Forum-Gewerberecht

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Zukünftig müssen - lt. Gesetzentwurf - diejenigen die Sachkunde nachweisen, die erst nach 2011 die Erlaubnis erworben haben und seither durchgehend mit der Darlehensvermittlung befasst waren.

Insofern können diejenigen, die erst jetzt zu uns kommen zwar in den Genuss einer Übergangszeit kommen, müssen bis zu deren Auslaufen die Sachkunde aber nachreichen. Sie gewinnen maximal etwas Zeit.

Wie gesagt: Das alles fußt derzeit auf dem Gesetzentwurf.



Gepostet am 06.01.2016 um 14:37 von:
Benutzer: Civil Servant
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