Forum-Gewerberecht

» Gemeinnütziger Verein mit Erlaubnis nach dem GastG «

Danke schonmal.

Also:
Sobald auch nur 1 € Gewinn aus der Gastronomie genutzt wird um die Kosten des Vereins zu Decken besteht eine Anzeigepflicht nach §14.

Sprich, um die Anzeige nach o.g. § kommen die nur rum, wenn nachweislich mit der Gastronomie kein Gewinn erzielt wird?

Gruß
Tim



Gepostet am 09.02.2016 um 13:52 von:
Benutzer: Bodenberger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99883#post99883


Beitrags-Print by Breuer76