Forum-Gewerberecht
» Gemeinnütziger Verein mit Erlaubnis nach dem GastG «
Danke schonmal.
Also:
Sobald auch nur 1 € Gewinn aus der Gastronomie genutzt wird um die Kosten des Vereins zu Decken besteht eine Anzeigepflicht nach §14.
Sprich, um die Anzeige nach o.g. § kommen die nur rum, wenn nachweislich mit der Gastronomie kein Gewinn erzielt wird?
Gruß
Tim
Gepostet am 09.02.2016 um 13:52 von:
Benutzer: Bodenberger
Der Original-Beitrag :
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