Forum-Gewerberecht

» Ist eine Modenschau auf dem Marktplatz eine Ausstellung? «

    werte Forengemeinde,

in unserem Beritt gibt es eine Stadt, in der zwei Mal im Jahr eine Modenschau auf dem Marktplatz stattfindet. Eine Festsetzung gibt es nicht. Fraglich ist überhaupt, ob die Hürde einer Ausstellung überwunden wird.

Dass hier Information zum Zwecke der Absatzförderung erfolgt, steht aber sicherlich außer Frage.

Braucht es dafür überhaupt eine Festsetzung? Ein Verstoß gg. das Ladenschlussrecht liegt ja wohl eher nicht vor. Es wird - zumindest nicht unmittelbar - verkauft.

Der Verkauf erfolgt dann in den Ladengeschäften, die Dank einer Freigabe der Sonntagsöffnung offen sind.

M. E. müsste die Stadt lediglich eine Ausnahme vom Feiertagsrecht erteilen.

Gibt es andere Meinungen/Erfahrungen?

 Danke  



Gepostet am 08.02.2016 um 11:07 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99854#post99854


Beitrags-Print by Breuer76