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» Gemeinnütziger Verein mit Erlaubnis nach dem GastG «

Hallo zusammen,

hab da einen interessanten Fall (wie ich finde):

Ein gemeinnütziger Kulturverein hat bei mir eine Erlaubnis nach dem GastG beantragt.
Man wolle ein Kulturzentrum gründen und dort auch durch Vereinsmitglieder Bier/Wein ausschenken.

Jedoch soll auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet werden, da man keinerlei Gewinnerziehlungsabsichten habe.

Das ganze erscheint mir etwas "schwammig", da man ja wahrscheinlich versuchen wird mit den Einnahmen durch die Gaststronomie Aufwendungen des Vereins zu decken, welcher jedoch ein gemeinnütziges Ziel verfolgt.

Ist die "Gemeinnützigkeit" wirklich eine Befreieung vom § 14 der GewO, wie der Antragsteller behauptet.

Hinweis: Das Finanzamt wird über die Erlaubnis nach §2 GastG so oder so informiert.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

Freundliche Grüße
Tim B.



Gepostet am 09.02.2016 um 12:19 von:
Benutzer: Bodenberger
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