Forum-Gewerberecht

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 Moin  ,

die "Gemeinnützigkeit" steht erstmal hinten an. Entscheident ist, ob tatsächlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sollte mit den Einnahmen Kosten gedeckt werden, liegt bereits eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Die Gewinnverwendung (gemeinnützige Ziele) ist nicht erheblich.
Lass dir doch mal Preise geben - und wenn die Abgabe dann unterhalb oder gleich dem Einkaufspreis ist, ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.

Gruß
claysch



Gepostet am 09.02.2016 um 13:15 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
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