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Das stimmt. Das sollten die aber ganz sicher selber wissen. Wir erwarten von unseren Erlaubnisinhabern, dass sie ihre Produktpalette selbst auf Erlaubnispflicht abklopfen müssen. Wenn ich das alles wüsste, würde ich mein Geld anders verdienen.

Das sind erstmal grundsätzlich Darlehen mit Zinsen, die nicht fest vereinbart wurden, sondern gewinnabhängig sind (partiarisch = mit Gewinnbeteiligung). Somit gelten sie als Finanzanlage.

Zum anderen Nachrangdarlehen, die ein hohes Ausfallrisiko beinhalten, da sie im Insolvenzfall "hinten rangestellt" werden. Klassiker: Ich nehme ein Nachrangdarlehen auf, um bei der Hausfinanzierung meine Eigenkapitalquote zu erhöhen. Da dieses Darlehen hinter dem eigentlichen Hauskredit rangiert, gilt es für den Hauskreditgeber quasi als Eigenkapital. Ob das ein weiterer Kredit ist, ist ihm sozusagen wurscht, weil seine Kreditforderungen vorrangig behandelt würden.

Direktinvestment: In letzter Zeit bspw. Containerkauf. Du kaufst ein Kontingent an Schiffscontainern (z. B. 10 Stück, 3 Jahre alt) und vermietest sie an eine Reederei. Die nutzt diese, schippert damit über die Meere und zahlt an dich schön Miete. Nach ein paar Jahren verkaufst du diese Container wieder zu einem etwas geringeren Preis. Du investierst also direkt in Anlageform in eine Firma, nicht in einen Fond o. ä. Auch Algen kann man heute kaufen, Stichwort neue Energien, hatte da einen Fall wegen nicht greifender Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kürzlich auf dem Tisch...

Aber ich stimme dir zu. Es wird auch für uns immer komplizierter, da durchzusehen. Auch ist vieles unklar. Gut, die Pflicht zur Negativerklärung bei ruhenden 34-f-Erlaubnissen hat man gelockert, aber wie sieht es mit dem durchgehend gesetzlich verankerten Versicherungsschutz aus? Das ist nämlich nicht so einfach... Aber bald kommen ja Immobilienkredite noch extra und die Sachkundepflicht für Immobilienmakler... Es wird nie langweilig... Weiterbildung hilft!



Gepostet am 30.12.2015 um 09:09 von:
Benutzer: LKL34cfhi
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