufstellunternehmern noch von den Verbänden so gewollt.
Quelle: Karl Besse (BA) 8.3.2006 Finanzausschuss /
“Die Umsatzsteuerlobbylüge“


Thema: Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?!
Lingna

Antworten: 112
Hits: 149.728
29.04.2008 17:18 Forum: Spielrecht


@eric
was TM da erklärt, hat doch bei USt. sehr gut hingehauen!

Frage doch mal die Männer vom BA für welche Jahre die kassiert haben und was die ihren Mitgliedern bzw. dem Finanzausschuss erklärten.
Thema: Apropos "Großfilialist"
Lingna

Antworten: 28
Hits: 20.491
29.04.2008 16:50 Forum: Spielrecht


Hallo Jasper,
dir dürfte jetzt sicherlich klar sein, zu welcher Gruppe ROSEWOOD gehört.

der ROTE KNOPF ist schon bezeichnend! Entweder man bezahlt die nichtfinanzierbaren Geräte oder die Übernahme droht. Wand

@ROSEWOOD
um im trüben fischen zu können, gehören immer zwei.
Einer der fischt und einer der das wasser trübt! Applaus
geschockt Du bist kein Fischer
Thema: Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik!
Lingna

Antworten: 41
Hits: 31.603
29.04.2008 16:40 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von hansi


Welche Ideen stammen eigentlich von diesen BA-Verbänden, abgesehen von der beschämenden und fast schon betrügerischen "Umsatzsteuerlobbylüge"? Wie viele Automaten hättest Du heute noch, wenn es nach dem Wunsch dieser Verbände gegangen wäre?



Den Bereich "Spielrecht" würde es in diesem Forum nicht geben, weil es keinen mehr gäbe, den es wirklich interessieren würde.

Umsatzsteuerlobbylüge Applaus Unwort des Jahres!!
Thema: Rabatte gem. §9Abs.2
Lingna

Antworten: 18
Hits: 4.332
29.04.2008 16:34 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von hansi
Und wie ist dieses Super Sonderverlosungssystem mit der SpielV vereinbar?

Zitat:
„Die BIG CASH GmbH ist deutschlandweit die Nummer 1 in Sachen Spielstätten-Marketing. Regelmäßige SMS-Gewinnspiele mit grandiosen Gewinnchancen für die Teilnehmer schüren stetig den Bekanntheitsgrad des Unternehmens. Die monatlich variierenden BIG CASH Themen sind immer wieder aufregend und sorgen für ständige Abwechslung. So entspricht die Dekoration der Inneneinrichtungen immer dem entsprechenden Motto und auch die jeweilige Gewinnspielfrage ist dem aktuellen BIG CASH Thema angepasst. Langweilig wird es bei BIG CASH nie! ……………. http://www.big-cash.de/

Und das ganze dann vernetzt per

Zitat:
Merkur Live Bundle / adp Gauselmann

Neugerät zum Online Shop Preis
Erscheinungsdatum: 03.2007

Das Merkur Live Bundle besteht aus dem "Merkur info.net pro" und dem Big Cash System "Star Entertainer" für 12 Geldspielgeräte.

zzgl. Aufnahmegebühr bei Big Cash. Durch die Vernetzung entstehen zusätzliche Kosten.

Für nähere Informationen sprechen Sie einfach unseren Verkauf an.
Netto Summe 3.499,00 EUR

Zzgl. Vorfracht 95,00 EUR
Zzgl. Versandkosten 69,00 EUR
Zzgl. 19% MwSt. 695,97 EUR
4.358,97 EUR

…………………. http://www.krueger-automaten.de/shop/kat...dle/detail/2975


Damit die Ordnungskräfte nicht lange suchen müssen, hier die Standort: http://www.big-cash.de/spielstaetten.php


@gmg
alles der Reihe nach? Und wann wäre dann solch eine Sache Deiner Meinung nach dran? schimpf
Thema: Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?!
Lingna

Antworten: 112
Hits: 149.728
25.04.2008 17:29 Forum: Spielrecht


Der Eine schreibt "humbuck" der Andere "Schwachsinn". Beide vergessen leider ihre Aussagen zu begründen. Respekt

@Kölner
Dir ist aber schon bewusst, dass Großfilialisten ohne Vergnügungssteuer noch wesentlich mehr Geld zum Investieren hätten????

Die Betonung dürfte bei noch wesentlich mehr liegen.
Thema: Rabatte gem. §9Abs.2
Lingna

Antworten: 18
Hits: 4.332
25.04.2008 17:17 Forum: Spielrecht


@hansi
da hast Du aber eine tolle Sache aufgegriffen! Dabei handelt es sich um ein sog. Spielstätten-Marketing und das ist erlaubt, dass meinen zumindest die Personen die damit handeln oder solche Systeme betreiben. großes Grinsen großes Grinsen
Mach es bitte den Ordnungshütern nicht noch schwerer als sie es schon durch die Wettbuden etc. haben. Ich frage mich nur, wie man solch ein System wirtschaftlich betreiben kann um allein den Kaufpreis zu erwirtschaften. Aber dank Vernetzung dürfte auch das kein Problem sein .... Applaus
Thema: Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik!
Lingna

Antworten: 41
Hits: 31.603
Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! 25.04.2008 17:04 Forum: Spielrecht




@alle
Da bereits in 8 Bundesländern (Stand Anfang 2007 lt. "KÖLNER") die staatlich konzessionierten öffentlichen Spielbanken genauso "privat gewerblich" betrieben werden wie unsere staatlich konzessionierten öffentlichen Spielhallen, und da weitere Privatisierungen der Spielbanken, teils durch Missmanagement, systematisch vorbereitet werden, sollte dieses Thema nicht länger ignoriert oder tabuisiert werden.

Damit zukünftig keiner mehr ein „Geldspielgerät“ mit einem „Flipper“ verwechseln kann, sollte „das Kind“ unmißverständlich beim Namen genannt werden und dringend die Vorgaben vom EuGH berücksichtigt werden.

Daher lautet mein Vorschlag:

1. Zulassung, PTB:
Geldspielgeräte lt. § 33c GewO sind Glücksspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels überwiegend vom Zufall abhängt und über die gesetzlich geregelte Mindestauszahlquote sichergestellt ist, dass durchschnittlich mindestens 60 % der Spieleinsätze als Gewinne an die Spieler ausgezahlt werden (siehe EuGH-Urteil v. 05.05.1994, Rs. C-38/93 Rdnr.: 13)


Zum einen gäbe es dann keine Auslegungsmöglichkeiten über Begrifflichkeiten und zum anderen wären auch die steuerrechtlichen EuGH – Vorgaben Lesen berücksichtigt.
Thema: Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?!
Lingna

Antworten: 112
Hits: 149.728
23.04.2008 14:22 Forum: Spielrecht


hallo japser,
auch rosewood wir auf dieser Eisscholle sitzen. großes Grinsen

hallo rosewood,
Marktwirtschaft beim Glücksspiel??? verwirrt

Kopfkratz Toller gedanke!
Thema: Softwareupdates für Geldspielgeräte
Lingna

Antworten: 56
Hits: 40.291
19.04.2008 21:01 Forum: Spielrecht


@hansi

das ist ein sehr lobenswerter Vorschlag, der evtl. noch aus dem Rennsport wie folgt ergänzt bzw. konkretisiert werden kann:

In den Reglements des Rennsports heißt es fast immer:

Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!

Und damit dürfte ein gutes Stück Rechtssicherheit dazu gekommen sein.
Evtl. noch eine Ergänzung:

Bei Unklarheiten entscheidet die PTB im Einzelfall.

Damit wäre die Haftungsfrage auch geklärt und kein Platz mehr z.B. für "BMWI-Schnellschüsse".
Thema: Lobbyistenarbeit pare excellence
Lingna

Antworten: 321
Hits: 195.826
15.04.2008 16:54 Forum: Spielrecht


Hi Rosewood
Welchen guten Zweck meinst Du?
Spenden kannst Du auch ohne zu spielen.

Hi Kölner
Verschwörungstheorien oder Verschwörungst-praxis?
Was ist daran falsch was jasper geschrieben hat?
Thema: Treiben die Casinogeräte der Hersteller die Aufsteller ins Abseits?
Lingna

Antworten: 13
Hits: 9.948
Treiben die Casinogeräte der Hersteller die Aufsteller ins Abseits? 14.04.2008 14:18 Forum: Spielrecht


Neues Rechtsgutachten: Länder können Glücksspiel-Staatsvertrag durchsetzen und Spielhallen regulieren, da sie keinen Spielerschutz bieten

Ein aktuelles Rechtsgutachten zur Föderalismusreform bietet jetzt die Grundlage, dass nicht mehr allein der Bund, sondern die Länder beim Glücksspiel vor Ort intervenieren können. Die neue, via Gesetz zustehende Kompetenz sieht sogar vor, dass Länder Spielhallen zugunsten des Spielerschutzes schließen können. Die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) fordert daher, diese neue Kompetenz zu nutzen. So gelingt es, den Glücksspielstaatsvertrag auch in der Rechts-Wirklichkeit umzusetzen und die hier normierten Schutzmaßnahmen auf alle Spiele, also auch auf die in gewerblichen Spielhallen, auszudehnen. Sonst wird das Ziel verfehlt, wenn Spieler die Schutzkonzepte der Casinos zugunsten der Spielhallen meiden. Die DeSIA knüpft so an die Forderung der Suchtbeauftragen des Bundes ,Sabine Bätzing, an. Sie fordert „flächendeckend suchtpräventive Angebote“ und ein „lückenloses Gesamtkonzept“. Die Länder haben es jetzt in der Hand, das Gesetz auszugestalten. Sonst, so Rainer Chrubassik und Matthias Hein, Sprecher der DeSIA, „wird der Glücksspielstaatsvertrag nur einseitig durchgesetzt, wenn er nicht sogar kontraproduktive Effekte auslöst: Immer mehr Spieler, die bisher die durch Sozialkonzepte und Einlasskontrollen qualifizierten Spielbanken aufsuchten, weichen auf niedrigschwellige, legale und illegale Spielmöglichkeiten aus. Nur ein von den Ländern durchgesetztes, lückenloses Präventionskonzept kann dies aufhalten.“

Die Basis dafür legt eine Studie von Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein. Dietlein ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des dortigen Zentrums für Informationsrecht. Das Gutachten wurde erstellt im Auftrag der DeSIA. Es zeigt den Ländern die mit der Föderalismusreform neu eingeräumten Spielräume auf. Hier bieten sich Optionen einer neuen, bürgernahen und standortspezifischen Aussteuerung, auch und gerade im Interesse einer Durchsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in eine Rechtswirklichkeit. Auch kann der Bundesgesetzgeber aus Gründen der Bundestreue gezwungen sein, wirtschaftsrechtliche Positionen zu räumen, wenn „ohne eine solche Öffnung ein konsistentes Präventionsmodell in den übrigen Glücksspielbereichen ordnungsrechtlich nicht realisierbar ist.“ Zu den Hauptakteuren des legalen Glücksspiels zählen auf der einen Seite die konzessionierten Spielbanken, die dem länderhoheitlichen Ordnungsrecht unterliegen. Auf der anderen Seite stehen Spielhallen, die dem staatlichen Gewerberecht unterworfen sind. Spielbanken verfolgen, so das Bundesverfassungsgericht, den Zweck, die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Ihre Konzessionierung ist wesentlich bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, illegales Glücksspiel einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen. Das „gewerbliche Glücksspiel“ an Automaten verfolgt keine öffentliche Aufgabe, sondern nur privatwirtschaftliche Ziele, wie sie das bundeshoheitliche Recht als Gewerbefreiheit gestattet. (Gutachten: www.desia.de/de/information/studien.html)

Dietlein richtet den Fokus auf die gewerblichen Spielhallen, nicht auf das standortungebundene Automatenspiel. Kritisch äußert er sich gegenüber der in der Begründung zum Staatsvertrag dargelegten Auffassung der Länder, keine Anforderungen über das gewerbliche Spiel in Spielhallen regeln zu dürfen. Letztlich müsse es darum gehen, ein in sich stimmiges Gesamtkonzept für die Regulierung des Glücksspiels zu entwickeln. Hierbe seien namentlich die Länder in der Pflicht, ihre hinzugewonnenen Regelungskompetenzen zu bemessen und ins Werk zu setzen.


Quelle : http://www.casinoland.de/news/presseinfos/node_9732
Thema: Karl Besse erhält Verdienstmedaille
Lingna

Antworten: 13
Hits: 7.924
11.04.2008 14:09 Forum: Spielrecht


Hallo rosewood,
da sind wir einer Meinung! Für solch eine Meldung ein extra thread ist doch wirklich nicht nötig gewesen.

Da hast Du mal völlig Recht, der Bericht hätte auch hier sehr treffend reingepasst: Applaus

http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3441&page=5
Thema: Bundestagsthema: Ferngesteuertes Glücksspiel (BT-Drs. 16/5516)
Lingna

Antworten: 175
Hits: 132.531
11.04.2008 14:00 Forum: Spielrecht


@john

Den Prüfbericht noch immer nicht gelesen? verwirrt

Quark was Du von Dir gibst Zeigefinger
Thema: Differenz bei Abrechnung
Lingna

Antworten: 7
Hits: 4.923
11.04.2008 13:56 Forum: Spielrecht


Bentel aus Bayern!

Saldo 2 abzgl. Mwst. abzgl. Vgst. = zu teilender Betrag

Bis Du sicher, dass Du in Bayern von Saldo 2 die VergSt. abziehst? Kopfkratz
Dann pass auf, dass der Wirt nicht mitbekommt, dass es in Bayern überhaupt keine VergSt. gibt! großes Grinsen
Thema: Softwareupdates für Geldspielgeräte
Lingna

Antworten: 56
Hits: 40.291
08.04.2008 15:17 Forum: Spielrecht


@Jasper

Du hast noch einen Punkt vergessen! Auch die Laufzeitbeschränkung wurde per "BMWi-Anweisung" durch die Hintertür wieder eingeführt!
Thema: " Der Jackpot ist tot, es lebe der ( nachrüstbare ) Jackpot" für Geldspielgeräte!
Lingna

Antworten: 32
Hits: 28.893
08.04.2008 15:11 Forum: Spielrecht


Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mike die "guten", konzessionierten Spielhallen meint, deren Inhaber sich an die Vorgaben halten.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wir alle etwas dagegen tun sollten, damit wir nicht mit den Fun Game Betreibern u.a. in nicht konzessionierten Vereine, Wettbuden usw. gleich gestellt werden. Also sollten wir alle etwas gegen das illegale Glücksspiel tun, egal wo es stattfindet. schimpf
Thema: Lobbyistenarbeit pare excellence
Lingna

Antworten: 321
Hits: 195.826
04.04.2008 13:23 Forum: Spielrecht


……… und wie die Änderung von § 4 Nr.9b Umsatzsteuergesetz (UStG) per 06.05.2006 zustande gekommen ist, dürfte auch jedem bekannt sein. -
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 102 Treffern Seiten (6): [1] 2 3 4 5 6 nächste »

Views heute: 61.900 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.931.524


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.158s | PHP: 99.37% | SQL: 0.63%